Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 223 (NJ DDR 1983, S. 223); Neue Justiz 6/83 223 chung notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen als Forderungen an die menschliche Vernunft postulierte. Die erste dieser Prämissen, die staatsrechtliche, bestand in der Existenz einer „republikanischen Staatsverfassung“, in der die Rechtsordnung wirklich dem Willen des Volkes entspricht und damit gewährleistet, daß die Führung von Kriegen nur mit Zustimmung silier Staatsbürger möglich ist, die sich wie Kant meint wegen der Folgen eines Krieges für sie „sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen“. Die zweite völkerrechtliche Bedingung für den „ewigen Frieden“ sah Kant in der Bildung „eines den Krieg abwehrenden und sich immer ausbreitenden Bundes“ der Staaten als „negatives Surrogat“ für eine auch von ihm für nicht realisierbar gehaltene, fortschreitend alle Völker der Erde umfassende „Weltrepublik“. Als dritte Voraussetzung für den „ewigen Frieden“, die Kant als „weltbürgerliche“ bezeichnete, nannte er die „notwendige Ergänzung des ungeschriebenen Kodex sowohl des Staats- als Völkerrechts zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt“, durch das das Recht jedes Fremden gewährleistet wird, als Besucher in einem anderen Staat von diesem „nicht feindselig behandelt zu werden“, solange er sich friedlich verhält.8 * Kant hielt zwar selbst diese von ihm zur Erreichung des „ewigen Friedens“ geforderte Rechtsentwicklung in den genannten drei Richtungen „nur in einer ins Unendliche fortschreitenden Annäherung“ für möglich. Er war aber dennoch überzeugt, daß seine Friedenskonzeption „keine leere Idee“ sei, „sondern eine Aufgabe, die nach und nach aufgelöst, ihrem Ziele (weil die Zeiten, in denen gleiche Fort-' schritte geschehen, hoffentlich immer kürzer werden) beständig näherkommt“.8 So blieb auch für Kant das Ideal einer friedlichen Welt eine Zukunftserwartung, eine Hoffnung, von der er nicht sagen konnte, wann und wie sie sich verwirklichen würde. Seine Schrift war und blieb das, als was er sie selbst bezeichnete: „ein philosophischer Entwurf“, weil ihm noch die Einsicht fehlte und fehlen mußte in die gesellschaftlichen Prozesse und Kräfte, die es erst ermöglichen konnten, die Verbannung der Kriege aus dem Leben der Völker und die Schaffung einer friedlichen Welt zu einer gewiß äußerst schwierigen, nur in harten und langwierigen Klassenauseinandersetzungen und in geschichtlichen Zeiträumen zu erfüllenden, aber doch real lösbaren, weil sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützenden Aufgabe zu machen. Der Marxsche Nachweis der Klassenbedingtheit des Kampfes um den Frieden Den Weg zu dieser Umwandlung der bisher von zahllosen Menschen und nicht zuletzt von vielen der bedeutendsten Denker gehegten Zukunftsträume von einer Welt des Frie- dens in eine konkrete und realisierbare Zielstellung von starken gesellschaftlichen Kräften öffnete erst Karl Marx mit der Entwicklung der materialistischen Geschichtsauffassung. Es ist eine der bedeutendsten Leistungen von Marx, daß er „die allgemeinen Bewegungsgesetze der menschlichen Ge- sellschaft (erkannte) und den Klassenkampf als ent-/ scheidende Triebkraft des gesellschaftlichen Fortschritts unter Ausbeutungsverhältnissen (charakterisierte)“ und so „die wissenschaftliche Einsicht in die'objektiven Bedingungen, den Weg und das Ziel des Kampfes der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ ermöglichte.10 * * Damit führte er auch den Nachweis, daß die Kriege ihre gesellschaftlichen Grundlagen in den Produktionsverhältnissen der Ausbeuterordnungen haben, daß sie spezifische Formen des Klassenkampfes sind und daß der konkrete Klassencharakter jedes Krieges dessen Platz in der gesellschaftlichen Entwicklung bestimmt. Die Schlußfolgerung hieraus war, daß das Ringen der Arbeiterklasse um die Erfüllung ihrer historischen Mission die Beseitigung der Ausbeutung, die Befreiung der Völker aus den Fesseln des Kapitalismus und die Errichtung der sozialistischen Gesellschaft notwendig den Kampf um den Frieden in sich schließt und allein zu einem sicheren Frieden führen kann, daß der Frieden dem Sozialismus wesenseigen ist. Die tiefe Wahrheit dieser Marxschen Erkenntnisse und ihre Bestätigung durch das Kriterium der Praxis tritt heute mit aller Deutlichkeit in den wahnwitzigen politischen und militärischen Konfliktstrategien und nuklearen Kriegsvorbereitungen der USA und anderer imperialistischer Mächte einerseits und den unermüdlichen Friedensbemühungen der sozialistischen Staatengemeinschaft und dem in aller Welt immer mehr anschwellenden Friedenskampf der internationalen Arbeiterklasse und breitester Volksschichten andererseits zutage. Es mutet beinahe wie für unsere Zeit geschrieben an, wenn Marx im Jahre 1869 an die amerikanischen Arbeit- den Appell richtete: „Euch denn fällt die glorreiche Aufgabe anheim, der Welt zu beweisen, daß jetzt endlich die Arbeiterklasse den Schauplatz der Geschichte nicht länger als serviles Gefolge betritt, sondern als selbständige Macht, die sich ihrer eigenen Verantwortlichkeit bewußt und imstande ist, Frieden zu gebieten, wo diejenigen, die ihre Herren sein wollen, Krieg schreien.“11 Legte so d historische Materialismus die theoretischen Grundlagen für einen wirksamen Friedenskampf, indem er Klarheit über die gesellschaftlichen Bedingungen und die gesellschaftlichen Kräfte schuf, die allein den Völkern den Frieden bringen können, so war es ebenfalls nur auf seiner Grundlage möglich, die Rolle zu bestimmen, die das Recht, vor allerh das Völkerrecht, hierbei spielen kann, und sowohl alle illusionären Überschätzungen wie alle nihilistischen Leugnungen seiner friedenssichernden Möglichkeiten zu überwinden. Karl Marx und Friedrich Engels enthüllten den völlig fiktiven Charakter und die Wirklichkeitsfremdheit der idealistisch-voluntaristischen bürgerlichen Rechtsauffassungen, die von der Einbildung ausgingen, „als ob das Gesetz auf dem Willen, und zwar auf dem von seiner realen Basis losgerissenen, dem freien Willen beruhe “.iS Sie deckten das Wesen und die Funktion jeden Rechts als des „zum Gesetz erhobenen Willens“ der jeweils herrschenden Klasse auf, „dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen“ dieser Klasse.13 Damit klärten sie auch die Voraussetzungen, unter denen allein ein Völkerrecht möglich wird, dessen Hauptziel die Wahrung des Friedens ist. Diese Voraussetzungen bestehen notwendigerweise darin, daß das Völkerrecht, unbeschadet seines Vereinbarungscharakters, entscheidend von jenen Kräften mitbestimmt wird, deren Klassensituation und Klasseninteresse objektiv die Friedenssicherung verlangen. Eben deshalb klärte Karl Marx es im Jahre 1864 zu einer Aufgabe gerade der Arbeiterklasse, „die einfachen Gesetze der Moral und des Rechts, welche die Beziehungen von Privatpersonen regeln sollten (also: nicht die, die im kapitalistischen Staat galten, sondern solche, die den klassenmäßig bestimmten Moral- und Rechtsauffassungen der Arbeiterklasse entsprachen H. K.), als die obersten Gesetze des Verkehrs von Nationen geltend zu machen“.14 Mit diesem Nachweis der Klassenbedingtheit sowohl des Kampfes um den Frieden als auch des Strebens nach einem Völkerrecht der Friedenssicherung waren die theoretischen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Friedenswahrung zur Aufgabe derjenigen gesellschaftlichen Kräfte zu machen, die sie lösen konnten und die allein sie auch zu einer Rechtspflicht der Staaten zu erheben und damit das Völkerrecht zu einem Instrument der Friedenssicherung zu entwickeln -vermochten. Kampf um den Frieden Bestandteil des Ringens der Arbeiterklasse um gesellschaftlichen Fortschritt Die Bestätigung, Bewährung und Verwirklichung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse in der gesellschaftlichen Praxis wurde eingeleitet, als die revolutionäre Arbeiterbewegung die marxistische Theorie und Weltanschauung zur Anleitung ihres politischen Handelns machte und den Kampf um den Frieden als Bestandteil ihres Ringens um den gesellschaftlichen Fortschritt, Tim die Überwindung der immer wieder Kriege produzierenden kapitalistischen Produktionsverhältnisse zu verstehen und zu führen begann. Sie konnte sich dabei unter den veränderten Bedingungen des Imperialismus auf Lenins Weiterentwicklung der Marxschen Erkennt-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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