Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66); 66 Neue Justiz 2/84 Werktätigen und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft gesetzt wird. In der Mehrzahl der Betriebe werden die Arbeitsordnungen durch betriebsspezifische Dokumente (Lagerordnung, Kassenordnung, Schlüsselordnung u. a.) weiter ausgestaltet. Regelmäßige Anleitung und Kontrolle Die Untersuchung hat gezeigt, daß die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter den Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit große Aufmerksamkeit widmen. So werden in regelmäßigen Abständen innerhalb eines Monats alle Vorkommnisse auf diesem Gebiet ausgewertet. Bewährt haben sich z. B. im VEB Kombinat Stadtwirtschaft Berlin Stammbetrieb tägliche Frührapporte sowie 14tägliche Fachberatungen, in denen auch Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Im VEB DLK Zeitz werden quartalsweise Rechenschaftslegungen des staatlichen Leiters vor der BGL zur Erfüllung der Aufgaben und Maßnahmen auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit durchgeführt. Rechenschaftslegungen beziehen auch leitende Mitarbeiter ein, die, wie im VEB DLK Potsdam, vor dem Betriebsleiter über die Einhaltung der bestehenden betrieblichen Ordnungen sowie über den Stand der sozialistischen Arbeitsdisziplin berichten. In den meisten Betrieben werden in den Arbeitskollektiven persönliche Aussprachen über all diese Fragen geführt. Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit Insgesamt war bei der Untersuchung festzustellen, daß die Probleme der Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit sind. Nur wenige Betriebe erfassen jedoch zentral alle entstandenen Schäden und sichern die Feststellung der Ursachen. Das ist aber die Voraussetzung für den umfassenden Schutz des sozialistischen Eigentums und die Wiedergutmachung materieller Schäden. Es zeigt sich derzeit auch noch eine Differenziertheit in den Betrieben hinsichtlich der Untersuchung, Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Deshalb wurde darauf orientiert, schon in den Anträgen an die Konfliktkommission zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit in die Untersuchung der Gesamtheit der Umstände auch die Kausalität der Arbeitspflichtverletzungen anderer Werktätiger bei der Entstehung eines Schadensfalls zu berücksichtigen und alle gemäß § 19 Abs. 2 KKO notwendigen Angaben zu machen. Die Konfliktkommissionen können konsequent die Beseitigung der Mängel verlangen und zu diesem Zweck die Anträge zurückgeben. Die Untersuchung ergab, daß bei Arbeitspflichtverletzungen die Auseinandersetzung mit dem Werktätigen vorrangig im Arbeitskollektiv geführt wird. In 45 Prozent der untersuchten Betriebe wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein erzieherisches Verfahren vor der Konfliktkommission durchzuführen. Empfehlungen der Konfliktkommissionen, die sie im Ergebnis ihrer Beratungen geben, werden in Dienstberatungen des Betriebsleiters ausgewertet. So gab es z. B. im VEB DLK Potsdam wirksame Empfehlungen der Konfliktkommission zur Nachweisführung über Belehrungen der Werktätigen im Gesundheits- und Arbeitsschutz, zur Kassenordnung und zur Schaffung eines kontrollfähigen Systems für alle Transporte wertvollen Kundenauftragsmaterials (Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sowie Uhren u. a.), die zur Festlegung entsprechender Maßnahmen des Betriebsleiters führten. Die Konfliktkommission wurde gemäß § 21 Abs. 2 GGG innerhalb von zwei Wochen darüber informiert, und die Empfehlungen wurden auch in anderen Bereichen ausgewertet, um ihre breite Wirksamkeit zu gewährleisten. Gewerkschaftliche Einflußnahme erhöhen Die Probleme des sozialistischen Arbeitsrechts sind Bestandteil der gewerkschaftlichen Leitungstätigkeit. Das findet seinen Ausdruck darin, daß Arbeitspläne der BGL Berichter- stattungen staatlicher Leiter und Vorsitzender der Konfliktkommissionen und auch eigene analytische und rechtspropagandistische Aktivitäten vorsehen. Das erfordert jedoch insgesamt auch mehr das Tätigwerden der gewerkschaftlichen Leitungen, um den Informationsgehalt und die Aussagefähigkeit zum Gesamtkomplex Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen. Die besten Ergebnisse werden dort erreicht, wo der BGL-Vorsitzende selbst sich stets aktuell informieren läßt, und wo eine konkrete Übersicht der BGL über die Arbeitspflichtverletzungen und den aktuellen Stand der Schadensentwicklung vorliegt. Dazu sollten noch stärker die gewerkschaftlichen Kommissionen genutzt und die Zusammenarbeit mit der Konfliktkommission verstärkt werden. MICHAEL BLASCHEK, Sekretär für Arbeitseinkommen und Arbeitsrecht beim Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft Übergabe von Strafsachen an gesellschaftliche Gerichte und wirksame Arbeit der Schiedskommissionen Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über die gesellschaftlichen Gerichte und die den Konflikt- und Schiedskommissionen damit eingeräumten erweiterten Befugnisse ermöglichen eine wirksamere und differenziertere Anwendung der Erziehungsmaßnahmen.1 Das Kollegium für Strafrecht des Obersten Gerichts hat kürz’ich im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen der zentralen Rechtspflege- und Sicherheitsorgane die Praxis der Übergabe von Strafsachen und verbunden damit die Wirksamkeit der Arbeit der Schiedskommissionen analysiert. Diese Untersuchung hatte das Ziel, die Übergabe von Strafsachen an die gesellschaftlichen Gerichte nach einheitlichen Maßstäben zu sichern, die einheitliche Rechtsanwendung in der Arbeit der Schiedskommissionen zu gewährleisten und die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu erhöhen. Zur Übergabe von Strafsachen Entsprechend der auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Hauptverhandlung erster Instanz in Strafsachen gegebenen Orientierung wurde bei der Untersuchung erneut sichtbar, daß für die Wirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte bei übergebenen Strafsachen die Qualität der Übergabeentscheidungen besonders bedeutsam ist. Diese müssen die für die Beratung und Entscheidung erforderlichen Angaben (§ 59 Abs. 2 StPO; § 26 Abs. 2 KKO und § 24 Abs. 2 SchKO) enthalten. Überwiegend entsprechen die Übergabeentscheidungen diesen Anforderungen. Die üntersuchungen zeigten aber auch, daß mitunter die Qualität noch zu erhöhen ist. Mehr zu beachten sind z. B. die Erfordernisse, den Nachweis für die angeführten Straftaten (z. B. Körperverletzung) konkret zu führen, eine tatbezogene Einschätzung des Täters und seines Verhaltens nach der Tat (bei Jugendlichen zugleich auch der Erziehungsverhältnisse) vorzunehmen und die, ermittelten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Rechtsverletzer darzulegen. Soweit es sich um Antragsdelikte (z. B. unbefugte Benutzung von Fahrzeugen) handelt, sind Erklärungen aufzunehmen, daß der Geschädigte Strafantrag gestellt hat bzw. daß öffentliches Interesse vorliegt. Den gesellschaftlichen Gerichten sind alle Strafsachen zu übergeben, für die sie zuständig sind (§28 StGB; §58 StPO; §§ 13 ff. GGG). Aus den erweiterten Reaktionsmöglichkeiten der gesellschaftlichen Gerichte ergibt sich grundsätzlich nicht etwa eine Ausweitung dahin, daß kompliziertere und schwerwiegendere Strafsachen übergeben werden können. Ziel ist vielmehr eine wirksamere und bessere Differenzierung der Erziehungsmaßnahmen. Diese Orientierung wird erfolgreich 1 Vgl. dazu den Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 4. Plenartagung am 21. Dezember 1982, OG-Inlormatlonen 1983, Nr. 1, 5. 7.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit der Sicherheitsbeauftragten hat in engem Zusammenwirken mit der Linie zu erfolgen und sich vordringlich auf die Lösung der politisch-operativen Schwerpunktaufgaben bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Die Hausordnung der Anstalt wird ihnen zur Kenntnis gegeben. Es sollte jedoch künftig generell, um Provokationen in westlichen Massenmedien, Beschwerden der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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