Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 53 (NJ DDR 1983, S. 53); Neue Justiz 2/83 53 allem die Ausarbeitung von Kostenkonzeptionen im Zeitraum des Fünf jahrplanes (§ 7 der VO), die Planung der Kosten für das laufende Planjahr auf Grund von wissenschaftlich begründeten und bestätigten Normativen, Bilanzanteilen und Kontingenten (§§ 4, 5 der VO), die quartalsweise Ausarbeitung aussagefähiger Kostenanalysen (§11 der VO) und die Entwicklung der Kostenarten-, Kostenstellen-und Kostenträgerrechnungen zu wirksamen Leitungs- und Kontrollinstrumenten (§12 der VO). Die Direktoren der Betriebe, die nach § 10 Abs. 2 der Kombinats VO verpflichtet sind, die staatlichen Aufgaben bis auf die Betriebsteile, Abteilungen, Brigaden und Arbeitsplätze aufzuteilen, haben auch den einzelnen Kostenstellen (abgegrenzte Verantwortungsbereiche der Produktion) konkrete Vorgaben für die einzelnen Kostenarten (Energie, Material, Lohn) zu übergeben (§ 12 der VO und § 8 der VO über die Arbeit mit Normen und Normativen des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung). Das ermöglicht nicht nur die angestrebte Qualifizierung des sozialistischen Wettbewerbs und der Arbeit mit dem Haushaltsbuch, sondern schafft auch in Verbindung mit konkreten und abrechenbaren Arbeitsaufträgen die Voraussetzung für einen Soll-Ist-Vergleich von Leistung und Kosten auf der untersten Betriebsebene. Die konsequente Durchsetzung dieser rechtlichen Forderungen läßt nicht nur die frühestmögliche Feststellung von Abweichungen zu, sie setzt zugleich auch die Bedingungen für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Klärung ihrer Ursachen und zur Ergreifung der notwendigen Leitungsmaßnahmen.16 Das betrifft insbesondere die Überschreitung planbarer Kosten bzw. das Auftreten nichtplanbarer Kosten (z. B. Ausschuß), bei denen zu prüfen ist, ob sie auf Verletzungen der Arbeitsdisziplin zurückzuführen sind. Der bereits auf der untersten Betriebsebene durchzuführende Soll-Ist-Vergleich bildet die Grundlage für die von den General- und Betriebsdirektoren vierteljährlich zu erarbeitende aussagefähige Kostenanalyse, mit der die Ursachen für die Über- und Unterschreitung der geplanten Kosten zu ermitteln und Reserven für die weitere Kostensenkung sichtbar zu machen sind (§ 11 der VO). Die nichtplanbaren Kosten sind nach § 9 der VO einer besonderen Analyse zu unterziehen und nach dem Verursachungsprinzip zu untersuchen, weil sie häufig eine Erscheinungsform schlechter Leitungs- und Kontrolltätigkeit sind. Es ist eine langjährige Erfahrungstatsache, daß sich hinter den nichtplanbaren Kosten ebenso wie auch hinter der Überschreitung planbarer kosten nicht selten negative Erscheinungen der verschiedensten Art verbergen (wie z. B. ideologische Fehlhaltungen, ungenügende Einstellung zur Arbeit und zum sozialistischen Eigentum, schadenszufügende Rechtsverletzungen, darunter auch Straftaten). Bei den Bemühungen um die Senkung der Kosten und um die Optimierung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses spielen deswegen die nichtplanbaren Kosten auch eine besondere Rolle. Deutlich wird das bereits an solchen, zu den nichtplanbaren Kosten zählenden Positionen, wie z. B. Inventurminusdifferenzen, Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen. Mit der weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung nach der neuen VO wird die dem Schutz des sozialistischen Eigentums dienende Pflicht zur Geltendmachung individueller rechtlicher Verantwortlichkeit gerade in bezug auf die nichtplanbaren Kosten noch wirksamer ausgestaltet. Wie die Untersuchungen aller Kontrollorgane besagen, sind die nichtplanbaren Kosten überwiegend subjektiv bedingt und daher vermeidbar. Infolge reaktionsloser Hinnahme und des Ausbleibens leitungsmäßiger Konsequenz weisen sie jedoch mitunter sogar eine negative Tendenz auf; zumindest wurden sie verschiedentlich bisher nicht in dem Maße eingeschränkt, wie es im Interesse der Qualität und Effektivität der Produktion geboten ist. Wenn auch auf Grund des gesellschaftlichen Anspruchs an Wirtschaftlichkeit und Kostenarbeit und der rechtlichen Sta-tuierung eines wirksameren Wirkungsmechanismus der Leitung, Planung und Stimulierung, der Organisation und Kontrolle des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses generell zu erwarten ist, daß bisher in der Arbeit mit den Kosten aufgetretene Versäumnisse, Pflicht- und Rechtsverletzungen früher erkannt und überwunden werden, so darf doch der von der Interessendialektik beherrschte Prozeßcharakter der Rechtdurchsetzung nicht übersehen Werden. Es muß nach wie vor damit gerechnet werden, daß infolge der unterschiedlichen Interessen-, Bedürfnis- und vielleicht auch Konfliktlagen, infolge unzulänglicher Qualifikation, mangelnden Engagements, Pflichtvergessenheit, unzureichender oder fehlender Konsequenz gegen wirtschaftsrechtliche Forderungen verstoßen und dadurch nicht nur wirtschaftlichen Verlusten und Einbußen (vermeidbaren Kosten), sondern auch Straftaten Vorschub geleistet wird. Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß das rechtlich vervollkommnete Instrumentarium der Leitung, Planung und Organisation des Reproduktionsprozesses, wie es vor allem in dem vielfältigen und in seinen einzelnen Elementen aufeinander abgestimmten Komplex der Kontroll-, Stimulierungs- und Sanktionsmittel zum Ausdruck kommt, nur dann in vollem Umfang zur Geltung gelangt, wenn in Rechnungsführung und Statistik eine gewissenhafte, exakte und realitätstreue Widerspiegelung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses gewährleistet ist. Rechnungsführung und Statistik als Informations-, Leitungs- und Kontrollinstrumente der Volkswirtschaft Das gesetzlich geregelte System von Rechnungsführung und Statistik ist eine unerläßliche Voraussetzung für die Durchsetzung der neuen und qualitativ höheren Anforderungen an die Leitung jeder Wirtschaftseinheit und der Volkswirtschaft als Ganzes. Von seiner Funktionstüchtigk'eit hängt es ab, ob die im neuen Maßnahmekomplex zur effektiven Steuerung der Wirtschaftsprozesse vorgesehenen Aktionen und Reaktionen im großen wie im kleinen ausgelöst werden. Es ist demzufolge auch geboten, die Funktionstüchtigkeit des gesetzlich geregelten Systems von Rechnungsführung und Statistik zu sichern und dort, wo sie in Teilen beeinträchtigt ist, mit den dazu vorgesehenen rechtlichen ‘ Mitteln herbeizuführen (§§ 29, 30 der VO über Rechnungsführung und Statistik). Die Notwendigkeit hoher Funktionstüchtigkeit des Systems von Rechnungsführung und Statistik resultiert zwar in erster Linie aus Erfordernissen der Wirtschaftsleitung. Die Wirtschaftsleitung setzt eine exakte Erfassung, Aufbewahrung, Zusammenfassung und Verdichtung, Daten vergleich und analytische Durchdringung der Daten zur Aufdeckung von Ur-sachen-Wirkungs-Beziehungen voraus. Rechnungsführung und Statistik sind notwendig, um alle Unregelmäßigkeiten und Abweichungen vom geplanten oder gewollten Ablauf ökonomischer Prozesse, alle Verluste und Einbußen zu signalisieren und eine gezielte Einflußnahme auf schadensverursachende (kostenerhöhende) Faktoren zu ermöglichen. Diese Bestimmung erfüllen Rechnungsführung und Statistik nur bei exakter wahrheitsgetreuer und ordnungsgemäßer Erfassung der Bestände aller materiellen (Grund- und Umlaufmittel) und finanziellen Mittel in Belegen, Aufbereitungsunterlagen und Rechnungen (z. B. Grundmittelrechnung, Materialrechnung, Warenrechnung, Kostenrechnung); der Bewegung, des Verbrauchs, der Verwendung aller materiellen und finanziellen Mittel; der Kosten nach der Art ihrer Entstehung (Kostenart), nach dem Ort ihrer Entstehung (z. B. Abteilungen und Meisterbereiche) und für jedes Erzeugnis (Kostenträger) sowie nach ihrer Planbarkeit (planbare und nichtplanbare Kosten); der Leistungen (Quantität und Qualität) nach Fertigungsstand, Aufkommen und Verwendung; des Nutzens aus der Anwendung wissenschaftlich-technischen Fortschritts und verbesserter Grundfondsausstattung; der Forderungen und Verbindlichkeiten; des Ergebnisses, der Gewinne und Verluste der wirtschaftlichen Tätigkeit und bei einem Soll-Ist-Vergleich in allen Arbeitsprozessen und -phasen sowie auf allen Betriebs- und überbetrieblichen Ebenen entsprechend der übertragenen Verantwortung und entsprechend den ökonomischen Kriterien (z. B. nach dem ökonomischen Normal).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 53 (NJ DDR 1983, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 53 (NJ DDR 1983, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie die gestellten Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt gelöst hatten. Davon ausgehend, wurden unter Beachtung der Entwicklung der politisch-operativen Lage die nächsten Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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