Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 370 (NJ DDR 1982, S. 370); 370 Neue Justiz 8/82 Die AO Nr. 3 über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDE Fischereiordnung vom 13. April 1982 (GBl. I Nr. 19 S. 396) ergänzt die Ordnungsstraftatbestände in diesem Bereich.15 Nunmehr kann auch mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M bestraft werden, wer gegen die Ordnung beim Fischfang verstößt. Ausgearbeitet von: JOACHIM LEHMANN, ROLF KACHELMAIER, Dr. NORBERT KÖNIG, KURT L1PPOLD, Dr. HANS TARN1CK, WOLFGANG PETTER und EVELYN VIERTEL * 1 * Einige der in dieser Übersicht nicht erwähnten gesetzlichen Bestimmungen wurden bereits in Spezialartikeln behandelt: Zum Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 269) vgl. die Materialien in NJ 1982, Heft 4, S. 146 ff. Ebenfalls zum GGG sowie zur Konfliktkommissionsordnung vom 12. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 269) und zur Schiedskommissionsordnung vom 12. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 283); S. Langer/R. Winkler, „Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1982, Heft5, S. 214. Zum Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft Vertragsgesetz vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) vgl. K. Heuer, „Neues Vertragsgesetz Vervollkommnung des Wirtschaftsrechts“, NJ 1982, Heft 6, S. 245 fl., sowie die Erläuterungsbeiträge in: Wirtschaftsrecht 1982, Heft 2, S. 66 ff. 1 Die Folgebestimmungen sind mit einer Ausnahme vom 25. März 1982 und wurden in GBl. I Nr. 12 S. 221 ff. veröffentlicht: Einberufungsordnung, Dienstlaufbahnordnung NVA , Dienstlaufbahnordnung Grenztruppen , Dienstlaufbahnordnung Zivilverteidigung . Dienstlaufbahnordnung Kasernierte Einheiten des Ministeriums des Innern vom 23. April 1982 (GBl. I Nr. 19 S. 389), Reservistenordnung und 1. DB dazu, BesoldungsVO und DB dazu, FörderungsVO und 1. DB dazu, Beschluß über die militärischen Dienstgrade, Bekanntmachung über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht. 2 „Verteidigung des Friedens humanistisches Grundrecht (Rede des Ministers für Nationale Verteidigung, H. Hoffmann, zur Begründung des Wehrdienstgesetzes)“, ND vom 26. März 1982, S. 3 f. 3 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 2, S. 78. 4 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1980, Heft 5, S. 219 und in NJ 1982, Heft 5, S. 218. 5 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 5, S. 217 ff. 6 Vgl. z. B. die Konvention über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Bekanntmachung vom 13. März 1975 über den Beitritt der DDR [GBl. II Nr. 3 S. 67] und Bekanntmachung vom 15. September 1976 über das Inkrafttreten dieser Konvention [GBl. H Nr. 14 S. 296]) sowie entsprechende Zusatzabkommen zu dieser Konvention (Bekanntmachung über den Beitritt vom 9. August 1976 [GBl. II Nr. 13 S. 280]), deren Texte im GB1.-Sdr. Nr. 791/1 veröffentlicht wurden. 7 Zur StVO vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257), die mit dieser VO geändert wurde, vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1977, Heft 17, S. 599. 8 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 5, S. 220 f. 9 Zu der mit dieser Ordnung außer Kraft gesetzten Fahrschulordnung vom 11. Mai 1977 (GBl. I Nr. 24 S. 301) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1977, Heft 17, S. 601 f., und zur AO Nr. 2 vom 17. September 1981 (GBl. I Nr. 29 S. 348) die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 2, S. 78. 10 Zur AO (Nr. 1) vom 2. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 31 S. 301) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1981, Heft 2, S. 81 f. 11 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1977, Heft 14, S. 447. 12 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 11, S. 501. 13 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1980, Heft 2, S. 72. 14 Vgl. die VO über die Systematik der Ausbildungsberufe vom 7. Mai 1970 (GBl. II Nr. 47 S. 348) und die DB zur VO über die Systematik der Ausbildungsberufe vom 15. Mai 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1036). Zur letzteren vgl. auch die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1980, Heft 11, S. 510. 15 Zur Fischereiordnung (Nr. 1) vom 5. Januar 1979 (GBl. I Nr. 4 S. 40), deren § 27 Abs. 1 Ziff. 1 mit der AO Nr. 3 neu gefaßt wurde, vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 12, S. 217. Erfahrungen aus der Praxis Qualifizierung von Konfliktkommissionen für die Lösung der neuen Aufgaben Nach der Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften für die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte wurden in unserem Betrieb sofort die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Mitglieder unserer Konfliktkommission mit dem Inhalt des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte (GGG) und der Konfliktkommissionsordnung (KKO) vertraut zu machen und sie auf die Aufgaben vorzubereiten, die mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen am 1. Januar 1983 auf sie zukommen. In Abstimmung mit dem Staatsanwalt des Kreises Grimma wurden die Konfliktkommissionen weiterer Colditzer Betriebe (z. B. VEB Steinzeugwerk und VEB Brauerei Colditz) in die Schulung einbezogen, so daß die Wirksamkeit unserer Maßnahmen verstärkt werden konnte. Grundlage der Schulung, die zehn Stunden umfaßte, war ein Material, das jedem Teilnehmer ausgehändigt wurde. Es enthält vor allem den Wortlaut der neuen Rechtsvorschriften sowie Hinweise auf Veröffentlichungen dazu und geht außerdem auf einige allgemein interessierende Fragen in der Arbeit der Konfliktkommissionen ein. Ausgehend von der Begründung des Entwurfs des GGG durch den Minister der Justiz (NJ 1982, Heft 4, S. 146 ff.), befaßten sich die Teilnehmer in den ersten Schulungsstunden mit staats- und verfassungsrechtlichen Fragen. So wurden z. B. der Aufbau des Gerichtssystems in der DDR und besonders die Stellung der gesellschaftlichen Gerichte in diesem System behandelt. Es wurde ein kurzer Überblick über die verschiedenen Rechtszweige gegeben und ihr wesentlicher Gegenstand dargelegt. Inhalt eines weiteren Komplexes der Schulung waren die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Befugnisse der Konfliktkommissionen. Hier wurde besonders auf die mit den neuen Rechtsvorschriften eintretenden Veränderungen für die Arbeit der Konflikt- und Schiedskommissionen eingegangen (vgl. hierzu S. Langer/R. Winkler, NJ 1982, Heft 5, S. 146 ff.), und es wurden vor allem Inhalt und Sinn der Veränderungen verdeutlicht. Die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen wurde insbesondere unter zwei Aspekten behandelt: Das war zum einen die verstärkte Durchführung von Aussprachen mit ratsuchenden Bürgern und zum anderen die Möglichkeit, daß die Konfliktkommission als Kollektivorgan nunmehr auch im Zusammenhang mit Aussprachen Empfehlungen erteilen kann. In diesem Zusammenhang wurde auch zur Kontrolle der Durchführung der Empfehlungen und zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit der Konfliktkommissionen darauf eingegangen, wie die Zusammenarbeit der Konfliktkommission mit dem Betriebsleiter und den gesellschaftlichen Kräften im Betrieb, aber auch mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen im Territorium zu gestalten ist und wie insbesondere der Betrieb, die Staatsanwaltschaft und die Gewerkschaft die Konfliktkommission unterstützen können. Erörtert wurde u. a. auch, was unter Vergehen, Verfehlung, Ordnungswidrigkeit, Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch und Schulpflichtverletzung zu verstehen ist, wie die einzelnen Tatbestände voneinander abzugrenzen sind und welche Reaktionsmöglichkeiten die Konfliktkommissionen haben. Bei der Behandlung der Bestimmungen über einfache zivilrechtliche Streitigkeiten wurden besonders die neuen Kompetenzen der gesellschaftlichen Gerichte (Erhöhung der Wertgrenze bei Geldforderungen auf 1 000 M und Entscheidung der Konfliktkommission auf Antrag des Antragstellers) erläutert. Erwartungsgemäß wurden arbeitsrechtliche Fragen besonders rege diskutiert - betreffen doch 80 Prozent aller Beratungen der Konfliktkommissionen arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Dabei spielen Fragen im Zusammenhang;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 370 (NJ DDR 1982, S. 370) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 370 (NJ DDR 1982, S. 370)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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