Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 698

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 698 (NJ DDR 1966, S. 698); Rationalisierung der Arbeit des Staatlichen Notariats Eisenach Schostock/Peller haben in ihrem Beitrag „Rationalisierung der Arbeit der Gerichte“ (NJ 1966 S. 161) alle Leiter und Mitarbeiter der Justizorgane aufgefordert, sich „Klarheit über die objektive Notwendigkeit einer systematischen Rationalisierung zu verschaffen und schöpferisch an der Lösung der dargelegten Aufgaben mitzuarbeiten“. Dieser Hinweis ist auch in den Staatlichen Notariaten nicht ungehört verhallt. Das Notaraktiv des Bezirks Erfurt befaßt sich schon seit längerem mit Fragen der Rationalisierung. Es kam zu der einhelligen Auffassung, daß auch bei den Staatlichen Notariaten durch eine zweckmäßige Arbeitsorganisation und durch rationelle Arbeitsmethoden die optimale Erfüllung der Aufgaben gesichert werden muß. Die im Bezirk Erfurt durchgesetzten Maßnahmen, durch bessere Arbeitsorganisation einzelne Sachbearbeiterplanstellen einzusparen und durch Anwendung der Stellenplanverordnung die übrigen Sachbearbeiter höher zu entlohnen, haben sich als nützlich erwiesen. Das Staatliche Notariat Eisenach hat fünf Notarplanstellen und 4 Sachbearbeiterplanstellen. Unsere Arbeitsbedingungen wurden aber durch solche Faktoren wie dauernde Unterbesetzung mit No- taren, Besetzung mit Notarpraktikanten, Ausscheiden ausgebildeter Sach-bearbeiterinnen, Neueinstellung von nicht ausgebildeten Teilbeschäftigten ständig erschwert. Deshalb war es unerläßlich, die Tätigkeit der Sach-bearbeiterinnen zu spezialisieren. Da wir nicht für jeden Notar eine Saehbearbeiterin hatten, die qualifiziert genug war, eine Geschäftsstelle zu führen, reduzierten wir unsere vier Geschäftsstellen auf zwei, die jeweils für zwei Notare zuständig sind. Jede Geschäftsstelle führt ein eigenes Register. Die Aktendeckel der beiden Geschäftsstellen sind zur besseren Übersicht in verschiedenen Farben gehalten. Durch diese Zentralisation wird die Verteilung - der Eingänge und das Heraussuchen der Akten erleichtert. Die als Geschäftsstellenleiter tätigen Sachbearbeiterinnen haben ständig einen guten Überblick über den Geschäftsablauf und werden nicht Übermäßig mit Schreibarbeiten belastet. Die von den Geschäfsstellen- arbeiten freigestellten Sachbearbeiterinnen werden überwiegend zum Schreiben eingesetzt. Diese Tätigkeit entspricht ihrer Qualifikation, ihren Wünschen und Fähigkeiten. Durch diese Organisation der Arbeit ist ein rationeller Einsatz aller Mitarbeiter gewährleistet. Die Sachbearbeiterinnen sind darüber hinaus noch für andere Arbeiten des Staatlichen Notariats verantwortlich. So ist eine Sachbearbeiterin verantwortlich für den Verkauf von Kostenmarken, eine für den Testamenteschrank, eine für das Archiv, eine für die Post, usw. Diese Aufteilung der Verantwortungsbereiche war sogar möglich, obwohl überwiegend Teilbeschäftigte tätig sind. Die AR-Sachen haben wir aus dem Register herausgenommen und registrieren sie so, wie es bei den Gerichten üblich ist. Dadurch wird erreicht, daß das Register übersichtlich ist und die NR-Akten lückenlos im Aktenfach verwahrt werden können. Zur Feststellung, wer von den Notaren einen bestimmten Vorgang bearbeitet, wird das Kurzzeichen des Notars in Spalte 6 des Notariatsregisters eingetragen. Die Festlegung der Verantwortung jeder Sachbearbeiterin sichert den technischen Arbeitsablauf des Notariats. Dem Arbeitsablauf entsprechend wurden auch die Mitarbeiter auf die einzelnen Arbeitsräume verteilt. So ist z. B. das Arbeitszimmer der Sachbearbeiterin, die die Kartei führt, sowohl vom Zimmer des Leiters als auch von den Geschäftsstellen unmittelbar zu erreichen. Alle Neueingänge werden vom Leiter sofort dieser Mitarbeiterin übergeben und von ihr nach Überprüfung und eventueller Aktenbeifügung an die zuständige Geschäftsstelle weitergereicht. Dadurch wird vermieden, daß unnötig neue Akten bzw. neue Karteikarten angelegt werden. Sterbefallanzeigen werden nach Überprüfung durch den zuständigen Notar in die Geschäftsstelle und von dort an die Sachbearbeiterin weitergeleitet. Diese bearbeitet den Vorgang eigenverantwortlich (z. B. Aufforderung zum Erbscheinsantrag, Ablieferung von Testamenten, usw.). Bei der Bearbeitung von Nachlaßsachen haben wir folgende Arbeitsmethode entwickelt: Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen und ist auch kein Grundbesitz vorhanden, so werden den Hinterbliebenen Einladungen im Umschlag als Drudesache übersandt mit der Auf- forderung, wegen der Nachlaßregelung zu einer unverbindlichen Rücksprache beim zuständigen Notar vorzusprechen. Diese Einladungskarten werden durch Stempelaufdruck auf Postkarten hergestellt. Die Bürger machen von dieser Möglichkeit gern Gebrauch. Aufwand und Nutzen stehen in einem guten Verhältnis zueinander. Das Vertrauen der Bürger zum Notariat wird gestärkt, und es ergeben sich daraus zahlreiche notarielle Geschäfte, wie z. B. Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungen über beweglichen Nachlaß, Testamentserrichtungen, u. a. m. Besonders bewährt hat sich die Methode, den Bürgern bei der Zusendung von Einladungen zur Beurkundung von Rechtsgeschäften milzuteilen, welche Gebühren etwa entstehen werden. Die Bürger werden gleichzeitig gebeten, entsprechende Vorschüsse zu zahlen. Dadurch wurde erreicht, daß die Notariatsgebühren zu etwa 60 % als Kostenvorschüsse durch Kauf von Kostenmarken entrichtet werden. Kann der Kostenpflichtige nicht sofort zahlen, händigen wir ihm eine ausgefüllte Zahlkarte zur Überweisung der Kosten auf unser Postscheckkonto aus. Das hat dazu geführt, daß Kostensollstellungen fast völlig weggefallen sind. So mußten im 1. Halbjahr 1966 lediglich in sechs Fällen Gebühren im Werte von 42,40 MDN zum Soll gestellt werden. Dadurch wurde der Arbeitsaufwand geringer. Postgebühren wurden eingespart, und die Buchhaltung des Kreisgerichts wurde wesentlich entlastet. Außerdem ist eine zügige Einziehung der Kosten gesichert. Auch der Arbeitsaufwand bei der Beurkundung von Testamenten und einfachen Verträgen konnte um etwa 40 % gesenkt werden, weil wir für diese Beurkundungen jetzt Vordrucke verwenden, die durch entsprechendes Eindrücken in die Urkundenformulare hergestellt bzw. als Sonderdruck von uns bestellt wurden. Da in unserem Kreis verhältnismäßig viele gemeinschaftliche gegenseitige Testamente errichtet werden, sind wir dazu übergegangen, bei der Beurkundung von Testamenten einige Durchschläge anzufertigen und diese mit dem Testament aufzubewahren. Damit ersparen wir umfangreiche Schreibarbeiten nach Eröffnung des Testaments. Eigenschriftliche Testamente geben wir zum Fotokopieren an das Bezirksgericht. Damit wird nicht nur Schreibarbeit eingespart, die Beteiligten erhalten auch die Möglichkeit, sich wegen des getreuen Schriftbildes des Testaments besser zur Gültigkeit äußern zu können. Urkunden werden bei uns meist mit 698;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 698 (NJ DDR 1966, S. 698) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 698 (NJ DDR 1966, S. 698)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen zur gemeinsamen Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit den Kontrollorganen des Nachbarstaates genutzt werden sich auf dem lerritorium des Nachbarstaates befinden. sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X