Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 186

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 186 (NJ DDR 1983, S. 186); 186 Neue Justiz 5/83 sehen viele Möglichkeiten einer aktiven Mitwirkung der Mitglieder an der Lösung der Aufgaben der Organisation vor, womit sie zugleich ihr kollektives Recht auf Teilnahme am politischen Leben der Gesellschaft wahmehmen. Dabei anerkennen die Normen der Statuten bzw. Satzungen die gesellschaftlich nützliche Aktivität nicht nur als Recht an, sondern auch als Pflicht aller Mitglieder.14 Analysiert man die Statuten bzw. Satzungen der gesellschaftlichen Organisationen in ihrer Gesamtheit, dann werden die umfassenden Möglichkeiten der Bürger bei der Realisierung ihrer persönlichen Interessen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen sowie die Breite, Tiefe und Mannigfaltigkeit der sozialistischen Demokratie in der DDR sichtbar. Gerade deshalb auch sollten derartige Statuten und Satzungen einem interessierten Kreis von Bürgern durch Publikationen zugänglich gemacht werden. Beschlüsse, Ordnungen und Grundorientierungen der Leitungen gesellschaftlicher Organisationen konkretisieren geltende Rechtsvorschriften und dienen ihrer Verwirklichung. Sie können als spezifische Normen gesellschaftlicher Organisationen mit rechtsverwirklichendem Charakter eingeschätzt werden und gestalten vorrangig Aufgaben und Rechte der jeweiligen Organisation bei der Durchsetzung solcher Rechtsvorschriften verbindlich aus, die ihren Tätigkeitsbereich berühren. Ausgehend vom geltenden Recht ergänzen bzw. konkretisieren sie die Aufgaben- und Rechte-Regelung für die Mitglieder der jeweiligen Organisation. Von besonderer Bedeutung sind die Beschlüsse, Ordnungen und Orientierungen der Massenorganisationen. So hat insbesondere der FDGB eine große schöpferische Arbeit zur Durchsetzung des Arbeitsgesetzbuchs geleistet.15 Die praktische Wirksamkeit vieler guter Beschlüsse, Ordnungen und Grundorientierungen gesellschaftlicher Organisationen könnte jedoch wesentlich erhöht werden, wenn sie der Masse der Mitglieder in vollem Umfang bekannt würden.16 Vereinbarungen zur Gestaltung stabiler, langfristiger Beziehungen zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen bei der Lösung staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben basieren in der Regel auf Rechtsvorschriften und sind auf deren Durchführung gerichtet. Derartige Vereinbarungen sind wichtige Leitungsinstrumente der zentralen und örtlichen Organe der Staatsmacht. Sie umfassen sowohl die Mitwirkung gesellschaftlicher Organisationen an der Lösung staatlicher Aufgaben als auch Maßnahmen der Organe des Staatsapparates zur politisch-ideologischen, materiellen und finanziellen Unterstützung gesellschaftlicher Organisationen. Sie werden sowohl für ganze Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der staatlichen Leitungstätigkeit als auch zur Lösung einzelner Aufgaben abgeschlossen. Teilweise führt der Erlaß von Rechtsvorschriften zum Abschluß entsprechender Vereinbarungen.1/ Diese sind Ausdruck der Durchsetzung des demokratischen Zentralismus, der engen Verbindung von staatlicher Leitung und Entfaltung von Masseninitiativen. Durch die Vereinbarungen werden die in den gesellschaftlichen Organisationen vereinten Werktätigen organisiert in die Rechtsverwirklichung einbezogen bzw. verwirklichen sie eigenverantwortlich die Rechtsvorschriften des sozialistischen Staates auf bestimmten Gebieten. Artikel 45 Abs. 1 der Verfassung räumt den Gewerkschaften ausdrücklich das Recht ein, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Dieses Recht der Gewerkschaften wird sinngemäß auch von anderen gesellschaftlichen Organisationen, wie der FDJ, dem Kulturbund, der Kammer der Technik, der Gesellschaft für Sport und Technik, dem Deutschen Roten Kreuz u. a. realisiert. Ausgehend von der Tatsache, daß solche Vereinbarungen wichtige Instrumente sozialistischer staatlicher Leitungstätigkeit sind und der Verwirklichung der Rolle des sozialistischen Staates als Hauptinstrument der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen im politischen System des Sozialismus dienen, sind sie u. E. verwaltungsrechtlicher Natur. Da Umfang, Anzahl, Inhalt und Form dieser Vereinbarungen und auch die Art und Weise ihrer Veröffentlichung sehr unterschiedlich sind, sollten u. E. die bisher gesammelten positiven Erfahrungen auf diesem Gebiet analysiert und einheitliche Grundsätze festgelegt werden. 1 W. Stoph, Direktive des X. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1981 bis 1985, Berlin 1981, S. 42. 2 Zur Stellung der gesellschaftlichen Organisationen im politischen System der Sowjetgesellschaft vgl. A. L Schtschiglik, S. 193 f. dieses Heftes. 3 Nur beispielhaft seien hier genannt: der 10. Kongreß des FDGB, das XI. Parlament der FDJ, der XI. Bundeskongreß des DFD, der X. Bundeskongreß des Kulturbundes der DDR, die IX. Zentrale Delegiertenkonferenz der Volkssolidarität. 4 E. Honecker, „Alles zum Wohl des Volkes - dafür leben, dafür arbeiten und dafür kämpfen wir (Schlußwort auf der Bezirksdelegiertenkonferenz Berlin) ND vom 16. Februar 1981, S. 4) 5 Vgl. W. Kirchhoff, „Nationale Front und Gesetzlichkeit“, NJ 1981, Heft 5, S. 197 fl. 6 Vgl. dazu: Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR, Berlin 1980, S. 46 fl. 7 Vgl. H. Heintze, „Konsequente Rechtsverwirklichung trägt zur Steigerung der Produktion bei“, NJ 1982, Heft 7, S. 291 fl. (292). 8 Die Gewerkschaften führen in jedem Jahr etwa 1 500 bis 2 000 Rechtskonferenzen durch. Zu ihrer Bedeutung für die gewerkschaftliche Rechtsarbeit vgl. das Interview mit S. Sahr, NJ 1982, Heft 11, S. 490 f: 9 Einer besseren Zusammenarbeit diente z. B. der Erfahrungsaustausch des Nationalrates der Nationalen Front der DDR mit dem Ministerium für Gesundheitswesen im Jahre 1981 in Merseburg zu Problemen von Ordnung, Sauberkeit und kommunaler Hygiene. 10 Vgl. S. Langer, „Aufgaben der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen“, NJ 1983, Heft 3, S. 98. Eine immer größere Rolle spielen auch die Aktivs für Ordnung und Sicherheit, die als Organe der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front tätig werden und sich als koordinierendes Zentrum zur Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Gesetzlichkeit im jeweiligen Territorium und damit besonders zur Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen bewähren. Vgl. H. Krüger, „Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten“, NJ 1982, Heft 7, S. 310 ff. (312). 11 Eine wirkungsvolle publizistische Tätigkeit in dieser Richtung leistet die Tageszeitung „Tribüne“. Auch die „Neue Justiz“ hat in letzter Zeit eine Reihe von Beiträgen leitender Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen und des Nationalrates der Nationalen Front veröffentlicht, die diesem Anliegen dienten. Vgl. z. B. die Ausführungen von H. Tisch und H. Heintze auf der Rechtskonferenz des FDGB-Bundesvorstandes, NJ 1983, Heft 1, S. 3 f.; W. Kirchhoff, a. a. O.; K.-H. Borgwadt, „Rechtserzieherische Tätigkeit der FDJ nach dem X. Parteitag der SED“, NJ 1982, Heft 10, S. 436 fl.; K.-H. Christoph, der in NJ 1983, Heft 4, S. 154 darlegt, wie Gerichte und Staatliche Notariate im Bezirk Dresden die rechtspropagandi-stische Arbeit des Verbandes der Journalisten der DDR unterstützen. 12 Hinsichtlich ihrer rechtspropagandistischen Tätigkeit sollten sich auch die gesellschaftlichen Organisationen an den vom Ministerium der Justiz im Auftrag des Ministerrates erarbeiteten Schwerpunkten der Rechtspropaganda orientieren. Diese sind in NJ 1982, Heft 10, S. 453 veröffentlicht. 13 Vgl. hierzu R. Mand/C. Schulze/ P. Zinnedcer, „Aktuelle Probleme des Zusammenwirkens von sozialistischem Staat und gesellschaftlichen Organisationen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR“, Staat und Recht 1982, Heft 6, S. 499 fl. 14 Vgl. V. I. Jastrebow, „Die Persönlichkeit im System der sozialistischen Demokratie“, Philosophische Wissenschaften 1981, Heft 1, S. 31 f. (russ.). 15 Vgl. z. B. die Ordnung für die Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften beim Abschluß, bei der Änderung und der Auflösung von Arbeitsverträgen (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 21. Juni 1978) und die Ordnung über die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 1. August 1979), in: Arbeitsrechtliche Beschlüsse, Dokumente, S. 10 fl. und 46 fl. Außerordentlich schnell hat das Präsidium des FDGB-Bundesvorstandes auf den Erlaß des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte vom 25. März 1982 und der Konfliktkommissionsordnung vom 12. März 1982 reagiert. Bereits am 26. März 1982 hat es einen Beschluß über die Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen erlassen. Damit trägt der FDGB verantwortungsbewußt dazu bei, die durch die rechtliche Regelung geforderte neue Qualität und höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Konfliktkommissionen, die sich aus der Erweiterung ihrer Rechte ergeben, in der Praxis zu gewährleisten. Auch das Sekretariat des Nationalrates der Nationalen Front hat am 1. April 1982 einen Beschluß über die Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen sowie bei der Wahl ihrer Mitglieder gefaßt, der auf die wirksame Durchsetzung des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte und der Schiedskommissionsordnung gerichtet ist. Beide Beschlüsse sind in der Textausgabe „Gesellschaftliche Gerichte“, Berlin 1982, S. 43 und 48, veröffentlicht. 16 Verdienste hat sich in dieser Beziehung der Verlag Tribüne erworben. In seiner Schriftenreihe Dokumente werden zu bestimmten Sachgebieten nicht nur Rechtsvorschriften, sondern Beschlüsse von Leitungen gesellschaftlicher Organisationen und Vereinbarungen zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen sowie zwischen gesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht. 17 Vgl. z. B. die Vereinbarung zwischen dem Bundesvorstand des FDGB und dem Ministerium für Nationale Verteidigung über die Zusammenarbeit bei der sozialistischen Wehrerziehung der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen (Informationsblatt des FDGB Nr. 9/1978); die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und dem Präsidium des Deutschen Anglerverbandes der DDR vom 13. Mai 1981 (Deutscher Angelsport 1981, S. 330); das gemeinsame Kommunique des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und des Präsidiums des Kulturbundes vom 22. September 1972 (Kulturbund-Informationen 2/1972).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 186 (NJ DDR 1983, S. 186) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 186 (NJ DDR 1983, S. 186)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Vervollkommnung der Sicherungsmaßnahmen, um den neuen Bedingungen ständig Rechnung zu tragen. Die Überprüfung erfolgt Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Maßnahmen einheitlich auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung. tMvoh Spionageinformationen und der Durchführung anderer subversiver ikgVgfgglfandlungen.

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