Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 257); fassungsentwicklung dar. Er zieht die entscheidenden Konsequenzen aus den Fehlern und Mängeln der Weimarer Verfassung und aus der Misere der deutschen Verfassungsentwicklung seit 1848. Er spricht bewußt von den Grundlagen, vom Inhalt, den Grenzen und der Organisation der Staatsgewalt. Nach ihm geht „alle Staatsgewalt“ vom Volke aus, d. h. nicht nur die Staatsgewalt der Republik, sondern auch die der Länder, nicht nur die formale Staatsgewalt, die sich in der Konstruktion der Staatsorgane ausdrückt, sondern auch die materielle Staatsgewalt im Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft. Der Entwurf des Volksrates läßt deshalb einen Mißbrauch des Eigentums an Produktionsmitteln in der Industrie und Landwirtschaft nicht zu, sondern erklärt im Artikel 24, daß der Mißbrauch des Eigentums durch Begründung wirtschaftlicher Machtstellung zum Schaden des Gemeinwohls die entschädigungslose Enteignung und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge hat. Dasselbe Schicksal sollen die Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Nationalsozialisten sowie solche privaten Unternehmungen haben, die sich in den Dienst einer Kriegspolitik stellen (Artikel 24 Absatz 3). Alle privaten Monopolorganisationen, die Kartelle, Syndikate und Trusts sollen aufgehoben und verboten, der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 ha umfaßt, soll aufgelöst und ohne Entschädigung aufgeteilt werden (Artikel 24 Absätze 4 und 5). Nach Artikel 25 sind alle Bodenschätze, alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte, sowie die zu ihrer Nutzbarmachung bestimmten Betriebe des Bergbaues, der Eisen- und Stahlerzeugung, der Energiewirtschaft in Volkseigentum zu überführen. Diese Grundsätze des Verfassungsentwurfs des Deutschen Volksrates haben in der sowjetischen Besatzungszone bereits ihre Verwirklichung gefunden. Auf ihrer Grundlage kann eine Staatsorganisation aufgebaut werden, die die gesamte Staatsmacht in die Hand der Volksvertretung legt und das Parlament zum höchsten Organ der Staatsgewalt erklärt. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist aufgehoben. Die Volksvertretung setzt die Regierung ein und kontrolliert die gesamte Staatstätigkeit. Es besteht keine besondere Staatsgerichtsbarkeit. Verfassungsstreitigkeiten entscheidet das Parlament nach Anhörung eines vom Parlament gewählten Verfassungsprüfungsausschusses, in dem alle Fraktionen vertreten sind und dem ferner drei Mit- glieder des obersten Gerichts und drei deutsche Staatsrechtslehrer angehören, die nicht Mitglieder der Volkskammer sein dürfen (Artikel 66). Die Regierung wird zum Vollziehungsorgan des Parlaments und ist den vom Parlament gebilligten Grundsätzen der Regierungspolitik unterworfen. Es gibt keine unabhängige Beamtenbürokratie, sondern die Verwaltung wird ausgeübt von Angestellten des öffentlichen Dienstes. Richter kann nur sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausüben wird (Artikel 132). Zum ersten Male in der deutschen Verfassungsgeschichte ist die Wahl der obersten Richter und Staatsanwälte und auch ihre Abberufbarkeit durch die Volksvertretung vorgesehen. Die Absetzung der Richter ist möglich, wenn sie gegen die Verfassung der Republik, die Landesverfassungen oder die Gesetze verstoßen oder ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen, und erfolgt nach Einholung des Gutachtens eines Auschusses, der sich aus drei Mitgliedern der zuständigen Volksvertretung, zwei Mitgliedern des in Frage kommenden obersten Gerichtshofes und einem Mitglied der betreffenden obersten Staatsanwaltschaft zusammensetzt; die Mitglieder dieses Gutachterausschusses werden ebenfalls von der Volksvertretung auf die Dauer der Wahlperiode gewählt (Artikel 136, 137). Nach diesem Verfassungsaufbau können sich keine der Volksvertretung und dem Volkswillen entgegengesetzte Kräftegruppen bilden. Der Präsident der Republik, der in einer gemeinsamen Sitzung der Volkskammer und der Länderkammer gewählt wird und auch auf dieselbe Weise abberufen werden kann, hat lediglich repräsentative Funktionen. Der Länderrat, der sich aus den Vertretern der Landtage zusammensetzt, hat zwar ein Einspruchsrecht bei der Gesetzgebung, aber die letzte Entscheidung liegt bei der Volkskammer, die sich durch erneute Beschlußfassung über das Veto des Länderrats hinwegsetzen kann. Die Volkskammer aber, die auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Verhältniswahlrecht beruht, repräsentiert die Einheit der Nation. Deutschland kann auf der Grundlage dieses Verfassungsentwurf das werden, was alle fortschrittlichen Demokraten seit jeher erstrebten: Eine unteilbare demokratische Republik, die in allen ihren Bereichen und Äußerungen auf der Souveränität des Volkes beruht. Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik Aufbau der Verfassung Präambel A. Grundlagen der Staatsgewalt Artikel 1 5 B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt I. Rechte des Bürgers Artikel 6 18 II. Wirtschaftsordnung Artikel 19 29 IU. Familie und Mutterschaft Artikel 30 33 IV. Erziehung und Bildung Artikel 34 40 V. Religion und Religionsgemeinschaften Artikel 41 48 VI. Wirksamkeit der Grundrechte Artikel 49 C. Aufbau der Staatsgewalt I. Die Volksvertretung der Republik Artikel 50 70 H. Vertretung der Länder Artikel 71 80 III. Die Gesetzgebung Artikel 81 90 IV. Die Regierung der Republik Artikel 91 100 V. Der Präsident der Republik Artikel 101 108 VI. Republik und Länder Artikel 109 116 VII. Die Verwaltung der Republik Artikel 117 125 VIII. Rechtspflege Artikel 126 138 IX. Selbstverwaltung Artikel 139 143 X. Übergangs- und Schlußbestimmungen Artikel 144 Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit anderen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben. A. Grundlagen der Staatsgewalt Artikel 1 Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik, die sich auf den deutschen Ländern aufbaut. Alle fllr den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlichen Fragen werden von der Republik, alle übrigen Fragen von den Ländern selbständig entschieden. Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt. Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Artikel 2 Die Farben der Republik sind Schwarz-Rot-Gold. Die Hauptstadt der Republik ist Berlin. Artikel 3 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht auf Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Republik. Das Mitbestimmungsrecht der Bürger wird wahrgenommen durch: Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden, Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, Übernahme öffentlicher Ämter. Die Staatsgewalt muß dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt dienen. Artikel 4 Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der Verfassung zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind, über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Artikel 66 dieser Verfassung. Gegen in Widerspruch zu den Beschlüssen der Volksvertretung durchgeführte Maßnahmen hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand. Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen. 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 257 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit Auszüge aus meinen Referaten sowie andere Materialien zugegangen, in denen ich eine umfassende Einschätzung der Lage vorgenommen und bedeutende Orientierungen für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird.

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