Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 611

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 611 (NJ DDR 1974, S. 611); Neuerertätigkeit stellt und daß demzufolge die betreffenden Werktätigen keinen Anspruch auf eine Neuerer-Vergütung haben, wird den Leitern der Betriebe helfen, die Grundsätze des sozialistischen Leitungsprinzips noch besser zu verwirklichen. Diese Entscheidung trägt auch dazu bei, daß alle Angehörigen der Intelligenz sich die Auffassungen der Mehrzahl unserer Ingenieure von der sozialistischen Berufsehre und Arbeitsmoral zu eigen machen und die Maßstäbe erkennen, die bei einem Ingenieur an die ehrenvolle Bezeichnung „Neuerer“ anzulegen sind. Die hohe politische Verantwortung, die die Gerichte in ihrer Rechtsprechung für die politisch-moralische Entwicklung auch unserer Intelligenz haben, wird in den Verfahren besonders sichtbar, in denen es darum geht, ob ein Neuerervorschlag zu vergüten ist oder nicht. Hier werden die notwendige Qualität der normalen Arbeitsleistungen eines Werktätigen geprüft und zugleich die Bedingungen festgelegt, unter denen bei diesem Werktätigen eine über seine Arbeitsaufgaben qualitativ hinausgehende Leistung vorliegt, die zu Recht als Neuererleistung bezeichnet werden kann. In diesen Verfahren werden nicht nur die jeweiligen Einzelfälle geklärt. Vielfach wird zugleich die generelle Verantwortung herausgearbeitet, werden die qualitativen Leistungsanforderungen präzisiert, die mit der betreffenden Funktion verbunden sind. In einer ganzen Reihe von Betrieben werden solche Verfahren gründlich ausgewertet und sind Veranlassung, Stellung und Verantwortung auch der anderen Ingenieure oder leitenden Mitarbeiter des Betriebes genauer zu bestimmen. Auf diese Weise tragen die gerichtlichen Verfahren auch wesentlich zur Verbesserung der Führungstätigkeit der Betriebsleiter bei. Im Rahmen der Verantwortung der Betriebe, der staatlichen Organe, der Gewerkschaften und der anderen gesellschaftlichen Kräfte für eine ständige gesunde Entwicklung der Neuererbewegung, für einen anhaltenden Aufschwung der schöpferischen Masseninitiative der Neuerer wächst auch die politische Verantwortung der Gerichte in den neuererrechtlichen Verfahren. Sie müssen sich auch weiterhin insbesondere davon leiten lassen, in den Verfahren vor allem die politisch-erzieherische Zielstellung des Neuererrechts wirksam zu machen. Die Richtlinie Nr. 30 des Plenums des Obersten Gerichts wird dabei eine wertvolle Hilfe sein. INGEBORG NOSSMANN, Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED im VEB Braunkohlenkombinat Regis, Schöffin am Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts Initiativen einer Betriebsparteiorganisation zur Förderung der Neuererbewegung Ausgehend von den richtungweisenden Beschlüssen des VIII. Parteitages der SED, gehört die allseitige und konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts zum festen Bestandteil des Arbeitsprogramms der Betriebsparteiorganisation des Braunkohlenkombinats Regis. Deshalb beschäftigt sich die Parteileitung nicht nur regelmäßig in ihren Sitzungen und Beratungen mit Problemen der sozialistischen Rechtserziehung, sondern nutzt auch alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Formen und Methoden der Parteiarbeit auf dem Gebiet der Agitation und Propaganda, um das sozialistische Recht umfassend zu erläutern. Damit entspricht sie den Forderungen des Politbüros des Zentralkomitees der SED, wie sie im Beschluß über die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen festgelegt worden sind. Im Kombinat Regis ist der Kampf um vorbildliche Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Disziplin nach dem Beispiel der Bassow-Methode für die Mehrheit der Werktätigen zur Selbstverständlichkeit geworden. Das zeigt sich in den vielfältigsten Formen des Zusammenlebens und Wirkens der Arbeitskollektive, wie z. B. in guten Ergebnissen in der materiellen Produktion bei der Erfüllung der Wettbewerbsziele und der Gegenpläne zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung der Industrie und Bevölkerung mit festen Brennstoffen, in der Steigerung der Exportergebnisse des Kombinats, aber auch im ständigen Bemühen vieler Kollektive zur Senkung und Ausschaltung von Störungen, Havarien und Unfällen. Das gewachsene sozialistische Rechtsbewußtsein der Werktätigen zeigt sich gegenwärtig besonders deutlich in der Diskussion des Volkswirtschaftsplanes 1975, wo alle Kollektive darum ringen, anspruchsvolle und trotzdem reale Pläne zu erarbeiten und dabei alle im Kombinat vorhandenen Reserven zu nutzen. Mit diesem von der Betriebsparteiorganisation geführten Prozeß setzen wir hohe Maßstäbe für die politisch- ideologische und wissenschaftlich-technische Arbeit, weil die Lösung der Aufgaben des Kombinats im Planjahr 1975 nur auf der Grundlage der Entwicklung einer breiten schöpferischen Atmosphäre und der exakten Erfüllung des Planteils Wissenschaft und Technik möglich ist. Dabei kommt auch der Durchsetzung des Neuererrechts große Bedeutung zu. Die Parteileitung unseres Kombinats hat sich seit Inkrafttreten der Neuererverordnung in der Schulungsund Propagandaarbeit darum bemüht, die Erkenntnis zu festigen, daß die Verwirklichung der sozialistischen Rechtsnormen auf dem Gebiet des Neuererwesens zur Erhöhung der Initiativen und zur Erschließung weiterer schöpferischer Ideen und Potenzen der Werktätigen führen muß und daß die Neuererverordnung ein wichtiges rechtliches Instrument zur Durchsetzung der politischen und ökonomischen Aufgaben des Kombinats ist. Nach einem umfassenden Schulungsplan, bei dessen Verwirklichung uns Funktionäre des Betriebes, aber auch viele Mitarbeiter der Justizorgane geholfen haben, wurde ein Programm entwickelt, das dazu dient, den Werktätigen Sinn und Inhalt der Neuererverordnung zu erläutern, und das darauf gerichtet ist, leitungsmäßig alle Voraussetzungen zu schaffen, um die Neuererarbeit zu fördern und zu unterstützen. Danach haben wir in Schulungen der Konfliktkommissionen wichtige Fragen zur Anwendung der Neuererverordnung erläutert. Beispielsweise wurde über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Konfliktkommissionen von der der staatlichen Leiter diskutiert. Ferner haben wir, ausgehend von einem Rechtsstreit, in Zusammenarbeit mit dem Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts einen Erfahrungsaustausch über Fragen des Neuererrechts veranstaltet. Dieser Erfahrungsaustausch, an dem verantwortliche Leiter, Mitglieder der Konfliktkommission und Schöffen teilnah-men, war eine wertvolle Unterstützung zur Förderung der Neuererbewegung im Kombinat. 611;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 611 (NJ DDR 1974, S. 611) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 611 (NJ DDR 1974, S. 611)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr sind nur mit Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig.

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