Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 449

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449); Erledigung des Verfahrens im Auge hätten und der notwendigen Erhöhung der Qualität nicht genügend Aufmerksamkeit widmeten. Zur Überwindung dieser falschen Auffassung seien abgesehen von der individuellen Anleitung der betreffenden Richter Fachrichtertagungen und Stützpunktberatungen durchgeführt worden. Anhand von Urteilen und Verfahrensakten einiger Kreisgerichte seien hier Probleme der Prüfung der Anklage, des Umfangs der notwendigen Beweismittel und ihrer Verwendung in der Beweisaufnahme sowie die Voraussetzungen des Verzichts auf Zeugenvernehmungen beim Vorliegen objektiver Beweismittel gründlich erörtert worden. Dabei sei das nicht selten vorgebrachte Argument ausgeräumt worden, das Gericht könne erst in der Hauptverhandlung feststellen, in welchem Umfang Beweise erhoben werden müssend Für eine kontinuierliche Anleitung der Richter zur gründlichen Prozeßvorbereitung im Eröffnungsverfahren sprach sich auch Beckmann aus. Die Praxis zeige, daß in der Mehrzahl der Verfahren die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens mittels Stempelaufdrucks auf die Anklageschrift gemäß Ziff. 13 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973 vorliegen. Bei notwendigen Korrekturen sachlicher oder rechtlicher Art sei allerdings ein besonderer Eröffnungsbeschluß erforderlich. Wenn die Anklageschrift nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 155 StPO entspricht und damit die gewissenhafte Prüfung durch das Gericht beeinträchtigt wird, werde von der Rückgabe der Sache an den Staatsanwalt gemäß § 190 Abs. 1 Ziff. 2 StPO Gebrauch gemacht. In komplizierteren Verfahren habe sich die Vorbereitung der Hauptverhandlung mit Hilfe von Konzeptionen bewährt. Diese enthalten die Zielstellung des Verfahrens, Probleme der Rechtsanwendung und der Feststellung des Sachverhalts, aber auch die zur zügigen Erledigung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Dabei sei eine zeitliche Trennung zwischen Eröffnung des Verfahrens und Vorbereitung der Hauptverhandlung abzulehnen, weil es zu aufwendig ist, wenn sich das Gericht zweimal vor der Verhandlung mit dem Prozeßstoff befassen muß. Zur Beweisaufnahme Über Probleme der Aufklärung und Feststellung aller erforderlichen be- und entlastenden Umstände bei gleichzeitiger beschleunigter und konzentrierter Durchführung der Verfahren, die bei der Bearbeitung von Kassationsanregungen sichtbar wurden, berichtete Richter Blocker (Oberstes Gericht). Er veranschaulichte den Zusammenhang zwischen der besseren Differenzierung des Aufwandes zur Aufklärung und Feststellung des Sachverhalts mit der Erhöhung der Qualität des Strafverfahrens an einzelnen Beispielen aus Kassations- und Rechtsmittelurteilen. In einer Anzahl von Verfahren werde auch jetzt noch ein überflüssiger Aufwand bei der Aufklärung und Feststellung von Umständen betrieben, die für die zu treffende Entscheidung ohne Belang sind. Das gelte vor allem für eine allzu breite Ermittlung der Persönlichkeit des Täters. Bei der Aufklärung der Täterpersönlichkeit, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der tatbezogenen Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten bestehe die Gefahr einer nicht gerechtfertigten Einschränkung oder Mißachtung wichtiger Grundsätze der Beweisführung, die im Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 30. September 1970 (NJ-Beilage 5/70 zu Heft 21) enthalten sind. Das beziehe sich z. B. auf die exakte Feststellung von Vorstrafen nach den Eintragungen im Strafregister, aber auch auf die Ladung von Zeugen. Mißverstanden werde das Anliegen der Ziff. 14 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973, wenn der Hinweis auf differenzierte Ladung von Zeugen dazu führt, daß nur den Angeklagten belastende Zeugen geladen werden. Der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts enthebe die Gerichte nicht ihrer Verpflichtung, auch dann ggf. entlastenden Umständen nachzugehen, wenn sich der Angeklagte in seinem Verteidigungsvorbringen nicht darauf stützt, sich aber konkrete Anhaltspunkte dafür aus dem Akteninhalt oder in der Hauptverhandlung ergeben. Oberrichter Dr. Mühlberger und Richter Dr. Keil (Oberstes Gericht) verdeutlichten an Beispielen aus der Rechtsprechung bei Vergehen gegen die staatliche Ordnung sowie bei Zoll- und Devisenvergehen Probleme der rationellen und effektiven Durchführung dieser Verfahren. Zur Mitwirkung des Rechtsanwalts im Verfahren Die Gerichte des Bezirks Gera arbeiten wie S1 o -b o d d a mitteilte eng mit den Rechtsanwälten zusammen, um Terminverlegungen zu vermeiden, die Verhandlungstermine rechtzeitig abzustimmen und so den Erfordernissen der Konzentration des Verfahrens nachzukommen. Dazu hat das Präsidium des Bezirksgerichts Gera mit dem Vorstand des Kollegiums der Rechtsanwälte eine Vereinbarung getroffen, die sich in der Praxis positiv ausgewirkt hat./4/ Nothnagel sprach sich dafür aus, daß die Gerichte bei Verhinderung des Verteidigers den Antrag des Angeklagten auf Terminverlegung gemäß § 217 Abs. 2 StPO entsprechend den konkreten Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls prüfen. Wenn sich der Angeklagte ohne anzuerkennende Gründe über längere Zeit nicht um einen Verteidiger bemüht hat, so könne sein Antrag zurückgewiesen werden, wenn die Sache oder die Person des Angeklagten eine Mitwirkung des Verteidigers nicht erfordern./5/ Dieser Standpunkt sei mit den Kollegien der Rechtsanwälte unter Hinweis auf die Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung beraten worden. Mit den Pflichten der Prozeßbeteiligten bei der Feststellung der Wahrheit und ihrem Beitrag zur konzentrierten Durchführung der Hauptverhandlung beschäftigte sich Beckmann. Das Gericht müsse im jeweiligen Verfahren einschätzen, ob die Fragen und Anträge der Prozeßbeteiligten tatbezogen sind und der Wirksamkeit des Verfahrens dienen. Unter diesem Aspekt sei Toleranz gegenüber nicht zur Sache gehörenden Fragen oder überflüssigen Interpretationen von Aussagen der Zeugen oder des Angeklagten durch Rechtsanwälte sowie gegenüber Vorgriffen auf die Schlußvorträge nicht zu dulden. Das beeinträchtige nicht nur die zügige Verhandlungsführung, sondern auch die Autorität des Gerichts. Zum beschleunigten Verfahren und zur Abkürzung der Ladungsfrist Die Entscheidung des Gerichts darüber, welche Verfahrensart angewendet werden soll bzw. ob die Ladungsfrist abzukürzen ist, hängt generell von der inhaltlichen Zielstellung des Verfahrens und den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen ab. Energisch wandte sich Generalstaatsanwalt Dr. Streit dagegen, /4/ Vgl. dazu auch W. Herzog, „Verhinderung des Verteidigers und Erteilung von Untervollmacht“, NJ 1972 S. 616. /5/ Vgl. F. Mühlberger, „Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung“, NJ 1973 S. 634 ff. 449;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 449 (NJ DDR 1974, S. 449)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß neue Verbindungen eröffnet werden. In jedem Falle ist der inoffizielle Mitarbeiter immer in die gewünschte und für Staatssicherheit . wertvollste Richtung zu lenken.

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