Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 431 (NJ DDR 1987, S. 431); Neue Justiz 11/87 431 Unbeschadet seiner Autorität für die Ministerien und die anderen staatlichen Organe wird der Gesetzgebungsplan als ein flexibles Arbeitsinstrument des Ministerrates gehandhabt. Er schließt auch den Erlaß nicht geplanter Rechtsvorschriften ein, wenn dies im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Gesellschaft oder aus aktuellem Anlaß zum Schutz des sozialistischen Staates notwendig ist. Analyse der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften Als eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung von Entscheidungen darüber, ob neue Maßnahmen der Rechtsetzung erforderlich sind oder ob das geltende Recht besser durchgesetzt werden muß, haben sich Analysen der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften bewährt.S 6 So wurde z. B. in jüngster Zeit die Wirksamkeit des Berggesetzes, des Gesetzes zum Schutz der Kultur- und Nutzpflanzen sowie der VO über die Regelung des Zahlungsverkehrs analysiert. Auch im Bereich der Justizgesetzgebung ist die Wirksamkeit mehrerer Rechtsvorschriften analysiert worden, und zwar betraf das aus dem Strafgesetzbuch die Bestimmungen zum Schutz der Volkswirtschaft, die 1. DVO zum EGStGB/StPO über die Verfolgung von Verfehlungen sowie die Straf- und die Zivilprozeßordnung. Die Analysen haben gezeigt, daß die Möglichkeiten zur wirksamen Anwendung des geltenden Rechts bisher noch nicht immer genügend genutzt werden. Deshalb hat das Ministerium der Justiz in Abstimmung mit den anderen zentralen Justizorganen Orientierungen zur einheitlichen und konsequenten Rechtsanwendung herausgegeben. Beispielsweise wurden den Gerichten gemeinsame Standpunkte des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz zur Anwendung von Bestimmungen der ZPO übermittelt, die eine konzentrierte und zügige Verfahrensdurchführung gewährleisten sollen.7 Ferner wurden Materialien erarbeitet, die dazu dienen, die Aus- und Weiterbildung der Justizkader stärker auf die Anforderungen der Praxis auszurichten. Solche Materialien betrafen z. B. Fragen der Wahrheitserforschung und Beweisführung, der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren, des Rechts auf Verteidigung, der Mitwirkung des Geschädigten im Strafverfahren, der Anwendung besonderer Verfahrensarten, der Gestaltung der Verfahrensdokumente sowie der Verwirklichung von Geldstrafen und Verurteilungen auf Bewährung. Im Zivilprozeßrecht wurden die Anforderungen an den Erlaß gerichtlicher Zahlungsaufforderungen durch eine Rundverfügung des Ministers der Justiz präzisiert. Die Analysen im Bereich der Justizgesetzgebung zeigten aber auch, daß zur größeren Wirksamkeit des Verfahrensrechts in bestimmtem Umfang ergänzende Rechtsvorschriften erforderlich sind. So wurden vor einiger Zeit die 2. DB zur StPO über den Erlaß und die Vollziehung von Arrestbefehlen (§ 120 StPO) und die 3. DB zur ZPO über die Pfändung von Sachen und ihre Verwertung erlassen. Schließlich waren die Analysen Veranlassung, Überlegungen darüber anzustellen, wie in der Perspektive das Verfahrensrecht noch weiter vervollkommnet werden kann. Weitere Erhöhung der Qualität der Rechtsetzung In § 2 der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1056) ist festgelegt, daß die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihrem Verantwortungsbereich für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung verantwortlich sind. Dazu haben sie die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zu analysieren und notwendige Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung (einschließlich der Rechtsanpassung und Rechtsbereinigung) für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Dieses Prinzip hat sich bewährt, da das Recht auf diese Weise sachkundig und zielgerichtet als wichtiges Leitungsinstrument eingesetzt werden kann. Aus der Zuständigkeit aller zentralen Organe für die Vorbereitung von Rechtsvorschriften ergeben sich jedoch auch Probleme für deren ein- heitliche Gestaltung. Um die Anwendung einheitlicher Maßstäbe zu sichern, hat der Ministerrat festgelegt, daß der Minister der Justiz die Mitarbeit an Rechtsetzungsmaßnahmen anderer zentraler Staatsorgane zu gewährleisten und darauf Einfluß zu nehmen hat, daß die von ihnen zu erarbeitenden Rechtsvorschriften den Grundsätzen der sozialistischen Rechtsordnung entsprechen (§ 12 Abs. 3 des Statuts des MdJ). Bei der Verwirklichung dieser Aufgabe konzentriert sich das Ministerium der Justiz auf die Herausgabe methodischer Hinweise zur Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften (gemeinsam mit dem Sekretariat des Ministerrates), die Mitarbeit in Gesetzgebungskommissionen, Stellungnahmen und Hinweise zu Entwürfen von Rechtsvorschriften (Mitzeichnung), eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den Leitern der Rechtsabteilungen der zentralen Staatsorgane und die regelmäßige Durchführung von Beratungen mit ihnen, eine exakte Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Sekretariats des Ministerrates. Von prinzipieller Bedeutung für die weitere Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung ist die Mitarbeit der Abgeordneten bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften. Bekanntlich wurde auf der 2. Plenartagung des Zentralkomitees der SED gefordert, „die Abgeordneten mit ihrem Fachwissen und ihrer reihen Erfahrung in den Ausshüssen der Volkskammer in Zukunft noh frühzeitiger in die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen einzubeziehen“.8 Mit der Beratung von Gesetzesentwürfen im Verfassungsund Rehtsausshuß und in anderen Ausshüssen der Volkskammer sind gute Erfahrungen gemäht worden. Daher sollte die Möglihkeit geprüft werden, bereits Konzeptionen zur Ausarbeitung von Gesetzen sowie Vorentwürfe von Gesetzen im Verfassungs- und Rehtsausshuß zu erörtern. Diesem und ggf. anderen Ausshüssen sollten auh wihtige Analysen über die Wirksamkeit von Rehtsvorshriften sowie der Entwurf des Gesetzgebungsplanes vprgelegt werden, damit noh Vorschläge der Abgeordneten in die endgültige Fassung einfließen können. Schließlich sollten Abgeordnete der Volkskammer und Mitarbeiter zentraler Staatsorgane in gemeinsamen Untersuchungen die gesellschaftliche Wirksamkeit von Rehtsvorshriften analysieren und daraus ggf. Schlußfolgerungen für künftige Rehtsetzungserfordernisse ableiten. Auh hierzu liegen bereits gute Erfahrungen einiger Ausshüsse der Volkskammer vor. Unverzichtbar für die Erhöhung der Qualität der Rechtset-zung ist das enge Zusammenwirken mit der Wissenschaft. Rehtswissenshaftler nehmen an der Shaffung theoretisher Grundlagen für die Rehtsetzung, an der Durhführung von internationalen Rehtsvergleihen sowie an dpr Ausarbeitung konkreter rehtliher Regelungen teil. Um das Zusammenwirken zwischen Wissenshaft und Praxis kontinuierlih zu gestalten, ist es erforderlih, den Gesetzgebungsplan mit den Forshungsplänen der wissenschaftlichen Einrihtungen zu koordinieren. Das Ministerium der Justiz, der Rat für staats- und rehtswissenshaftlihe Forshung an der Akademie der Wissenshaften der DDR und der Beirat für Staats- und Rechtswissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fahshulwesen haben erstmals ihre Vorstellungen insbesondere zur Justizgesetzgebung für den Gesetzgebungsplan bis 1990 mit den Forshungsplänen für den gleihen Zeitraum in Übereinstimmung gebraht. Sowohl im zentralen Plan der gesellschaftswissenschaftlichen Forshung als auh im Forshungsplan der Akademie für Staats- und Rehtswissenshaft der DDR ist eine Vielzahl von For-shungsaufgaben enthalten, die Fragen der Gesetzgebung berühren. S Vgl. S. Wittenbeck, „Die Bedeutung von Wlrksamkeltsanalysen des sozialistischen Rechts für eine weitere Qualifizierung der Gesetzgebungstätigkeit“, Staat und Recht 1985, Heft 9, S. 726 ff. 7 Vgl. OG-Informationen 1986, Nr. 1, S. 13 ff. 8 E. Honecker, Unsere Innen- und Außenpolitik dient dem Sozialismus und dem Frieden, Berlin 1986, S. 23.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 431 (NJ DDR 1987, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 431 (NJ DDR 1987, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen gegen die und die anderen sozialistischen Staaten. Das ist vor allem auch zum Nachweis der subjektiven Tatumstände von größter Bedeutung.

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