Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 7 (NJ DDR 1984, S. 7); Neue Justiz 1/84 7 Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte bewährt sich in der Praxis Am 5. Dezember 1983 behandelte der Staatsrat der DDR unter Leitung seines Vorsitzenden, des Generalsekretärs des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker, u. a. einen Bericht des Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, zu Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte. Hach eingehender Beratung wurde dem Bericht zugestimmt, der u. a. die nachstehend dargestellten Problemkreise umfaßte. D. Red. Am 1. Januar 1983 sind das neue Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte und die Beschlüsse des Staatsrates über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen in Kraft getreten. Diese Rechtsvorschriften haben sich bereits in den ersten elf Monaten seit ihrem Inkrafttreten in der Praxis bewährt. Die Konflikt- und Schiedskommissionen erhöhten ihren Einfluß auf die Wahrung der Rechte der Bürger und ebenso auf die verantwortungsbewußte Erfüllung der Rechtspflichten der Bürger gegenüber ihren Mitbürgern und der Gesellschaft. Als bewährte Formen sozialistischer Demokratie tragen sie dazu bei, die engen Beziehungen zwischen den staatlichen Organen und den Bürgern auszubauen. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes sprechen über 26 700 Konfliktkommissionen und mehr als 5 200 Schiedskommissionen mit Sachkunde, Einfühlungsvermögen und Parteilichkeit Recht. Sie nutzen weitgehend die durch die Rechtsvorschriften gebotenen Möglichkeiten für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihren Betrieben sowie in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden. Im 1. Halbjahr 1983 führten die Konfliktkommissionen über 36 000 Beratungen durch, davon 26 500 wegen Arbeitsstreitfällen. Die Schiedskommissionen führten im gleichen Zeitraum fast 9 400 Beratungen durch, davon über 2 900 wegen Vergehen, rund 3 200 wegen Verfehlungen und ca. 2 600 wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten. Das sind über 2 500 Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte mehr als im 1. Halbjahr 1982. Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte helfen zunehmend ratsuchenden Bürgern durch Aussprachen bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten sowie bei der Durchsetzung gesetzlich garantierter Rechte und geben ihnen Hinweise zur Erfüllung von Rechtspflichten. An Mitglieder der Konfliktkommissionen wenden sich Werktätige vor allem mit arbeitsrechtlichen Fragen. Bei Mitgliedern von Schiedskommissionen holen sich Bürger hauptsächlich Rat zur eigenverantwortlichen Gestaltung sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben in ihren Haus- und Wohngemeinschaften. Oft bringen Bürger gegenüber Schiedskommissionen zum Ausdruck, mit mehr Unduldsamkeit und Konsequenz gegen solche Einwohner vorzugehen, die ihre Pflichten aus der Stadt- und Gemeindeordnung verletzen. Durch diese umfangreiche, vielfältige Rechtsarbeit haben die gesellschaftlichen Gerichte dazu beigetragen, bei unseren Bürgern das Gefühl der Geborgenheit, der sozialen Sicherheit und des Schutzes ihrer gesetzlich garantierten Rechte sowie ihr Vertrauen zur Politik der SED zu vertiefen. Die Rechtsprechung der Konflikt- und Schiedskommissionen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften ist insgesamt richtig und gesellschaftlich wirksam. Die gesellschaftlichen Gerichte gehen davon aus, daß mit jeder Beratung und Entscheidung dem im sozialistischen Recht für jeden Bürger verbindlich zum Ausdruck gebrachten Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten Geltung zu verschaffen ist. Die gesellschaftlichen Gerichte tragen dazu bei, den Bürgern die einheitliche und gerechte Anwendung des sozialistischen Rechts und die Rechtssicherheit für jedermann bewußt zu machen und solche Haltungen wie Disziplin, Treue zum sozialistischen Staat, Leistungsbereitschaft und Achtung des sozialistischen und persönlichen Eigentums zu fördern. Den Konflikt- und Schiedskommissionen gelingt es weitgehend, die Lösung des Einzelfalls in die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge einzuordnen. Die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte widmen der gründlichen Vorbereitung und Durchführung ihrer Beratungen große Aufmerksamkeit. Sie bereiten überwiegend die Beratungen so vor, daß der dem Konflikt zugrunde liegende Sachverhalt allseitig erörtert und geklärt werden kann. Zu diesem Zweck beziehen sie differenziert gesellschaftliche Kräfte und Vertreter staatlicher Organe in die Beratungen ein. Ihre Beratungen fördern den Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger. Mit Empfehlungen nehmen die Konflikt- und Schiedskommissionen auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Einfluß. Das Haupttätigkeitsgebiet der Konfliktkommissionen ist nach wie vor die Beratung und Entscheidung über Arbeitsstreitfälle. Ihr Anteil an der gesamten Tätigkeit beträgt mehr als 70 Prozent. Schwerpunkte bilden die arbeitsrechtliche materielle und disziplinarische Verantwortlichkeit von Werktätigen, die Begründung, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen sowie Lohn- und Prämienfragen. Annähernd 93 Prozent der Arbeitsstreitfälle werden von den Konfliktkommissionen endgültig entschieden. Mit ihren Beratungen fördern die Konfliktkommissionen unter breiter Mitwirkung der Gewerkschaften ein gutes Arbeitsklima und eine Atmosphäre, in der sich schöpferische Arbeit und neue Initiativen zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED entwickeln und in der die Unduldsamkeit der Werktätigen gegenüber disziplinlosem Verhalten einzelner wächst. Sie wirken Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen entgegen und helfen mit, hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihren Betrieben zu festigen. Die Schiedskommissionen nehmen durch ihre Beratungen wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten vor allem Einfluß darauf, in den Haus- und Wohngemeinschaften Beziehungen der gegenseitigen Achtung, Hilfe und des kameradschaftlichen Zusammenlebens weiter auszuprägen. Ihre Kenntnis der Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung in ihrer Stadt oder Gemeinde und ihr Wissen um die den Bürger bewegenden Ärgernisse, die das Zusammenleben stören, setzt sie oftmals in die Lage, selbst verhärtete Streitfälle, die nicht selten mit Beleidigungen und Verleumdungen verbunden sind, dauerhaft zu lösen. Überwiegend gelingt es, den Konflikt gütlich beizulegen. Die Beratungen der Konflikt- und Schiedskommissionen wegen Vergehen und Verfehlungen werden überwiegend so durchgeführt, daß dem beschuldigten Bürger sein gesellschaftswidriges Verhalten bewußt und sein Verständnis für Notwendigkeit und Inhalt der sozialistischen Lebensweise tieier ausgeprägt wird. Die Erziehungsmaßnahmen werden sachbezogen und differenziert unter Beachtung der Tatschwere und der Persönlichkeit des beschuldigten Bürgers angewandt. Die gesellschaftlichen Gerichte beachten, daß bei Vergehen im Interesse des Schutzes der sozialistischen Gesellschaft und seiner Bürger das Absehen von Erziehungsmaßnahmen die Ausnahme darstellt. Bei Verfehlungen in Form von Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch wird richtig in vielen Fällen bereits in Vorbereitung der Beratung durch Aussprachen mit dem Antragsteller und dem beschuldigten Bürger eine Lösung des Konflikts herbeigeführt. Die Konflikt- und Schiedskommissionen tragen mit ihren Beratungen wegen Verletzungen der Schulpflicht dazu bei, daß Erziehungsberechtigte dafür sorgen, daß ihre schulpflichtigen Kinder den Unterricht in den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und in Einrichtungen der Berufs-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 7 (NJ DDR 1984, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 7 (NJ DDR 1984, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der andere Gewaltakte mit folgenschweren Auswirkungen für die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit, aber auch - Morddrohung, Erpressungsversuche unter Vortäuschung von Ereignissen oder Straftaten, die ernsthafte Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X