Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223); Neue Justiz 5/78 223 Erfahrungen aus der Praxis Unterstützung der Konfliktkommissionen durch die Staatsanwaltschaft Die Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit den Konfliktkommissionen im Territorium ist eine zutiefst politische Angelegenheit. Sie folgt aus seinem gesetzlich bestimmten Klassenauftrag (§ 24 Abs. 1 StAG), durch seine Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in Einheit mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie beizutragen.* Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen besteht u. a. darin, ihre Mitglieder bei der Aneignung eines hohen Wissens und gründlicher Sachkenntnis zu unterstützen, damit sie ihren Aufgaben bei der Herausbildung sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen immer besser gerecht werden. Im Kreis Quedlinburg haben sich hierbei insbesondere folgende Arbeitsmethoden bewährt: 1. Analytische Arbeit Die regelmäßige Einschätzung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist für ihre Anleitung und Qualifizierung unentbehrlich. Deshalb werden vom Staatsanwalt jährlich Analysen erarbeitet über inhaltliche Probleme der Beratungen und Entscheidungen; Belastung der Konfliktkommissionen nach der Art des Arbeitsanfalls; verallgemeinerungswürdige Beschlüsse; kritikwürdige Beschlüsse; Schwerpunkte der Empfehlungen; Einsprüche gegen Entscheidungen. Die Analysen erhält das Sekretariat des Kreisvorstandes des FDGB zur eigenverantwortlichen Auswertung, an der der Staatsanwalt teilnimmt. Auf dieser Grundlage legt das Sekretariat notwendige Maßnahmen zur Qualifizierung der Schulung und Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Vorstände der einzelnen Industriegewerkschaften und die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen fest. Dafür zwei Beispiele. Es kam des öfteren vor, daß Konfliktkommissionen bei der Verpflichtung eines Werktätigen zur Zahlung von Schadenersatz außer acht ließen, daß zugleich die Art und Weise der Erfüllung (Leistungsfristen oder Ratenzahlungen und deren Fälligkeit) festzulegen sind. Häufig war auch festzustellen, daß unvollständig begründete Anträge auf materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen bei den Konfliktkommissionen eingereicht wurden. Statt dem Antragsteller aufzugeben, die notwendigen Angaben zu ergänzen, versuchten die Konfliktkommissionen selbst, die fehlende Beweisführung nachzuholen, um möglichst schnell eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Dadurch kam es zu fehlerhaften Entscheidungen. Auf Grund dieser Feststellungen wurden die Sekretariate der Industriegewerkschaften beauftragt, diese Problematik in den Schulungen der Konfliktkommissionen zusätzlich zu den zentralen Themen zu behandeln. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zwischen dem Staatsanwalt und dem Sekretär für Arbeit und Löhne sowie der Rechtskommission beim Kreisvorstand des FDGB. Sie dient u. a. dazu, wichtige Informationen aus der täglichen Arbeit unverzüglich weiterzuleiten, um notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Solche Informationen betreffen u. a. größere Überschreitungen der Dreiwochenfrist zur Durchführung der Beratung, fehlerhafte Ablehnung der Zuständigkeit der Konfliktkommission, nicht ordnungsgemäße Behandlung von Anträgen. Die gegenseitige Information bezieht sich auch auf Probleme im Zusammenhang mit der Änderung und Lösung von Arbeitsverträgen, auf Lohnfragen in Verbindung mit. der vereinbarten Arbeitsaufgabe sowie auf andere Fragen, bei denen die gewerkschaftliche Mitarbeit rechtlich zwingend vo'rgeschrieben ist. Dadurch werden die Industriegewerkschaften noch besser in die Lage versetzt, operativ tätig zu werden, oder die Rechtskommission des Kreisvorstandes wird angeregt, Untersuchungen durchzuführen. 2. Operative Tätigkeit Den Konfliktkommissionen wird darüber hinaus Unterstützung durch operative Tätigkeit des Staatsanwalts gegeben, und zwar durch Schulungen für Mitglieder der Konfliktkommissionen nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden der jeweiligen Industriegewerkschaft; Teilnahme an Erfahrungsaustauschen mit Vorsitzenden der Konfliktkommissionen; Problemdiskussionen mit Mitgliedern von Konfliktkommissionen in den Betrieben und Überprüfungen von Arbeitsunterlagen der Konfliktkommissionen in den Betrieben im Rahmen der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht und Auswertung der Ergebnisse in den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Anwesenheit des Vorsitzenden der Konfliktkommission. Diese individuelle Unterstützung erweist sich als besonders wirksam. Wegen des damit verbundenen Zeitaufwands ist sie nur in Einzelfällen möglich, die nach Schwerpunkten ausgewählt werden. 3. Kontrolle der Beschlüsse der Konfliktkommissionen Die gewissenhafte Überprüfung der Konfliktkommissionsbeschlüsse gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staatsanwalts. Unser Hauptaugenmerk richten wir auf die strikte Gesetzlichkeit der Beschlüsse. Ein Staatsanwalt ist für die Prüfung aller Konfliktkommissionsbeschlüsse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang verantwortlich. Die Entscheidung über die Anfechtung unrichtiger Beschlüsse wird sofort getroffen. Ist eine sofortige Entscheidung nicht möglich, werden die betreffenden Probleme in der Dienstberatung erörtert und eventuell noch erforderliche Informationen vom Vorsitzenden der Konfliktkommission eingeholt. Besondere Beachtung finden die von den gesellschaftlichen Gerichten festgestellten Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen. Sie werden genutzt für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda; Maßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts; Informationen an örtliche Volksvertretungen und ihre Organe sowie an wirtschaftsleitende Organe; Schulungen und Erfahrungsaustausche mit den Konfliktkommissionen. Es erfolgt eine Kontrolle über die Verwirklichung der von den Konfliktkommissionen gegebenen Empfehlungen, um ggf. mit staatsanwaltschaftlichen Mitteln der Autorität der gesellschaftlichen Gerichte auch in diesen Fragen Nachdruck zu verleihen. * Entsprechend ihrer Verantwortung bei der Verwirklichung des neuen Arbeitsgesetzbuchs haben der Staatsanwalt des Kreises, der Kreisvorstand des FDGB und seine Rechtskommission zur wirksamen Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen gemeinsame operative Unter-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 223 (NJ DDR 1978, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X