Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 334 (NJ DDR 1967, S. 334); listischen Demokratie im Betrieb, die „eine hohe Verantwortung der Leiter, aber auch eine hohe Verantwortlichkeit und Disziplin der Werktätigen“ erfordert1. Unter diesem Gesichtspunkt untersuchte die Arbeitsgemeinschaft, die im Jahre 1965 gebildet worden und an der Ausarbeitung der Werkanordnung beteiligt war, wie auf der Grundlage der Werkanordnung im VEB Maxhütte gearbeitet wurde. Dabei kam sie zu folgenden Feststellungen: 1. Die Kriminalität wurde weiter zurückgedrängt Die Entwicklung der Kriminalität im VEB Maxhütte weist seit dem Jahre 1963 eine eindeutig sinkende Tendenz auf und machte im Jahre 1966 etwa 50 % des Standes von 1963 aus. Von den im Jahre 1966 angezeigten Straftaten entfallen auf: Diebstahl und Unterschlagung von Volkseigentum und persönlichem Eigentum 73,3 % Widerstand gegen die Staatsgewalt und Staatsverleumdung 8,6 % Körperverletzung 6.6 % Beleidigung 4,4 % Fahrlässige Transportgefährdung 4,4 % Unbefugte Benutzung von Kfz. 2.2 0 ,, Charakteristisch ist, daß sich fast drei Viertel aller im Jahre 1966 begangenen Straftaten gegen das Volkseigentum und das persönliche Eigentum richteten und in der überwiegenden Mehrzahl Gegenstände mit geringerem Wert betrafen. Bei den Angriffen gegen das Volkseigentum, die etwa 10 % der Eigentumsdelikte ausmachten, handelt es sich in der Hauptsache um geringfügige Material- und Werkzeugdiebstähle, deren Wert insgesamt 1300 MDN betrug. In den meisten Fällen entwendeten die Täter Schrott aus den Schrottlieferungen an die Maxhütte obwohl sie die Möglichkeit hatten, dieses Material im Betrieb zu kaufen , bearbeiteten es und versuchten dann, die Gegenstände aus dem Betrieb zu schaffen. Diese Handlungen stehen bei der Mehrzahl der Täter in krassem Widerspruch zu ihren zum Teil hervorragenden Produktionsleistungen. Die Angriffe gegen das persönliche Eigentum richteten sich gegen Geld und Wertsachen in einem Gesamtwert von 3300 MDN. Fast 50 % dieser Täter verletzten wiederholt die Arbeitsdisziplin und gaben sich übermäßig dem Alkoholgenuß nach der Arbeitszeit hin. Wesentliche begünstigende Faktoren der im Jahre 1966 festgestellten Eigentumsdelikte zeigten sich in einer ungenügenden Kontrolle und mangelnden Aufsicht durch die verantwortlichen Leiter, in der Sorglosigkeit der geschädigten Werktätigen, die die Räume, Kleiderschränke und andere Behältnisse während der Arbeitszeit unverschlossen ließen bzw. die Schlüssel auf den Schränken zurückließen, und im Herumliegenlassen von Arbeitsunterlagen, Material, Werkzeugen und Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Obwohl es sich, wie aus der Gesamtschadensumme zu ersehen ist, im Einzelfall nicht um größere Werte handelt, wird doch aus den begünstigenden Faktoren ersichtlich, daß der Grundgedanke der Werkanordnung Zurückdrängung der Kriminalität auf der Grundlage von Ordnung und Sicherheit im Betrieb noch nicht durchgängig verwirklicht wird. t Vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozialismus (Referat auf dem VII. Parteitag der SED), Berlin 1967, S. 70. 2. Die Verantwortung für die Erziehung von Rechtsverletzern ist gewachsen Die Werkanordnung hat dazu beigetragen, daß sich die Wirtschaftsfunktionäre und die Kollektive wesentlich verantwortungsbewußter um die Erziehung von Rechtsverletzern bemühen. Diese Aufgabe wird nicht mehr als eine Aufgabe angesehen, die ausschließlich der Kaderabteilung oder den Rechtspflegeorganen obliegt. Demzufolge konnten Erfolge nicht ausbleiben. Davon zeugen folgende Beispiele: Der Arbeiter O. war wegen verschiedener Straftaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bereits vor seiner Verurteilung und auch nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug und Wiederaufnahme in die Brigade hatte er wiederholt die Arbeit gebummelt, so daß mit ihm ernste Auseinandersetzungen geführt werden mußten und der Antrag auf Arbeitserziehung in Erwägung gezogen worden war. Durch die zielstrebigen Anstrengungen des Abteilungsleiters und der gesellschaftlichen Kräfte wurde jedoch nach anfänglichen Rückschlägen erreicht, daß O. ordentlich und zuverlässig arbeitet und inzwischen erfolgreich einen Facharbeiterlehrgang absolviert hat. Da er auf Grund seines ungefestigten Charakters nicht in der Lage war, aus eigener Kraft dem übermäßigen Alkoholgenuß zu entsagen, und dafür den größten Teil seines Arbeitslohnes ausgab, übernahm die Brigade mit seiner Zustimmung vorübergehend für ihn die „Haushaltsführung“. Täglich wurde ihm ein Betrag von 5 MDN zur Bestreitung seines unmittelbaren Lebensunterhalts ausgehändigt. Dadurch war es ihm möglich, sich in relativ kurzer Zeit ordentlich zu kleiden. Die Atmosphäre in dieser Brigade war somit eine Garantie dafür, daß sich Kollege O. in der Folgezeit negativen Einflüssen widersetzte, mit seinem Geld wirtschaften lernte und einen ordentlichen Lebenswandel führt. Der Werktätige N. war wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde im Berufungsverfahren bestätigt. Trotz mehrerer Aussprachen bei der Auswertung des Verfahrens konnten die Mitglieder der Brigade nicht von der Richtigkeit dieses Urteils überzeugt werden. Sie vertraten die Auffassung, daß unter Berücksichtigung aller Umstände der Tat und der Person des Täters eine bedingte Verurteilung vollauf ausreichend sei. Aus diesem Grunde regten sie über den Werkdirektor die Kassation des Urteils an. Auf Antrag des Generalstaatsanwalts wurde das Urteil dann vom Obersten Gericht kassiert. Das weitere Verhalten des Kollegen N. bestätigt die Richtigkeit der von der Brigade angeregten Maßnahmen. Er leistet eine ausgezeichnete Arbeit, führt zur Zeit das Brigadetagebuch und trägt viel zum erfolgreichen Brigadeleben bei. Wenn an diesen Beispielen die nahezu durchgängige Tendenz sichtbar wird, daß sich die Verantwortung der leitenden Kader und der Kollektive für die Erziehung der Rechtsverletzer verstärkt hat, so soll damit nicht gesagt werden, daß es nicht auch im VEB Maxhütte noch Fälle gibt, wo trotz aller Anstrengungen nicht die gewünschten Erfolge eintraten. Dabei spielen der mangelnde Wille des Rechtsverletzers, die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens strikt einzuhalten, und negative Einflüsse außerhalb des Betriebes eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auf die Bedeutung des koordinierten Vorgehens der Betriebe mit den gesellschaftlichen Kräften des Wohngebiets ist daher zu Recht schon öfter hingewiesen worden. Zur Gewährleistung der raschen Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben, insbesondere in den Arbeitsprozeß, hat sich in den 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 334 (NJ DDR 1967, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 334 (NJ DDR 1967, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie tgjrot werden, sind die Abteilungen verantwort! ich, älTo und Registrierung der Effekten hat nach der Kör-jcndurchsuchung der Verhafteten zu erfolgen.

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