Neuer Weg, Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung 1947, Heft 2/10

Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 2/10 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 2/10); Was bedeutet der Verfassungsentwurf der SED fur die Frau? Es ist für uns Sozialisten eine Selbstverständlichkeit, daß der von unserer Partei aufgestellte Entwurf einer deutschen Verfassung die alte demokratische Grundforde-rang nach der Gleichberechtigung der Frau verwirklicht Was wir studieren müssen, sind die Ausgestaltung dieser Gleichberechtigung im einzelnen und ihre Auswirkungen. Die Bestimmungen, die sich mit der Stellung der Frau befassen, finden wir im ersten Teil des Verfassungsentwurfs unter den Grundrechten. Er hat seinen Angelpunkt im Der Artikel 109 der Weimarer Verfassung lautete dem-gegenüber: yyAüe Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.*4 Damit berühren wir den entscheidenden Unterschied in der Stellung der Frau in der Weimarer Verfassung und in unserem Entwurf. Er ist gekennzeichnet dadurch, daß diese Bestimmung zu den berüchtigten „Grundsätzen“ der Weimarer Verfassung gehörte, d. h. zu den Bestimmungen, die kein unmittelbares Recht schufen, sondern erst der Ausfüllung durch spätere Gesetze bedurften durch Gesetze, die niemals erlassen wurden. Und selbst diese „grundsätzliche" Anerkennung der Gleichberechtigung erstreckte sich nur auf die staatsbürgerlichen Rechte. Was das praktisch bedeutet, entnehmen wir einem maßgebenden Erläuterungswerke zu der Weimarer Verfassung. Man kann dort zu dem oben angeführten Artikel 109 lesen: „Diese Gleichberechtigung erstreckt sich jedoch nur auf den Kreis der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten Auf privatrechtliche Verhältnisse bezieht sich Absatz 2 nicht Die Vorrechte des Ehemannes gegenüber der Ehefrau (z. B. BGB § 1354) bleiben also von dem Prinzip des Absatz 2 unberührt. Inwieweit Artikel 1199 Abs. 1, Satz 2 den Gesetzgeber zu der Aufhebung verpflichtet, ist eine Frage für sich.** Liest man nun erwartungsvoll die Erläuterungen zu Art. 119 nach, dann enthüllt sich die ganze Fadenseheinigkeit dieser „Gleichberechtigung": ,Auch Abs. 19 Satz 2, Absatz 2 und 3 enthalten lediglich Anweisungen auf Gesetze, bis zu deren Erlaß es hinsichtlich der familienrechtlichen Gleichberechtigung der beiden Geschlechter* (Abs. 1, Satz 2) bei dem geltenden Recht sein Bewenden behält " Diesen „Anweisungen auf künftige Gesetze" ist der Gesetzgeber allerdings bis zum Jahre 1983 nicht nachgekommen. Auch heute ist diese Grundsatz-Gesetzgebung noch nicht überwunden. In der bayerischen Verfassung heißt es in Artikel 118, Abs. 2: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten44 und in Artikel 124, Satz 2: yJMänner und Frauen haben grundsätzlich die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten.44 Daß aber die Gleichberechtigung der Geschlechter selbst in der Sowjetzone noch nicht überall eine Selbstverständlichkeit ist, wird dadurch beleuchtet, daß die CDU bei der Thüringer Verfassungsflebatte einen Antrag einbrachte, der sich gegen die Gleichberechtigung der Frau aussprach. Die allgemeine Festlegung der Gleichberechtigung findet ihre besondere Ausgestaltung in den Artikeln 25 und 26 des Entwurfs. Der Artikel 26, den wir vorweg behandeln möchten, stellt die Gleichberechtigung der Frau auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung schafft der Entwurf unmittelbar Recht, und zwar in doppelter Form. Einmal dadurch, daß in Artikel 26, Abs. 1, Satz 2 ausdrücklich bestimmt ist: „AUe gesetzlichen Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.*4 Neben diese Aufhebung des alten Rechts tritt mit besonderer Bedeutung der Artikel 85, Satz 1, der positiv bestimmt: „Die Bestimmungen dieser Verfassung sind unmittelbar g eit end e s Recht.44 Man wende gegen eine solche Regelung nicht ein, daß dann wesentliche Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht mehr angewandt werden dürften. Ja, es werden dann viele Bestimmungen nicht mehr in Kraft bleiben und in die dadurch entstehenden Lücken im Gesetz werden bis zur Schaffung neuen Rechts allein die Grundsätze der Verfassung treten müssen. Es wird ein heilsamer Zwang sein, die Schaffung eines neuen Familienrechts nicht wieder auf die lange Bank zu schieben und wir haben das Vertrauen, daß unsere Richterinnen und Richter die Dinge bis zur Fertigstellung des neuen Gesetzes auch so meistern werden. Für ein Gebiet ist jedoch die Gleichberechtigung der Frau nicht nur durch einen allgemeinen Rechtssatz festgelegt, sondern sie wird sofort konkret ausgestaltet Das ist das Gebiet des Arbeitslebens. In Artikel 26, Absatz 2 wird der Anspruch auf gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit anerkannt. Daneben heißt es weiter: „Die Frau genießt besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis." Es gibt Stimmen, die in einem besonderen Schutz der Frau eine Durchbrechung der Gleichberechtigung zugunsten der Frau sehen und ihn als unzulässige Bevorzugung der Frau bekämpfen. Demgegenüber muß klargestellt werden, daß die besonderen Schutzbestimmungen für die Frau im Arbeitsleben nur die Vorgabe darstellen, die ihre physiologische Belastung ausgleicht und beiden Geschlechtern zunächst einmal den gleichen Start gibt Daß wir in der Verfassung gerade auf dem Gebiet des Arbeitslebens bereits ins einzelne gehende Vorschriften geben, entspricht der Bedeutung, die die Stellung der Frau im Arbeitsleben für uns überhaupt hat. Erst die volle und verantwortliche Berufsarbeit, die nicht nur eine Last für die Frau neben der Erfüllung ihrer Aufgaben innerhalb ihrer Familie ist, gibt die Grundlage i or eine wahre Gleichberechtigung. Deshalb ist mit der Anerkennung der Stellung der Frau im Arbeitsleben allein die Sicherung der Gleichberechtigung auf diesem Gebiet noch nicht durchgeführt Wir brauchen daneben vielmehr Maßnahmen, die der arbeitenden Frau auch die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Familie erleichtern. Der Satz des Artikels 26, Abs. S: „Die Mutterschaft hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Republik“ erscheint bei all seiner Bedeutung zu farblos. Wir halten es für zweckmäßig, auch hier bereits zu konkretisieren und die Möglichkeit‘zur tatsächlichen Ausübung der Gleichberechtigung im Arbeitsleben durch verfassungsmäßige Festlegung, zum Beispiel des Anspruchs auf voll bezahlten Schwangerschaftsurlaub, durch Schaffung von Entbindungsheimen, Kinderkrippen, -horten usw., zu sichern. Aus der allgemeinen Anerkennung der Gleichberechtigung ergibt sich selbstverständlich, daß die Grundrechte im 10;
Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 2/10 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 2/10) Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Heft 2/10 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 2/10)

Dokumentation: Neuer Weg (NW), Monatsschrift für aktuelle Fragen der Arbeiterbewegung [Parteivorstand (PV) Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)], 2. Jahrgang [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands] 1947, Parteivorstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.), Dietz Verlag, Berlin 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947). Die Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neuer Weg im 2. Jahrgang 1947 (NW PV SED SBZ Dtl. 1947, H. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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