Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 26

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 26 (NJ DDR 1987, S. 26); 26 Neue Justiz 1 /87 Vorbereitung und Verwirklichung von Leitungsentscheidungen des Staatsanwalts erfordern eine enge Kooperation von Staatsanwalt und Untersuchungsorgan unter Beachtung ihrer Eigenverantwortung und Selbständigkeit einerseits und ihrer Weisungsgebundenheit andererseits. Kooperation kann sich jedoch nicht auf Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung beschränken. Die Untersuchungsorgane müssen vielmehr auf Grund ihrer besonderen Sachkunde durch Vorschläge und Hinweise dazu beitragen, daß durch den Staatsanwalt sachkundige, rechtspolitisch begründete Entscheidungen getroffen werden. Und der Staatsanwalt muß gegenüber dem Untersuchungsorgan sichern, daß Leitungsentscheidungen mit gebotener Konsequenz durchgesetzt werden. Die staatsanwaltscbaftliche Kontrolle gewinnt hier ein besonderes Gewicht Mitwirkung in der gerichtlichen Hauptverhandlung * 1 2 3 Die strafprozessuale Tätigkeit des Staatsanwalts in der gerichtlichen Hauptverhandlung erster Instanz wird wesentlich dadurch bestimmt, daß er die staatliche Anklage erhebt und vor Gericht vertritt Die Erhebung der Anklage und ihre Vertretung in der Hauptverhandlung sind Ausdruck der verfas-sungs- und staatsrechtlichen Grundfunktion der Staatsanwaltschaft, über die einheitliche Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen. Die Anklagefunktion des Staatsanwalts und die davon abgeleitete Mitwirkung an der Hauptverhandlung-stehen folglich nicht außerhalb der der Staatsanwaltschaft übertragenen grundsätzlichen Aufgaben. Der Staatsanwalt hat in der Hauptverhandlung mit prozessualen Mitteln dazu beizutragen, daß Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit gewährleistet sind. Die Mitwirkung des Staatsanwalts umfaßt die Aufgabe, die Wirksamkeit der gerichtlichen Hauptverhandlung erster Instanz im Sinne der Orientierungen der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts (1982) zu erhöhen.24 Hier sollen folgende Aspekte hervorgehoben werden: 1. In der gerichtlichen Hauptverhandlung erweist sich, ob der angeklagte Sachverhalt Bestand hat oder nicht. Deshalb muß der Staatsanwalt der unter Verantwortung des Gerichts durchzuführenden Beweisaufnahme ungeteilte Aufmerksamkeit widmen. Durch eine aktive prozessuale Tätigkeit hat er insbesondere bei umfangreichen oder beweisschwierigen Strafsachen seine Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung des Ermittlungsverfahrens zu nutzen, um auf eine allseitige und unvoreingenommene Feststellung der für die Entscheidungsfindung .relevanten Umstände hinzuwirken. Das setzt eine gute und sichere Beherrschung des Ermittlungsstoffes ebenso voraus wie die Fähigkeit, in bestimmten typischen Prozeßsituationen (Widerruf des Geständnisses, Korrektur von Aussagen im Ermittlungsverfahren, Infragestellen von Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten u. a.) richtig und überzeugend zu reagieren. Besonders konzentriert ist an Fälle des Indizienbeweises heranzugehen. Mit dem Frage- und Beweisantragsrecht sind dem Staatsanwalt die prozessualen Mittel in die Hand gegeben, um in der gerichtlichen Hauptverhandlung dazu beizutragen, die Wahrheit zuverlässig festzustellen. Es kommt nicht auf eine Vielzahl von Fragen und Anträgen an, sondern darauf, sie fundiert in die Beweisaufnahme einzubringen, wenn sich dies zur Klärung des Sachverhalts aus der Sicht des Staatsanwalts ails notwendig erweist. 2. Eine große Bedeutung hat die Gerichtskultur für die Verwirklichung der Ziele des Strafverfahrens.25 Der Staatsanwalt muß deshalb in seiner gesamten Mitwirkung darauf bedacht sein, daß die Hauptverhandlung.zügig und konzentriert, unter Wahrung der Autorität des Gerichts und der Rechte aller Verfahrensbeteiligten, in einer Atmosphäre kulturell gestalteter Beziehungen durchgeführt wird. Hierin ist die Forderung eingeschlossen, solche kommunikativen Beziehungen zwischen allen Verfahrensbeteiligten herzustellen, die bei Unterschiedlichkeit der Interessenlage im einzelnen dem Maß der gemeinsamen Verantwortung für die Lösung des strafrechtlich relevanten Konflikts entsprechen. 3. Mit seinem Plädoyer stellt der Staatsanwalt autoritative Bewertungen zur verhandelten Strafsache als Beauftrag- ter des Staates vor. Daraus ergeben sich zwangsläufig die besonderen Anforderungen an das Plädoyer, die immer wieder zu bekräftigen und von jedem Staatsanwalt in jeder einzelnen Strafsache zu beachten sind.26 Das Plädoyer des Staatsanwalts ist stets in der Einheit sachbezogener Darstellung der Ergebnisse der gerichtlichen Beweisaufnahme zu dem ange-klagten Sachverhalt und darauf aufbauender strafpolitischer Bewertungen zu gestalten. Seine Überzeugungskraft hängt entscheidend davon ab, wie sich in diesen Bewertungen die grundlegenden Orientierungen des in unserer Gesellschaft herrschenden Systems politischer, moralischer und rechtlicher Werte widerspiegeln. Je überzeugender hier der Zusammenhang zu der konkreten Strafsache hergestellt wird, desto sachbezogener wird und kann in der Argumentation des Staatsanwalts die gesellschaftliche Bedeutsamkeit des strafrechtlich relevanten Konflikts beleuchtet und der Maßstab für seine Beurteilung verdeutlicht werden. Es bedarf zweifellos immer von neuem eines schöpferischen Eindringens in das Wesen jeder verhandelten Strafsache, um diesen Ansprüchen zu genügen. Das Plädoyer erfüllt, was nicht übersehen werden darf, eine spezifische prozessuale Aufgabe des Staatsanwalts, die Ausdruck seiner Anklagefunktion ist, nämlich die Mitwirkung am Prozeß der Strafzumessung. Obzwar die Strafzumessung allein den Gerichten obliegt, nimmt der Staatsanwalt über sein Strafantragsrecht Einfluß auf die Meinungsbildung des Gerichts. Das Gericht muß sich mit dem Strafantrag des Staatsanwalts auseinandersetzen, wenn es eine andere Strafe als vom Staatsanwalt beantragt für begründet hält. Das bedeutet aber, daß der Staatsanwalt im Plädoyer schlüssig, in sich widerspruchsfrei, eine Argumentation aufbauen muß, die den gesetzlichen Vorgaben der Strafzumessung entspricht (insb. § 61 StGB), die grundlegenden und spezifischen strafpolitischen Orientierungen, die in der konkreten Strafsache maßgeblich sind, berücksichtigt und die Strafsache in ihrer gesellschaftlichen Bedeutsamkeit richtig einordnet und bewertet. Der Staatsanwalt muß gegenüber dem Gericht die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe betonen, die der Strafzumessung zugrunde zu legen sind. Das charakterisiert seine hohe Verantwortung für die einheitliche Verwirklichung sozialistischer Strafpolitik in unserem Lande. Zugleich hat er die individualisierende inhaltliche Ausgestaltung der Strafe mit zu tragen. * Die strafprozessuale Tätigkeit des Staatsanwalts konnte hier nicht umfassend dargestellt werden. Es ging uns darum, anhand wichtiger Tätigkeitsfelder des Staatsanwalts zu erörtern, in welche Richtung eine weitere Vervollkommnung erforderlich erscheint. Damit sind zugleich Richtungen künftiger strafprozessualer Forschungen Umrissen. 24 Vgl. Bericht des Präsidiums an die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 21. Dezember 1982, „Die Hauptverhandlung erster In stanz in Strafsachen ihre Bedeutung für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts und die Rechtserziebung der Bürger“, OG-Informationen 1983, Nr. 1, S. 3 ff. 25 Vgl. K. Ziemann, „Probleme der weiteren Erhöhung der Rechtskultur, speziell der Kultur der gerichtlichen Tätigkeit“, NJ 1973, Heft 19, S. 559 ff. und Heft 20, S. 591 ff. 26 Vgl. R. Bell/F. Wilke, „Das Plädoyer des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung erster Instanz“, NJ 1959, Heft 12, S. 401 ff.; W. Baskow, „Das Plädoyer des Staatsanwalts“, NJ 1980, Heft 10, S. 450 f. Neu im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Manfred Bergner und Prof. Dr. Wilfried Teuchert): Internationales Verkehrsrecht (Grundriß) 2., überarbeitete u. erweiterte Aufl. 345 Seiten; EVP (DDR): 22 M Seit der 1. Auflage dieses Buches (Berlin 1969) hat die Bedeutung des Ver-kehrswesens in den internationalen Beziehungen weiter zugenommen. Die Verfasser haben sich darauf konzentriert, die völkerrechtlichen Prinzipien des internationalen Verkehrs, die Tätigkeit weltweiter Organisationen und von Organen und Organisationen sozialistischer Länder sowie internationale Abkommen und Verträge auf dem Gebiet des Verkehrswesens darzustellen, die für die DDR spezielle Bedeutung besitzen. Behandelt werden die Aufgaben des RGW und seiner Ständigen Kommissionen, der UNO und ihrer Spezialorganisationen sowie weiterer zwischenstaatlicher Organisationen auf dem Gebiet der Verkehrsbeziehungen. Breiter Raum ist den Aufgaben nichtstaatlicher internationaler Organisationen sowie multi- und bilateralen Verträgen auf den Gebieten des Eisenbahnwesens, des Kraftverkehrs, der Seeschiffahrt, der Spedition, der zivilen Luftfahrt, des Tourismus und der Rundfunkprogrammübertragung gewidmet. Die Autoren erläutern nicht nur das Transport- und Beförderungsrecht, sondern wenden sich auch den Rechtsverhältnisseen zu, die sich auf die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und den Umweltschutz auf dem Gebiet des Verkehrs beziehen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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