Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 99 (NJ DDR 1984, S. 99); Neue Justiz 3/84 99 zwar nicht unmittelbar aus dem Eingabengesetz. Doch sie ist Bestandteil der Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Durchsetzung des Zivilrechts; das ergibt sich aus ihrer Pflicht nach § 9 Abs. 1 Eingabengesetz und § 3 Abs. 2 GöV, alle Eingaben auszuwerten. Darüber hinaus bestimmt Abschm I Ziff. 2 des Beschlusses über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313), daß die Vorsitzenden der örtlichen Räte zu sichern haben, daß die Rechts- und Disziplinverletzungen, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen konsequent aufgedeckt und überwunden werden. Das hat u. E. allerdings dort seine Grenze, wo der Aufwand zur Ursachenfeststellung unvertretbar hoch wäre bzw. wo keine leitungsmäßigen Einflußmöglichkeiten bestehen. Solche sind bei den meisten zivilrechtlichen Vertragsverletzungen gegeben, da die Ursachen überwiegend bei stadt-, kreis- oder bezirksgeleiteten Betrieben gegeben sind. Aber auch, wenn zentralgeleitete oder nicht im eigenen Territorium vorhandene Kombinate und Betriebe zivilrechtliche Pflichtverletzungen verursacht haben und aus Eingaben die Ursachen dafür bekannt werden, entspricht es der Verantwortung, wenn das örtliche Organ die entsprechenden Informationen an das übergeordnete Organ, das Kombinat oder den Betrieb weiterleitet. Unter Berücksichtigung der genannten Aufgabenstellung für die örtlichen Staatsorgane genügen u. E. Eingabenanalysen örtlicher Räte oft deshalb nicht den Anforderungen, weil bereits der angewandte Erfassungsmodus für die exakte Feststellung des konkreten Ursachen- und Bedingungsgefüges nicht ausreicht. Auch darauf ist zurückzuführen, daß bei Eingaben, denen konkrete Rechtsverletzungen zugrunde liegen, die Erfassung und Auswertung nicht unter diesem inhaltlichen Aspekt vorgenommen wird8 und Aussagen zu den Ursachen der Pflichtverletzungen erschwert werden. So wird z. B. in einer Analyse der Abt. örtliche Versorgungswirtschaft eines Rates des Bezirks als wesentliche Ursache der zu langen Wartezeiten der Wäschereidienstleistungen der „beträchtlich angestiegene Bedarf der Bevölkerung an Haushaltfertigwäsche“ genannt. Es wurde nicht festgestellt, inwieweit sich hinter dem Eingabenschwerpunkt „zu lange Leistungsfristen“ konkrete Pflichtverletzungen aus Dienstleistungsverträgen oder generelle Hinweise zu dieser Problematik verbergen. Der Nutzen einer derart differenzierten Eingabenerfassung und -auswertung wird an der Arbeit im Rat des Kreises Neuhaus am Rennweg augenscheinlich. Hier werden die Eingaben im Bereich örtliche Versorgungswirtschaft detailliert erfaßt und wirkungsvoll als Informationsquelle für die Leitungstätigkeit genutzt. Längere Zeit war die Beschädigung von zu reparierenden Konsumgütern ein Schwerpunkt der Eingaben, dem durch zielgerichtete Leitungsmaßnahmen begegnet werden konnte. Aus Eingaben, in denen konkrete Verletzungen der Sorgfaltspflicht des Dienstleistungsbetriebes gemäß § 172 ZGB dargestellt waren, konnten durch die Frage nach dem „Warum“ dieser Pflichtverletzungen Unzulänglichkeiten im Transportprozeß des Dienstleistungsbetriebes als Ursache festgestellt werden. Daraufhin wurden die Transportrouten verändert und betriebsintern Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt. Schon nach kurzer Zeit waren die Verletzungen der Sorgfaltspflicht erheblich zurückgegangen, und als Nebeneffekt konnte sogar noch der Verbrauch an Vergaserkraftstoff reduziert werden. Ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit, die Eingabentätigkeit zu qualifizieren, ist der wohnungspolitische Eingabenschwerpunkt „Werterhaltung“. Schon die .Vielzahl der hierzu erfaßten Anliegen deutet darauf hin, daß auch hier zivilrechtliche Vertragsbeziehungen und entsprechende Vertragsverletzungen nicht berücksichtigt werden. Unter „Werterhaltung“ werden hauptsächlich folgende drei Gruppen von Eingaben zusammengefaßt: a) allgemeine Anliegen zur Werterhaltung (z. B. Eingaben privater Vermieter wegen Bilanzierungsfragen), b) Anliegen zur Werterhaltung eines Wohngebäudes bzw. Wohngrundstücks (z. B. Eingaben wegen Nichteinordnung in den jährlichen Plan der Baureparaturen), c) Anliegen zur Instandhaltung von Wohnungen gemäß § 101 ZGB (z. B. Eingaben wegen schadhafter sanitärer Einrichtungen, nachdem Bemühungen zur eigenverantwortlichen Beilegung des Konflikts erfolglos geblieben sind). Das widerspiegelt, daß die Rubrik „Werterhaltung“ die Erhaltungspflicht der Rechtsträger von Wohngrundstücken und gesellschaftlich genutzten Gebäuden insgesamt umfaßt und demzufolge die Eingabenanalysen, die in dieser Breite angelegt sind, nur bedingt Rückschlüsse auf die Erfüllung der zivilrechtlichen Instandhaltungspflicht zulassen. Die Eingabenanalysen weisen in den letzten Jahren insbesondere folgende Schwerpunkte von Eingaben aus: Wohnen in stark abgenutzten Wohnungen, fehlende Instandhaltungs-bzw. Instandsetzungsarbeiten, Verzögerung des Beginns von Reparaturarbeiten, schleppende bzw. nicht termingerechte Ausführung von Baureparaturen, Baustoffmängel u. ä. Bei diesen Eingabenschwerpunkten wird dann im wesentlichen nur beantwortet, warum es zur Eingabe kam, nicht aber warum es zu der Pflichtverletzung kam, die Anlaß dieser Eingabe war. In diese einseitige Richtung geht beispielsweise ein in einem Bezirk verwendeter Eingabenbeleg, auf dem unter „Ursache der Eingabe“ drei Antwortvarianten vorgegeben sind: a) Vorschlag, b) Kritik an Leitung, c) persönliche Belange. Dieser Ausgangspunkt bei der Feststellung der Ursachen von Eingaben reicht u. E. nicht aus, um aus Eingabenanalysen wirksame leitungsmäßige Konsequenzen ziehen zu können. Sicher sind auch die Kenntnisse darüber wichtig, welche Gründe die Bürger veranlassen, sich mit einer Eingabe an ein örtliches Organ zu wenden, weil sich daraus zum Teil auch Rückschlüsse auf den Arbeitsstil von Staats- und Wirtschaftskadern ziehen lassen. Doch ebenso wichtig wenn nicht sogar vordringlicher ist es, die Ursachen zivilrechtlicher Vertragsverletzungen wie von Gesetzesverletzungen überhaupt aufzudecken, soweit sie inhaltlich Eingaben zugrunde liegen. In diesem Sinn besteht nach der Gesetzgebung über die Bearbeitung von Eingaben in der UdSSR ein Arbeitsgang darin, Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen festzulegen, die zur Verletzung der Rechte des Bürgers beigetragen haben.9 Wir sehen hierin eine Möglichkeit für die Verstärkung der staatlichen Rechtskontrolle. Sie schließt ein, zivilrechtliche Pflichtverletzungen aus Verträgen zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens sowie deren Ursachen und Bedingungen festzustellen und erforderliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. Die Erfüllung dieser Aufgabe verlangt auch, die analytische Arbeit mit Eingaben zu vervollkommnen. Da Eingabenanalysen in der Regel nach Anforderungen des übergeordneten Organs angefertigt werden, bedarf es auf vertikaler Ebene der Präzisierung der Vorgaben. Damit kann maßgeblich stimuliert werden, daß die Räte die Auswertung der Eingabenberichte noch konsequenter nutzen, um auch solche Mängel und Hemmnisse festzustellen und zu beseitigen, die zu zivilrechtlichen Vertragsverletzungen u. U. auch zu volkswirtschaftlichen Verlusten führen können. Zugleich können die örtlichen Staatsorgane einen Beitrag leisten „zur Qualitätssicherung in der ganzen Breite der Volkswirtschaft“ als wichtigstem Faktor der Senkung des Produktionsverbrauchs.10 8 Vgl. W. Klemm/M. Naumann, a. a. O., S. 49 und Anlage 5. 9 Vgl. S. K. Kenschajew, „Fragen der Theorie und Praxis der Bearbeitung von Eingaben der Bürger“, Sowjetskoje gossudarstwo 1 prawo 1980, Heit 10, S. 88. Wir halten es aus den dargelegten Gründen deshalb iür angebracht, die von Opitz/Schüßler („Die Bearbeitung der Eingaben der Bevölkerung als Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit“, Staat und Recht 1978, Heit 3, S. 222) prägnant herausgearbeiteten Anforderungen an die Analyse von Eingaben um diese Auigabenstellung zu erweitern. 10 Vgl. W. Krolikowskl, „Aufgaben der Staatsorgane bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED“, NJ 1983, Heit 3, S. 87. Mitteilung des Staatsverlags Kriminologie, Theoretische Grundlagen und Analysen Bei der Aufführung der Mitautoren in der 1. Auflage 1983 muß es richtig heißen: ; Günther Kräupl (Kapitel 6, 6. Abschnitt, Unterabschnitt „Zur Spezifik der Vorbeugung der Rückfallkriminalität”): Peter Lischke, Wolfgang Schriewer (Kapitel 6, 6. Abschnitt, Unterabschnitt „Zur Spezifik der Vorbeugung der Jugendkriminalität“);;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 99 (NJ DDR 1984, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 99 (NJ DDR 1984, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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