Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 156

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 156 (NJ DDR 1977, S. 156); Aus den Gründen: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf anteilige Jahresendprämie für das Jahr 1974. Der Werktätige erhält bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen grundsätzlich dann Jahresendprämie, wenn er während des gesamten Planjahrs im Betrieb tätig gewesen ist (§ 6 Abs. 2 der VO über die Planung, Büdung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für volkseigene Betriebe vom 12. Januar 1972 [GBl. II S. 49] i. d. F. der 2. VO vom 21. Mai 1973 [GBl. I S. 293]). Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Anspruch auf anteilige Jahresendprämie gegeben. Diese Ausnahmefälle sind beispielhaft in § 5 Abs. 1 der 1. DB vom 24. Mai 1972 (GBl. II S. 379) zur PrämienVO auf geführt; sie können im BKV des Betriebes geregelt sein oder in weiteren Fällen durch den Direktor des Betriebes in 'Übereinstimmung mit der BGL anerkannt werden. Im vorliegenden Rechtsstreit war zu prüfen, ob der Arbeitsplatzwechsel der Klägerin aus einem gesellschaftlichen Erfordernis heraus erfolgte. Zutreffend wurde das von der staatlichen und der gewerkschaftlichen Leitung des Verklagten, der Konfliktkommission und dem Stadtbezirksgericht verneint. Die Klägerin hatte in ihrem vorigen Betrieb um die Aufhebung des Arbeitsvertrags gebeten, weil ihr die Arbeitsbedingungen nicht zusagten. Die Unzufriedenheit bezog sich auf die Räumlichkeiten, den Publikumsverkehr und den Zustand der Arbeitsmittel. Die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses aus diesem Grunde ist gesellschaftlich nicht gerechtfertigt, weil dadurch die betrieblichen Verhältnisse nicht positiv beeinflußt und ggf. tatsächlich bestehende Unzulänglichkeiten nicht beseitigt werden. Der Werktätige müßte in diesen Fällen vielmehr gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der betrieblichen Gewerkschaftsleitung, auf eine im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bessere Organisation der Arbeit und der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen hinwirken. Der Schadenersatzanspruch der Klägerin nach § 116 GBA ist ebenfalls nicht begründet. Voraussetzung für dep Schadenersatzanspruch der Klägerin hätte sein müssen, daß sie wegen der fehlerhaften Feststellungen in der Abschlußbeurteilung vom 5. Mai 1975 und der korrigierten vom 4. Juni 1975 von anderen Betrieben nicht eingestellt wurde und ihr hieraus Verdienstausfall entstanden ist Dann wäre die notwendige Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung des Betriebes aus dem Arbeitsrechtsverhältnis und dem bei der Klägerin eingetretenen Schaden gegeben. Ein solcher Sachverhalt liegt nicht vor. Gemäß den Aussagen der Zeugen gab es für die Nichteinstellung der Klägerin in den anderen Betrieben andere, nicht mit ihrer Abschlußbeurteilung im Zusammenhang stehende Gründe. So ist der Abschluß von Arbeitsverträgen mit anderen Betrieben z. B. daran gescheitert, daß die Klägerin überhöhte Gehaltsforderungen gestellt hatte bzw. keine Vollbeschäftigung aufnehmen wollte. Da die Behauptung der Klägerin, die fehlerhaften Feststellungen in der Abschlußbeurteilung hätten die Einstellung in anderen Betrieben verhindert, nicht bewiesen werden konnte und es auch keine weiteren Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Abschlußbeurteilung und der Nichteinstellung der Klägerin gab, War die Berufung abzuweisen. * S. Schluß des Beitrags von S. 148 züge gegenüber der bürgerlichen Lebensweise aufweist. Deshalb sind die Propagierung des Sowjetrechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie die Herausarbeitung ihres sozialen Wertes ein Bestandteil der ideologischen Arbeit, die den Menschen die Wahrheit über die sowjetische Lebensweise vermitteln soll. (Aus Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1976, Heft 10, S. 21 ff. Übersetzung von Renate Frommert und Ilse Zimmermann, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR.) Inhalt: Seite Prof. Dr. habil. Frithjof Kunz/ Dr. sc. Alfred Baumgart: . Zu einigen theoretischen Problemen des Entwurfs des neuen Arbeitsgesetzbuchs . 125 Klaus Buß/ Dozent Dr. Günter Puls/ Dozent Dr. sc. Rosmarie Trautmann: Weiterentwicklung des LPG-Rechts (Zu den Entwürfen der Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion) 129 Prof. Dr. habil. Martin Posch : Die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht und ihr Umfang 132 Prof. Dr. habil. Richard H a I g a s c h : Die Rechtsnachfolge des überlebenden Ehegatten in die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände . 137 Dr. Reinhard Luther: Das Prinzip der Weltraumfreiheit 139 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Unternehmerwillkür kontra Arbeiterrechte 147 Nachrichten Nachruf für Prof. Dr. Joachim Renneberg 143 Aus anderen sozialistischen Ländern Dozent Dr. Pjotr Moissejewitsch Rabinowitsch : Sozialistische Gesetzlichkeit und sowjetische Lebensweise 144 Fragen und Antworten 149 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Abgrenzung des Rowdytums (§215 StGB) von der Körperverletzung (§115 StGB) 150 Oberstes Gericht: 1. Zur Pflichtenlage beim Oberholen eines nicht zur Straßenmitte eingeordneten Kraftfahrzeugs, dessen Führer die Änderung der Fahrtrichtung nach links nicht rechtzeitig anzeigt. 2. Zur Schadenersatzpflicht bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch den Mitarbeiter eines Betriebes . 150 BG Dresden: Zum Tatbestandsmerkmal „Beschädigung bedeutender Sachwerte“ bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls. Anm. Dr. Joachim Schlegel 151 Zivilrecht BG Leipzig: Zur Sachaufklärung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Lärmimmissionen . 152 BG Dresden: Unzulässige Rechtsausübung bei Geltendmachung von Eigenbedarf 153 Familienrecht Oberstes Gericht: Festsetzung der Gebührenwerte für das Verfahren zur Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens und für das Beschwerdeverfahren gegen eine Kostenentscheidung 153 BG Cottbus: Zur Frage, ob ein Rechtsirrtum die Befreiung von den Folgen einer Fristversäumnis rechtfertigt 154 Arbeitsrecht KrG Zeulenroda: Zur Frage, in welchem Umfang Reparaturarbeiten am Kraftfahrzeug zur Arbeitsaufgabe des Berufskraftfahrers gehören 155 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zur Frage, ob Arbeitsplatzwechsel wegen Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen Anspruch auf anteilige Jahresendprämie begründet 155 156;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 156 (NJ DDR 1977, S. 156) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 156 (NJ DDR 1977, S. 156)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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