Schlußwort zum zentralen Führungsseminar 1975, Blatt 18

Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 18 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 18); 18 GVS MfS 008-1101/75 Dadurch wird es zugleich möglich, Schlußfolgerungen für die systematische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter zur zielstrebigen Verbesserung der Arbeit mit IM zu ziehen. Darauf komme ich nochmals zurück. Diese Zusammenhänge - und darauf lege ich besonderen Wert - sind allen Leitern, mittleren leitenden Kadern und Mitarbeitern in Auswertung des zentralen Führungsseminars ausführlich zu erläutern und klar zu machen. Dabei darf jedoch nicht stehengeblieben werden. Es kommt darauf an, und dafür tragt Ihr die Verantwortung, daß in allen operativen Diensteinheiten der Haupt-/ selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen/ Verwaltungen festgelegt wird, welche Maßnahmen notwendig sind, um in den einzelnen Verantwortungsbereichen die Organisierung der konkreten Arbeit mit IM als auch deren Leitung auf der Grundlage dieser Qualitätskriterien zu sichern.;
Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 18 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 18) Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975, Blatt 18 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 18)

Dokumentation Stasi Führungsseminar Schlußwort Erich Mielke MfS DDR Minister GVS 008-1101/75 1975; Schlußwort des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1101/75, Berlin 1975 (Schl.-W. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1101/75 1975, Bl. 1-60).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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