Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 98 (NJ DDR 1984, S. 98); 98 Neue Justiz 3/84 Anspruch eines Käufers auf Ersatzlieferung für ein mangelt haftes Heimwerkergerät anerkannt. Da diese nach fast vier Wochen noch immer nicht erfolgt war, hat sich der Bürger an den Rat des Kreises, Abt. Handel und Versorgung, gewendet. Die Überprüfung ergab, daß die Verkaufsstelle zwischenzeitlich zwei Lieferungen erhalten und die Geräte verkauft hatte. Im Ergebnis wurden konkrete Festlegungen getroffen; der Bürger erhielt vier Tage nach der mündlichen Eingabe ein Ersatzgerät. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß zur Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen die Voraussetzungen zum Teil .unmittelbar durch das zuständige örtliche Staatsorgan zu schaffen sind. Das ist vor allem bei der Instandhaltung des Wohnraums der Fall. Vielen Eingaben liegt zugrunde, daß wohl die Bereitschaft des Vermieters zur Instandhaltung vorliegt, aber zeitweilig keine Reparaturkapazitäten vorhanden sind. Hier kann die Pflichtverletzung letztlich erst nach entsprechender staatlicher Bilanzentscheidung korrigiert werden. Wenn die Instandhaltung sich dagegen durch schlechte Arbeitsorganisation im VEB KWV verzögert, wird durch die leitungsmäßige Einflußnahme des örtlichen Rates auf den unterstellten Betrieb der Wohnungswirtschaft meist ein rasche Lösung erzielt und zugleich die unzulängliche Arbeitsweise zur Vermeidung weiterer Pflichtverletzungen überwunden. Nach unseren Untersuchungen ist die Anzahl zivilrechtlicher Pflichtverletzungen durch Versorgungsbetriebe aus Miet-, Kauf- und Dienstleistungsverträgen im Verhältnis zum Gesamtumfang solcher Vertragsverhältnisse sehr niedrig. Und selbst wenn derartige Störungen auftreten, lösen die Vertragspartner den entstandenen zivilrechtlichen Konflikt überwiegend eigenverantwortlich, was dem zivilrechtlichen Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Vertragserfüllung (§§ 14, 44 ZGB) entspricht. Erst wenn es den Vertragspartnern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelingt, in dieser Weise den Konflikt zu lösen, wird das zuständige staatliche Fachorgan um Hilfe gebeten. Ein solches Rechtsschutzbegehren gemäß § 16 ZGB ist dann weder ein Rechtsmittel noch ein Antrag, für dessen Bearbeitung besondere Rechtsvorschriften gelten, wenn keine Entscheidung über die Berechtigung des Anspruchs angestrebt wird, sondern die Art und Weise der Erfüllung des anerkannten Anspruchs bemängelt wird. Vielmehr ist es ein Anliegen im Sinne des Eingabengesetzes und nach dessen Bestimmungen zu bearbeiten, wobei das ZGB und eventuell angrenzende Rechtsvorschriften die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung sind.3 Bei zivilrechtlichen Vertragsverletzungen dient die rechtsschutzgewährende Eingabenbearbeitung durch örtliche Staatsorgane in erster Linie der eigenverantwortlichen Lösung des jeweiligen zivilrechtlichen Konflikts. Die örtlichen Organe können jedoch keine Sachentscheidung treffen, und darin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Rechtsprechung der Gerichte. Die Eingabenbearbeitung ist aber ein Weg, Bürger und Betriebe bei der eigenverantwortlichen Beilegung von Zivilrechtskonflikten zu unterstützen.4 5 Die örtlichen Staatsorgane können dabei durch die leitungsmäßige Einflußnahme auf unterstellte Versorgungsbetriebe bzw. durch verwaltungsrechtliche Entscheidungen (z. B. über Reparaturbilanzen) maßgebliche Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Partner des zivilrechtlichen Vertrags selbst eine Lösung des Konflikts herbeiführen. In diesem Sinn ist die Eingabe mithin keineswegs als Alternative zu einer Klage vor Gericht zu verstehen. Sie ist vielmehr ein eigenständiges Mittel, um den in § 16 ZGB vorgesehenen Rechtsschutz wahrnehmen zu können. Insofern hat der Gerichtsweg für die hier zur Rede stehenden Vertragsverletzungen unverminderte Bedeutung, da nur er staatlich verbindliche und durchsetzbare Entscheidungen in der Sache ermöglicht und z. B. bei unklarer bzw. strittiger Rechtslage zur Anspruchssicherung, zur nachhaltigeren Einwirkung auf den Pflichtverletzer u. ä. den notwendigen Rechtsschutz garantiert. Im Interesse der Lösung des zivilrechtlichen Konflikts ist neben der formell richtigen Bearbeitung der Eingaben die exakte Handhabung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig. Es kann eingeschätzt werden, daß die Ergebnisse der Eingabenbearbeitung in der Regel mit den zivilrechtlichen Vorschriften übereinstimmen. Das beweist ein gutes Niveau der Eingabenbearbeitung. Es fällt aber auf, daß in den Antwortschreiben auf Eingaben relativ wenig ausdrücklich auf die zivilrechtlichen Bestimmungen Bezug genommen wird. Da das jedoch oft von inhaltlicher Bedeutung ist, sollte es zur ständigen Praxis werden. Dadurch würde die Überzeugungskraft des Ergebnisses erhöht und der Eindruck eines subjektiven Herangehens an die Eingabenbearbeitung vermieden. Außerdem wird für den Bürger das Ergebnis besser nachvollziehbar, und es werden die Autorität des Gesetzes und die des Staates wirkungsvoller zum Ausdruck gebracht. Analyse und Auswertung von Eingaben Bei strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts werden ökonomische Reserven aufgedeckt.6 Für die örtlichen Staatsorgane sind die Eingaben eine wesentliche Informationsquelle über zivilrechtliche Vertragsverletzungen. Die Eingaben spielen daher nicht nur unter dem Aspekt der Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Konfliktlösung durch die Vertragspartner eine Rolle. Durch ihre Analyse können auch wichtige Erkenntnisse über territoriale Schwerpunkte und Entwicklungstendenzen erlangt werden. Nach unseren Feststellungen werden aber bisher aus Eingaben noch unzureichend zielgerichtet Erkenntnisse über Ursachen zivilrechtlicher Vertragsverletzungen gewonnen. Sie werden auch nicht überall unter dem Aspekt zivilrechtlicher Vertragsverletzungen erfaßt und analysiert.6 Das ist aber nötig, um die den örtlichen Staatsorganen obliegenden Aufgaben bei der Durchsetzung des Zivilrechts in den Versorgungsbeziehungen umfassend wahrzunehmen. Eingaben sind zur Verbesserung der Arbeit gemäß § 9 Abs. 1 Eingabengesetz regelmäßig auszuwerten. Eine qualifizierte Versorgungsarbeit verlangt wie oben dangestellt worden ist , daß Vertragsverletzungen in den zivilrechtlichen Versorgungsbeziehungen zurückgedrängt werden. Dazu müssen aber ihre Ursachen bekannt sein, denn das erfolgreiche Vorgehen gegen zivilrechtliche Vertragsverletzungen hängt maßgeblich vom umfassenden Studium ihrer sozialen und juristischen Merkmale sowie ihrer Ursachen unrd Bedingungen ab.7 Diese wiederum können wesentlich aus Eingaben gewonnen werden, zumal die hauptsächlichen Pflichtverletzungen aus zivilrechtlichen Versorgungsbeziehungen überhaupt erst durch sie in nennenswertem Umfang bekannt werden. Neben ökonomischen, erzieherischen und rechtlichen Maßnahmen gehören auch organisatorische zur Vorbeugungsarbeit. Die letzteren gewährleisten besonders die Ermittlung, Erfassung und Analyse zivilrechtlicher Vertragsverletzungen sowie ihrer Ursachen und Bedingungen durch Gerichte, örtliche Staatsorgane und Betriebe. Die Gerichte haben in der Vergangenheit bei der Aufdeckung von Ursachen zivilrechtlicher Vertragsverletzungen Beachtliches geleistet; sie konnten sich dabei jedoch vorwiegend nur mit Pflichtverletzungen von Bürgern insbesondere mit Zahlungspflichtverletzungen aus Versorgungsverträgen auseinandersetzen. Auch aus diesem Grunde ist es notwendig, die Eingaben zielstrebig zur Zurückdrängung zivilrechtlicher Vertragsverletzungen zu erfassen und zu analysieren. Diese Aufgabe folgt 3 In diesem Sinn hat auch J. Klinkert in seinem Beitrag „Aufgaben der staatlichen Organe bei der Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts“ (NJ 1976, Heft 22, S. 674) einige Aspekte der Bearbeitung von Eingaben mit zivilrechtlichem Inhalt erörtert. Vgl. auch Lehrbuch Zivilrecht, Teil 1, Berlin 1981, S. 114; ZGB-Kommentar, Berlin 1983, Anm. 2 zu § 16 (S. 45). 4 Vgl. hierzu auch H. Kietz, „Eigenverantwortliche Beilegung von Zivilrechtskonflikten“, NJ 1984, Heft 1, S. 11. 5 Vgl. P. Verner, „Weitere Stärkung des sozialistischen Staates und Rechts und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie“, NJ 1982, Heft 1, S. 5. 6 Analytisch und statistisch werden Eingaben auch nicht unter rechtszweigspezifischen Aspekten erfaßt und ausgewertet (vgl. dazu ausführlich H. Lieske/R. Nissel, „Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit in den zivilrechtlichen Versorgungsbeziehungen", Staat und Recht 1982, Heft 1, S. 25 ff.). 7 Vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von D. A. Kerlmow, Soziale Vorbeugung von Rechtsverletzungen in der sozialistischen Gesellschaft, Moskau 1978, S. 8 (russ.).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 98 (NJ DDR 1984, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 98 (NJ DDR 1984, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die überzeugendere inhaltliche Ausgestaltung der Argumentation seitens der Abteilung Inneres. Das weist einerseits darauf hin, daß die Grundsätze für ein differenziertes Eingehen auf die wirksam gewordenen Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten existierenden begünstigenden Bedingungen für die Begehung von zu differenzieren. Im Innern liegende begünstigende Bedingungen für die Schädigung der für den Mißbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern in die Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind. Auf Grund der Einschätzung der politisch-operativen Lage, zur Bearbeitung konkreter Sachverhalte und Personen, zur Beweisführung, zur Begründung von Entscheidungen und zur Kontrolle über den Verlauf und die Ergebnisse der politisch-operativen Arbeit benötigt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X