Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 144 (NJ DDR 1978, S. 144); 144 Neue Justiz 4/78 seiner Staatsmacht? Läßt sich die zur Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln nötige soziale Energie ohne den sozialistischen Staat hersteilen, ohne ihn der hierfür erforderliche soziale Zwang ausüben? Die handelnden Menschen schließen sich mit der Wirklichkeit nie nur allgemein-theoretisch oder philosophisch-erkennend zusammen, sondern immer nur im tätigen gesellschaftlichen Zusammenhang. Dieser war in der Vergangenheit, ist gegenwärtig und für die erkennbare Zukunft staatlich (und auch rechtlich) vermittelt. Ohne den jeweiligen Staat (und sein Recht) in Rechnung zu stellen, läßt sich die Theorie-Praxis-Beziehung niemals erfolgreich herstellen. Erkennen und Handeln vollziehen sich im wesentlichen über ihn. Der bürgerliche Staat verhindert die Erkenntnis des gesellschaftlichen Zusammenhanges, der sozialistische Staat setzt sie frei und für seine Existenz voraus. Deshalb resümierte Lenin auch Marx dahin, daß er die Lehre vom Klassenkampf „konsequent bis zu der Lehre von der politischen Macht, vom Staat, entwickelt“ habe.29 Die Gesellschaftswissenschaften können das Verhältnis zu Staat und Recht weder aussparen noch bloß beiläufig sehen, wollen sie dazu beitragen, die Wirklichkeit zu beherrschen, um sie zu verändern. Hier gibt es offenbar noch Defizite in unserer Wissenschaft. Wenn das „Aneignen der Objekte“ und deren Unterwerfung unter „einen subjektiven Zweck“ staatlich und auch rechtlich vermittelt ist, dann muß dieser Zusammenhang auch durch die marxistisch-leninistische Philosophie30 nachgewiesen werden, und dann kann daran weder die Ethik3! noch die Geschichtswissenschaft32 vorübergehen. Selbst die Literaturwissenschaft ist beständig mit dem Problem des Verhältnisses von Macht und Humanität konfrontiert. Es zieht sich förmlich durch die Literaturgeschichte hindurch: vor der sozialistischen Revolution als Darstellung der Fremdheit und Feindlichkeit der dem Menschen entgegengesetzten Macht und danach als das Vereinigtsein von Mensch und Macht. Das allgemeine Verhältnis von Individuum und Gesellschaft, von Notwendigkeit und Freiheit, von Berechtigt-und Verpflichtetsein kann ohne die politische Organisation, ohne das Staatliche wie das Rechtliche nicht gedacht werden. In ihnen drückt sich zu einem wesentlichen Teil die von Marx bezeichnete Regel und Ordnung als „ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise“33 aus. Die „Enthaltsamkeit“ mancher gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen Staat und Recht gegenüber ist vielleicht dadurch bewirkt, daß beide als politische Kategorien welthistorisch gesehen vorübergehenden Charakter tragen, vielleicht dadurch, daß das alte Verhältnis von Individuum, Staat und Gesellschaft unbewußt auf die sozialistische Gesellschaft übertragen wird, und vielleicht auch dadurch, daß manche meinen, Marx hätte sich nur zu Beginn seiner wissenschaftlichen Arbeit ausführlicher mit dem Staat beschäftigt.34 Daß Marx den Schlüssel zur Erklärung der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht in Staat und Recht finden konnte, darf nicht zu der Ansicht führen, Staat und Recht seien von geringer Bedeutung. Worin wird das Proletariat zur unterdrückten Klasse, und worin organisiert es sich gesamtgesellschaftlich mit der sozialistischen Revolution? Worauf ist der politische und heute auch immer mehr der ökonomische und ideologische Klassenkampf in erster Linie bezogen? Hat nicht die Entwicklung des Marxismus-Leninismus immer entscheidende Impulse durch „staatliche“, also auf die Macht bezogene Konflikte erhalten? Die Jahreszahlen 1848 bis 1851, 1871, 1905,1917, 1945 bis heute sprechen hierfür. Die von Marx in der Pariser Kommune schon Vorgefundene „Rücknahme der Staatsgewalt durch die Gesellschaft“35, heute praktisch vollzogen und bewährt in der Entwicklung der sozialistischen Demokratie, bedeutet niemals Rücknahme der gesellschaftlichen Bewußtheit und Organisiertheit, sondern erfordert geradezu deren qualitative Zunahme. Das ist auch in dem notwendigen Wachsen des sozialistischen Staates und Rechts ausgedrückt und gefordert. Marx hat wiederholt nachgewiesen, daß und wie die künftige Gesellschaft, die heute praktisch errichtet wird und real existiert, eines „Gesamtausdrucks“ bedarf, eines gemeinsamen Planes, ohne den ihr „Dasein als Gesellschaftskörper“ und damit „die Entwicklung des gesellschaftlichen Individuums“ nicht möglich sind.36 Durchgängig wird von ihm das materiell bedingte „Gemeinwesen“ als existenznotwendig betont.37 Er hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, daß freie menschliche Entwicklung gleichbedeutend ist mit der Vertiefung des inneren, allgemeinen, kooperativen und integrativen Zusammenhanges, mit der Aneignung der Universalität und Totalität durch den einzelnen, mit der „im universellen Austausch“ erzeugten „Universalität der Bedürfnisse, Fähigkeiten, Genüsse, Produktivkräfte etc. der Individuen“33, worin die Menschen „gls bewußt Gemeinschaftliche das Gemeinwesen unter sich subsumieren“39. Dadurch, daß sie es tun, erweist sich der Marxismus theoretisch wie praktisch als realer Humanismus, wird der Gegensatz von Ökonomie und Sittlichkeit überwunden. „Die Wissenschaft war für Marx eine geschichtlich bewegende, eine revolutionäre Kraft Denn Marx war vor allem Revolutionär!“40 1 11 1 Vgl. K. Marx, „Das Kapital. Erster Band“, ln: MEW (Marx/ Engels, Werke), Bd. 23, Berlin 1962, S. 146. 2 K. Marx, „ökonomisch-philosophische Manuskripte“, ln: MEW, Ergänzungsband, Erster Teil, Berlin 1968, S. 565. 3 W. I. Lenin, „Drei Quellen und drei Bestandteile des Marxismus“, in: Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 3. 4 B. BreCht, StüCke, Bd. XI, Berlin/Weimar 1969, S. 114. 5 K. Marx, „Zur Kritik der HegelsChen RechtsphUosophie“, in: MEW, Bd. 1, Berlin 1964, S. 385. 6 Ebenda, S. 391. 7 Vgl. K. Marx, Briefe an Laura Lafargue vom 14. Dezember 1882, in: MEW, Bd. 35, Berlin 1967, S. 408. 8 K. Marx, Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 365. 9 Ebenda, S. 387. 10 K. Marx, Brief an Engels vom 2. April 1858, in: MEW, Bd. 29, Berlin 1963, S. 317. 11 K. Marx, Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie, a. a. O., S. 539. 12 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 19. 13 K. Marx, Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie, a. a. O., S. 389. 14 Ebenda, S. 75; vgl. auch MEW, Bd. 23, a. a. O., S. 92. 15 K. Marx/F. Engels, „Die heilige Familie“, in: MEW, Bd. 2, Berlin 1957, S. 138. 16 K. Marx, „Zur Kritik der HegelsChen Rechtsphilosophie“, a. a. O., S. 378. 17 K. Marx, „Zur Judenfrage“, in: MEW, Bd. 1, Berlin 1956, S. 364. 18 Ebenda, S. 370. 19 K. Marx, „Zur Kritik der HegelsChen Rechtsphilosophie“, a. a. O., S. 385. 20 K. Marx, Brief an Annenkow vom 28. Dezember 1848, in: MEW, Bd. 27, Berlin 1963, S. 460 f. 21 Ebenda, S. 461; ferner K. Marx/F. Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, in: MEW, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482 ff. (486). 22 Vgl. I. Kant, Metaphysik der Sitten, Leipzig 1945, sowie Grundlegung der Metaphysik der Sitten, Bd. IV der Ausgabe von Cassirer, Berlin 1922. 23 K. Marx, „Zur Kritik der HegelsChen Rechtsphilosophie“, a. a. O., S. 385. 24 K. Marx, „Zur Kritik der Politischen Ökonomie (Vorwort)“, in: MEW, Bd. 13, Berlin 1961, S. 8. 25 K. Marx, Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie, a. a. O., S. 237. 26 K. Marx, Brief an Annenkow, a. a. O., S. 452; vgl. auch F. Engels, „Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft“, in: MEW, Bd. 19, Berlin 1962, S. 223. 27 K. Marx/F. Engels, „Die Deutsche Ideologie“, in: MEW, Bd. 3, Berlin 1958, S. 77. 28 K. Marx, Brief an Weydemeyer vom 5. März 1852, in: MEW, Bd. 28, S. 508. 29 W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 416. 30 Das erste umfassende Lehrbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie in der DDR, Berlin 1967, kannte z. B. den Staat nur mehr beiläufig als politische Strukturform; vom Recht war nicht die Rede. Das Theorie-Praxis-Verhältnis wird auch heute noch oftmals ohne die staatlichen und rechtlichen Vermittlungen dargetan, sowohl hinsichtlich der Erkenntnis als auch des Handelns. Das gilt auch weitgehend für das Verhältnis von Notwendigkeit und Freiheit. 31 In unserer Ethik-Literatur genießt das Recht häufig nicht einmal den Rang einer Marginalie, obwohl sich im Recht zu einem wesentlichen Teil die sittlichen Grundaufgaben der sozialistischen Gesellschaft auf besondere Weise widerspiegeln. 32 In den Thesen zum VI. Historikerkongreß (H. Heitzer, „Partei,;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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