NJ 1949 Jhg. 3, Neue Justiz 1949 Jahrgang 3, Ausgabe Nummer 1 - 12, Seite 1 - 328, Januar - Dezember 1949.Deutsche Demokratische Republik -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Seite 90 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, S. 90); ?Zentralisierung auf diesem Gebiet, die der Foerderung der demokratischen Initiative des ganzen Volkes hinderlich sei. . Das zweite Referat zu diesem Thema hielt Frau Hauptabteilungsleiter Dr. H e 1 n z e von der DJV. Sie verwies einleitend darauf, dass sie zwar die Aufgaben der Justizministerien anhand des Beispiels des von der DJV kurz zuvor ueberprueften Justizministeriums des Landes Sachsen darlegen werde, dass aber die von ihr zu treffenden Feststellungen und Folgerungen fuer alle Justizministerien Geltung haetten. Sie betonte weiterhin einleitend die Notwendigkeit, bei der Betrachtung der Aufgaben der Justizministerien die Veraenderungen der allgemeinen und wirtschaftlichen Verhaeltnisse zu beruecksichtigen, die auch eine Veraenderung der Aufgaben und Methoden der Rechtspflege mit sich gebracht haetten. Bei der Eroerterung der personalpolitischen Fragen ging sie zunaechst auf den neuen Strukturplan ein, der mit Wirkung vom 1. Januar 1949 fuer alle-Verwaltungen und damit auch fuer die Justiz innerhalb der sowjetischen Besatzungszone eingefuehrt worden ist und dem sich das Justizministerium des Landes Sachsen erst unmittelbar vor der Konferenz angeschlossen hatte. Sie bemaengelte das bisherige Festhalten an der Geschaeftsverteilung innerhalb des saechsischen Justizministeriums besonders deshalb, weil diese Geschaeftsverteilung unklar und ohne klare Abgrenzung der einzelnen Funktionen gewesen sei, was vielfach zu Maengeln in der Arbeit gefuehrt habe. Sie verwies darauf, dass geeignete Absolventen der Richterschule nodi immer zu wenig in Befoerderungsstellen gekommen seien, obwohl eine entsprechende Entschliessung bereits auf der Juristenkonferenz vom 25./26. November 1948 gefasst worden sei, und dass insbesondere noch viel zu wenig Absolventen der Lehrgaenge in den zweitinstanzlichen Gerichten taetig seien. Sie erkannte die gute Arbeit an, die in Sachsen in der Richterschule geleistet worden sei, bemaengelte aber die unzureichenden Massnahmen zur Fortbildung aller Riditer. Bezueglich der Revisions- und Kontroll-taetigkeit wandte sie Sich gegen die Auffassung des ersten Referenten, nach der die Kontrolltaetigkeit zum wesentlichen Teil zu den Aufgaben des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichtspraesidenten gehoere. Sie verlangte Konzentrierung dieser Arbeit bei der Kontrollabteilung des Justizministeriums. Sie fuehrte weiter aus, dass sich bei der Revision des saechsischen Justizministeriums ergeben habe, dass man dort weder die vielen Berichte der DJV ueber die Revisionen einzelner Gerichte ausgewertet und nutzbar gemacht, noch Rundverfuegungen der DJV schnell genug und sachgemaess weitergeleitet habe. Auch fehle es noch an einer zureichenden Kontrolle und Auswertung der Einzelentscheidungen, wie auch an einer sachgemaessen Bearbeitung und Auswertung der Statistik. Dagegen konnte sie feststellen, dass auf dem Gebiet der Justiz-Ausspracheabende im Lande Sachsen recht Gutes geleistet worden sei. Zu der Frage der Gesetzgebung vertrat sie im Gegensatz zu Minister Dieckmann den Standpunkt, dass die Justizgesetzgebung eine zonale Aufgabe sei, und dass sich die rechtsgutachtliche Taetigkeit des Justizministeriums auf die Fragen beschraenken muesse, die zu dem unmittelbaren Aufgabengebiet der Justiz gehoerten; es sei nicht angaengig, das Justizministerium durch Rechtsgutachten fuer andere Ministerien oder andere Dienststellen zu belasten. Gerade dadurch, dass auf diesem Gebiet zu viel Arbeit geleistet worden sei, sei die Arbeit auf den anderen, wesentlichen Gebieten vernachlaessigt worden. Endlich forderte sie unter Anerkennung der Arbeit, die gerade im Lande Sachsen auf diesem Gebiet geleistet worden sei, allgemein eine Verbesserung der Arbeit im Strafvollzug, eine Foerderung der Bewaehrungsarbeit und eine systematische Bekaempfung der Gefangenenentweichungen. Abschliessend wies sie auf die Notwendigkeit hin, die Arbeitsmethoden zu verbessern und die Arbeit weniger buerokratisch zu gestalten, wozu insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit den uebrigen Verwaltungen des Landes, mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften und mit der DJV erforderlich sei. In der Diskussion zu diesen Referaten schloss sich nur der Justizminister des Landes Sachsen-Anhalt D a m e r o w teilweise der grundsaetzlichen Stellungnahme des Justizministers Dieckmann an, der in einem Diskussionsbeitrag selbst noch einmal seine Ansicht vertrat, waehrend die uebrigen Diskussionsredner, darunter die Justizminaester der Laender Thueringen und Brandenburg, dem von Frau Dr. Heinze vertretenen Standpunkt ueber die Notwendigkeit einer Verstaerkung der koordinierenden Stellung der DJV beipflichteten. Insbesondere der Ministerialdirektor Dr. Schultes (Thueringen) wies auf die Entwicklung der Verhaeltnisse seit dem Jahre 1945 hin. Damals, so fuehrte er aus, habe auf Grund des Befehls Nr. 110 der SMAD die alleinige Gesetzgebungsbefugnis der Laender bestanden, die spaeter durch die Landtagsgesetzgebung abgeloest worden, sei. In der Zwischenzeit aber sei die Situation durch die Schaffung der DWK und durch die Aufstellung des Zweijahrplans eine andere geworden; jetzt sei es notwendig, die Gesetzgebung auch auf dem Gebiet der Justiz zu vereinheitlichen und von besonderen Landesgesetzen, die nur der weiteren Rechtszer-spMtterung dienten, Abstand zu nehmen. Er legte dann im Anschluss an die Ausfuehrungen, die schon der thueringische Justizminister Dr. Loch gemacht hatte, die Ergebnisse dar, die in der Zwischenzeit auf dem Gebiet der Kontrolltaetigkeit und der Personalpolitik im Lande Thueringen erzielt worden waren. Aehnliche Berichte wurden von dem Ministerialdirektor Boehme fuer Sachsen-Anhalt und Ministerialdirektor Dr. Heinrich fuer Mecklenburg gegeben. Ministerialdirektor Dr. Hoeniger (Brandenburg) vertrat ebenfalls mit Nachdruck den Standpunkt, dass der DJV heute die leitenden und lenkenden Aufgaben sowohl auf dem Gebiet der Gesetzgebung wie auch auf den anderen Gebieten zukaemen, und dass im uebrigen weitgehend eine Dezentralisation der Verwaltung erfolgen solle. Er verlangte aber, dass Gesetzesentwuerfe den Laendern zur Kenntnis gebracht wuerden, damit vor ihrem Erlass die Praxis gehoert werden koenne. In einem Schlusswort fasste Vizepraesident Dr. Mels-heimer die Ergebnisse des ersten Tages zusammen und wandte sich hierbei insbesondere gegen die grundsaetzlichen Ausfuehrungen des Justizministers Dieckmann. Er verwies darauf, dass es nicht angaengig sei, sich heute hinsichtlich der Stellung der Laender und damit der einzelnen Ministerien auf denselben Standpunkt zu stellen wie 1946, weil sich in der Zwischenzeit eine Veraenderung der gesamten oekonomischen und gesellschaftlichen Struktur der Zone vollzogen habe, die sich auch auf das Verhaeltnis zwischen den Laendern und den zonalen Verwaltungen auswirke. Er widersprach der Auffassung von der alleinigen Befugnis des Justizministers zur Entscheidung in Personalangelegenheiten und verwies darauf, dass der Fortschritt der demokratischen Entwicklung gerade darin bestehe, dass alle Stellen, die zur politischen Willensbildung berufen sind, bei der Personalpolitik mitzusprechen haben. Er verwies auf die Aufgabe der DJV, dafuer zu sorgen, dass in den Laendern eine demokratische Personalpolitik betrieben werde, und nahm fuer die DJV das Recht in Anspruch, auch in Einzelfaellen Entscheidungen in Personenangelegen-hedten der Laender zu treffen. Unter Hinweis darauf, dass nach einem Beschluss der DWK die Richterschule der DJV unterstehe, betonte er dies insbesondere fuer die Absolventen der Richterschulen, deren Einsatz von der Entscheidung der DJV abhaengig sei. Hinsichtlich der Kontrolltaetigkeit vertrat er mit Nachdruck den Standpunkt, dass fuer sie in erster Linie das Justizministerium verantwortlich und .zustaendig sei, das sich zur Durchfuehrung dieser Aufgaben zwar des Oberlandesgerichtspraesidenten und des Generalstaatsanwalts bedienen koenne, diese Aufgaben aber nicht auf diese Stellen voellig uebertragen duerfe. Was die Gesetzgebungstaetigkeit der Laender anlange, so gelte hier ganz besonders das, was ueber die allgemeine Entwicklung seit 1945 gesagt worden sei; es koenne keine Rede davon sein, dass eine foerderungswerte Initiative der Laender dadurch verhindert werde, dass man von ihnen verlange, sie sollten von der Justizgesetzgebung Abstand nehmen, weil diese zoneneinhedt-lich erfolgen muesse. Auch koenne es nicht verantwortet werden, dass ein Justizministerium durch gutachtliche Taetigkeit fuer andere Stellen und Ministerien auf Kosten seiner eigentlichen und wesentlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Kontrolle und Revision uebermaessig in Anspruch genommen werde. Es muesse, so stellte Dr. Melsheimer abschliessend fest, von den Justiz- 90;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 3. Jahrgang 1949, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg. Nr. 1-9), Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 10-12), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Die Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1949 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1949 auf Seite 328. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 3. Jahrgang 1949 (NJ SBZ Dtl. DDR 1949, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1949, S. 1-328).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Beweisführung, insbesondere die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sozialistischen Kriminalistik, die gemeinsamen Aufgaben im Planjahr, insbesondere bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, Im Kapitel der Forschungsarbeit wurde auf der Grundlage langjähriger praktischer Erfahrungen Staatssicherheit im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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