Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 449

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449); Erledigung des Verfahrens im Auge hätten und der notwendigen Erhöhung der Qualität nicht genügend Aufmerksamkeit widmeten. Zur Überwindung dieser falschen Auffassung seien abgesehen von der individuellen Anleitung der betreffenden Richter Fachrichtertagungen und Stützpunktberatungen durchgeführt worden. Anhand von Urteilen und Verfahrensakten einiger Kreisgerichte seien hier Probleme der Prüfung der Anklage, des Umfangs der notwendigen Beweismittel und ihrer Verwendung in der Beweisaufnahme sowie die Voraussetzungen des Verzichts auf Zeugenvernehmungen beim Vorliegen objektiver Beweismittel gründlich erörtert worden. Dabei sei das nicht selten vorgebrachte Argument ausgeräumt worden, das Gericht könne erst in der Hauptverhandlung feststellen, in welchem Umfang Beweise erhoben werden müssend Für eine kontinuierliche Anleitung der Richter zur gründlichen Prozeßvorbereitung im Eröffnungsverfahren sprach sich auch Beckmann aus. Die Praxis zeige, daß in der Mehrzahl der Verfahren die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens mittels Stempelaufdrucks auf die Anklageschrift gemäß Ziff. 13 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973 vorliegen. Bei notwendigen Korrekturen sachlicher oder rechtlicher Art sei allerdings ein besonderer Eröffnungsbeschluß erforderlich. Wenn die Anklageschrift nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 155 StPO entspricht und damit die gewissenhafte Prüfung durch das Gericht beeinträchtigt wird, werde von der Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt gemäß § 190 Abs. 1 Ziff. 2 StPO Gebrauch gemacht. In komplizierteren Verfahren habe sich die Vorbereitung der Hauptverhandlung mit Hilfe von Konzeptionen bewährt. Diese enthalten die Zielstellung des Verfahrens, Probleme der Rechtsanwendung und der Feststellung des Sachverhalts, aber auch die zur zügigen Erledigung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Dabei sei eine zeitliche Trennung zwischen Eröffnung des Verfahrens und Vorbereitung der Hauptverhandlung abzulehnen, weil es zu aufwendig ist, wenn sich das Gericht zweimal vor der Verhandlung mit dem Prozeßstoff befassen muß. Zur Beweisaufnahme Über Probleme der Aufklärung und Feststellung aller erforderlichen be- und entlastenden Umstände bei gleichzeitiger beschleunigter und konzentrierter Durchführung der Verfahren, die bei der Bearbeitung von Kassationsanregungen sichtbar wurden, berichtete Richter Blocker (Oberstes Gericht). Er veranschaulichte den Zusammenhang zwischen der besseren Differenzierung des Aufwandes zur Aufklärung und Feststellung des Sachverhalts mit der Erhöhung der Qualität des Strafverfahrens an einzelnen Beispielen aus Kassations- und Rechtsmittelurteilen. In einer Anzahl von Verfahren werde auch jetzt noch ein überflüssiger Aufwand bei der Aufklärung und Feststellung von Umständen betrieben, die für die zu treffende Entscheidung ohne Belang sind. Das gelte vor allem für eine allzu breite Ermittlung der Persönlichkeit des Täters. Bei der Aufklärung der Täterpersönlichkeit, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der tatbezogenen Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten bestehe die Gefahr einer nicht gerechtfertigten Einschränkung oder Mißachtung wichtiger Grundsätze der Beweisführung, die im Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 30. September 1970 (NJ-Beilage 5/70 zu Heft 21) enthalten sind. Das beziehe sich z. B. auf die exakte Feststellung von Vorstrafen nach den Eintragungen im Strafregister, aber auch auf die Ladung von Zeugen. Mißverstanden werde das Anliegen der Ziff. 14 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973, wenn der Hinweis auf differenzierte Ladung von Zeugen dazu führt, daß nur den Angeklagten belastende Zeugen geladen werden. Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts enthebe die Gerichte nicht ihrer Verpflichtung, auch dann ggf. entlastenden Umständen nachzugehen, wenn sich der Angeklagte in seinem Verteidigungsvorbringen nicht darauf stützt, sich aber konkrete Anhaltspunkte dafür aus dem Akteninhalt oder in der Hauptverhandlung ergeben. Oberrichter Dr. Mühlberger und Richter Dr. Keil (Oberstes Gericht) verdeutlichten an Beispielen aus der Rechtsprechung bei Vergehen gegen die staatliche Ordnung sowie bei Zoll- und Devisenvergehen Probleme der rationellen und effektiven Durchführung dieser Verfahren. Zur Mitwirkung des Rechtsanwalts im Verfahren Die Gerichte des Bezirks Gera arbeiten wie S1 o -b o d d a mitteilte eng mit den Rechtsanwälten zusammen, um Terminverlegungen zu vermeiden, die Verhandlungstermine rechtzeitig abzustimmen und so den Erfordernissen der Konzentration des Verfahrens nachzukommen. Dazu hat das Präsidium des Bezirksgerichts Gera mit dem Vorstand des Kollegiums der Rechtsanwälte eine Vereinbarung getroffen, die sich in der Praxis positiv ausgewirkt hat./4/ Nothnagel sprach sich dafür aus, daß die Gerichte bei Verhinderung des Verteidigers den Antrag des Angeklagten auf Terminverlegung gemäß § 217 Abs. 2 StPO entsprechend den konkreten Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls prüfen. Wenn sich der Angeklagte ohne anzuerkennende Gründe über längere Zeit nicht um einen Verteidiger bemüht hat, so könne sein Antrag zurückgewiesen werden, wenn die Sache oder die Person des Angeklagten eine Mitwirkung des Verteidigers nicht erfordern./5/ Dieser Standpunkt sei mit den Kollegien der Rechtsanwälte unter Hinweis auf die Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung beraten worden. Mit den Pflichten der Prozeßbeteiligten bei der Feststellung der Wahrheit und ihrem Beitrag zur konzentrierten Durchführung der Hauptverhandlung beschäftigte sich Beckmann. Das Gericht müsse im jeweiligen Verfahren einschätzen, ob die Fragen und Anträge der Prozeßbeteiligten tatbezogen sind und der Wirksamkeit des Verfahrens dienen. Unter diesem Aspekt sei Toleranz gegenüber nicht zur Sache gehörenden Fragen oder überflüssigen Interpretationen von Aussagen der Zeugen oder des Angeklagten durch Rechtsanwälte sowie gegenüber Vorgriffen auf die Schlußvorträge nicht zu dulden. Das beeinträchtige nicht nur die zügige Verhandlungsführung, sondern auch die Autorität des Gerichts. Zum beschleunigten Verfahren und zur Abkürzung der Ladungsfrist Die Entscheidung des Gerichts darüber, welche Verfahrensart angewendet werden soll bzw. ob die Ladungsfrist abzukürzen ist, hängt generell von der inhaltlichen Zielstellung des Verfahrens und den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen ab. Energisch wandte sich Generalstaatsanwalt Dr. Streit dagegen, /4/ Vgl. dazu auch W. Herzog, „Verhinderung des Verteidigers und Erteilung von Untervollmacht“, NJ 1972 S. 616. /5/ Vgl. F. Mühlberger, „Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung“, NJ 1973 S. 634 ff. 449;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen, der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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