Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66); 66 Neue Justiz 2/84 Werktätigen und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft gesetzt wird. In der Mehrzahl der Betriebe werden die Arbeitsordnungen durch betriebsspezifische Dokumente (Lagerordnung, Kassenordnung, Schlüsselordnung u. a.) weiter ausgestaltet. Regelmäßige Anleitung und Kontrolle Die Untersuchung hat gezeigt, daß die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter den Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit große Aufmerksamkeit widmen. So werden in regelmäßigen Abständen innerhalb eines Monats alle Vorkommnisse auf diesem Gebiet ausgewertet. Bewährt haben sich z. B. im VEB Kombinat Stadtwirtschaft Berlin Stammbetrieb tägliche Frührapporte sowie 14tägliche Fachberatungen, in denen auch Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Im VEB DLK Zeitz werden quartalsweise Rechenschaftslegungen des staatlichen Leiters vor der BGL zur Erfüllung der Aufgaben und Maßnahmen auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit durchgeführt. Rechenschaftslegungen beziehen auch leitende Mitarbeiter ein, die, wie im VEB DLK Potsdam, vor dem Betriebsleiter über die Einhaltung der bestehenden betrieblichen Ordnungen sowie über den Stand der sozialistischen Arbeitsdisziplin berichten. In den meisten Betrieben werden in den Arbeitskollektiven persönliche Aussprachen über all diese Fragen geführt. Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit Insgesamt war bei der Untersuchung festzustellen, daß die Probleme der Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit sind. Nur wenige Betriebe erfassen jedoch zentral alle entstandenen Schäden und sichern die Feststellung der Ursachen. Das ist aber die Voraussetzung für den umfassenden Schutz des sozialistischen Eigentums und die Wiedergutmachung materieller Schäden. Es zeigt sich derzeit auch noch eine Differenziertheit in den Betrieben hinsichtlich der Untersuchung, Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Deshalb wurde darauf orientiert, schon in den Anträgen an die Konfliktkommission zur Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit in die Untersuchung der Gesamtheit der Umstände auch die Kausalität der Arbeitspflichtverletzungen anderer Werktätiger bei der Entstehung eines Schadensfalls zu berücksichtigen und alle gemäß § 19 Abs. 2 KKO notwendigen Angaben zu machen. Die Konfliktkommissionen können konsequent die Beseitigung der Mängel verlangen und zu diesem Zweck die Anträge zurückgeben. Die Untersuchung ergab, daß bei Arbeitspflichtverletzungen die Auseinandersetzung mit dem Werktätigen vorrangig im Arbeitskollektiv geführt wird. In 45 Prozent der untersuchten Betriebe wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein erzieherisches Verfahren vor der Konfliktkommission durchzuführen. Empfehlungen der Konfliktkommissionen, die sie im Ergebnis ihrer Beratungen geben, werden in Dienstberatungen des Betriebsleiters ausgewertet. So gab es z. B. im VEB DLK Potsdam wirksame Empfehlungen der Konfliktkommission zur Nachweisführung über Belehrungen der Werktätigen im Gesundheits- und Arbeitsschutz, zur Kassenordnung und zur Schaffung eines kontrollfähigen Systems für alle Transporte wertvollen Kundenauftragsmaterials (Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sowie Uhren u. a.), die zur Festlegung entsprechender Maßnahmen des Betriebsleiters führten. Die Konfliktkommission wurde gemäß § 21 Abs. 2 GGG innerhalb von zwei Wochen darüber informiert, und die Empfehlungen wurden auch in anderen Bereichen ausgewertet, um ihre breite Wirksamkeit zu gewährleisten. Gewerkschaftliche Einflußnahme erhöhen Die Probleme des sozialistischen Arbeitsrechts sind Bestandteil der gewerkschaftlichen Leitungstätigkeit. Das findet seinen Ausdruck darin, daß Arbeitspläne der BGL Berichter- stattungen staatlicher Leiter und Vorsitzender der Konfliktkommissionen und auch eigene analytische und rechtspropagandistische Aktivitäten vorsehen. Das erfordert jedoch insgesamt auch mehr das Tätigwerden der gewerkschaftlichen Leitungen, um den Informationsgehalt und die Aussagefähigkeit zum Gesamtkomplex Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen. Die besten Ergebnisse werden dort erreicht, wo der BGL-Vorsitzende selbst sich stets aktuell informieren läßt, und wo eine konkrete Übersicht der BGL über die Arbeitspflichtverletzungen und den aktuellen Stand der Schadensentwicklung vorliegt. Dazu sollten noch stärker die gewerkschaftlichen Kommissionen genutzt und die Zusammenarbeit mit der Konfliktkommission verstärkt werden. MICHAEL BLASCHEK, Sekretär für Arbeitseinkommen und Arbeitsrecht beim Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft Übergabe von Strafsachen an gesellschaftliche Gerichte und wirksame Arbeit der Schiedskommissionen Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über die gesellschaftlichen Gerichte und die den Konflikt- und Schiedskommissionen damit eingeräumten erweiterten Befugnisse ermöglichen eine wirksamere und differenziertere Anwendung der Erziehungsmaßnahmen.1 Das Kollegium für Strafrecht des Obersten Gerichts hat kürz’ich im Rahmen gemeinsamer Untersuchungen der zentralen Rechtspflege- und Sicherheitsorgane die Praxis der Übergabe von Strafsachen und verbunden damit die Wirksamkeit der Arbeit der Schiedskommissionen analysiert. Diese Untersuchung hatte das Ziel, die Übergabe von Strafsachen an die gesellschaftlichen Gerichte nach einheitlichen Maßstäben zu sichern, die einheitliche Rechtsanwendung in der Arbeit der Schiedskommissionen zu gewährleisten und die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu erhöhen. Zur Übergabe von Strafsachen Entsprechend der auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Hauptverhandlung erster Instanz in Strafsachen gegebenen Orientierung wurde bei der Untersuchung erneut sichtbar, daß für die Wirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte bei übergebenen Strafsachen die Qualität der Übergabeentscheidungen besonders bedeutsam ist. Diese müssen die für die Beratung und Entscheidung erforderlichen Angaben (§ 59 Abs. 2 StPO; § 26 Abs. 2 KKO und § 24 Abs. 2 SchKO) enthalten. Überwiegend entsprechen die Übergabeentscheidungen diesen Anforderungen. Die üntersuchungen zeigten aber auch, daß mitunter die Qualität noch zu erhöhen ist. Mehr zu beachten sind z. B. die Erfordernisse, den Nachweis für die angeführten Straftaten (z. B. Körperverletzung) konkret zu führen, eine tatbezogene Einschätzung des Täters und seines Verhaltens nach der Tat (bei Jugendlichen zugleich auch der Erziehungsverhältnisse) vorzunehmen und die, ermittelten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Rechtsverletzer darzulegen. Soweit es sich um Antragsdelikte (z. B. unbefugte Benutzung von Fahrzeugen) handelt, sind Erklärungen aufzunehmen, daß der Geschädigte Strafantrag gestellt hat bzw. daß öffentliches Interesse vorliegt. Den gesellschaftlichen Gerichten sind alle Strafsachen zu übergeben, für die sie zuständig sind (§28 StGB; §58 StPO; §§ 13 ff. GGG). Aus den erweiterten Reaktionsmöglichkeiten der gesellschaftlichen Gerichte ergibt sich grundsätzlich nicht etwa eine Ausweitung dahin, daß kompliziertere und schwerwiegendere Strafsachen übergeben werden können. Ziel ist vielmehr eine wirksamere und bessere Differenzierung der Erziehungsmaßnahmen. Diese Orientierung wird erfolgreich 1 Vgl. dazu den Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 4. Plenartagung am 21. Dezember 1982, OG-Inlormatlonen 1983, Nr. 1, 5. 7.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 66 (NJ DDR 1984, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme.

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