NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 100 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 100); ?ger eines eigenen geistigen Lebens, das er mit niemanden teilt? (241), er steht ?ausserhalb des sozialen Lebens? (239), der ?Selbstmord des echten Individuums ist der hoechste Ausdruck der souveraenen Persoenlichkeit? (349). Wer ?innerhalb der einzelnen Gemeinschaft eine Sphaere freien Beliebens besitzt? (194), ist formelles, unechtes Individuum, er ist zunaechst Kollektivum, ?d. h. Traeger von Gemeingeist" (194). Der inhaltlose, formale Begriff des ?Gemeingeistes? wird konkretisiert durch die verschiedenartigsten ?Draenge?: den ?Drang zur Form? (37), oder zu der mit ihr identischen ?Gesetzmaessigkeit" (81), den Drang zur Selbsterhaltung (37, 81), den Drang zur Konkordanz (123), den Drang zur Selbstverwirklichung (140, 142), den Drang zur Geschlossenheit (125), den Drang zur Gemeinschaft (341,434) und einen ?dynamischen Drang? (163). Die ?Form-Maechte? (36) sind das ?Fundament des sozialen Lebens" (45). Form ist eine Vorstellung, die ?durch Wiederholung (von mir gesperrt. H. S.) eine gewisse Festigkeit und Bestimmtheit in bezug auf die Erfassung des Gegenstandes erhalten hat? (142); durch sie bestimmt der Gemeingeist das Verhalten der Genossen. Fuer die Rechtsprechung sind vor allem die formalen Maechte des Willens des Gesetzgebers ueber die ?Gehorsams-Form? (40), des Praezedens der Judikatur und des Begriffes von Bedeutung (40 ff., vgl. dazu 142). In den ?Draengen" offenbaren sich die sozialen Energien (477), die ?im Gemeingeist der Rechtsgemeinschaft als Rechtsueberzeugung, Rechtsgefuehl oder Rechtsbewusstsein der Rechtsgenossen? (477) erscheinen. Staat, Privatrechtsordnung und gesellschaftliche Sphaere bilden das soziale Leben (340). Die Rechtsgemeinschaft ist die ?Basis des sozialen Lebens innerhalb des Staates und der Privatrechtsordnung" (8). Die gesellschaftliche Sphaere wird negativ als das bestimmt, was vom sozialen Leben ?nach Abzug des Bereiches von Staat und Privatrechtsordnung uebrigbleibt? (340). Was zur Rechtsgemeinschaft gehoert, bestimmt der Gemeingeist und insbesondere der Jurist, der ?das Recht feststellt und verkuendet" (46). Recht ist nach Jerusalem ?rechtliches Verhalten? (7); rechtlich ist ein aeusseres Verhalten, ?wenn es sinnhaft ist? (7). ?Seinen Sinngehalt erhaelt das Verhalten aber dadurch, dass der Handelnde als Traeger eines Gemeingeistes handelt? (198, vgl. auch 177). Da der Gemeingeist auch das Verhalten in der gesellschaftlichen Sphaere bestimmt, ist das rechtliche ?vielfach nur ein Teil des sinnhaften Verhaltens? (7). Von dieser Basis aus werden die ?sinnhaften Gehalte?, die kollektiven Momente der juristischen Begriffe des Verbrechens und des Vorsatzes (286 ff.), der Polizei (348 ff.), der Fahrlaessigkeit (359 ff.), des Unterlassungsdelikts (380 ff.), der ?subjektiven Rechtsgemeinschaft? (401 ff.), der Willenserklaerung und des Rechtsgeschaefts (422 ff.) kritisiert. Rechtswissenschaft ist nach Jerusalem ?ihrem Wesen nach Rechtsprechung?. (56). Er unterscheidet ?materielle Rechtsprechung? (15 ff., 36), deren Massstab die soziale Ordnung oder irrationale Momente (33) sind, und formelle Rechtsprechung, die von den Form-Maechten bestimmt ist (36). Dabei entwickelt Jerusalem einen Begriff der Rechtswissenschaft, der nichts von Wissenschaft enthaelt. Drei Momente kennzeichnen nach ihm die Rechtswissenschaft: das juristische Wissen muss kollektives Wissen sein (48) einschliesslich des kollektiven Irrtums (52) , es muss Wissen sein, das ?ein besonderes Prestige . geniesst? (48), und es muss konservativen Charakter haben (53). Jerusalem entdeckt die Verwandtschaft der Rechtswissenschaft mit der Theologie (49, 52), sagt aber, im uebrigen habe sie ?ihren eigenen Charakter und ihre eigene Methode, die sie von keiner anderen herleitet? (49): Fuer sie gelte nicht das ?Prinzip der Wahrheit im Sinne anderer Wissenschaften? (52), entscheidend sei vielmehr die Geltung, das, was ?herrschende Meinung? oder jedenfalls die einer ?anerkannten" Autoritaet sei (53). Wahrheit ist ihm allerdings auch nur ?Allgemeingueltigkeit? (21/22, 186) womit der kollektive Irrtum zur Wahrheit wird. Die juristische Betrachtungsweise aest fuer ihn die Frage nach den ?Sinngehalten? (206/207), die vor allem das irrationale Moment des ?zustaendlichen Ergriffenseins? (112) enthalten. Von dieser Auffassung aus kritisiert er Begriffsjurisprudenz und Zweckjurisprudenz, die er dem Doppelbegriff des Zweckes, des Interesses, als Zweck des einzelnen und als Zweck der Gemeinschaft entsprechend , in lnteressenjurisprudenz und teleologische Methode gliedert. Jerusalems ?Kritik der Rechtswissenschaft? macht aus Recht und Rechtswissenschaft ein Instrument, wie es der Monopolkapitalist nach dem Zusammenbruch des Faschismus braucht. Unter einer scheinbaren Zuwendung zur sozialen Wirklichkeit, unter Verwendung einer scheinrealistischen Terminologie wird der Versuch unternommen, aus der faschistischen Rechtsideologie, die ja ihre Wirksamkeit fuer die Taeuschung der Massen bewiesen hat, das zu erhalten, was neofaschistischen Bestrebungen dienstbar gemacht werden kann. Wie der Faschismus mit seiner Auffassung des ?Sozialismus" und seiner ?Idee der Volksgemeinschaft? die Massen fuer die Interessen des Monopolkapitals einspannte, so koennen die daran interessierten Kraefte das gleiche mit den Jerusalemschen Begriffen der Rechtsgemeinschaft und des Gemeingeistes tun. Nach der richtigen Feststellung, dass es die Rechtswissenschaft nicht mit dem ?Robinson?, sondern mit der Gesellschaft und dem vergesellschafteten Menschen zu tun habe, wird von Jerusalem als Traeger des Rechts der Gemeingeist bestimmt. Jedoch ist dieser Gemeingeist eine voellig inhaltlose Abstraktion: die objektive Wahrheit, naemlich die konkrete kapitalistische Wirklichkeit, ist durch diesen Begriff verschleiert und ihre realen Gegensaetzlichkeiten und Widersprueche sind aus der ?Rechtswirklichkeit? eliminiert. Die realitaetslose Abstraktion des ?Gemeingeistes? wird dann mit den Inhaltssurrogaten der ?Draenge" kuenstlich aufgefuellt. Wenn irgendein konkreter Vorgang zu erfassen ist, stellt sich zur rechten Zeit ein solcher ?Drang? ein; eine wirklich empfehlenswerte Methode zur Foerderung der Denkfaulheit. Trotz vielfacher Formulierungen, dass die Vorstellungen und Begriffe nur Widerspiegelungen der Wirklichkeit sind, wird die Frage, warum es denn ein gesellschaftliches Bewusstsein oder ein Rechtsbewusstsein gibt, das im ?Gemeingeist? seinen Ausdruck faende, gar nicht gestellt. Die Antwort, dass es seine Grundlage in den konkreten gesellschaftlichen Beziehungen hat, wird verschwiegen, und somit der Weg zur Erkenntnis der Wahrheit, der realen buergerlich-kapitalistischen Produktionsweise, versperrt. Dass diese Produktionsweise ihre reale Gesetzmaessigkeit hat, die den wahren Inhalt der Rechtswissenschaft ausmacht, wird nicht einmal geahnt. ?Gesetzmaessigkeit? ist lediglich Form oder gar nur Logik (82). Die Kritik der Praxis, die mit dem Zusammenbruch des Faschismus die Lehrbuecher der faschistischen Rechtsideologie zur Makulatur machte, wird dieser ?Kritik? das gleiche Schicksal bereiten. Es bedarf wohl kaum der Erwaehnung, dass im Buch Jerusalems die Hinweise auf das ?Irrationale? des Rechts (33, 112, 198, 290) nicht fehlen. Hiermit versuchen ja die modernen wissenschaftlichen ?Medizinmaenner? im buergerlichen Lager ihrer farblosen Oberflaechenbetrachtung den Schimmer einer geheimnisvollen ?Tiefe? zu geben. Dies wird bei Jerusalem ?intuitiv? durch die Bemerkungen ueber die Verwandtschaft der Rechtswissenschaft mit der Theologie noch bekraeftigt. All dies wird nicht hindern, dass das Buch bei den Anhaengern der erkenntnis- und lebensfeindlichen idealistischen GrundauffasSung des Westens Anerkennung finden wird. Fuer uns zeigt sein Buch mit nicht ueberbietbarer Deutlichkeit, dass vom gesellschaftlichen Standpunkt des Buergertums aus heute nur noch Pseudowissenschaft getrieben werden kann. Jerusalems Ausfuehrungen sind keineswegs das Produkt der ?individuellen Eigenart? seiner ,,souveraenen Persoenlichkeit?, sondern dienen dem Interesse des Buergertums als Klasse an der Verhinderung der wahren Erkenntnis der realen gesellschaftlichen Zusammenhaenge und sind damit gesellschaftlich bedingt. Dr. Heinz Such Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) Rotberg, H. E.: Die Rueckerstattung entzogener Vermoegensgegenstaende nach der Verordnung Nr. 120 der franz. Mil.-Reg. v. 10. November 1947. Tuebingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1949, Vm, 160 S. Preis 7,80 DM. Dietz, Rolf: Erbrecht (ein Grundriss). Bonn: Humboldt-Verlag 1949. 282 S. Preis 12, DM. Stein-Jonas: Kommentar zur Zivilprozessordnung. 17., neu bearbeitete Auflage von Adolf Schoenke. Tuebingen: Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1949. Die Auflage erscheint in zwei Baenden mit insgesamt 8 bis 9 Lieferungen. Subskriptionspreis der ersten Lieferung 16, DM. Kroschel: Die Abfassung der Urteile in Strafsachen. 15. Aufl., bearbeitet von Dr. W. Huelle. Berlin und Frankfurt a. M.: Verlag fuer Rechtswissenschaft vorm. Franz Vahlen GmbH, 1949. IX, 191 S. Preis 8, DM. Zeitschrift der Savigny-Stiftung fuer Rechtsgeschichte, Bd. 66 (german., roman., kanon. Abt.). In Verbindung mit anderen Gelehrten hrsgg. von Heinrich Mitteis. Weimar: Hermann Boehlaus Nachf., 1948. 40,20, 43,20, 29,60 DM. Stucken, Rudolf: Geld und Kredit. Tuebingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1949, 271 S. Preis 8,80 DM. Zeitschriften Deutsche Rechts-Zeitschrift (DRZ). Heft 6/49: Schoenke, Einige Bemerkungen ueber den -Adhaesionsprozess; Ritter, Die Streittraegerschaft bei Verfassungsstreitigkeiten; Nebel, Parteidisposition in Ehescheidungssachen; S z 1 e z a k , Zum Wiederaufbau der Rechtsanwaltschaft. Juristische Rundschau (JRdsch.). Heft 3/49: Scholz, Zum 100. Geburtstag Josef Kohlers; Mueller-Erzbach, Kausales Rechtsdenken; Wengler, Nichtanwendung nationalsozialistischen Rechts im Dichte der Rechtsvergleichung und der allgemeinen Rechtslehre; Heegener, Bemerkungen zum Problem der Richterstellung in Deutschland; W e i g e 1 i n , Die Heranziehung von Fachpsychologen als Gerichtsgutachter. Herausgeber : Deutsche Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland. Verlag: Deutscher Zentralverlag G.m.b.H., Berlin 017, Michaelkirchstr. 17. Fernsprecher: Sammel-Nr.: 67 64 11. Postscheckkonto: 146 78. Redaktion : Wolfgang Weiss, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 49 52, Fernsprecher: 42 0018, Apparat 1613 und 16 75. Erscheint monatlich einmal. Bezugspreis: Einzelheft DM 1,80 Vierteljahresabonnement DM 5,40 zuzueglich Zustellgebuehr. In Postzeitungsliste eingetragen. Bestellungen Uber die Postaemter, den Buchhandel oder beim Verlag. Keine Ersatzansprueche bei Stoerungen durch hoehere Gewalt. Anzeigenannahme : ?Der Rufer", Berlin W 35, Tiergartenstr. 28-29, Fernsprecher: 912132. Veroeffentlicht unter der Lizenz-Nr. 131 der Sowjetischen Militaer-Administration in Deutschland, Druck: (10) Ernst Sager, Berlin O 17, Michaelkirchstrasse 17 165/49. 100;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen. Von wesentlicher Bedeutung für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinhei,ten der Linie und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit anderen operativen wurden die Ermittlungen zum. Auf finden von den Faschisten geraubter Kunstschätze, des weltberühmten Bernsteinzimmers, und damit im Zusammenhang stehender Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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