Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1949, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 90 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 90); Zentralisierung auf diesem Gebiet, die der Förderung der demokratischen Initiative des ganzen Volkes hinderlich sei. . Das zweite Referat zu diesem Thema hielt Frau Hauptabteilungsleiter Dr. H e 1 n z e von der DJV. Sie verwies einleitend darauf, daß sie zwar die Aufgaben der Justizministerien anhand des Beispiels des von der DJV kurz zuvor überprüften Justizministeriums des Landes Sachsen darlegen werde, daß aber die von ihr zu treffenden Feststellungen und Folgerungen für alle Justizministerien Geltung hätten. Sie betonte weiterhin einleitend die Notwendigkeit, bei der Betrachtung der Aufgaben der Justizministerien die Veränderungen der allgemeinen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, die auch eine Veränderung der Aufgaben und Methoden der Rechtspflege mit sich gebracht hätten. Bei der Erörterung der personalpolitischen Fragen ging sie zunächst auf den neuen Strukturplan ein, der mit Wirkung vom 1. Januar 1949 für alle-Verwaltungen und damit auch für die Justiz innerhalb der sowjetischen Besatzungszone eingeführt worden ist und dem sich das Justizministerium des Landes Sachsen erst unmittelbar vor der Konferenz angeschlossen hatte. Sie bemängelte das bisherige Festhalten an der Geschäftsverteilung innerhalb des sächsischen Justizministeriums besonders deshalb, weil diese Geschäftsverteilung unklar und ohne klare Abgrenzung der einzelnen Funktionen gewesen sei, was vielfach zu Mängeln in der Arbeit geführt habe. Sie verwies darauf, daß geeignete Absolventen der Richterschule nodi immer zu wenig in Beförderungsstellen gekommen seien, obwohl eine entsprechende Entschließung bereits auf der Juristenkonferenz vom 25./26. November 1948 gefaßt worden sei, und daß insbesondere noch viel zu wenig Absolventen der Lehrgänge in den zweitinstanzlichen Gerichten tätig seien. Sie erkannte die gute Arbeit an, die in Sachsen in der Richterschule geleistet worden sei, bemängelte aber die unzureichenden Maßnahmen zur Fortbildung aller Riditer. Bezüglich der Revisions- und Kontroll-tätigkeit wandte sie Sich gegen die Auffassung des ersten Referenten, nach der die Kontrolltätigkeit zum wesentlichen Teil zu den Aufgaben des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichtspräsidenten gehöre. Sie verlangte Konzentrierung dieser Arbeit bei der Kontrollabteilung des Justizministeriums. Sie führte weiter aus, daß sich bei der Revision des sächsischen Justizministeriums ergeben habe, daß man dort weder die vielen Berichte der DJV über die Revisionen einzelner Gerichte ausgewertet und nutzbar gemacht, noch Rundverfügungen der DJV schnell genug und sachgemäß weitergeleitet habe. Auch fehle es noch an einer zureichenden Kontrolle und Auswertung der Einzelentscheidungen, wie auch an einer sachgemäßen Bearbeitung und Auswertung der Statistik. Dagegen konnte sie feststellen, daß auf dem Gebiet der Justiz-Ausspracheabende im Lande Sachsen recht Gutes geleistet worden sei. Zu der Frage der Gesetzgebung vertrat sie im Gegensatz zu Minister Dieckmann den Standpunkt, daß die Justizgesetzgebung eine zonale Aufgabe sei, und daß sich die rechtsgutachtliche Tätigkeit des Justizministeriums auf die Fragen beschränken müsse, die zu dem unmittelbaren Aufgabengebiet der Justiz gehörten; es sei nicht angängig, das Justizministerium durch Rechtsgutachten für andere Ministerien oder andere Dienststellen zu belasten. Gerade dadurch, daß auf diesem Gebiet zu viel Arbeit geleistet worden sei, sei die Arbeit auf den anderen, wesentlichen Gebieten vernachlässigt worden. Endlich forderte sie unter Anerkennung der Arbeit, die gerade im Lande Sachsen auf diesem Gebiet geleistet worden sei, allgemein eine Verbesserung der Arbeit im Strafvollzug, eine Förderung der Bewährungsarbeit und eine systematische Bekämpfung der Gefangenenentweichungen. Abschließend wies sie auf die Notwendigkeit hin, die Arbeitsmethoden zu verbessern und die Arbeit weniger bürokratisch zu gestalten, wozu insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Verwaltungen des Landes, mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften und mit der DJV erforderlich sei. In der Diskussion zu diesen Referaten schloß sich nur der Justizminister des Landes Sachsen-Anhalt D a m e r o w teilweise der grundsätzlichen Stellungnahme des Justizministers Dieckmann an, der in einem Diskussionsbeitrag selbst noch einmal seine Ansicht vertrat, während die übrigen Diskussionsredner, darunter die Justizminäster der Länder Thüringen und Brandenburg, dem von Frau Dr. Heinze vertretenen Standpunkt über die Notwendigkeit einer Verstärkung der koordinierenden Stellung der DJV beipflichteten. Insbesondere der Ministerialdirektor Dr. Schultes (Thüringen) wies auf die Entwicklung der Verhältnisse seit dem Jahre 1945 hin. Damals, so führte er aus, habe auf Grund des Befehls Nr. 110 der SMAD die alleinige Gesetzgebungsbefugnis der Länder bestanden, die später durch die Landtagsgesetzgebung abgelöst worden, sei. In' der Zwischenzeit aber sei die Situation durch die Schaffung der DWK und durch die Aufstellung des Zweijahrplans eine andere geworden; jetzt sei es notwendig, die Gesetzgebung auch auf dem Gebiet der Justiz zu vereinheitlichen und von besonderen Landesgesetzen, die nur der weiteren Rechtszer-spMtterung dienten, Abstand zu nehmen. Er legte dann im Anschluß an die Ausführungen, die schon der thüringische Justizminister Dr. Loch gemacht hatte, die Ergebnisse dar, die in der Zwischenzeit auf dem Gebiet der Kontrolltätigkeit und der Personalpolitik im Lande Thüringen erzielt worden waren. Ähnliche Berichte wurden von dem Ministerialdirektor Böhme für Sachsen-Anhalt und Ministerialdirektor Dr. Heinrich für Mecklenburg gegeben. Ministerialdirektor Dr. Hoeniger (Brandenburg) vertrat ebenfalls mit Nachdruck den Standpunkt, daß der DJV heute die leitenden und lenkenden Aufgaben sowohl auf dem Gebiet der Gesetzgebung wie auch auf den anderen Gebieten zukämen, und daß im übrigen weitgehend eine Dezentralisation der Verwaltung erfolgen solle. Er verlangte aber, daß Gesetzesentwürfe den Ländern zur Kenntnis gebracht würden, damit vor ihrem Erlaß die Praxis gehört werden könne. In einem Schlußwort faßte Vizepräsident Dr. Mels-heimer die Ergebnisse des ersten Tages zusammen und wandte sich hierbei insbesondere gegen die grundsätzlichen Ausführungen des Justizministers Dieckmann. Er verwies darauf, daß es nicht angängig sei, sich heute hinsichtlich der Stellung der Länder und damit der einzelnen Ministerien auf denselben Standpunkt zu stellen wie 1946, weil sich in der Zwischenzeit eine Veränderung der gesamten ökonomischen und gesellschaftlichen Struktur der Zone vollzogen habe, die sich auch auf das Verhältnis zwischen den Ländern und den zonalen Verwaltungen auswirke. Er widersprach der Auffassung von der alleinigen Befugnis des Justizministers zur Entscheidung in Personalangelegenheiten und verwies darauf, daß der Fortschritt der demokratischen Entwicklung gerade darin bestehe, daß alle Stellen, die zur politischen Willensbildung berufen sind, bei der Personalpolitik mitzusprechen haben. Er verwies auf die Aufgabe der DJV, dafür zu sorgen, daß in den Ländern eine demokratische Personalpolitik betrieben werde, und nahm für die DJV das Recht in Anspruch, auch in Einzelfällen Entscheidungen in Personenangelegen-hedten der Länder zu treffen. Unter Hinweis darauf, daß nach einem Beschluß der DWK die Richterschule der DJV unterstehe, betonte er dies insbesondere für die Absolventen der Richterschulen, deren Einsatz von der Entscheidung der DJV abhängig sei. Hinsichtlich der Kontrolltätigkeit vertrat er mit Nachdruck den Standpunkt, daß für sie in erster Linie das Justizministerium verantwortlich und .zuständig sei, das sich zur Durchführung dieser Aufgaben zwar des Oberlandesgerichtspräsidenten und des Generalstaatsanwalts bedienen könne, diese Aufgaben aber nicht auf diese Stellen völlig übertragen dürfe. Was die Gesetzgebungstätigkeit der Länder anlange, so gelte hier ganz besonders das, was über die allgemeine Entwicklung seit 1945 gesagt worden sei; es könne keine Rede davon sein, daß eine förderungswerte Initiative der Länder dadurch verhindert werde, daß man von ihnen verlange, sie sollten von der Justizgesetzgebung Abstand nehmen, weil diese zoneneinhedt-lich erfolgen müsse. Auch könne es nicht verantwortet werden, daß ein Justizministerium durch gutachtliche Tätigkeit für andere Stellen und Ministerien auf Kosten seiner eigentlichen und wesentlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Kontrolle und Revision übermäßig in Anspruch genommen werde. Es müsse, so stellte Dr. Melsheimer abschließend fest, von den Justiz- 90;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 90 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 90 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Hauptabteilung in Koordinierungsvereinbarungen festzulegen. niQ GtQoKzeitig ist zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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