Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 596

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 596 (NJ DDR 1966, S. 596); nologie. Bei der kriminologischen Erhebung handele es sich um eine spezifische Forschungsmethode, die nicht mit der auch in anderen Wissenschaftsdisziplinen angewendeten schriftlichen Befragung identisch sei. Die kriminologische Erhebung diene im wesentlichen der Erfassung und Sammlung der bereits im Strafverfahren oder im Zusammenhang damit getroffenen Feststellungen, die Aufschluß darüber geben, warum eine Straftat begangen wurde. Ausgangspunkt sei dabei das Erfassen der Straftat in ihrer konkreten Erscheinung. Vor einer Überbetonung einzelner kriminologischer Forschungsmethoden müsse gewarnt werden; deshalb bedürfe auch die kriminologische Erhebung der Kombination mit anderen Forschungsmethoden, um eine etwaige Beeinträchtigung des Wahrheitsgehalts auszuschließen. Auf der Grundlage einer ersten Analyse der verwendeten Fragebogen unterbreitete Blüthner Vorstellungen über die etappenweise vorzunehmende kriminologische Erhebung. Die Fragebogen enthielten im wesentlichen nur solche Fakten, die Einsichten in die Phänomenologie der zu untersuchenden Kriminalitätserscheinung gäben. Es würden die klassifizierenden Merkmale sowie die innere Struktur der Erscheinung erforscht. Diese Ergebnisse bedürften aber der theoretischen Verarbeitung, um die Gesetzmäßigkeiten aufzudecken. Die dazu erforderlichen Arbeitsstufen könnten in der Kriminologie als die strukturale und funktionale Wesensbestimmung bezeichnet werden. Die Notwendigkeit der theoretischen Verarbeitung nach der eigentlichen Erhebung sei deshalb hervorzuheben, weil nicht selten die häufigsten Faktoren schlechthin'als die Ursachen der Kriminalitätserscheinung ausgegeben werden. Aus den bisherigen Erfahrungen ergebe sich, daß ein hohes Niveau der kriminologischen Erhebungen mittels Fragebogen hauptsächlich durch eine hohe Qualität der Vorarbeiten, durch eine exakte Formulierung der Fragen und eine entsprechende Quantifizierung bestimmt werde. Dabei sichere die Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftsdisziplinen ein richtiges methodisches Vorgehen. Abschließend ging der Referent auf die kriminologisch bedeutsamen Wechselbeziehungen und Zusammenhangsysteme ein. Es habe sich als richtig erwiesen, die kriminologische Untersuchung der gesamten Kriminalität nach drei Zusammenhangsystemen vorzunehmen: 1. die inneren Systembedingungen beim Straftäter; 2. das wirksame System der inneren und äußeren Bedingungen in der aktuellen Handlungssituation; 3. das System der die Täterpersönlichkeit in ihrer bisherigen Entwicklung charakterisierenden Erscheinungen. Hinsichtlich der kriminologischen Untersuchungen von einzelnen Deliktsgruppen komme es darauf an, das spezielle Zusammenhangsystem der Deliktsgruppen herauszuarbeiten. Blüthner schlug dazu vor, jeden neu ausgearbeiteten Fragebogen von einem Gremium aus Vertretern verschiedener Wissenschaftszweige auf seine Brauchbarkeit und Vollständigkeit begutachten zu lassen. Über einige Methoden sozial-psychologischer Gruppenforschung und ihre Verwendung für die kriminologische Forschung sprach Frau Löschner, Aspirantin am Institut für Psychologie an der Friedrich-Schiller-Uni-versität Jena. Ausgehend von der Tatsache, daß jeder Mensch in verschiedenen Gruppen lebt, in z. T. recht unterschiedliche Gruppen integriert ist, die in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher Intensität alle sein Verhalten, seine Wertmaßstäbe usw. bestimmen oder beeinflussen, unterstrich Frau Löschner die große Bedeutung und den Aussagewert sozialpsychologischer Gruppenforschung. Aus der in jeder Gruppe vorhandenen Gliederung (Funktionsteilung), also aus Über- und UnterordnungsVerhältnissen und der dadurch bedingten oder zugewiesenen Rolle der einzelnen Gruppenmitglieder, ließen sich wichtige Rückschlüsse auf das Verhalten der Gruppen, die Gestaltung des Gruppenlebens und die Persönlichkeit der Gruppenmitglieder ziehen. Die Stellung des einzelnen in der Gruppe lasse sich u. a. mit der Methode des Partnerwahlversuchs relativ gut bestimmen. Die Stellung des einzelnen zu anderen Mitgliedern der Gruppe, das Kommunikationsnetz der Gruppe und der unterschiedliche Anschluß einzelner an dieses Netz seien nicht nur für die Sozialpsychologie, sondern auch für die Kriminologie außerordentlich interessante Fragen. Die sozialpsychologischen Methoden eröffneten zwar prinzipielle Möglichkeiten auch für kriminologische Untersuchungen, jedoch sei eine schematische Übertragung nicht möglich. Diplom-Psychologe Fröhlich, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin, sprach über Strukturaspekte einer wissenschaftlichen Untersuchung und behandelte folgende Bestandteile oder Stadien einer wissenschaftlichen Untersuchung: 1. Theoretische Leitlinien der Untersuchung, 2. Thematik der Untersuchung, 3. Ziele der Untersuchung (Phänomenologie, Konditional- und Kausalanalyse, Modellierung, effektive Veränderung), 4. Fragestellung der Untersuchung, 5. Arbeitshypothese der Untersuchung, 6. Methodik der Untersuchung (Methode als „Werkzeug“ zur Erfassung des Gegenstands der Untersuchung), 7. Voruntersuchung, 8. Hauptuntersuchung, 9. Auswertung der Untersuchungsbefunde, 10. Interpretation der Ergebnisse, 11. Hypothesenbeantwortung (vier Möglichkeiten: verifiziert, falsifiziert, modifiziert, irrelevant), 12. Theoretische Verallgemeinerung. Über die Methodik der Einstellungsmessung, dargestellt am Beispiel der Einstellung zum Alkoholismus, referierte Dr. Schmidt, Oberassistent am Institut für Sozialhygiene der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Er hob die Bedeutung der Einstellungsdiagnostik für die sozialistische Bewußtseinsbildung, bei der Beurteilung von Personen und für jede erzieherische Einflußnahme überhaupt hervor. Unter Einstellungen seien „im Leben erworbene, generalisierte Subjektdispositionen von relativer Konstanz“ zu verstehen, die das Handeln (Verhalten) und Erkennen der Menschen entscheidend beeinflussen. Die Problematik der Einstellungsmessung liege vor allem darin, daß Einstellungen nicht unmittelbar gemessen, sondern durch Beobachtung des Verhaltens bzw. durch Äußerungsanalyse der Probanden erschlossen werden müssen. Am Beispiel empirischer Untersuchungen über die Einstellung von Jugendlichen zur gesunden Lebensweise beschrieb Schmidt die Methode der indirekten Einstellungsmessung mit Hilfe eines skalierten Fragebogens. Dieses Verfahren sei geeignet, Einstellungen zu objektivieren, quantifizierend zu erfassen und subjektive Willkür in der Deutung der Ergebnisse weitgehend auszuschalten. Die Bedeutung dieser Methode für die kri-mirfologische Forschung bestehe vor allem darin, daß 1. der Einstellungswandel meßbar gemacht werden könne, 2. die Einstellung verschiedener Gruppen zu einem bestimmten Sachverhalt verglichen werden könne. 596;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 596 (NJ DDR 1966, S. 596) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 596 (NJ DDR 1966, S. 596)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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