Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 418 (NJ DDR 1976, S. 418); Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. ROLF SCHRÖDER, Richter am Obersten Gericht Zur Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen Die mit den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED auch für das Verkehrswesen gestellten Aufgaben bedingen neue, höhere Anforderungen an die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenver-kehr./l/ Dabei sind Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen die Voraussetzung für einen störungsfreien Ablauf der Transportprozesse, insbesondere im Personen- und Güterverkehr. Die Verhütung von Verkehrsunfällen und die Gestaltung eines flüssigen Straßenverkehrs tragen wesentlich dazu bei, unsere Volkswirtschaft vor materiellen und finanziellen Verlusten zu schützen. Bei der Verwirklichung der auf dem IX. Parteitag der SED beschlossenen Aufgaben zur weiteren konsequenten Durchsetzung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik gewinnt der Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung, und zwar sowohl in Bezug auf die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Belange und die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen als auch hinsichtlich der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger durch die Nutzung eigener Kraftfahrzeuge. Der Kraftfahrzeugbestand und damit die Verkehrsdichte haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Diese Entwicklung stellt höhere Anforderungen an das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer nicht nur der Kraftfahrzeugführer und verlangt eine verstärkte Verkehrserziehung. In diese komplexe Aufgabenstellung sind auch die Rechtsprechung und die vorbeugende Tätigkeit der Gerichte sowie die Rechtserziehung einzuordnen. Es kommt darauf an, die Maßnahmen zur komplexen Unfallverhütung zu verstärken, die Rechtserziehung und Rechtserläuterung zu intensivieren und Einfluß auf die Leiter der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen zu nehmen, damit sie ihren Pflichten bei der Durchsetzung einer hohen Disziplin auf dem Gebiet des Verkehrswesens nach-kommen. Die in der zurückliegenden Zeit eingeleiteten staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit, das gewachsene Rechtsbewußtsein der Bürger sowie ihr pflichtbewußtes Verhalten im Straßenverkehr bewirkten, daß die Zahl der Verkehrsunfälle und der dabei verunglückten Personen von 1971 bis 1975 um 1,3 Prozent bzw. 7,6 Prozent gegenüber dem Zeitraum von 1966 bis 1970 gesenkt wurde, obwohl der Kraftfahrzeugbestand in den letzten fünf Jahren um 1,3 Millionen Fahrzeuge angestiegen ist. Einen entscheidenden Anteil an diesem Ergebnis haben die 190 000 Bürger, die in den gesellschaftlichen Kollektiven für Verkehrssicherheit der Betriebe, Gemeinden, Wohngebiete und Schulen, als freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei sowie als Lektoren der Verkehrsteilnehmerschulungen ehrenamtlich tätig sind und einen aktiven Einfluß auf die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr ausüben./2/ Der Beitrag der Gerichte zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr Die Gerichte haben vielfältige Anstrengungen unternommen, um mit ihren spezifischen Mitteln zur Erhö- Rl Zu den Aufgaben des Verkehrswesens vgl. Direktive des XX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 1980, Berlin 1976, S. 83 ff. /2/ Vgl. E. Eichhorn, „Aufgaben zur weiteren Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr“, NJ 1976 S. 128 ff. hung der Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen. Im Mittelpunkt stand dabei das Anliegen, das Leben und die Gesundheit der Bürger wirksamer zu schützen, die gesellschaftliche Mitwirkung bei der Bekämpfung der Hauptunfallursachen zu fördern, die Rechtskenntnisse über die Verkehrsvorschriften zu vertiefen und die Bürger zum aufmerksamen, rücksichtsvollen, disziplinierten Verhalten im Straßenverkehr zu veranlassen. Besondere Unterstützung erhielten die Verkehrssicherheitsaktive in den Betrieben und Einrichtungen sowie die Arbeitsgruppen „Sicherheit im Straßenverkehr“ in den Kreisen. Die Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen war auf das Ziel gerichtet, eine höhere Wirksamkeit bei der Vorbeugung von Unfällen zu erreichen. Die besten Ergebnisse haben diejenigen Gerichte erreicht, die sich auf die gesellschaftlichen Kräfte und deren Bereitschaft zur Mitwirkung an der Erhöhung der Verkehrssicherheit stützten, im Zusammenhang mit der Durchführung von Verkehrsstrafsachen festgestellte Ursachen und begünstigende Bedingungen analysierten und diese mit den zuständigen Leitern der Betriebe und Genossenschaften auswerteten. Als Rechtspflichtverletzungen, die im Straßenverkehr am häufigsten zu Unfällen führen und die in der Regel auch den Verkehrsstraftaten zugrunde liegen, wurden folgende Verhaltensweisen festgestellt: Überschreiten der zulässigen Fahrgeschwindigkeit bzw. Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit, Mißachten der Vorfahrt und der Signale an Straßenkreuzungen und -einmündungen, disziplinloses und rücksichtsloses Verhalten beim Überholen, beim Fahren in Kolonnen, in Fahrspuren sowie in Kurven, Fahren unter Alkoholeinfluß, verkehrswidriges Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts zu erhöhen, kommt es darauf an, differenziert auf die einzelnen Straftaten zu reagieren, die verletzten Pflichten und ihre kausale Beziehung zu den eingetretenen Folgen exakt festzustellen sowie entsprechend den Grundsätzen der Strafzumessung nach § 61 StGB die staatliche Reaktion in bezug auf Strafart und Strafmaß zu individualisieren. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Straßenverkehr. Differenzierte Festlegung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit Einige Bezirksgerichte haben in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei und den Staatsanwälten die Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen gründlich eingeschätzt. Zu Recht wurde und wird der differenzierten Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksgerichte und der 3. Strafsenat des Obersten Gerichts schätzen ein, daß die Praxis, bei Straftaten gemäß § 196 Abs. 1 und 2 (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls) und § 200 StGB (Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit) vorwiegend Strafen ohne Freiheitsentzug anzuwenden, richtig ist. Diese Straftaten erlauben unter Beachtung des Grades der Schuld und der Persönlichkeit der Täter die Anwendung der Verurteilung auf Bewährung und der Geldstrafe. 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 418 (NJ DDR 1976, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 418 (NJ DDR 1976, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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