Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 442 (NJ DDR 1968, S. 442); Aktenmaterials erarbeiten sie sich eine Konzeption für den Ablauf der Hauptverhandlung. In dieser Konzeption ist festgelegt, welche Beweismittel wann notwendig sind, wie die gesellschaftlichen Kräfte am wirksamsten einzusetzen sind, welche Ursachen und begünstigenden Bedingungen sich bereits aus dem Akteninhalt ergeben und mit welchen Mitteln sie zu beseitigen sind. Die Richter waren überrascht, als sie nach einer bestimmten Zeit feststellten, daß sie ihre bisherige Arbeit mit viel unnötigem Ballast belastet hatten. Jetzt ist es uns möglich, an einem Verhandlungstage zwei Strafsachen mittleren Umfangs mit guter Qualität zu verhandeln. Bei größeren Verfahren wird zur schriftlichen Verhandlungskonzeption auch ein entsprechender Zeitplan ausgearbeitet. Diese neue Arbeitsweise machte es uns z. B. möglich, eine Strafsache gegen einen Fuhrunternehmer, der als Kommissionspartner des VEB Kraftverkehr das Volkseigentum um etwa 95 000 M geschädigt hatte, an einem Tage zu verhandeln. Die Sache hatte hinsichtlich der festgestellten Ursachen und Bedingungen dieser Straftat nicht nur für unseren Kreis, sondern für den ganzen Bezirk große Bedeutung. Gerade durch die Konzentration des Verfahrens auf einen Tag früher wären für die Verhandlung zwei bis drei Tage notwendig gewesen konnten alle leitenden Mitarbeiter des Verkehrswesens im Bezirk Erfurt zu dieser Verhandlung eingeladen und die Sache mit ihnen ausgewertet werden, was früher schon aus ökonomischen Gründen kaum möglich gewesen wäre. Heute können wir feststellen, daß sich die Bearbeitungsfristen beim Ermittlungsorgan, bei der Staatsanwaltschaft und auch beim Gericht erheblich verringert haben. So betrug die durchschnittliche Bearbeitungsfrist der Strafverfahren in den letzten fünf Monaten 35,5 Tage, wovon 19 Tage auf die Volkspolizei, 2,2 Tage auf die Staatsanwaltschaft und 14,3 Tage auf das Gericht entfallen. Ein Vergleich dieser Zahlen mit den von Winkler/Bahn genannten* zeigt, daß eine durchschnittliche Bearbeitungsfrist von etwa 35 Tagen für ein Verfahren durchaus real ist und demzufolge auch von den Rechtspflegeorganen anderer Kreise erreicht werden kann. Ein weiterer Vorteil unserer neuen Arbeitsweise besteht darin, daß Strafakten seit Monaten kontinuierlich eingehen. Es sind auch keine Reste mehr vorhanden, und alle Mitarbeiter, besonders aber die Richter, gewinnen Zeit, die sie für eine bessere Vorbereitung der Hauptverhandlung, für die Anleitung und Unterstützung der mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte und für die zur Nachbetreuung notwendigen Maßnahmen nutzen können. Uns bleibt auch mehr Zeit für die Öffentlichkeitsarbeit, denn gerade in dieser Hinsicht mußten früher viele Aufgaben, wie z. B. die Teilnahme an Auswertungen von Verfahren, die Kontrolle über die in der Verhandlung festgelegten Maßnahmen und über schriftliche Hinweise an Betriebe und Einrichtungen zu den sich aus dem Verfahren ergebenden Ursachen und Bedingungen, wegen der ständigen Verhandlungstermine häufig zurückgestellt werden. Außerdem gewinnen die Richter für die Qualifizierung mehr Zeit als früher; dies ist gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen Strafgesetze von besonderer Wichtigkeit. Die schnelle Bearbeitung der Strafsachen ist auch bei Verfahren gegen Jugendliche von außerordentlich großer Bedeutung. So haben wir gerade in Jugendstrafsachen eine Reihe von Verfahren durchgeführt, bei denen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Anzeige bis zum Urteil nur 19 Tage betragen hat und * Winkler / Bahn, „Maßnahmen zur Senkung der Arbeitsreste“, NJ 1968 S. 149 f. in denen es den Rechtspflegeorganen trotzdem gelungen ist, gute erzieherische Erfolge zu erreichen. Dafür ein Beispiel: Die Eltern des 15jährigen Angeklagten nahmen auf dessen allseitige Entwicklung zu einem ordentlichen Bürger unserer Republik keinen Einfluß. Sie sahen regelmäßig gemeinsam mit ihren Kindern Sendungen des Westfernsehens, und es zeigte sich deutlich, daß der Jugendliche dadurch zu einer Grenzverletzung angeregt wurde. Bereits in der Vorbereitung des Verfahrens wurde das im Betrieb tätige Schöffenkollektiv einbezogen, und es wurde ein Erziehungshelfer gewonnen, der schon im Ermittlungsverfahren an der Auswertung des Ermittlungsergebnisses im Kollektiv und dann auch an der Hauptverhandlung teilnahm. Dadurch konnte diese schnell und mit großer erzieherischer Wirksamkeit durchgeführt werden. Danach fanden sich sofort alle Erziehungsträger, das Berufsschulaktiv, der Verantwortliche für die Lehrausbildung, Vertreter der GST und der FDJ, der Erziehungshelfer (der gleichzeitig Lehrmeister des Jugendlichen war) mit den Eltern und dem Gericht zusammen, um konkrete Erziehungsmaß-, nahmen zu beraten. Diese wurden gesondert für Freizeit und Beruf festgelegt, und es wurde auf eine exakte Kontrolle geachtet. Nach Ablauf eines Jahres zeigte sich, daß der Jugendliche eine positive Entwicklung genommen hat. Seine Leistungen in der Berufsausbildung und in der Schule sind erheblich besser geworden; er gehört zum positiven Kern seiner Klasse und ist gesellschaftlichen Problemen gegenüber aufgeschlossen. Auch die Eltern tun alles, um die Arbeit der anderen Erziehungsträger zu unterstützen. Das Gericht beschränkte sich nicht allein darauf, den Jugendlichen zu einem verantwortungsbewußten Bürger unseres sozialistischen Staates zu erziehen; es nahm die Sache auch zum Anlaß, die in dem Verfahren aufgetretenen politisch-ideologischen Probleme mit den Schülern der Betriebsberufsschule zu diskutieren und gemeinsam mit den Lehrern an Hand des konkreten Beispiels auf die Schädlichkeit des Westfernsehens und einer nicht sinnvollen Freizeitgestaltung für die Entwicklung junger Menschen hinzuweisen. Die Leiter der Rechtspflegeorgane schätzen ein, daß die Bearbeitung der Strafsachen insgesamt besser geworden ist. Dabei kann jedoch nicht übersehen werden, daß die Qualität der Arbeit aller drei Rechtspflegeorgane maßgeblich davon abhängt, wie es das schwächste Glied in dieser Arbeitskette versteht, den ihm obliegenden Aufgaben gerecht zu werden. Die meisten Schwierigkeiten gibt es bei der Volkspolizei, und zwar dann, wenn Strafsachen von den Abschnittsbevollmächtigten zu bearbeiten sind. Es ist jedoch bereits jetzt abzusehen, daß durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen auch hier bald eine Verbesserung erreicht wird. Von nicht unerheblicher Bedeutung für die erfolgreiche Durchsetzung der von uns angewandten neuen Arbeitsmethoden sind die regelmäßigen (monatlichen) Auswertungen der Ergebnisse der Arbeit in einer gemeinsamen Sitzung der Leiter der drei Rechtspflegeorgane. In diesen Beratungen wird besonderer Wert darauf gelegt, an Hand einzelner Verfahren noch vorhandene Schwächen aufzuzeigen und in gemeinsamer Auseinandersetzung Wege zu ihrer Überwindung zu finden. Dabei sind uns die Anleitungsmaterialien der übergeordneten Rechtspflegeorgane eine wertvolle Hilfe. Es erfüllt uns mit Stolz, daß die Leiter der Rechtspflegeorgane im Bezirk unsere Erfahrungen durch eine gemeinsame Anweisung auf zunächst fünf weitere Kreise des Bezirks übertragen haben. Das hat dort ebenfalls zu einem Rückgang der Arbeitsreste sowie zu einer höheren Qualität der Arbeit geführt. 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 442 (NJ DDR 1968, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 442 (NJ DDR 1968, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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