Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 266 (NJ DDR 1988, S. 266); 266 Neue Justiz 7/88 gaben Rechenschaft ablegen und dort auf Vorschläge, Kritiken und Eingaben antworten. 6. Bei der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie bis in die Arbeitskollektive bewährt sich, daß die Rechte der 343 000 Vertrauensleute mit dem AGB erweitert und konkreter gestaltet wurden. Der zunehmende Einfluß kommt in der steigenden Anzahl der Vorschläge und in der höheren Qualität der Stellungnahmen zur Leitung und Planung sowie in der verstärkten Kontrolle über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Ausdruck. 7. Beständige aktive Arbeit zur Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie leisten die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) mit Hilfe ihrer Kommissionen in den 49 661 Grundorganisationen der Gewerkschaften. Mit -der Verwirklichung ihrer im AGB erweiterten Rechte nehmen sie mit wachsender Qualität auf alle wesentlichen Fragen der betrieblichen Arbeit Einfluß. Er hat vor allem in solchen Betrieben zugenommen, in denen die Leiter ihre Rechtspflichten gegenüber den Gewerkschaften umfassend erfüllen. II. Mit dem AGB hat das Recht auf Arbeit eine bedeutende Weiterentwicklung und Vervollkommnung erfahren. Zum selbstverständlichen Inhalt dieses Grundrechts gehört das Recht auf ununterbrochene Beschäftigung, vom Eintritt in das Berufsleben bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß. 1. Jedem Jugendlichen ist nach Abschluß der Oberschule eine berufliche Ausbildung garantiert. Hierfür stehen Lehrstellen in über 300 Ausbildungsberufen zur Verfügung. Die Betriebe bieten jedem Lehrling mindestens sechs Monate vor Beendigung der Ausbildung eine Tätigkeit im erlernten Beruf. Allen Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen wird bereits zu Beginn des letzten Studienjahres ein Arbeitsplatz durch den Abschluß eines Arbeitsvertrages gesichert, der der Fachrichtung und den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht. 2. Entsprechend der ökonomischen Strategie wird ständige Weiterbildung der Werktätigen immer mehr eine der Berufsausbildung gleichrangige Aufgabe. Jährlich eignen sich über 1,7 Millionen Werktätige die Kenntnisse und Fähigkeiten an, um neue Technik und Technologien zu beherrschen, die Qualität und Effektivität der Arbeit zu erhöhen und ohne Unfall und Havarien die Planaufgaben zu erfüllen. Diesen Erfordernissen entsprechen die im AGB festgelegten Aufgaben der Betriebe zur Schaffung der Bedingungen für die ständige Weiterbildung und zum qualifikationsgerechten Einsatz der Werktätigen. 3. Bei der sozialistischen Rationalisierung sind für jeden Werktätigen das Recht auf Arbeit und die soziale Sicherheit garantiert. Das beweisen vor allem die nunmehr zehnjährigen Erfahrungen bei der Anwendung der Schwedter Initiative. So übernahmen allein von 1981 bis 1987 insgesamt 540 000 Werktätige andere volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben. Rationalisierungsmaßnahmen werden im engen Zusammenwirken zwischen den Leitern und den Gewerkschaften unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen vorbereitet und durchgeführt. 4. Durch eine Vielzahl sozialpolitischer Maßnahmen und gesetzlicher Pflichten der Betriebe wird gewährleistet, daß die Frauen gleichberechtigt am Arbeitsprozeß teilnehmen können und immer bessere Bedingungen geschaffen werden, Berufsarbeit und Mutterschaft miteinander zu vereinbaren. Heute sind 91,1 Prozent der Frauen und Mädchen im arbeitsfähigen Alter berufstätig oder befinden sich in der Ausbildung. Es kommt darauf an, daß alle Leiter ihrer gesetzlichen Verantwortung für die umfassende Förderung und Unterstützung der beruflichen Qualifikation und Entwicklung der Frauen voll gerecht werden. Durch konkrete Festlegungen in den betrieblichen Frauenförderungsplänen sind weitere Voraussetzungen zu schaffen, daß noch mehr Frauen Leitungsfunktionen übernehmen können. 5. Gemäß den Regelungen im AGB werden ältere Werktätige und Werktätige, deren Arbeitsfähigkeit gemindert ist, bei der Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit besonders gefördert und geschützt. Jeder Altersrentner kann entsprechend seinen Fähigkeiten und Wünschen weiterhin berufstätig sein. Davon macht in den ersten fünf Jahren nach Erreichen des Rentenalters gegenwärtig jeder dritte Altersrentner Gebrauch. 6. Wie im AGB geregelt, vollzieht sich der Betriebswechsel von Werktätigen immer mehr ohne zeitliche Unterbrechung der Berufstätigkeit. Geht die Initiative zur Auflösung des Arbeitsvertrages vom Betrieb aus, ist der Überleitungsvertrag zwischen dem Werktätigen, dem bisherigen und dem neuen Betrieb die vorherrschende Form des Betriebswechsels geworden. Betriebliche Kündigungen sind die Ausnahme. Das ist auch auf die weitere Ausgestaltung des Kündigungsschutzes im AGB zurückzuführen. Die gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte beim Abschluß, bei der Änderung und der Auflösung von Arbeitsverträgen tragen zu einer hohen Rechtssicherheit der Werktätigen bei. Es ist erforderlich, daß alle Leiter ihre Informationspflichten auf diesem Gebiet erfüllen, damit die Gewerkschaftsleitungen und die Vertrauensleute ihre Mitwirkungsrechte voll wahrnehmen können. Noch besser sind die Möglichkeiten des Arbeitsrechts zu nutzen, um den gesellschaftlich nicht notwendigen Betriebswechsel von Werktätigen einzuschränken. Vom Betrieb beeinflußbare Ursachen für die Fluktuation sind gründlich zu untersuchen und zu beseitigen. III. Die mit dem AGB erstmalig getroffenen Regelungen zur wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) bewähren sich als eine wirksame Grundlage für die effektive Leitung und Organisation der Arbeitsprozesse. Ihre Anwendung sichert die Gestaltung anspruchsvoller Arbeitsaufgaben und -bedingun-gen, die aktive Mitwirkung der Werktätigen an der sozialistischen Rationalisierung und fördert die enge Verbindung der WAO-Arbeit mit dem sozialistischen Wettbewerb. Auf dieser Grundlage gelingt es immer besser, die Rationalisierung der Arbeitsprozesse mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Werktätigen zu verbinden. 1. Die Betriebe schaffen zunehmend solche Bedingungen, die das Schöpfertum und die Einstellung der Werktätigen zur Arbeit fördern. Durch umfassende Anwendung der Bestimmungen im AGB ist von den Leitern in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften noch konsequenter auf die Erhöhung der Kontinuität der Produktion und auf die Senkung der Warte-und Stillstandszeiten Einfluß zu nehmen. Die Verluste durch unentschuldigtes Fehlen und andere beeinflußbare Ausfallzeiten sind zu senken. Durch gute Organisation der Arbeit und eine hohe Ordnung und Disziplin ist in allen Bereichen zu sichern, daß die betrieblichen Aufgaben in der gesetzlich festgelegten und geplanten Arbeitszeit erfüllt werden können. 2. Die gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten werden immer besser durchgesetzt. Gemeinsame langfristige Führungskonzeptionen der Ministerien und der Zentralvorstände der Industriegewerkschaften bzw. Gewerkschaften fördern diese Entwicklung. Wie im AGB festgelegt, üben die Gewerkschaften die Kontrolle über den Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben aus. Diesen Auftrag erfüllen die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und die ehrenamtlichen Arbeitsschutzfunktionäre in den Betrieben, unterstützt von den Arbeitsschutzinspektionen. Das gestiegene Niveau der Arbeitssicherheit drückt sich vor allem in der Entwicklung des Unfallgeschehens aus. So konnte die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den Jahren 1978 bis 1987 um 21,4 Prozent gesenkt werden. In einer Reihe von Betrieben werden bei der Forschung, Entwicklung, Projektierung, bei Investitionen und im Produktionsprozeß die Aufgaben zur Erhöhung der ökonomischen Effektivität noch nicht gleichrangig mit der Gewährleistung der Arbeitssicherheit, einer störungsfreien Produktion und der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen verbunden. Die Einführung neuer Technik und Technologien, die Modernisierung herkömmlicher Arbeitsprozesse bieten neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und zur Beseitigung von Ar-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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