Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 199 (NJ DDR 1983, S. 199); Neue Justiz 5/83 199 Zur Diskussion Zu den Ursachen der Kriminalität in der DDR Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die Kriminalität nimmt in der DDR einen günstigen, dominant rückgängigen Verlauf.1 Nach einer im Auftrag der UNO frrarheiwn RtnriiA gphriff die DDR zu den zehn Ländern der Welt mit der niedrigsten Kriminalitätsrate.~esönder?~!rf der Gegenüberstellung zur Kriminalitätsentwicklung in der BRD, in der wie in fast allen westeuropäischen Ländern und vor allem in den USA ununterbrochen eine gewaltige Kriminalitätszunahme zu verzeichnen ist, werden der Einfluß der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse und ihrer Entwicklung auf das Kriminalitätsgeschehen und die gesellschaftliche Bedingtheit der Kriminalität besonders deutlich. Die Kriminalitätsbelastung, d. h die Häufigkeitsziffer auf 100 000 Einwohner, ist in der BRD mit ihren mehr als 4 Millionen registrierten Straftaten3 mindestens 9mal höher als in der DDR. Das ist eih konkreter Beweis für die prinzipielle Überlegenheit des realen Sozialismus auch auf diesem Gebiet und zugleich der Hintergrund, auf dem die Frage nach den Ursachen der Kriminalität im Sozialismus zu stellen ist. Zur Beantwortung der Frage, warum bei uns jährlich etwa 100 000 Bürger Straftaten begehen, gewinnen wir bei Marx, Engels und Lenin wertvolle Hilfe. Diese betrifft vor allem die von ihnen entwickelte Methode des Herangehens an die Analyse gesellschaftlicher Erscheinungen und Prozesse, die dialektisch-historische materialistische Methodologie. Sie eröffnet uns den Weg, um auch solche Erscheinungen zu begreifen, zu denen sich Marx, Engels und Lenin nicht äußern konnten. Dabei ist konkret-historisch an eine Erscheinung so auch an die Kriminalität unserer Tage heranzugehen.4 Zu unterscheiden ist auch, von welcher Erscheinung die Rede ist, ob z. B. von den Ursachen der Kriminalität als sozialer Erscheinung insgesamt, von den Ursachen einer Straftatengruppe oder nur von denen einer einzelnen konkreten Straftat.5 (Kriminalität eine soziale, , historisch bedingte Erscheinung Nach den Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus ist Kriminalität keine dem Menschen angeborene oder der menschlichen Gesellschaft notwendig an- und zugehörige Erscheinung. Deshalb ist m. E. auf einer ersten Ebene die Frage nach der Herkunft und dem Aufkommen der Kriminalität überhaupt in der Geschichte der Menschheit zu stellen. In dieser Hinsicht bleibt nach wie vor die fundamentale marxistisch-leninistische Grundaussage gültig: Kriminalität als soziale historisch bedingte Erscheinung5 hat sich herausgebildet und ist aufgekommen im Gefolge der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, der Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln, der Ausbeutung und (antagonistisch zueinander stehender) Klassen.7 Diese sozialökonomischen Erscheinungen sind die ent-scheidende und grundlegende fTnnptursnche rle Kriminalität, für inr ÄUf KöTYjffien''und das immer wieder erneute. Hervor-brinaen. Für diesen Zusammenhang ist der Begriff Ursache treffend. Er kennzeichnet einen (notwendigen) kausalen genetischen Zusammenhang und Prozeß, aus dem die Erscheinung Kriminalität (gesetzmäßig) hervorgeht (Determination). Indessen darf dieser Zusammenhang nicht mechanistisch vereinfacht und mißdeutet werden. Zum einen ist zu beachten, daß die sozialökonomische Hauptursache der Kriminalität überhaupt einen ganzen Komplex von Erscheinungen (Arbeitsteilung, Privateigentum, Ausbeutung, Klassen und Klassenantagonismus) umschließt und sich in einem über Jahrtausende andauernden historischen Prozeß heraüsbildete, entwickelte und weiter verändert wird. Ebenso ist die Kriminalität als Produkt dieser Ursache außerordentlich vielgestaltig und großen Veränderungen unterworfen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, daß die Aussage über den Zusammenhang Privateigentum Kriminalität sehr weit gespannt ist und sich auf einer hohen Stufe der Verallgemeinerung bewegt. Es handelt sich, wie Marx und Engels treffend formulierten, darum, daß die sozialökonomischen Erscheinungen lediglich in letzter Instanz“8 Ursache der Kriminalität sind. Die konkrete Realisierung dieses Determinationszusammenhangs indessen vollzieht sich dialektisch über vielfältige, auch zufällige konkrete Vermittlungsglieder und -stufen, die es außerordentlich erschweren, den grundlegenden gesetzmäßigen wesentlichen Zusammenhang zu erfassen. Jedenfalls bedeutet dieser Zusammenhang von Privateigentum und Kriminalität nicht, daß etwa jeder Privateigentümer bzw. jedes Individuum in den Ausbeutungsordnungen zwangsläufig kriminell werden müßte. Die Bedingungen des Kriminellwerdens im einzelnen bedürfen daher einer weiteren differenzierten Betrachtung, um die Kriminalitätserscheinungen in den verschiedenen Gesellschaftssystemen zu erfassen. Zunächst ist die Grundaussage über den gesetzmäßigen Zusammenhang zwischen Privateigentum an Produktionsmitteln uncTKriminaiität überhaupr'beöeutsam. Äus inr 'folgt zum einen, daß, solangePnvateigentum und damit Ausbeuterordnungen bestehen, es gesetzmäßig notwendig und unvermeidlich Kriminalität gibt und geben wird. Wir erleben dies gegenwärtig sogar auf stets höherer Ebene. Kriminalität ist somit den Ausbeuterordnungen wesenseigen, systemimmanent und dort nicht aufhebbar. Zum anderen schließt die Grunderkenntnis der Klassiker des Marxismus-Leninismus die objektiv-reale Möglichkeit und optimistische Perspektive ein, cjaß miLjderÄüfhebung des Privateigentums an Produktionsmittein auch die Kriminalität aufgehoben werden kann und wird, daß die Menscfiheirpfin-zipiell von der Geißel der Kriminalität befreit werden kann. Wie und wann, in welchen Formen und in welchem Tempo sich diese neue Gesetzmäßigkeit gegen die alte schließlich vollkommen durchsetzt, hängt von den konkret-historischen Bedingungen ab, u. a. auch davon, wie das Kräfteverhältnis Sozialismus Imperialismus sich in der historischen Etappe des weltweiten Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus im einzelnen gestaltet.9 Aufhebung der grundlegenden sozialökonomischen Hauptursache der Kriminalität im Sozialismus Nach Schaffung der Grundlagen des Sozialismus und der Beseitigung des Klassenantagonismus durch die Herausbildung sozialistischer Produktionsverhältnisse in Stadt und Land befinden wir uns in einem tiefgreifenden, revolutionären, historischen Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft.10 Bei diesem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand ist innerhalb unserer Republik che grundlegende sozialökonomische Hauptursache der Kriminalität, (Im Wir legten, um mit Engels zu sprechen, „die Axt an die Wurzel des Verbrechens“.11 Kriminalität ist nicht mehr systemimmanentes Produkt12, sondern bereits dem Sozialismus wesensfremd. Unter diesen grundlegend veränderten gesellschaftlichen Bedingungen geht es nicht mehj; .um die Frage, welche Ur-überhaupt Kriminalität hervorbrdngen, sondern darum, aus welchen Gründen diese soziale Erscheinung noch fort-besteht.13 Der Inhalt dieser veränderten Fragestellung besteht darin, nirhit parh irgendwelchen „neyen“ Ursachen der Kriminalität in den sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen zu suchen, sondern danach zu fragen, .und zu ergründen, welche sozialen Bedingungen die in ihrem Wesen hinreichend erkannte eigentliche sozialökonomische Hauptursache der Kriminalität immer wiede hervorbrechen lassen. Es wird erkennbar, daß eine komplizierte Dialektik von „Egißen“ und „innen“ zu bewältigen ist, wobei „außen“ m. E. sowohl geographisch-politisch als auch historisch zu verstehen ist. Dabei darf" eine Kontinuität zur VergangehheiL,,niüxt übersehenwerden. So wenig*ünsere Kriminalität in ihren Ausmaßen, ihren Erscheinungsformen und ihrer Gefährlichkeit mit der offiziell registrierten und schon gar nicht mit der nicht verfolgten wirklichen Kriminalität des und im Imperialismus verglichen werden kann, so bleibt aber, daß sie m. E. ihrem sozialen Charakter nach ein Wurmfortsatz der Vergangenheit ist. Bei aller Differenziertheit der Kriminalität in ihrem historischen Verlauf und unter den verschiedenen konkret-historischen Bedingungen, ist und bleibt die Kriminalität in ihrem prinzipiellen Wesen als destruktiv-anarchisch eine einheitliche Erscheinung, die aus dem Privateigentum an Produktionsmitteln hervorging und -geht. -;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 199 (NJ DDR 1983, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 199 (NJ DDR 1983, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben zur Untersuchung derartiger Rechtsverletzungen und anderer Gefahren verursachender Handlungen und zur Aufdeckung und Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen genutzt werden. Es können auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen zur gemeinsamen Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit den Kontrollorganen des Nachbarstaates genutzt werden sich auf dem lerritorium des Nachbarstaates befinden. sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen unter den gegenwärtigen und perspektivischen äußeren und inneren Existenzbedingungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaftin der Zu theoretischen Gruncipositionen des dialektischen Zusammenwirkens von sozialen Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen ihre gesammelten Erfahrungen bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X