Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 335 (NJ DDR 1977, S. 335); nur im Alter bis zu 16 Jahren und von Mädchen bis zu * 18 Jahren (einige amerikanische Juristen halten eine solche „Ungleichheit“ für verfassungswidrig). Die Übergabe von Strafsachen jugendlicher Rechtsverletzer an das allgemeine Gericht ist in vielen Staaten nicht gesetzlich geregelt, und diesbezügliche Anträge von Anklagebehörden können vom Jugendgericht abgelehnt werden. Die Sanktionen, die von Jugendgerichten gegenüber Rechtsverletzern angewandt werden können, umfassen: Verwarnung im Namen des Gerichts, Übergabe in die Familienerziehung, Festlegung der Schadenersatzpflicht, bedingte Verurteilung (Bewährung), gewöhnlich für die Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr, Unterbringung in Er-ziehungshäusern oder in „staatlichen Besserungsschulen“ mit unterschiedlichen Anstaltsordnungen, die sich häufig nicht von den gewöhnlichen Gefängnissen unterscheiden, wie amerikanische Juristen festgestellt haben. Die Dauer des Aufenthalts in den Besserungseinrichtungen wird entweder bis zur Erreichung der Volljährigkeit oder für einen anderen, häufig langen Zeitraum festgelegt. In der Praxis der amerikanischen Justiz kommt es häufig vor, daß Jugendliche zusammen mit erwachsenen Straftätern in einem Gefängnis untergebracht sind. Freilich erkennen die Gerichte dann die Forderungen nach getrennter Unterbringung der Jugendlichen von den erwachsenen Strafgefangenen als begründet an. Die Behörden der Staaten berufen sich jedoch gewöhnlich darauf, daß es keine Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Forderungen gibt. Im Staat Colorado z. B. sieht das Gesetz ausdrücklich vor, daß Jugendliche vom 14. Lebensjahr an vom Gericht in ein Gefängnis für Erwachsene eingewiesen werden können, „wenn es keinen anderen geeigneten Ort gibt“. Darüber hinaus können sogar Jugendliche, die auf Gerichtsbeschluß einer psychiatrischen Behandlung unterworfen werden, zusammen mit gefährlichen erwachsenen Geisteskranken in Krankenhäusern mit Gefängnisordnung untergebracht sein. Die weitreichenden Befugnisse der Jugendgerichte führten zu einer paradoxen Situation in der amerikanischen Justiz: häufig ist es im Interesse des Jugendlichen besser, von einem allgemeinen Gericht verurteilt zu werden als von einem Jugendgericht. Beispielsweise wurde der fünfzehnjährige Holt vom Jugendgericht im Staat Arizona zu sechs Jahren Aufenthalt in der staatlichen Besserungsschule verurteilt, weil er seinem Nachbarn telefonisch „unanständige Worte“ gesagt hatte. Wäre sein Fall vor einem allgemeinen Gericht verhandelt worden, hätten Holt als Höchststrafe 50 Dollar Geldstrafe oder Haft bis zu zwei Monaten gedroht Das bedeutet natürlich durchaus nicht, daß es für einen Jugendlichen immer „vorteilhafter“ ist, vor einem allgemeinen Gericht zu stehen; ein solches Gericht verurteilte 1975 im Staat Arizona den Jugendlichen Taylor wegen Brandstiftung in einem Hotel, die zum Tode von 28 Personen führte, zu „28mal lebenslänglicher Haft“. Eine andere Besonderheit der vom Jugendgericht gefällten Urteile besteht darin, daß dieses Gericht für Verstöße (z. B. Ungehorsam gegenüber den Eltern, unbegründetes Fernbleiben von der Schule), die für Erwachsene überhaupt keine Folgen haben und nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sein können, Sanktionen, darunter auch Freiheitsentzug, anwenden kann. In den USA ist das Jugendgericht, das mit so weitreichenden Befugnissen in der Anwendung von Maßnahmen ausgestattet ist, die im Grunde den Charakter von Strafmaßnahmen haben, fast nicht durch Einschränkungen gebunden, die die Rechte des Jugendlichen garantieren. Amerikanische Juristen stellen fest, daß diese Gerichte in der Regel ihr Hauptaugenmerk nicht darauf richten, daß die Anklage bewiesen ist, sondern auf den Inhalt des „sozialen Berichts“, in dem die Angaben zur Person des Jugendlichen, über seinen Zeitvertreib, seine Bekanntschaften usw., seine Familienverhältnisse und seine sozialen Verhältnisse zusammengetragen sind. Die Jugendgerichte führen die Verhandlung meistens in Abwesenheit des Verteidigers des Beschuldigten, in geschlossener Sitzung, durch, in der nur die nächsten Verwandten und „Vertrauen genießende“ Vertreter der Presse anwesend sein dürfen. In vielen Gerichten wird kein Protokoll über die Gerichtssitzung geführt, und es ist kein bestimmtes Rechtsmittelverfahren vorgesehen. Außerdem ist in vielen Staaten das Gerichtsverfahren nicht gesetzlich geregelt, und die Jugendgerichte erarbeiten „sich selbst“ die Prozeßvorschriften. Diese Besonderheiten der Tätigkeit der Jugendgerichte werden damit begründet, daß in ihnen der Prozeß angeblich im Interesse des Jugendlichen selbst geführt wird, der übrigens nicht als Angeklagter bezeichnet wird, sondern wie vor einem Zivilgericht als „Verklagter“. Weiterhin wird betont, daß Ziel des Verfahrens nicht die Feststellung des Verschuldens sei, sondern die Erklärung des Jugendlichen zum „Rechtsverletzer“ oder der Verzicht auf diese Erklärung. Deshalb sei es nicht notwendig, die dem allgemeinen Gericht eigenen „Formalitäten“ einzuhalten. Viele amerikanische Juristen halten auch dieses Verfahren des Jugendgerichts für zu formal und fordern, möglichst ohne dieses Verfahren auszukommen und einen großen Teü der Strafsachen jugendlicher Rechtsverletzer in den Polizeidienststellen ohne Übergabe an das Gericht zu entscheiden. Nach den in der amerikanischen juristischen Literatur enthaltenen Angaben übergibt die Polizei in den USA über die Hälfte der Rechtsverletzungen Jugendlicher nicht an die Gerichte, wobei in einigen Staaten sogar nur 20 bis 30 Prozent solcher Fälle von der Polizei an die Gerichte weitergeleitet werden. Die Rechte der Polizei auf diesem Gebiet sind außerordentlich weitreichend und nicht in Gesetzesnormen geregelt. Die Polizeidienststellen haben viel mehr Möglichkeiten, ohne Gerichtsbeschluß einen jugendlichen Rechtsverletzer festzunehmen, als das bei einem erwachsenen Täter möglich ist. Die im Grunde einzige Einschränkung der Rechte der Polizei zur Festnahme eines Jugendlichen, der einer Rechtsverletzung verdächtig ist, besteht darin, daß die Polizei nach den Gesetzen einiger Staaten verpflichtet ist, nach der Festnahme die Eltern telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Unter diesen Bedingungen sind natürlich die Jugendlichen, die nationalen Minderheiten angehören, die Kinder von Arbeitslosen, die in Elendsvierteln wohnen usw., in der. ungünstigsten Lage. Eine deutliche Illustration der Methoden, die die amerikanische Polizei mitunter gegenüber Jugendlichen anwendet, ist ein im Jahre 1975 vom Obersten Gerichtshof des Staates Pennsylvania behandelter Fall. Es wurde festgestellt, daß die Polizisten von dem siebzehnjährigen Irving in neunzehnstündiger ununterbrochener Vernehmung ein Mordgeständnis haben wollten. Irving erklärte, daß ein Erwachsener namens Dean den Mord begangen habe. Daraufhin ließ man ihn eine Stunde mit diesem Dean allein, wonach Irving den Mord „gestand“. In den letzten Jahren wird den Methoden der Behandlung jugendlicher Rechtsverletzer in den USA von Politikern, Staatsmännern, Polizei- und Gerichtsbeamten, der Öffentlichkeit und der Presse größte Aufmerksamkeit geschenkt. Das hängt vor allem mit der starken Zunahme der Jugendkriminalität zusammen: von den 10 Millionen Schwerverbrechen, die jährlich in den USA registriert werden, entfällt nach den Angaben des FBI fast die Hälfte auf Jugendliche im Alter unter 18 Jahren. Dabei haben 60 bis 70 Prozent der Personen, deren Fälle von Jugendgerichten behandelt worden sind, wiederholt Rechtsverletzungen begangen. Diese deutlichen Beweise für die Uneffektivität des gegenwärtigen Systems der Bekämpfung der Jugendkriminalität in den USA haben scharfe Kritik von den verschiedensten Positionen aus hervorgerufen. Im Brennpunkt der Kritik standen die Jugendgerichte. Einerseits wird ihnen der Vorwurf gemacht, daß sie zu nachsichtig sind, und andererseits, daß sie die Jugendlichen im Verhältnis zu den Erwachsenen nicht gleichberechtigt behandeln: sie räumen den Jugend- 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 335 (NJ DDR 1977, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 335 (NJ DDR 1977, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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