Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 334 (NJ DDR 1983, S. 334); 334 Neue Justiz 8/1983 Sicherheitsorgane bei der Sicherung und Durchsetzung der ökonomischen Strategie im Zentrum dieser Beratungen. Die diesjährige Beratung befaßte sich mit dem Beitrag der Justiz-und Sicherheitsorgane bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie in der Landwirtschaft, insbesondere mit Aufgaben bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierverlusten. In einem Referat des Sekretärs für Landwirtschaft der Bezirksleitung der SED zu aktuellen Problemen der Agrarpolitik sowie in Vorträgen des Chefs der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und des Staatsanwalts des Bezirks zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane auf diesem Gebiet und zur differenzierten Verantwortung der einzelnen Organe wurde die Situation umfassend eingeschätzt und auf künftige Aufgaben orientiert. Die' Diskussion vermittelte weitere Hinweise und Erfahrungen, wie das Recht effektiv und komplex zur Sicherung der ökonomischen Aufgabenstellungen in der Landwirtschaft einzusetzen ist. Dabei wurden u. a. folgende Erkenntnisse besonders hervorgehoben: Die bisherige Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane im Bezirk zur Gewährleistung einer hohen Ordnung,-Sicherheit und Gesetzlichkeit in der Landwirtschaft bestätigt, daß der differenzierte und zugleich komplexe Einsatz des sozialistischen Rechts einen wirksamen Beitrag zum Schutz und zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie in diesem Volkswirtschaftsbereich zu leisten vermag. In allen Genossenschaften, VEGs und anderen Einrichtungen der sozialistischen Landwirtschaft sind Bedingungen dafür gegeben, Verluste in den Tierbeständen, am Ernte- . gut, bei Futtermitteln sowie an Maschinen und Anlagen stärker zurückzudrängen bzw. auszuschließen. Die Justiz- und Sicherheitsorgane müssen ihre Möglichkeiten besser nutzen, um konkret und zielgerichtet im Sinne der gesetzlichen Anforderungen auf die Vertiefung solcher Verhaltensweisen bei den Genossenschaftsbauern und den Werktätigen in der Landwirtschaft hinzuwirken, die Disziplin, Ordnung und Sicherheit als elementare Erfordernisse an die Organisation und Gestaltung der Arbeitsabläufe anerkennen und verwirklichen. Das schließt die Durchsetzung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit ein. Die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane muß auch im Bereich der sozialistischen Landwirtschaft noch deutlicher den Erfordernissen der Schadensverhütung und des zuverlässigen Schutzes des Reproduktionsprozesses Rechnung tragen. Es muß z. B. erreicht werden, daß auf der Grundlage von Maßnahmen der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht oder von Gerichtskritiken die Vorbeugungsarbeit komplexer und verbindlicher wird. Dabei geht es in erster Linie darum, in den Kollektiven der Genossenschaftsbauern und der Werktätigen in VEGs solche Aktivitäten und Bereitschaften zu fördern, die eine ständige hohe Aufmerksamkeit für das betriebliche Regime der Ordnung und Sicherheit gewährleisten. Die gemeinsame Dienstberatung machte sichtbar, daß es zunehmend besser gelingt, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane wirkungsvoll in die staatlichen und gesellschaftlichen Initiativen und Maßnahmen zur Schadensvorbeugung in der Landwirtschaft einzuordnen. Damit konnten weitere Erfahrungen für die Bestimmung und Ausarbeitung der Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Verlusten in der Landwirtschaft gesammelt werden. Die über 10jährige Praxis derartiger gemeinsamer Dienstberatungen hat sich als Leitungsmethode zur einheitlichen Orientierung der Justiz- und Sicherheitsorgane auf Schwerpunktaufgaben des jeweiligen Jahres bewährt. Aus den vorliegenden Erfahrungen lassen sich u. a. folgende generellen Aussagen verallgemeinern: 1. Die Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane des Bezirks werden, ausgehend von analytischen Materialien und von zentralen bzw. bezirklichen Aufgabenstellungen, unter Beachtung ihrer spezifischen Verantwortung einheitlich auf die Lösung entscheidender Aufgaben orientiert. 2. Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieser Veranstaltungen- tragen die Leiter der Bezirksorgane die Verantwortung. Die gemeinsamen Dienstberatungen bewähren sich als eine effektive Form der inhaltlichen Abstimmung zur Lösung der jeweiligen Schwerpunktaufgaben der beteiligten Organe, als eine Möglichkeit zur aktuellen Information und zur Einschätzung des erreichten Standes. Sie sind zugleich eine wesentliche methodische Seite der Ausgestaltung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane. 3. Große Bedeutung haben die gemeinsamen Dienstberatungen als Forum des Erfahrungsaustauschs zur Vermittlung von beispielhaften Arbeitsergebnissen und zur Darstellung neuer Wege in der Arbeit, so z. B. zur Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, zum Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen, zur Heranziehung von Sachverständigen u. a. m. 4. Die gemeinsamen Dienstberatungen tragen in zunehmendem Maße auch zur Qualifizierung und Weiterbildung der Kriminalisten, Richter und Staatsanwälte bei. Die Tatsache, daß auf den Beratungen jeweils auch leitende Funktionäre der Bezirksleitung der SED oder des Rates des Bezirks referieren bzw. zur Diskussion sprechen, trägt wesentlich dazu bei, das Verständnis für die Einordnung der Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane in die Entwicklungsprozesse des Bezirks zu vertiefen. 5. Die regelmäßige Teilnahme der Amts- und K-Leiter der Volkspolizeikreisämter, der Staatsanwälte der Kreise und der Direktoren der Kreisgerichte an den gemeinsamen Dienstberatungen im Bezirk hat auch günstigere Bedingungen für das planmäßige, inhaltlich qualifizierte Zusammenwirken der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane in den Kreisen geschaffen. 6. Die gemeinsamen Dienstberatungen werden auch genutzt, Rechenschaft darüber abzulegen, wie in den Justiz- und Sicherheitsorganen des Bezirks die Verantwortung zur schöpferischen Verwirklichung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Tätigkeit wahrgenommen wird. Die regelmäßige Durchführung der gemeinsamen Dienstberatungen trägt wesentlich dazu bei, daß alle Organe im Rahmen dieser Beratungen solche Rechenschaftslegungen langfristig und gründlich vorbereiten. Dr. GÜNTER WOLF, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin ROLAND MERUNKA, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Schwerin Höhere Wirksamkeit von Strafverfahren auch durch Anwendung von Arrestbefehlen Im Zusammenhang mit der im Strafverfahren zu realisierenden materiellen Verantwortlichkeit von Straftätern für verursachte Schäden und der Verwirklichung von Geldstrafen kommt der Anwendung von Arrestbefehlen nach § 120 StPO eine große .Bedeutung zu. Die unverzügliche Schadenswiedergutmachung ist ein wichtiger Aspekt der erzieherischen Wirksamkeit des Strafverfahrens und erfordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Sicherung einer zügigen Realisierung von Schadenersatzansprüchen einzusetzen. Auch die erzieherische Wirksamkeit von höheren Geldstrafen kann durch Arrestie-rung entsprechender Vermögenswerte gewährleistet werden. Der Erlaß eines Arrestbefehls ist gemäß § 120 StPO zulässig, wenn damit gerechnet werden muß, daß die Realisierung von Schadenersatzansprüchen der durch Straftaten Geschädigten oder die Vollstreckung von höheren Geldstrafen oder die Beitreibung von Auslagen des Verfahrens erschwert werden könnten. Diese Besorgnis kann sich aus zu erwartenden hohen materiellen Ansprüchen an den Beschuldigten bzw. Angeklagten ergeben, wenn Anzeichen dafür bestehen, daß er das vorhandene Vermögen vor Abschluß des Verfahrens aufbraucht, um sich so den Forderungen zu entziehen. Auch bei mangelndem Wiedergutmachungswillen kann eine Sicherungsmaßnahme nach § 120 StPO angewendet werden. Staatsanwälte und Gerichte müssen deshalb die entsprechende Sachlage rechtzeitig erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten dieser strafprozessualen Zwangsmaßnahme unter strikter Beachtung der für ihre Anwendung maßgeblichen Voraussetzungen nutzen. So hatte der Staatsanwalt z. B. in einem Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Manipulationen zum Nachteil sozialistischen Eigentums im Umfang von etwa 100 000 M zur Sicherung der Schadenersatzansprüche der geschädigten Einrichtungen und einer nach diesem Tatverdacht zu erwartenden höheren Zusatzgeldstrafe Arrestbefehl für einen Geldbetrag in Höhe von 150 000 M über, eine vorhandene Antiquitätensammlung im Werte von 100 000 M und einen Pkw im Werte von 15 000 M erlassen. Das Gericht hat nach Anklageerhebung weitere Vermögenswerte unter Arrest genommen. Mit diesen Sicherungsmaßnahmen wurde gewährleistet, daß unmittelbar nach Rechtskraft der Verurteilung die Ansprüche der Geschädigten in voller Höhe realisiert wurden, die Zusatzgeldstrafe von 15 000 M ohne Schwierigkeiten verwirklicht wurde und die Auslagen des Verfahrens von etwa 3 000 M eingezogen werden konnten. In einem anderen Verfahren gab es Anzeichen dafür, daß;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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