Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 695

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 695 (NJ DDR 1973, S. 695); vom kalten Krieg zur Entspannung waren die in das Gesamtvertragswerk eingebetteten Verträge zwischen den Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Senat von Berlin (West) von entscheidender Bedeutung. Diese Verträge haben es möglich gemacht, Spannung und Gefahr im Zentrum Europas zu vermindern. Dazu hat die Deutsche Demokratische Republik durch großzügiges Entgegenkommen in den entsprechenden Abkommen mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Senat von Berlin (West) wesentlich beigetragen. Die in diesem Strafverfahren festgestellten verbrecherischen Ziele und Methoden der Menschenhändlerorganisationen Mierendorff, Loeffler und Hersched, die, wie ebenfalls in diesem Verfahren festgestellt, nur Teil eines weitverzweigten Netzes gleichartiger Banden darstellen, wirken sich erheblich störend auf die von der Deutschen Demokratischen Republik angestrebten und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärten gutnachbarlichen Beziehungen im Interesse des Friedens aus. Ziele und Methoden der Menschenhändlerorganisationen sind aber zugleich darauf gerichtet, durch Schleusung hochqualifizierter Fachspezialisten ernsthafte Störungen in wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Bereichen in der Deutschen Demokratischen Republik auszulösen. Von maßloser Geldgier getragen, haben sich die Aktivitäten der in diesem Strafverfahren charakterisierten Menschenhändlerorganisationen besonders seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens beträchtlich gesteigert. Das findet seinen Ausdruck z. B. in der zunehmenden Zahl präparierter Kraftfahrzeuge der Gruppe Her-schel, in der Intensität der Erkundungsflüge durch die Organisation Loeffler sowie in den zunehmenden Schleusungsunternehmen aller genannten Banden. Durch moralische Rechtfertigung der sog. Fluchthelfer in den manipulierenden Massenmedien und seitens entspannungsfeindlicher Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) sowie durch die bisherige duldende und in diesem Strafverfahren deutlich gewordene fördernde Haltung staatlicher Organe der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) werden die Organisatoren dieser Banden ermuntert, ihre schmutzigen Geschäfte mit Menschen auszuweiten. Dabei werden zunehmend intensiver Quellen zur Ermittlung von für Schleusungen geeignet erscheinenden Personen bis zur öffentlichen Annoncierung erschlossen. Ein erhöhtes Risiko sowohl für die Gesundheit und das Leben der zu schleusenden Personen wie für die geworbenen Mitglieder der Organisation ist kennzeichnend. Dies alles drückt eine sich ständig erhöhende Gesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen aus. Es ist entgegen dem Verteidigungsvorbringen aller drei Rechtsanwälte kein Gesichtspunkt geringer zu beurteilender Schuld ihrer Mandanten, wenn sie mit dem Hinweis auf deren durch die dargelegten Umstände geformte Einstellungen ausführen, die Angeklagten hätten sich durch die in der Bundesrepublik Deutschland erzeugte Meinung nicht bewußt zu den tatsächlich gegebenen schweren Angriffen auf elementare nationale und internationale Interessen der Deutschen Demokratischen Republik entschieden. Sie mögen auf Straffreiheit in der BRD vertraut haben. Daß ihre Handlungen gegenüber der DDR aber schwere Verbrechen darstellen und mit hohen Strafen bedroht sind, war ihnen bewußt. Das ergibt sich bereits eindeutig aus der Tarnung und konspirativen Durchführung ihrer Verbrechen. Die Zugehörigkeit pnd die Vielzahl der Einzelhandlungen jedes der drei Angeklagten für seine verbrecherische Organisation machen ihn zum integrierten Bestandteil derselben. Damit bestimmt sich die individuelle Schuld, die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit, aus den Einzelhandlungen, die ihre gültige Charakterisierung erst durch Inhalt und Methode der jeweiligen Gesamtorganisation erhalten, deren Kenntnis bei jedem der Angeklagten im wesentlichen vorhanden war. Der Angeklagte Voß wußte um den Verwendungszweck der von ihm mitgebauten Schleusungsfahrzeuge und Geräte Als Kurier lernte er die vorher bereits allgemein bekannte Arbeitsteilung in einer entscheidenden Vorbereitungsphase bevorstehender Schleusungen konkret kennen. Als Zubringer und Fahrer eines Absicherungsfahrzeuges schließlich nahm er unmittelbar an der auf die Vollendung der Gesamtaktion gerichteten Handlung teil. Darüber hinaus gab es vielseitige Quellen seiner Kenntnis über die rigorose Geldgier seiner Auftraggeber, über die kalt einkalkulierte Gefährdung durch die Verwendung betriebsunsicherer Fahrzeuge, wie z. B. des Lkw Büssing, sowie über die Gefahr, denen die zu schleusenden Personen ausgesetzt wurden. Gleiches gilt in vollem Maße auch für den Angeklagten Hetzschold, der als Zubringer und Schleuser voll in entscheidende Phasen der Schleusung und in Art und Weise des verbrecherischen und für Leben und Gesundheit gefahrvollen Vorgehens eingeweiht war. Der Angeklagte Runge hatte durch seine Verwendung als Kurier wie aus der Schleusung, in der er Auftraggeber und Kurier zugleich war, konkrete Kenntnis über die mit raffinierten kriminellen Mitteln getarnten, sich über die Territorien fast Edler sozialistischer und anderer europäischer Staaten vollziehenden verbrecherischen Schleusungsvorhaben. Die einzelnen Handlungen der Angeklagten dienten dem verbrecherischen Gesamterfolg und waren notwendige Bestandteile desselben. Diesen entscheidenden Zu-SEunmenhang bejaht auch die Verteidigung, ohne allerdings daraus die Konsequenz für Schuld und Strafe ziehen zu wollen. Das Verbrechen der Organisation insgesamt prägt den Grad der Schuld des einzelnen. Dabei läßt sich generell auch nicht, wie von der Verteidigung versucht, eine graduierte und differenzierte strafrechtliche Verantwortung aus den unterschiedlichen Verwendungen als Kurier, Zubringer oder Schleuser oder aber Eds Hersteller der Personenverstecke ziehen. Alle Formen der Beteiligung in der Organisation sind notwendige Bestandteile der Gesamtangriffe. Die Möglichkeit entscheidender Differenzierung wird aus der Argumentation der Verteidigung heraus selbst widerlegt. So möchte die Verteidigung des Angeklagten Voß berücksichtigt wissen, daß die Herstellung der Schleuserfahrzeuge zeitlich und örtlich weit entfernt von der Schleusung selbst geschehen und deshalb nicht so gesellschaftsgefährlich wie diese sei. Gleiches gelte für die Kuriertätigkeit. Die Verteidigung des Angeklagten Hetzschold dagegen will berücksichtigt wissen, daß die Schleusung schließlich am Ende raffiniert getarnter Teilhandlungen, die die Schleusung erst ermöglichen, liegen würde. Es zeigt sich: Die Methode der Arbeitsteilung ist insgesamt Voraussetzung der verbrecherischen Gesamtaktion und kein wesentliches Differenzierungsmerkmal. Die Differenzierung kann nicht, wie es die Verteidigung ferner wünscht, nach dem Grundsatz gefunden werden, in diesem Verfahren bekannt gewordene, aber nicht zur Aburteilung anstehende noch größere Verbrechen zu berücksichtigen und demzufolge einen nicht feststell- 695;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 695 (NJ DDR 1973, S. 695) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 695 (NJ DDR 1973, S. 695)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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