Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 647

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 647 (NJ DDR 1977, S. 647); Neue Justiz 18/77 647 in den USA und Großbritannien oder die Vorbereitung von Kodifikationen zum Arbeits- und Sozialrecht in der BRD. Gerade auf dem Gebiet der ökonomischen Regulierung sind die herrschenden Monopole nicht selten daran interessiert, die Autorität des Gesetzes für die Durchsetzung bestimmter ökonomischer Belange zu nutzen. Gleichzeitig muß man jedoch beachten, daß es sich bei diesen Gesetzen teilweise um Rahmengesetze handelt, die inhaltlich durch Rechtsakte der Exekutive oder die Rechtsprechung ausgefüllt werden. Außerdem ist in einigen Ländern z. B. in Frankreich nach der Verfassung von 1958 die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments ausdrücklich auf bestimmte Gebiete reduziert worden. Der für die Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit und der bürgerlichen Demokratie entscheidende Aspekt besteht dabei darin, daß der Spielraum für eine demokratische Mitwirkung und Kontrolle der Rechtsetzung in erheblichem Maße eingeschränkt wird. Während eine solche Beteiligung im Rahmen des Parlaments wenigstens im bestimmten Grade möglich ist, ist sie bei der Rechtsetzung durch exekutive Organe oder Gerichte praktisch ausgeschlossen. Diese Tendenz wird noch dadurch verstärkt, daß die Monopole und ihre Organisationen bei der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben einen ständig größeren Einfluß gewinnen. Das geschieht nicht nur durch die wachsende Zahl von Lobbyisten, die z. B. beim amerikanischen Kongreß bereits weit über 5 000 beträgt, sondern mehr noch durch die immer enger werdende Verflechtung von Monopolverbänden und Ministerialbürokratie. So schätzt man für die BRD, daß allein der „Bundesverband der Deutschen Industrie“ als einer der drei Unternehmerdach verbände jährlich durchschnittlich 250 Eingaben an staatliche Organe (vorwiegend Ministerien) richtet, die großenteils in Rechtsakten ihren Niederschlag finden. 15 Aktive Rolle der bürgerlichen Gerichte bei der Deformation der bürgerlichen Gesetzlichkeit Eine maßgebliche Rolle im Prozeß der Deformation der bürgerlichen Gesetzlichkeit fällt den bürgerlichen Gerichten zu. Das bürgerliche Gericht „ist das elastischste, raffinierteste und zuverlässigste Werkzeug zur Unterdrückung der werktätigen Massen, das im Rahmen der bürgerlichen ,Gesetzlichkeit' wirksam wird“ .16 Im Unterschied zu den exekutiven Organen sind die Gerichte in der Vorstellung weiter Kreise der Bevölkerung noch immer mit dem Glorienschein von Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit umgeben, und die herschende Klasse hat großes Interesse daran, die Autorität und ideologische Ausstrahlung der Gerichte zu erhöhen. Die Gerichte übernehmen dabei nicht nur Aufgaben eines Ersatzgesetzgebers in Gestalt der Schaffung sog. Richterrechts17; sondern sollen vor allem auch den gesetz-und rechtswidrigen Praktiken der Exekutive und der kapitalistischen Unternehmensleitungen ein juristisches Gewand verleihen, sie als rechtmäßig und gerecht erscheinen lassen. Die Stärkung der Rolle der bürgerlichen Gerichte bedeutet allerdings keineswegs, daß auch die traditionellen, mit der bürgerlichen Gesetzlichkeit verbundenen Prinzipien der richterlichen Tätigkeit wie insbesondere das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit bei der Rechtsfindung gefestigt werden. Die feste Verankerung der Gerichte im staatsmonopolistischen Machtapparat die z. B. durch solche Einrichtungen wie die klassenmäßige Ausbildung und Auswahl der Richter gesichert ist wird zunehmend dadurch unterstützt, daß man auf die Richter einen vielfältigen politischen, psychologischen und ökonomischen Druck ausübt, um ihre Rechtsprechung im Sinne der jeweiligen Monopolinteressen zu beeinflussen. Verständlicherweise gibt es dazu keine statistischen Erhebungen, und man ist bei der Beurteilung der auf die richterliche Rechtsfindung wirkenden Einflußfaktoren auf soziologische Teiluntersuchungen und Zeugnisse einzelner Richter angewiesen. Diese belegen, daß auf die Rechtsprechung nicht nur durch die übergeordneten Gerichte und die Dienstaufsichtsbehörden, sondern auch durch andere staatliche Organe und Einrichtungen der Wirtschaft zielgerichtet eingewirkt wird. Dazu gehört z. B., daß die berufliche Förderung der Richter und die materielle Ausstattung der gerichtlichen Spruchkörper von der Einschätzung der gerichtlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, aber auch die Ausübung von Druck durch eine manipulierte öffentliche Meinung (z. B. durch Kampagnen in der örtlichen Presse) und die Vergabe von gut dotierten Aufträgen für Gutachten durch die kapitalistischen Unternehmen. Nach alledem drängt sich der Schluß auf, daß das Netz richterlicher Abhängigkeiten inzwischen so dicht geworden ist, daß von einer richterlichen Unabhängigkeit im Sinne einer allein am geltenden Recht orientierten gerichtlichen Entscheidungstätigkeit kaum noch gesprochen werden kann. Gleichzeitig kann man aber auch beobachten, wie sich unter dem wachsenden Einfluß der Arbeiterklasse und der mit ihr verbundenen demokratischen Kräfte ein gewisser Differenzierungsprozeß innerhalb der Richterschaft vollzieht. Besonders auf der örtlichen Ebene nimmt die Zahl solcher gerichtlichen Entscheidungen zu, die eine Sanktionierung gesetzwidriger Maßnahmen ablehnen und sich um eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts einschließlich seiner demokratischen und sozialen Elemente bemühen. Beispiele dafür bieten die Urteile von Arbeitsgerichten, mit denen politisch motivierte Entlassungen progressiv auftretender Werktätiger für unwirksam erklärt werden, oder Entscheidungen einzelner unterer Verwaltungsgerichte in der BRD, die Berufsverbotsentscheide staatlicher Behörden als mit dem geltenden Verfassungsrecht unvereinbar aufheben. Hier widerspiegelt sich deutlich die um den Abbau bzw. die Erhaltung der bürgerlichen Gesetzlichkeit geführte Klassenauseinandersetzung. Wachsender Einfluß der sozialistischen Gesetzlichkeit auf den Kampf der Werktätigen in kapitalistischen Ländern Die vorstehend geschilderten Erscheinungen lassen zugleich die qualitative Überlegenheit der sozialistischen Gesetzlichkeit über die bürgerliche Gesetzlichkeit deutlich hervortreten. Indem die sozialistische Gesetzlichkeit den dominierenden Rang der Rechtsform des Gesetzes als der grundlegenden Form staatlicher Willensbildung des werktätigen Volkes unterstreicht, sichert sie dessen allseitige Verwirklichung sowohl zur Durchsetzung der allgemeinen gesellschaftlichen Belange als auch der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger. Dies schließt nicht nur die strikte Bindung der nachgeordneten Rechtsakte an die geltenden Gesetze ein, sondern drückt sich auch vor allem in einer hohen Autorität der Verfassung, der Gesetze sowie der auf ihnen aufbauenden Rechtsakte aus. Das zeigt sich z. B. in der neuen sowjetischen Verfassung, in der die sozialistische Gesetzlichkeit als eine der Grundlagen der gesellschaftlich-politischen Ordnung behandelt und die Unverbrüchlichkeit der Verfassung und der sowjetischen Gesetze betont wird. Im Gegensatz zur tiefen Vertrauenskrise von Recht und Gesetzlichkeit im staatsmonopolistischen Kapitalismus ist es für die sozialistischen Länder bereits typisch geworden, daß die rechtlichen Regelungen von den Werktätigen und ihren Kollektiven aktiv mitgestaltet und bewußt realisiert werden. Der hohe Grad von demokratischer Mitwirkung der Werktätigen bei der Schaffung und Anwendung des sozialistischen Rechts übt auf die Arbeiterklasse in den kapitalistischen Ländern und die von ihr erhobenen Forderungen einen erheblichen Einfluß aus. Solche in sozialistischen Ländern üblichen Formen wie die breite Diskussion von Gesetzentwürfen, die aktiye Rolle gewählter Vertreter der Werktätigen in der Rechtsprechung der gesellschaftlichen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 647 (NJ DDR 1977, S. 647) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 647 (NJ DDR 1977, S. 647)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X