Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 64 (NJ DDR 1972, S. 64); hinausgehende Ansprüche z. B. Schadenersatzansprüche werden jedoch überhaupt nicht beachtet. Da die Ergebnisse der Eingabenbearbeitung den Bürgern durch leitende Staatsorgane oder wirtschaftliche Einrichtungen vermittelt werden, sehen sie diese in der Regel als endgültig an. Das gilt auch dann, wenn es sich um kompliziert gelagerte Fälle handelt und keine Hinweise auf die Möglichkeit einer Weiterverfolgung abgewiesener Ansprüche gegeben werden. Die Ursachen für die noch mangelhafte Bearbeitung der Eingaben sind weitgehend subjektiver Natur. So verfügen die Bearbeiter der Eingaben oft nicht über die notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Kauf- und Dienstleistungsrechts. Sie erkennen meistens nicht die zivilrechtlichen Aspekte in den einzelnen Eingaben und können deshalb auch nicht spezielle Anleitungen zur rechtlich einwandfreien Lösung des Konflikts geben und darüber eine Kontrolle ausüben. Die unzureichende Beachtung des Gesetzlichkeitsaspekts bei der Bearbeitung der Eingaben spiegelt sich auch in der analytischen Tätigkeit der Staatsorgane und Wirtschaftseinrichtungen wider. Die Eingaben werden lediglich allgemein nach Versongungsschwerpumk-ten analysiert. Das sozialistische Recht, und zwar das Staats-, Wirtschafts-, Arbeits- und auch das Zivil-recht, wird nicht oder nur unzureichend als Maßstab dafür genutzt, wie und mit welcher Konsequenz die gesamtgesellschaftlichen Interessen durchgesetzt worden sind. Parallel zu den genannten Untersuchungen wurden bei den Berliner Gerichten die Verfahren angesehen, die Kauf- und Dienstleistungsprobleme betrafen und in denen Bürger Ansprüche gegen staatliche oder genossenschaftliche Versorgungseinrichtungen geltend machten. Das war lediglich 1% aller anhängigen Verfahren. In 18 Fällen wurde nach Zustellung der Klage an die Versorgungsbetriebe auf deren Initiative eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt. In einigen dieser Fälle einigten sich die Parteien entsprechend den Klageanträgen. Sechs Klagen wurden zurückgenommen. 15 Verfahren wurden durch gerichtlichen Vergleich und zwei durch Urteil abgeschlossen. Drei Verfahren waren noch anhängig. Die insgesamt durchgeführten Untersuchungen beweisen, daß der weit überwiegende Teil aller Konflikte im Bereich der Kauf- und Dienstleistungsverhältnisse nicht von den Gerichten, sondern im Eingabenweg von anderen Staatsorganen und Einrichtungen gelöst wird. Weiter wird deutlich, daß die Rechtspflegeorgane auf die Bearbeitung der Eingaben bisher offenbar keinerlei Einfluß ausübten./6/ Schließlich ist festzustellen, daß die Gestaltung der Versorgungsverhältnisse und in diesem Zusammenhang die Lösung von entsprechenden Konflikten weit mehr durch den Einsatz allgemeiner politischer und rechtlicher Anschauungen, als durch den bewußten Einsatz des sozialistischen Rechts gekennzeichnet wird. Der Beitrag der Gerichte zur Leitung und Gestaltung der Versorgungsverhältnisse Wenn bisher die Gerichte zur Beilegung von Rechtskonflikten aus Versorlungsverhältnissen kaum angerufen werden, so liegt das u. E. insbesondere daran, daß Aufwand und Nutzen der Reehtsverfolgung meistens außer jedem Verhältnis zueinander stehen. Gerichtliche Verfahren sind für den Laien hinsichtlich ihres Ausgangs regelmäßig unübersichtlich. Sie verlangen ,6/ Es ist deshalb nur zu begrüßen, daß die Staatsanwaltschaft auch insoweit ihre Gesetzlichkeitsaufsicht verstärken wird (vgl. Streit, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft“, NJ 1971 S. 663 ff. [664]). von den Parteien vielerlei Aktivität und erheblichen Zeitaufwand. Sicher läßt sich das gerichtliche Verfahren noch verbessern. Die weitere Vervollkommnung des Zivilverfahrens berührt unser Anliegen jedoch nur zum Teil. Es kann nicht darum gehen, eine mehr oder weniger große Zahl der gegenwärtig im Eingabewege behandelten Sachen an die Gerichte zu ziehen. Notwendig ist vielmehr, eine einheitliche und wirkungsvolle Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit auch auf diesem Gebiet zu garantieren und dabei zu gewährleisten, daß auch die Gerichte ihren Beitrag dazu leisten. Das kann geschehen durch die von Sonderinteressen unabhängige Anwendung des sozialistischen Rechts auf den einzelnen Fall; die schöpferische, richtungweisende, anleitende und verbindliche Interpretation des Gesetzes; die Aufdeckung entwicklungsbedingter Widersprüche und Probleme in unserer Rechtsordnung und die ggf. zwangsweise Durchsetzung des sozialistischen Rechts. In diesem Sinne können die Gerichte einen Tedlbei-trag zur Gestaltung des gesamten Rechtsverwirklichungsprozesses leisten. Sie haben also einerseits ihre Rechtsprechung auf höchstem Niveau auszuüben und zu diesem Zweck das Zivilverfahren zielstrebig zu vervollkommnen und andererseits alles zu tun, um ihre Tätigkeit in den Gesamtprozeß staatlicher Leitung bewußt zu integrieren. Dabei geht es darum, den Rechtsverwirklichungsprozeß, d. h. die Gestaltung bestimmter gesellschaftlicher Beziehungen mit den Mitteln des Rechts, in seiner Totalität zu erfassen, seine einzelnen Bestandteile klarer herauszuarbeiten und die Verantwortlichkeit der verschiedenen Staatsorgane für ihren Teil, zugleich aber auch für die gesamte Rechtsverwirklichung zu präzisieren. Jeder muß begreifen, daß die Durchsetzung des Rechts nicht Selbstzweck, sondern immer nur Mittel zum Zweck nämlich der Wahrung und Durchsetzung bestimmter vom sozialistischen Staat geschützter und geförderter Interessen der Bürger usw. ist, wobei sich der Zweck niemals in einzelnen Rechtshandlungen erschöpft. Je nach Lage des Falles bedarf es mehr oder weniger Aktivitäten einer oder mehrerer Organisationen und Einrichtungen. Immer haben diese Aktivitäten jedoch einen Kern, um den sich alles dreht, nämlich die jeweiligen Beziehungen der Menschen. Auf sie sind von der Rechtsordnung her alle Aktivitäten gerichtet. Das gilt auch für die .Versorgungsverhältnisse. Ob es sich um wirtschaftsrechtliche, staatsrechtliche oder zivilrechtliche Probleme, um Planung, Beschaffung, Warenangebot, Reparaturwesen oder anderes handelt, immer steht die bedürfnis-, quantitäts- und qualitätsgerechte Versorgung des Bürgers im Mittelpunkt. Zwar gibt es zur Realisierung der Versorgungsaufgaben verschiedene Verantwortlichkeiten, diese müssen jedoch nahtlos ineinandergreifen, denn davon hängt der Gesamterfolg ab. Die Gerichte müssen deshalb sowohl durch ihre Rechtsprechung als auch auf andere Weise dazu beitragen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit auch auf dem Gebiet der Versorgungsverhältnisse immer vollkommener durchgesetzt wird. Sie müssen auf den gesamten Rechtsverwirklichungsprozeß Einfluß nehmen. Das heißt aber auch, daß sie die Bearbeitung der Eingaben auf zivilrechtlichem Gebiet nicht unbeachtet lassen dürfen. Ein Richter, der solche Streitigkeiten zu entscheiden hat und sich keinen Überblick über die Eingaben und ihre Bearbeitung bei den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Arbeiter-und-Bauern-Inspektio-nen und den staatlichen und genossenschaftlichen Wirtschaftsorganisationen verschafft, kann heute kaum 64;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 64 (NJ DDR 1972, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 64 (NJ DDR 1972, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte und dazu das feindliche Abwehrsystem unterlaufen; zur Erfüllung ihrer operativen Aufträge spezielle Mittel und Methoden anwenden; Die Aufgabenstellung und das Operationsgebiet der Diensteinheiten der Aufklärung Staatssicherheit verfolgt das Ziel: die Sicherheit und die Interessen der DDR. der sozialistischen Staatengemeinschaft. der kommunistischen Weltbewegungäund anderer revolutionärer Kräfte gefährdende oder beeinträchtigende. Pläne, Absichten, Agenturen. Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik lizensierten und vertriebenen Presseerzeugnissen ist nicht statthaft. Eingaben und Beschwerden dieser Verhafteten sind unverzüglich dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt vorzulegen.

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