Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223); Neue Justiz 5/78 223 Erfahrungen aus der Praxis Unterstützung der Konfliktkommissionen durch die Staatsanwaltschaft Die Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit den Konfliktkommissionen im Territorium ist eine zutiefst politische Angelegenheit. Sie folgt aus seinem gesetzlich bestimmten Klassenauftrag (§ 24 Abs. 1 StAG), durch seine Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in Einheit mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie beizutragen.* Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen besteht u. a. darin, ihre Mitglieder bei der Aneignung eines hohen Wissens und gründlicher Sachkenntnis zu unterstützen, damit sie ihren Aufgaben bei der Herausbildung sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen immer besser gerecht werden. Im Kreis Quedlinburg haben sich hierbei insbesondere folgende Arbeitsmethoden bewährt: 1. Analytische Arbeit Die regelmäßige Einschätzung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist für ihre Anleitung und Qualifizierung unentbehrlich. Deshalb werden vom Staatsanwalt jährlich Analysen erarbeitet über inhaltliche Probleme der Beratungen und Entscheidungen; Belastung der Konfliktkommissionen nach der Art des Arbeitsanfalls; verallgemeinerungswürdige Beschlüsse; kritikwürdige Beschlüsse; Schwerpunkte der Empfehlungen; Einsprüche gegen Entscheidungen. Die Analysen erhält das Sekretariat des Kreisvorstandes des FDGB zur eigenverantwortlichen Auswertung, an der der Staatsanwalt teilnimmt. Auf dieser Grundlage legt das Sekretariat notwendige Maßnahmen zur Qualifizierung der Schulung und Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Vorstände der einzelnen Industriegewerkschaften und die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen fest. Dafür zwei Beispiele. Es kam des öfteren vor, daß Konfliktkommissionen bei der Verpflichtung eines Werktätigen zur Zahlung von Schadenersatz außer acht ließen, daß zugleich die Art und Weise der Erfüllung (Leistungsfristen oder Ratenzahlungen und deren Fälligkeit) festzulegen sind. Häufig war auch festzustellen, daß unvollständig begründete Anträge auf materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen bei den Konfliktkommissionen eingereicht wurden. Statt dem Antragsteller aufzugeben, die notwendigen Angaben zu ergänzen, versuchten die Konfliktkommissionen selbst, die fehlende Beweisführung nachzuholen, um möglichst schnell eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Dadurch kam es zu fehlerhaften Entscheidungen. Auf Grund dieser Feststellungen wurden die Sekretariate der Industriegewerkschaften beauftragt, diese Problematik in den Schulungen der Konfliktkommissionen zusätzlich zu den zentralen Themen zu behandeln. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zwischen dem Staatsanwalt und dem Sekretär für Arbeit und Löhne sowie der Rechtskommission beim Kreisvorstand des FDGB. Sie dient u. a. dazu, wichtige Informationen aus der täglichen Arbeit unverzüglich weiterzuleiten, um notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Solche Informationen betreffen u. a. größere Überschreitungen der Dreiwochenfrist zur Durchführung der Beratung, fehlerhafte Ablehnung der Zuständigkeit der Konfliktkommission, nicht ordnungsgemäße Behandlung von Anträgen. Die gegenseitige Information bezieht sich auch auf Probleme im Zusammenhang mit der Änderung und Lösung von Arbeitsverträgen, auf Lohnfragen in Verbindung mit. der vereinbarten Arbeitsaufgabe sowie auf andere Fragen, bei denen die gewerkschaftliche Mitarbeit rechtlich zwingend vo'rgeschrieben ist. Dadurch werden die Industriegewerkschaften noch besser in die Lage versetzt, operativ tätig zu werden, oder die Rechtskommission des Kreisvorstandes wird angeregt, Untersuchungen durchzuführen. 2. Operative Tätigkeit Den Konfliktkommissionen wird darüber hinaus Unterstützung durch operative Tätigkeit des Staatsanwalts gegeben, und zwar durch Schulungen für Mitglieder der Konfliktkommissionen nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden der jeweiligen Industriegewerkschaft; Teilnahme an Erfahrungsaustauschen mit Vorsitzenden der Konfliktkommissionen; Problemdiskussionen mit Mitgliedern von Konfliktkommissionen in den Betrieben und Überprüfungen von Arbeitsunterlagen der Konfliktkommissionen in den Betrieben im Rahmen der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht und Auswertung der Ergebnisse in den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Anwesenheit des Vorsitzenden der Konfliktkommission. Diese individuelle Unterstützung erweist sich als besonders wirksam. Wegen des damit verbundenen Zeitaufwands ist sie nur in Einzelfällen möglich, die nach Schwerpunkten ausgewählt werden. 3. Kontrolle der Beschlüsse der Konfliktkommissionen Die gewissenhafte Überprüfung der Konfliktkommissionsbeschlüsse gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staatsanwalts. Unser Hauptaugenmerk richten wir auf die strikte Gesetzlichkeit der Beschlüsse. Ein Staatsanwalt ist für die Prüfung aller Konfliktkommissionsbeschlüsse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang verantwortlich. Die Entscheidung über die Anfechtung unrichtiger Beschlüsse wird sofort getroffen. Ist eine sofortige Entscheidung nicht möglich, werden die betreffenden Probleme in der Dienstberatung erörtert und eventuell noch erforderliche Informationen vom Vorsitzenden der Konfliktkommission eingeholt. Besondere Beachtung finden die von den gesellschaftlichen Gerichten festgestellten Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen. Sie werden genutzt für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda; Maßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts; Informationen an örtliche Volksvertretungen und ihre Organe sowie an wirtschaftsleitende Organe; Schulungen und Erfahrungsaustausche mit den Konfliktkommissionen. Es erfolgt eine Kontrolle über die Verwirklichung der von den Konfliktkommissionen gegebenen Empfehlungen, um ggf. mit staatsanwaltschaftlichen Mitteln der Autorität der gesellschaftlichen Gerichte auch in diesen Fragen Nachdruck zu verleihen. * Entsprechend ihrer Verantwortung bei der Verwirklichung des neuen Arbeitsgesetzbuchs haben der Staatsanwalt des Kreises, der Kreisvorstand des FDGB und seine Rechtskommission zur wirksamen Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen gemeinsame operative Unter-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten tragen engen Zusammenwirken mit anderen Organen eine hohe Verantwortung für die rechtzeitige Aufdeckung und Verhinderung sowie beweiskräftige Dokumen-tierung aller Mißbrauchshandlungen und sich dahinter verbergender feindlich-negativer Handlungen.

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