Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 57

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 57 (NJ DDR 1988, S. 57); Neue Justiz 2/88 57 zu überprüfen und zu entscheiden sowie ihr Wissen und ihre Erfahrungen so in den Leitungsprozeß einzubringen, daß die Rechtsprechung erster Instanz qualifiziert wird.7 8 Die konsequente Durchsetzung des demokratischen Zentralismus in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung erfordert die Verbesserung der Arbeit mit konkreten Weisungen und die Kontrolle ihrer Einhaltung (z. B. durch die Auswertung der -nach einer Zurückverweisung der Sache ergangenen Entscheidung). Mehrere Bezirksgerichte sind dazu übergegangen, die beisitzenden Richter stärker in die Anleitung und Kontrolle einzubeziehen. Wiederkehrende oder schwerwiegende Gesetzesverletzungen und komplizierte Beweis- und Rechtsfragen werden in Fachrichtertagungen und Stützpunktberatungen ausgewertet. Eine eigene Beweisaufnahme nach § 298 Abs. 2 StPO mit dem Ziel, das Strafverfahren durch Selbstentscheidung abzuschließen, ist z. B. dann angebracht, wenn durch die Vernehmung von Sachverständigen oder Zeugen die Feststellungen zu Details der Straftat zu vervollständigen sind, wenn eine ergänzende Vernehmung des Angeklagten erforderlich ist, um ggf. die Teilnahmeform und den Umfang der Teilnahme bei einer Vielzahl von Straftaten durch mehrere Täter exakt zu bestimmen, oder wenn Schriftstücke, die nicht Gegenstand der erstinstanzlichen Beweisaufnahme waren, in die Beweisaufnahme der zweiten Instanz einzuführen sind. Wird bei Einlegung des Rechtsmittels dessen spätere Begründung angekündigt, ist auch nach Ablauf der Wochenfrist gemäß § 288 Abs. 5 StPO der Eingang abzuwarten. Die Einhaltung der in § 294 StPO enthaltenen Frist (i. d. R. spätestens vier Wochen nach Eingang der Akten beim Rechtsmittelgericht) ist jedoch zu gewährleistend Wird ein Verteidiger erstmalig im Rechtsmittelverfahren tätig und beantragt er mit der Einreichung der noch nicht mit Gründen versehenen Berufung eine Frist für deren Begründung, ist ihm diese in angemessener Weise zu setzen. Wurde in der ersten Instanz an Stelle einer Maßnahme der strafrechtlichen- Verantwortlichkeit die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet, und wird mit dem Protest der Ausspruch einer Strafe und die zusätzliche Einweisung erstrebt, darf das Rechtsmittelgericht durch eine Selbstentscheidung keine Strafe aussprechen, sondern muß das Urteil aufheben und die Sache zurückverweisen (§ 299 Abs. 2 Ziff. 3 StPO). Noch nicht alle Bezirksgerichte fertigen Rechtsmittelanalysen an. Für diese Analysen gibt es auch noch keine einheitlichen Maßstäbe über die Grundfragen ihres Aufbaus. Sie haben aber eine große Bedeutung für die Leitung der Rechtsprechung. Deshalb orientierte die 5. Plenartagung des Obersten Gerichts darauf, daß alle Bezirksgerichte und Militärobergerichte jährlich die zweitinstanzliche Rechtsprechung zu analysieren haben. Einzuschätzen sind die Qualität der Rechtsmittelentscheidungen und die weitere Anleitung zur Umsetzung einheitlicher Grundsätze in der erstinstanzlichen Rechtsprechung sowie die wesentlichen Mängel in der Arbeit der Kreisgerichte. Zum inhaltlichen Aufbau dieser Analysen vermittelte die 5. Plenartagung des Obersten Gerichts allgemeine Grundsätze, aus denen Variationen entsprechend der unterschiedlichen Größe und Struktur der Bezirksgerichte/Militärober-gerichte abgeleitet werden können. Problemstellungen werden inhaltlich nicht begrenzt. Die Erfahrungen der Praxis mit diesen Orientierungen zum inhaltlichen Aufbau der Analysen sollen später ausgewertet werden. Verantwortlich für die Erarbeitung der Analyse ist der Stellvertreter für Strafrecht des Direktors des Bezirksgerichts bzw. des Leiters des Militärobergerichts. Die Analysen sind zum Gegenstand der Beratung der Präsidien der Bezirksgerichte bzw. der Leiter der Militärobergerichte zu machen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Rechtsmittelanalysen beziehen sich auf folgende Fragen: Werden die Anleitungsmaterialien des Obersten Gerichts durch die zweitinstanzliche Rechtsprechung einheitlich umgesetzt? Entsprechen die Rechtsmittelentscheidungen in Qualität und Wirksamkeit den Anforderungen staatlicher Leitungs- Informationen Am 8. und 9. Dezember 1987 tagte die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) Forensische Psychologie der Gesellschaft für Psychologie der DDR. Unter Leitung von Prof. Dr. R. Werner (Leiter des Bereichs Forensische Psychologie und Sozialwissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin) wurde über Aspekte der Psychologie der Aussage und über forensischpsychologische Probleme auf dem Gebiet der Arbeitspsychologie beraten. Im Einleitungsreferat sprach' Dr. M. Amboß (Oberstes Gericht) zur Notwendigkeit der tatbezogenen Glaubwürdigkeitsbeurteilung der Aussage von Kindern und Jugendlichen und zu Anforderungen an die Tätigkeit von Sachverständigen. Über psychologische Grundlagen der Glaubwürdigkeitsdiagnostik referierte Dr. D. Besch. Prof. Dr. H. Dettenborn analysierte den Wert einzelner Kriterien der Glaubwürdigkeitsbeurteilung. Weitere Referate galten entwicklungspsychologischen Aspekten bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen (Dr. R. Büttner) und Fragen der Beurteilung des Schädigungsgrades nach sexuellem Mißbrauch (Dr. E. Littmann). Zu forensisch-psychologischen Problemen auf dem Gebiet der Arbeitspsychologie legte C. Kaiser (Oberstes Gericht) einige Aspekte der Mitwirkung von Psychologen bei der Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts dar. Weitere Vorträge galten der Anwendung psychologischer Erkenntnisse für die Verwirklichung des Arbeitsrechts, psychologischen und juristischen Problemen bei der Arbeit mit psychisch-sozial auffälligen Bürgern, arbeitspsychologischen Erfahrungen bei arbeitsmedizinischen Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen und der Stellung von Arbeitspflichtverletzungen im System möglicher Ursachen von Verkehrsunfällen. tätigkeit (konzentriert, überzeugend, rechtstheoretisch und -praktisch aussagefähig) ? Werden sozialistische Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit unter strikter Wahrung der Rechte und der Würde der Verfahrensbeteiligten durchgesetzt? Wie hat sich die Praxis zur Beschlußverwerfung, zur eigenen ergänzenden Beweisaufnahme sowie zur Aufhebung und Zurückverweisung nach den Maßstäben der 10. Plenartagung des Obersten Gerichts entwickelt? Welche Mängel erstinstanzlicher Entscheidungen bestimmen die Rechtsmitteltätigkeit? Werden materiell- und prozeßrechtliche Fehler konsequent auf gedeckt? Welcher Stand der gesellschaftlichen Wirksamkeit von Strafverfahren erster und zweiter Instanz, insbesondere zur Überwindung von Ursachen und Bedingungen (Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, GeTichtskritiken, Hinweisschreiben, Verfahrensauswertungen, Publikationen, Berichterstattungen), wurde erreicht? Wie ist diese Arbeit über eine straffe Leitungstätigkeit weiter zu qualifizieren? Welche verallgemeinerungswürdigen Erfahr;-en gibt es? Die Analyse soll statistische Angaben zu wesentlichen Entwicklungstendenzen im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren enthalten. Durch die Rechtsmittelanalysen sind .icmakturbedürf-tigen Hauptmängel aufzuzeigen und mit den Kreisgerichten in geeigneter Weise auszuwerten. Dazu gehören: Probleme der Sachaufklärung, der Be weis Würdigung und Fragen der Rechtsanwendung; Gewährleistung strafprozessualer Rechte des Angeklagten und des Geschädigten; Probleme der Strafzumessung, einschließlich Zusatzstrafen und Maßnahmen der Wiedereingliederung; Schadenersatzprobleme; Mängel, die bei Strafbefehlen, Widerrufsbeschlüssen, Umwandlung von Geldstrafen u. ä. auf traten; Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Wirksamkeit des Verfahrens. 7 Vgl. Referat auf der 10. Plenartagung des Obersten Gerichts, OG-Informationen 1984, Nr. 6, S. 15. 8 Vgl. dazu auch den Standpunkt der Grundsatzabteilung des Obersten Gerichts, ln: OG-Informatlonen 1978, Nr. 6, S. 48 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 57 (NJ DDR 1988, S. 57) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 57 (NJ DDR 1988, S. 57)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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