Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 351

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 351 (NJ DDR 1988, S. 351); Neue Justiz 9/88 351 und Durchführungsbestimmungen in den Territorien richtig angewendet und einheitlich verwirklicht werden. Dabei kommt es wesentlich darauf an, für eine hohe rechtliche Qualität derjenigen staatlichen Einzelentscheidungen zu sorgen, mit denen Staat-Bürger-Beziehungen im besonderen Maße gestaltet und beeinflußt werden. Das gilt für die Bearbeitung von Eingaben der Bürger sowie von Anträgen und Rechtsmitteln, beispielsweise in Wohnungsangelegenheiten und im Grundstücksverkehr, beim Genehmigungsverfahren für Bevölkerungsbauwerke, bei der Anwendung verwaltungsrechtlicher Sanktionen, z. B. Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder Ordnungsstrafmaßnahmen. Mit staatlichen Einzelentscheidungen werden den Bürgern konkrete Rechte gewährt bzw. Pflichten auferlegt oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Organen des Staatsapparates und Bürgern einer Klärung zugeführt. Daraus folgt, daß die juristische Qualität dieser Entscheidungen unmittelbar und direkt wesentlichen Einfluß auf die Festigung und Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürgern, auf die Ausprägung der Rechtssicherheit und des sozialen Wohlbefindens der Bürger hat. Bei der Vorbereitung und dem Erlaß der Verwaltungsentscheidungen ist konsequent von den geltenden Rechtsvorschriften auszugehen. Es ist darauf zu achten, daß Beschlüsse der örtlichen Staatsorgane zur Regelung kommunaler Aufgaben, die unmittelbar die Interessen der Bürger berühren (Stadt- und Gemeindeordnungen sowie andere Ordnungen), nicht mit Rechtsmängeln behaftet sind. Verwaltungsentscheidungen sind auch umfassend und rechtlich richtig zu begründen; festgelegte Verfahrensvorschriften, wie Entscheidungskompetenz, Fristen, Formvorschriften, Rechtsmittelbelehrungen, dürfen nicht verletzt werden. Ehrenamtliche Mitwirkungsgremien der Bürger sind, wenn das rechtlich vorgeschrieben ist, in den Entscheidungsprozeß einzubeziehen. Nicht zuletzt aus Eingaben an zentrale Staatsorgane ist erkennbar, daß in einer Reihe von Fällen die Entscheidungen nicht oder nicht im erforderlichen Maße den Anforderungen gerecht werden. Ursachen hierfür sind vor allem mangelnde Kenntnis der Rechtsvorschriften bei Leitern und Mitarbeitern, unzureichende Anleitung durch übergeordnete staatliche Organe sowie nicht ausreichende Kontrolle über die Verwirklichung der Rechtsvorschriften. Wenn auch die Mehrzahl der täglichen Verwaltungsentscheidungen rechtlich richtig ist, darf man doch nicht übersehen, daß jede einzelne falsche oder rechtlich ungenügend begründete Entscheidung bei den Bürgern auf Unverständnis stößt. Das wirkt sich nachteilig auf das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürgern aus. Außerdem entsteht im Kon-fliktfali oft ein erheblicher verwaltungsmäßiger Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Entscheidungsvorbereitung vermeidbar gewesen wäre. Exakte Kenntnis des sozialistischen Rechts und eine präzise, strikte Anwendung der Rechtsvorschriften sind also wichtige Voraussetzungen für richtige staatliche Einzelentscheidungen. Deshalb wurde auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED mit Nachdruck festgestellt: „Die Politik unserer Partei ist darauf gerichtet, die Rechtsarbeit in den staatlichen Organen weiter zu qualifizieren, die Rechtskenntnisse der Staatsfunktionäre weiter zu vervollkommnen, Streitfälle zwischen Bürgern und einzelnen Verwaltungsorganen durch eine den Rechtsvorschriften entsprechende Entscheidung zu lösen und den wirksamen Rechtsschutz für den Bürger planmäßig auszubauen. “3 Die wichtigste Bedingung für die Erhöhung der Qualität der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten ist, daß in allen Verantwortungsbereichen bei den Leitern und Mitarbeitern eine klare politische Grundhaltung zum sozialistischen Recht und zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit besteht. Vor allem ist ideologische Klarheit über den objektiven Zu-, sammenhang zwischen der erfolgreichen Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie der weiteren Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß die Einhaltung des sozialistischen Rechts überall fester Bestand- teil der Leitungstätigkeit der Staatsorgane wird. Die Vorbildwirkung der Leiter hat darauf großen Einfluß. Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit umfassen alle Seiten des einheitlichen Reproduktionsprozesses und alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die Durchsetzung des sozialistischen Rechts verlangt deshalb ein einheitliches und komplexes Herangehen. Dazu gehören die Analyse der Lage, die genaue Kenntnis der Rechtsvorschriften, die Fähigkeit zu ihrer exakten Anwendung, die Vermeidung von Fehlern sowie die Verallgemeinerung positiver Erfahrungen. Mit Entschiedenheit ist Rechtsverletzungen, mangelnder' Wahrnehmung der Verantwortung sowie sorglosem und gleichgültigem Verhalten zu Recht und Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. „Enge Verbundenheit mit den Werktätigen, Aufrichtigkeit, Konsequenz und Gerechtigkeit im Umgang mit den Menschen, eine wissenschaftliche Arbeitsweise, strikte Beachtung der Gesetze und hohe Staatsdisziplin sollten heute überall zum Berufsethos eines Funktionärs unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates gehören. “4 Anleitung und Kontrolle der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten sowie Zusammenarbeit mit Rechtspflegeorganen Zur Erhöhung des Niveaus der Rechtsarbeit in den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden ist es notwendig, die Anleitung und Kontrolle auf diesem Gebiet weiter zu verbessern. Im Zusammenhang mit der Analyse der staatlichen Leitungstätigkeit auf wirtschaftlichem und sozialpolitischem Gebiet sollte in stärkerem Maße als bisher auch die Qualität der Rechtsanwendung eingeschätzt und der Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit Rechtsvorschriften organisiert werden. Die übergeordneten örtlichen Räte müssen in Übereinstimmung mit §§ 9, 11 GöV sichern, daß die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben auch auf rechtlichem Gebiet besser angeleitet und unterstützt werden. Das gilt auch für die Ministerien gegenüber ihnen nachgeordneten Fachorganen der Räte der Bezirke sowie für diese gegenüber den Räten der Stadt- und Landkreise. Vor allen Dingen ist es erforderlich, den Bürgermeistern bei der Klärung von Rechtsfragen behilflich zu sein. Hierzu sollte auch die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen der Kreise besser genutzt werden. In das System der Anleitung und Kontrolle nachgeordneter Räte ist die Erläuterung wichtiger Rechtsvorschriften sowie die Vermittlung guter Erfahrungen bei ihrer Verwirklichung und bei deren Kontrolle einzubeziehen. So sollte der Vorsitzende des Rates des Kreises bei der Anleitung der Bürgermeister gemäß § 62 Abs. 2 GöV in Dienstberatungen und Schulungen schwerpunktmäßig vorsehen die sachkundige Erläuterung neuer Rechtsvorschriften, die Verallgemeinerung guter Erfahrungen bei der Anwendung wichtiger Rechtsvorschriften, die regelmäßige Berichterstattung über Ergebnisse der Rechtsanwendung und eine genauere Kontrolle der Durchführung von Rechtsvorschriften sowie die Unterstützung bei der Klärung von Rechtsproblemen. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt gibt es positive Erfahrungen bei der Zusammenarbeit der örtlichen Räte mit den Rechtspflegeorganen und den Justitiaren der im Territorium ansässigen Betriebe. Sie dient zur Qualifizierung der Rechtsarbeit der örtlichen Räte, insbesondere zur Vertiefung der Rechtskenntnisse von Leitern und Mitarbeitern. Beispielsweise unterstützen die Notare des Staatlichen Notariats Zwickau entsprechend ihren Arbeitsbereichen jeweils bestimmte Räte der Städte und Gemeinden bei folgenden Aufgaben: Erläuterung der Stadt- und Gemeindeordnungen durch Aussprachen im Territorium zu bestimmten Festlegungen dieser Ordnungen; Vorbereitung von Grundstücksverträgen und Klärung der Rechtsfragen, die mit dem Einzug in ein Haus sowie der 3 K. Hager, a. a. O., S. 67. 4 E. Honecker, a. a. O., S. 75.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 351 (NJ DDR 1988, S. 351) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 351 (NJ DDR 1988, S. 351)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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