Referat des Genossen Minister zum zentralen Führungsseminar 1971, Blatt 523

Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Fuehrungsseminar (MfS), Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Fuehrung und Leitung, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlusssache (GVS) 008-234/71, Berlin 1971, Blatt 523 (Ref. Fue.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-234/71 1971, Bl. 523); ?GVS VI i i.;fS 008-234/71 Sie resultieren aus emotionalen Erwaegungen und Einschaetzungen der operativen Mitarbeiter ueber die Persoenlichkeit des IM, der bisherigen Zusammenarbeit sowie aus oberflaechlichen Ueberpruefungsmassnaliinen. Selbst Hinweise oder Anzeichen auf Unehrlichkeit, Unzuverlaessigkeit, Dekonspiration. Ablehnung der Zusammenarbeit oder andere verdaechtige Erscheinungen ueber IM, die in einigen Diensteinheiten fast 10 des gesamten IM Systems betreffen, wurden nicht zum Anlass fuer tiefgruendige Ueberpruefungen genommen, um diese Unsicherheitsfaktoren kurzfristig zu beseitigen bzw. eine entsprechende Klaerung herbe izuf Uhren. In diesem Kreis bedarf cs wohl? keiner besonderen Betonung, welche Gefahren solche Unsicherheitsfaktoren enthalten. Wenn wir diesen nicht mit der notwendigen Konsequenz begegnen, lassen wir damit beguenstigende Bedingungen fuer die Unterwanderung unseres IM-Systems durch den Gegner zu. Ueber die Auswirkungen duerfte sich wohl jeder der hier Anwesenden im klaren sein. In diesem Zusammenhang muss jedoch nochmals hervorgehoben werden, dass es zur Gewaehrleistung der Sicherheit notwendig ist, auch solche IM, die als zuverlaessig gelten, i staendig von abwehrmaessigen Gesichtspunkten aus zu. ueberpruefen.;
Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-234/71, Berlin 1971, Blatt 523 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-234/71 1971, Bl. 523) Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-234/71, Berlin 1971, Blatt 523 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-234/71 1971, Bl. 523)

Dokumentation Stasi Führungsseminar Referat Erich Mielke MfS DDR Minister GVS 008-234/71 1971; Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) zum zentralen Führungsseminar (MfS), Grundfragen der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-234/71, Berlin 1971 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-234/71 1971, Bl. 1-745).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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