Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 6 (NJ DDR 1975, S. 6); Schargorodski hat sich seit Jahren sehr intensiv den Fragen der Strafe zugewandt, wovon auch seine auf einer gründlichen Auswertung der Klassiker des Marxismus-Leninismus und der sowjetischen Gesetzgebung basierende zweibändige Monographie aus den Jahren 1957/58 zeugt. Eine erhebliche theoretische Weiterentwicklung und neue, höhere Qualität weist seine nunmehr vorliegende Arbeit auf, deren Hauptgedanke „die soziale Wirksamkeit des Systems der Kriminalstrafen und die Wege zu ihrerErhöhung‘72/ sind. PiruBer hin-äus hat diese Arbeit wegen ihrer ausführlichen und differenzierten Auseinandersetzung mit bürgerlichen Straftheorien (S. 110 bis 160) für uns einen besonderen Wert. Aktivitäten und vielfältiger Vorbeugungsmaßnahmen sowie durch konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit auch mit den Mitteln des Strafrechts wesentliche Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität erzielen. Schargorodski formuliert diesen Gedanken folgendermaßen: „Den grundlegenden' Kampf gpfffn fiig Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung führt die sozialistische Gesellschaft, indem. sie die sozialistische Ökonomik, sozialistische gesöth 'schaftliche Beziehungen entwickelt und die kommunir-stische Gesellschaft errichtet.“ Indessen bleibt dieStrafe nach wie vor „ein notwendiges, wenn auch unterstüt-zendes. aber sehr wichtiges Mittel im Kampf gegen~die Kriminalität“ iS. 31. Wir nehmen Schargorodskis neues Buch gern zum Anlaß, um auf einige theoretische und zugleich praktisch bedeutsame und aktuelle Probleme der Strafe im Sozialismus vom grundsätzlichen Standpunkt her einzugehen. Rolle und Platz der Strafe im System der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität In der Bestimmung der Rolle und des Platzes der Strafe bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität kommen der völlig anders geartete Klassencharakter der Strafe im Sozialismus und ihre prinzipielle Überlegenheit gegenüber der Strafe in den Ausbeuterordnungen zum Ausdruck. Eine Gesellschaft, die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln und dem Klassenantagonismus beruht, eine Gesellschaft, „welche den einzelnen Menschen mit allen übrigen in Feindschaft bringt, erzeugt auf diese Weise einen sozialen Krieg Aller gegen Alle, der notwendigerweise bei einzelnen eine brutale, barbarischgewaltsame Form annehmen muß die Form des Verbrechens“ 73/ In einer solchen Gesellschaft ist das wesentliche oder sogar einzige Mittel, um erfolglos gegen die Kriminalität anzukämpfen, das Strafrecht, die Strafe. Dort ist die Strafe notwendigerweise als Instrument der~TieiTStlTehaen Ausbeuterklasse darauf. gerichtet, die bestehenden Ausbeutungsverhältnisse zu erhalten, zu Konservieren, zu „verteidigen“ (Marx) und den einzelnen Rechtsbrecher, der sich spontan-anarchisch gegen die bestehenden Ausbeutungsverhältnisse aufzulehnen versucht, gewaltsam diesen zu unterwerfen. Die Strafe ist dort konservativ-reaktionär und gesellschafts-feindlich, oft terroristisch und barbarisch. lüg anders liegen die Dinge im Sozialismus:.Wir, die / 'Arbeiterklasse und ihre Verbündeten, „heben den Ge- gensatz des einzelnen Menschen gegen alle andern auf wir setzen dem sozialen Krieg den sozialen Frieden entgegen, wir legen die Axt an die Wurzel des Verbrechens“./!/ Auf einer völlig neuen sozialökonomischen und klassenmäßigen Grundlage ergibt sich objektiv eine völlig neue Strategie der Kriminalitätsbekämpfung. Gestützt auf die Erkenntnisse von Marx, 'Engels und Lenin, ist für uns „im Kampf gegen das Verbrechen die Änderung der gesellschaftlichen und politischen Institutionen von unermeßlich größerer tDedeut-ung ,~5Ts der Vollzug einzelner Strafen“ 75/ Dem entsprechen auch ~ unsere Erfahrungen, die wir in der nahezu 30jährigen Geschichte unserer neuen Ordnung sammeln konnten. Wir werden auch in Zukunft bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, durch den Ausbau und die Entfaltung breiter gesellschaftlicher 121 Vgl. Rezension von Dagel/Nomokoifow in Sowjetskoje gos-sudarstwo 1 prawo 1974, Heft 7, S. 153 (russ.). 131 F. Engels, „Zwei Reden ln Elberfeld“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 2, Berlin 1957, S. 541. /4/ F. Engels, a. a. O. /5/ W. I. Lenin, „Zufällige Notizen“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1963, S. 394. Diese grundlegende Position hinsichtlich des Platzes und der Rolle der Strafe unter den Bedingungen des Sozialismus bei der Kriminalitätsbekämpfung wird in der Sowjetwissenschaft allgemein vertreten. Karpez bezeichnet diese Position geradezu als „grundlegende marxistisdi-leninistische Auffassung von der Strafe als ■wichtigem, aber unterstützendem Mittel im Kampf gegen die Kriminalität“ 76/ Noch ausführlicher wird das ganze System der Linien und Maßnahmen zur Bekämpfung und schrittweisen Überwindung der Kriminalität im Sozialismus / Kommunismus und als Bestandteil der umfassenden Sozialplanung von Kudrjawzew dargestellt: „Die Hauptlinie bei der Bekämpfung der Kriminalität besteht in der Lösung der großen sozialen und ökonomischen Probleme Eine zweite Ebene der Vorbeugungsarbeit ist das Einwirken auf konkrete soziale Gruppen, in denen Konfliktsituationen entstehen und in denen sich negative Erscheinungen abzeichnen Die dritte Ebene schließlich ist die individuelle erzieherische und vorbeugende Tätigkeit Formen einer solchen Einflußnahme sind die Rechtspropaganda, die individuelle Erziehungsarbeit, die Hilfe für Menschen, in deren Leben sich objektive und subjektive Schwierigkeiten zeigen. Wichtig auf dieser Ebene ist auch die soziale Kontrolle mit ihren Maßnahmen des gesellschaftlichen und staatlichen Zwanges, einschließlich der juristischen Verantwortlichkeit.“/7/ Für das Verständnis der Rolle der Strafe im Sozialismus, die hier nicht wie in der Ausbeuterordnung das einzige oder wesentliche Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist, ist es also außerordentlich wichtig ihren Platz im Gesamtsystem und Gesamtmechanismus der Formen und Methoden zu erkennen und zu erfassen, die in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet sind, der Kriminalität den Boden zu entziehen, sie als soziale Erscheinung zu liquidieren. Dieser durch objektive Gesetzmäßigkeiten und Faktoren bedingteProzeßläßt sich~weder künstlich forcieren,'noflh. d.äill' man mn dem '“"Selbstlauf Uberlasüöllf'IJas Resultat des Gesamtprozesses wird um so sicherer und rascher erreicht, je zuverlässiger die einzelnen Glieder wirken und ihr Wirken aufeinander abgestimmt ist. Schwächen und Zurückbleiben an der einen Front (z. B. mangelnde Kontrolle und Rechnungslegung) können durch verstärkte Aktionen an deren Abschnitten schwerlich ausgeglichen oder kompensiert werden. Hierzu gehört auch die Verflechtung und Ergänzung der /6/ 1.1. Karpez, a. a. O., S. 5. Im gleichen Sinne auch W. W. Swirbul, „Entwicklung der Formen und Methoden der Kriminalitätsvorbeugung in der UdSSR“, NJ 1973 S. 480; I. Galperin, „Die Ausnutzung der Strafe bei der Kriminalitätsbekämpfung“, Sozialistitscheskaja sakonnostj 1974, Heft 6, S. 17 (russ.). Irl W. N. Kudrjawzew, „Sozialpsychologische Aspekte des gesellschaftswidrigen Verhaltens“, Sowjetwissenscliaft/Gesell-schaftswissenschaftliche Beiträge 1974, Heft 6, S. 603 ff. (S. 614 f.). Schargorodski: „Die Strafe ist noch notwendig, aber vor allem ist es erforderlich, die soziale Umgebung und die Bedingungen der Erziehung zu verbessern“ (S. 28). 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 6 (NJ DDR 1975, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 6 (NJ DDR 1975, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staatesund die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X