Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 289

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 289 (NJ DDR 1979, S. 289); Neue Justiz 7/79 289 Gewerkschaftliche Kontrollen ergaben, daß die Ände-rungs-, Delegierungs-, Aufhebungs- und Überleitungsverträge jetzt im wesentlichen den Erfordernissen des AGB entsprechen und damit eine höhere Rechtssicherheit gewährleistet wird. Seit Januar 1979 ist auch der erste Rahmenkollektivvertrag auf der Grundlage des AGB für die Beschäftigten der Kohleindustrie gültig. Er regelt exakter als bisher die Rechte und Pflichten der Betriebe und der Werktätigen hinsichtlich einer effektiven Organisierung des Arbeitsprozesses. Weitere Rahmenkollektivverträge werden folgen. Die Gewerkschaften haben dazu beizutragen, die staatlichen Planaufgaben zu erfüllen, gezielt zu überbieten und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen weiter zu verbessern. Der gewerkschaftliche Einfluß richtet sich deshalb u. a. auf die konsequente Durchsetzung des AGB, insbesondere des 2. Kapitels „Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen“ und des 4. Kapitels „Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin“. Das hilft, die gesteckten Ziele zu erreichen und die Qualität und Effektivität der Arbeit zu erhöhen. Hierauf sollte auch die Rechtsprechung ihr besonderes Augenmerk richten. Der Zusammenhang ist unverkennbar: Je besser es gelingt, die Rechtsnormen des AGB durchzusetzen, um so mehr Werktätige werden an der Planung und Leitung beteiligt. Das trifft sowohl für die Ausarbeitung der Gegenpläne als auch für die Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge und der Arbeitsordnungen zu, die noch besser die Einheit von Rechten und Pflichten für alle Werktätigen, einschließlich der Leiter, ausdrücken sollten. Die Gewerkschaften widmen deshalb diesen betrieblichen Dokumenten größte Aufmerksamkeit, weil sie die Qualität der Leitungstätigkeit erhöhen sowie die Verantwortlichkeit der staatlichen Leiter und die Mitwirkung der Gewerkschaften klar festlegen. Der sozialistische Wettbewerb fördert Initiativen zur Festigung der Gesetzlichkeit Im Eisenhüttenkombinat Ost in Eisenhüttenstadt gibt es eine beispielhafte gewerkschaftliche Rechtsarbeit. In diesem Stammbetrieb des VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“ werden die 2 300 ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre gründlich geschult. Für die Leiter aller Ebenen finden gesonderte Lehrgänge zum AGB statt. In der Betriebsakademie wird das AGB differenziert im Lehrprogramm behandelt. Diese breite und betriebsbezogene Rechtskenntnisvermittlung ist mit die Grundlage für eine höhere Qualität des sozialistischen Wettbewerbs. Die Gemeinschaftsarbeit zwischen Forschung und Entwicklung, Technologie und Produktion nimmt einen erheblichen Aufschwung. Bewährte Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbs, wie die Notizen zum Plan, werden stärker genutzt und solche neuen Aktivitäten, wie „Weniger produzieren mehr“ rasch aufgegriffen. Großen Nutzen bringt die Übernahme sowjetischer Erfahrungen, die im gewerkschaftlich organisierten Arbeiteraustausch gewonnen werden. Die Anzahl der Neuerer erhöhte sich von 40,8 Prozent im Jahre 1977 auf 45 Prozent im Jahre 1978. Der Nutzen aus Neuerervorschlägen überstieg 1978 12 Millionen Mark. Während die industrielle Warenproduktion in diesem Betrieb mit Gütezeichen „Q“ 1977 einen Wert von 80,2 Millionen Mark ausmachte, erreichte sie 1978 einen Wert von 149,3 Millionen Mark. Diesen wachsenden Leistungen stehen sinkende Unfallziffem gegenüber. Diese sind nicht zuletzt auch das Ergebnis von vorbildlicher Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Wettbewerb. Während 1970 noch sechs Arbeitsunfälle auf 100 Beschäftigte kamen, waren es 1974 drei und 1978 zwei. Die Anzahl der Kollektive, die über einen längeren Zeitraum Unfall- und havariefrei sind, nimmt ständig zu. Die 56 Mitglieder des Kollektivs „Emst Thälmann“ aus dem Werkverkehr gehen dabei vorbildlich voran. Im 4-Schichtsystem werden von den Lokführern, den Rangierleitern, den Weichenwärtern und den Stellwerksmeistem täglich 800 bis 900 Waggons pünktlich an den Be- und Entladestellen bereitgestellt. Dies, geschieht seit über 2 000 Tagen ohne Unfall und Havarie. Die gewissenhafte Arbeit der staatlichen Leiter und der Gewerkschaftsfunktionäre mit dem AGB bewirkte im Eisenhüttenkombinat Ost, daß sich die Anzahl der Werktätigen, die ehrenamtlich auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege tätig sind, auf über 500 erhöhte. Im Jahre 1973 gab es beispielsweise 26 Konfliktkommissionen mit 238 Mitgliedern. Jetzt sind es 37 mit 372 Mitgliedern. 65 Werktätige bewähren sich als Schöffen. Sie unterstützen die gewerkschaftlichen Prozeßvertreter und die Mitglieder der Konflikt- und Rechtskommissionen bei der Vemnittlung von Rechtskenntnissen im Betrieb und bei der Entwicklung vorbeugender Arbeit und von Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Rechtsverletzungen. Die Wirkung ist nachhaltig. Die Konfliktkommissionen des Betriebes brauchten sich 1978 gegenüber dem Vorjahr nur noch mit halb soviel Arbeitsrechtsangelegenheiten zu befassen. Diese Entwicklung nahm in vielen Betrieben den gleichen Verlauf. Hervorgehoben zu werden verdient auch die Arbeit der gewerkschaftlichen Prozeßvertreter, die immer qualifizierter dazu beitragen, den Sachverhalt im Arbeitsrechtsverfahren vor Gericht exakt aufzuklären, die Interessen der Werktätigen aus gewerkschaftlicher Sicht wahrzunehmen und aus den Konflikten und Streitigkeiten im Betrieb Lehren zu vermitteln. * Uneingeschränktes Ziel der gewerkschaftlichen Arbeit bleibt es, darauf hinzuwirken, daß sich die Werktätigen zu sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln, und dafür zu sorgen, daß alle Rechtsvorschriften des AGB konsequent eingehalten und alle Möglichkeiten für eine sichere produktive und leichte Arbeit ausgeschöpft werden. Davon ausgehend gilt es, die gemeinsame politische Arbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Gewerkschaften mit dem AGB kontinuierlich fortzusetzen. Das festigt das Vertrauen zur Politik der SED und führt zu neuen schöpferischen Wettbewerbsinitiativen zur Stärkung der ökonomischen Leistungskraft unserer Republik. Die Notwendigkeit begründete Genosse E. Honecker auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, indem er betonte, daß die zielstrebige Fortsetzung unserer Politik zum Wohle des Volkes auf dem Wachstum unserer Wirtschaftskraft beruht. Alle Kollektive, die dies als Aufforderung zur Fortsetzung des sozialistischen Wettbewerbs um höhere Qualität und Effektivität der Arbeit verstehen, handeln im gesellschaftlichen und im eigenen Interesse. Ordnung, Sicherheit und Disziplin sind dabei unerläßlich. Ihre Einhaltung erfordert wachsendes politisches Bewußtsein und die Verbesserung der Qualität der politischen Führungstätigkeit, um die sozialistische Gesetzlichkeit ausnahmslos zu gewährleisten. Die Gewerkschaften setzen sich dafür tatkräftig ein. Sie fördern damit zugleich die Einsatzbereitschaft der Werktätigen, mit neuen Taten im sozialistischen Wettbewerb die Beschlüsse des IX. Parteitages der SED zu verwirklichen und den 30. Jahrestag unseres sozialistischen Staates würdig zu begehen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 289 (NJ DDR 1979, S. 289) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 289 (NJ DDR 1979, S. 289)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß bei vorliegendem operativen Material die Beweis läge bezüglieh der vorliegenden Straftat eindeutiger ist als bei Verdachtshinweisprüf ungen ohne operativ erarbeiteten Erkenntnisstand.

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