Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 750

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 750 (NJ DDR 1968, S. 750); Arbeitsorganisation und Struktur zu schaffen und die Ausstattung der Gerichte zu typisieren. Bei der Einführung von Rationalisierungsmaßnahmen muß stets von der Notwendigkeit ihrer Komplexität ausgegangen werden, weil sonst die erstrebte Wirksamkeit nicht erreicht wird. Bleiben trotz des Einsatzes moderner technischer Hilfsmittel die herkömmlichen Organisationsformen der Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit unberührt, so werden Möglichkeiten, die Arbeit effektiver zu gestalten, nicht genutzt. Das kann zur ungenügenden Auslastung der Arbeitszeit führen. Aber auch die besten organisatorischen Lösungswege und die durchdachtesten Strukturpläne führen nicht zu einer besseren Arbeitsweise, solange das Denken und Handeln der Mitarbeiter nicht diesen neuen Organisationsformen entspricht. Deshalb ist die Rationalisierung eine erstrangige ideologische Aufgabe. Alle Rationalisierungsmaßnahmen sind erst dann verwirklicht, wenn sie bewußt von allen Mitarbeitern durchgesetzt werden. Diese Gedanken zum Inhalt der Rationalisierung zeigen, daß die Rationalisierung insbesondere die Leitungstätigkeit der Direktoren, aber auch die Tätigkeit aller Richter berührt. Sie ist nicht gewährleistet, wenn allein 'die Verwaltungsarbeit im Bereich der nichtjuristischen Mitarbeiter rationalisiert wird. Die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte muß sich daher unter Einbeziehung aller Mitarbeiter auf folgende Hauptkomplexe erstrecken: Gestaltung der Verwaltungsorganisation (Struktur, Arbeitsablauf, technische Ausstattung, Arbeitsplatzgestaltung), Organisation der richterlichen Arbeit, Organisation der Leitungstätigkeit des Direktors. Das sozialistische Recht ist ein wichtiger Hebel für die Entfaltung und Aktivierung der schöpferischen Kräfte des werktätigen Volkes7. Deshalb muß auch die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte dazu beitragen, daß durch eine hohe Qualität der Rechtsprechung die Rechte der Werktätigen garantiert sind und noch bessere Voraussetzungen für ein enges Verhältnis der Gerichte zur Bevölkerung geschaffen werden. Das verlangt eine solche Organisation der Verfahrensbearbeitung, daß eine konzentrierte und unbürokratische Durchführung von Verfahren gesichert ist. Es muß die Einheit von Gesetzlichkeit und rationeller Arbeit gewährleistet sein. Die Bestrebungen der Mitarbeiter der Kreisgerichte nach hoher Wirksamkeit ihrer Tätigkeit dürfen nicht durch mangelhafte Formen der Arbeitsorganisation zunichte gemacht werden. Eine rationelle Arbeitsorganisation schafft daher nicht nur bessere Bedingungen für die Mitarbeiter der Kreisgerichte selbst, sie nützt vor allem der Bevölkerung. Darüber hinaus führt sie auch zur Zeitersparnis für die am Verfahren Beteiligten und ermöglicht es den Mitarbeitern der Kreisgerichte, vor allem den Richtern, mehr Zeit für die Unterstützung der an den Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte aufzuwenden. Auch dadurch schafft sie wichtige Grundlagen für eine hohe Wirksamkeit der Rechtsprechung. Die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte hilft somit auch, die Tätigkeit der Kreisgerichte weiter zu demokratisieren, weil sich die sozialistische Demokratie u. a. darin ausdrückt, daß die staatliche Leitung der Gesellschaft für das Volk wahrgenommen wird und der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger dient. Die Rationalisierung trägt daher zur 7 W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gesaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“, NJ 1968 S. 648. Festigung des Vertrauens der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat bei. Grundsätze für die Durchsetzung der Rationalisierung Bei der Gestaltung einer rationellen Arbeitsorganisation der Kreisgerichte müssen folgende Grundsätze beachtet werden: Die Rationalisierung ist Bestandteil der Leitungstätigkeit der Direktoren und bildet eine Einheit mit der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit und der sozialistischen Menschenführung; die Rationalisierung verlangt die schöpferische Unterstützung durch alle Mitarbeiter; die Rationalisierung findet ihre Grenzen nicht in . bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, Arbeitsordnungen und zentralen Weisungen; die Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte verlangt eine rationelle Tätigkeit auch der anderen Rechtspflegeorgane. Da die komplexe sozialistische Rationalisierung nicht nur eine technische oder ökonomische, sondern zugleich eine bedeutsame politisch-ideologische Aufgabe ist8, ist jeder Direktor eines Kreisgerichts verpflichtet, seine Mitarbeiter zu einer richtigen Einstellung zur sozialistischen Rationalisierung zu erziehen. Dazu bestimmt § 9 GBA, daß der Betriebsleiter die Arbeit wissenschaftlich zu organisieren und das Betriebskollektiv so zu leiten hat, daß die Werktätigen ihre Aufgaben mit höchstem ökonomischen Nutzeffekt lösen und sich zu sozialistischen Persönlichkeiten mit hohem Bil-dungs- und Kultumiveau entwickeln können. Dabei kommt es darauf an, daß die Direktoren alle Mitarbeiter von der Notwendigkeit der Rationalisierung der Arbeitsorganisation überzeugen und vor allem solche moralischen Qualitäten, die den Nutzen der sozialistischen Rationalisierung wesentlich bestimmen, weiterentwickeln, wie die bewußte Mitarbeit, hohe Arbeitsdisziplin und die volle Ausnutzung der Arbeitszeit. Diese Überzeugungsarbeit ist nicht immer einfach, weil die Rationalisierung tiefgreifend die Arbeitsgewohnheiten der Mitarbeiter beeinflussen kann. Nicht immer ist gleich verständlich, warum sich z. B. ein Aufgabengebiet ändern muß, warum ein Umlernen und eine weitere Qualifizierung notwendig sind. Manche Mitarbeiter sind nur schwer von ihren bisher als unabänderlich angesehenen Arbeitsmethoden abzubringen und verhalten sich ablehnend. Deshalb dürfen neue Arbeitsmethoden nicht administrativ eingeführt werden. Es kommt vielmehr darauf an, geduldig durch bessere Arbeitsergebnisse neuer Methoden zu überzeugen. Dabei ist eine prinzipielle Auseinandersetzung mit solchen Auffassungen zu führen, die die Notwendigkeit rationeller Maßnahmen in Frage stellen. Solche Gegenargumente sind: Die Rechtsprechung sei geistig-schöpferische Arbeit, die abhängig vom Einzelfall zu gestalten sei und keine Rationalisierung zulasse; die Tätigkeit des Richters werde durch die Verfahrensordnungen bestimmt, die eine Rationalisierung seiner Arbeit nicht zuließen; die technisch-organisatorischen Arbeiten seien der Rechtsprechung untergeordnet, ihre Organisation habe sich daher nach dieser und nicht nach den Grundsätzen der Rationalisierung zu richten; der gesamte Arbeitsablauf ist seit langem einge- 8 Vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus (Referat auf dem vn. Parteitag der SED), Berlin 1968, S. 154. 75 0;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 750 (NJ DDR 1968, S. 750) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 750 (NJ DDR 1968, S. 750)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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