Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 378

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 378 (NJ DDR 1978, S. 378); 378 Neue Justiz 9/78 Ausgehend von den grundlegenden Bestimmungen des AGB über die Arbeitspflichten der Werktätigen (§ 80) sind in der Arbeitsordnung die den konkreten betrieblichen Bedingungen entsprechenden Anforderungen an die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsaufgabe festzulegen. Dazu gehört u. a. die Verpflichtung der Werktätigen, die ihnen erteilten Arbeitsaufträge unter Anwendung der fortgeschrittensten Arbeitsmethoden und der Nutzung der Erfahrungen der Besten zu erfüllen, ihr Wissen und Können voll einzusetzen, ständig für hohe Sicherheit und Sauberkeit am Arbeitsplatz zu sorgen und mit Material und finanziellen Mitteln sparsam umzugehen. Die Werktätigen sind zu verpflichten, die ihnen erteilten Hinweise zur Ausführung der Arbeit zu beachten, die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsaufträge nachzuweisen und den zuständigen Leiter zu informieren, wenn sich ein Arbeitsauftrag nicht in der vorgesehenen Weise realisieren läßt. Werden im Betrieb Schichtbücher, Bautagebücher, Maschinenbücher oder andere Arbeitsnachweise bzw. Leistungsnachweise geführt, sind in der Arbeitsordnung die Werktätigen und die zuständigen Leiter zu verpflichten, die notwendigen Eintragungen ordnungsgemäß vorzunehmen. Festzulegen ist auch, daß die zuständigen Leiter für die regelmäßige Kontrolle und Auswertung dieser Eintragungen verantwortlich sind. Festlegungen sind auch zur Sicherung eines reibungslosen Produktionsablaufs und zur Senkung von Ausfallzeiten zu treffen. So sollten alle leitenden Mitarbeiter verpflichtet werden, in ihren Verantwortungsbereichen ständig den rationellen Einsatz der Werktätigen zu organisieren, den erforderlichen Materialzufluß zu sichern und auf den ordnungsgemäßen Umgang mit den Produktionsmitteln und deren ständige Pflege und Wartung zu achten. Um Ausfallzeiten im betrieblichen Produktionsprozeß so gering wie möglich zu halten, sind die Pflichten der leitenden Mitarbeiter und der Werktätigen bei Störungen im Produktionsablauf und bei deren schneller Beseitigung festzulegen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 AGB). Zur Gewährleistung einer qualitätsgerechten Produktion ist zu bestimmen, daß die Werktätigen die vorgegebenen Qualitätsparameter einzuhalten, über festgestellte Mängel aus vorangegangenen Arbeitsgängen und eigene Fehler den zuständigen Leiter sofort zu informieren und diese Mängel auf den Arbeitsauftragsscheinen zu vermerken haben. Die zuständigen Leiter sind zu verpflichten, die auf die hohe Qualität des Arbeitsergebnisses gerichteten Initiativen der Werktätigen zu fördern und gemeinsam mit ihnen die Ursachen mangelhafter Arbeitsergebnisse umgehend aufzudecken und zu beseitigen. Es ist festzulegen, daß die zuständigen Leiter dem Werktätigen die schuldhafte Verursachung von Ausschuß oder Qualitätsminderungen nachzuweisen und eventuelle Auswirkungen auf den Lohn zu erläutern haben (§ 109 Abs. 3 AGB). Weiter ist festzulegen, daß Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung gemeinsam mit den Werktätigen ausgearbeitet und eingeführt werden. Die zuständigen Leiter haben ständig den Stand der Normerfüllung jedes einzelnen Werktätigen zu kontrollieren und bei Nichterfüllung der Arbeitsnormen gemeinsam mit dem Werktätigen geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Normerfüllung zu treffen. Festzulegen ist auch, daß der Werktätige bei Nichterfüllung der Arbeitsnormen unverzüglich den zuständigen Leiter über die Gründe zu informieren und aktiv an der Beseitigung der Ursachen der Nichterfüllung mitzuwirken hat. Bei vorübergehender Änderung der den Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung zugrunde liegenden Bedingungen haben die zuständigen Leiter umgehend den für die Arbeitsnormung Verantwortlichen zu informieren, damit die Arbeitsnormen für die entsprechende Zeitdauer geändert werden können. In Betrieben mit Abteilungsgewerkschaftsleitungen sollte geregelt werden, welche leitenden Mitarbeiter im Auftrag des Betriebsleiters Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung in Kraft setzen können und wer für das Einholen der gewerkschaftlichen Zustimmung gemäß § 78 Abs. 1 AGB verantwortlich ist. Festlegungen zum Weisungsrecht Einzelheiten der Ausübung des Weisungsrechts des Betriebsleiters und der leitenden Mitarbeiter sind auf der Grundlage der §§ 82 ff. AGB zu regeln. Das betrifft z. B. die differenzierte Festlegung des Umfangs der Weisungsbefugnis der leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Werktätigen; die Weisungsbefugnis der Leiter von Funktionalorganen bzw. verantwortlichen Mitarbeitern (z. B. Sicherheitsinspektor, Brandschutzverantwortlicher) gegenüber den Betriebsangehörigen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften ; die Weisungsbefugnis für andere Mitarbeiter (z. B. Bereitschaftsdienste, Dispatcher oder Mitarbeiter ohne Leitungsfunktionen, wie Brigadiere, die für eine bestimmte Aufgabe die Anleitung oder Unterweisung anderer Werktätiger übertragen bekommen haben); die Weisungsbefugnis zur vorübergehenden Übertragung einer anderen Arbeit; die Pflicht der leitenden Mitarbeiter, Weisungen eindeutig zu erteilen und den Inhalt zu erläutern. Festlegungen zum Schutz des sozialistischen Eigentums In der Arbeitsordnung ist festzulegen, daß alle Betriebsangehörigen an ihren Arbeitsplätzen bzw. in ihren Verantwortungsbereichen den zuverlässigen Schutz des sozialistischen Eigentums und hohe Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten haben. Es sind diejenigen Anforderungen an die leitenden Mitarbeiter und die Werktätigen zu bestimmen, die eine straffe Kontrolle zum Schutz des sozialistischen Eigentums und eine vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit garantieren. Das betrifft insbesondere die Pflicht, aufgetretene Schäden an Einrichtungen und Maschinen, Gefahrenquellen oder Handlungen, die eine Verletzung von Rechtsvorschriften darstellen bzw. zur Folge haben können, unverzüglich dem zuständigen oder übergeordneten Leiter zu melden sowie notwendige Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu treffen; die Regeln zum Betreten und Verlassen des Betriebes in zeitlicher und räumlicher Hinsicht; die Voraussetzungen, unter denen Werkzeuge und andere Gegenstände aus dem Betrieb mitgenommen oder persönliche Angelegenheiten im Betriebsgelände außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden dürfen, und welche leitenden Mitarbeiter die Genehmigung dazu erteilen; die Genehmigungspflicht für das Mitbringen von Gegenständen in den Betrieb (Fotoapparate, Tonträger); den Aufenthalt betriebsfremder Personen im Betriebsgelände (wobei mögliche Besucherordnungen des Betriebes zu beachten sind); den Umgang mit Betriebs- und Dienstausweisen einschließlich des Verfahrens bei Verlust; den Umgang mit dienstlichen Unterlagen und die Verpflichtung der Betriebsangehörigen, über dienstliche Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren; die Genehmigungspflicht für Veröffentlichungen, die mit den betrieblichen Aufgaben im Zusammenhang stehen. Festlegungen zum Arbeitslohn Zur strikten Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips ist zu regeln, welche leitenden Mitarbeiter befugt sind, im Auftrag des Betriebsleiters die im Betrieb zur Anwendung kommenden Lohnformen und den Termin ihrer Einführung mit der zuständigen betrieblichen Gewerk-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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