Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 138

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138); für sein Verhalten zu tragen, soweit er als normaler Mensch voll zurechnungsfähig ist. Beide Seiten sind allgemein bekannt und in einer dialektischen Theorie des Zusammenhangs, die sich mit dem Menschen befaßt, berücksichtigt. Wir wollten hier nur noch einmal auf sie hinweisen, weil sie wesentliche Bestandteile des dialektischen Determinismus sind, die in der Kritik am mechanischen Determinismus herausgearbeitet wurden. Zugleich machen sie aber auch die Kompliziertheit des objektiven Zusammenhangs deutlich. Jeder Mensch ist nur ein Knotenpunkt in einem vielfach verschlungenen Netz von Beziehungen, und es ist in jedem Einzelfall schwierig, diesen Knoten zu lösen. Würde man jedem der einwirkenden Faktoren gleiche Bedeutung zusprechen, ihren inneren Zusammenhang nicht herausarbeiten und damit Wesentliches von Unwesentlichem nicht trennen, dann ware die Lösung des Knotens überhaupt unmöglich. Der Wissenschaftler wie der Richter muß in der Lage sein, das von ihm untersuchte Ereignis, den von ihm betrachteten Prozeß in seiner wesentlichen Veränderung zu begreifen. Lenin hat darauf immer wieder hingewiesen: „Um einen Gegenstand wirklich zu kennen, muß man alle seine Seiten, alle Zusammenhänge und .Vermittlungen“ erfassen und erforschen. Wir werden das niemals vollständig erreichen, die Forderung der Allseitigkeit wird uns aber vor Fehlern und vor Erstarrung bewahren.“1 Was Lenin für jeden Gegenstand betonte, trifft um so mehr zu, w'enn man das Verhalten eines Menschen zu beurteilen hat. Zugleich war die Auseinandersetzung Lenins jedoch gegen den Eklektizismus gerichtet, der verschiedenartige Komponenten einfach miteinander verband, ohne ihr Wesen zu bestimmen und ohne in der Gewichtigkeit der verschiedenen Faktoren zu differenzieren. Die Forderung nach Allseitigkeit muß deshalb mit einer Methodologie gekoppelt sein, die uns hilft, die Vielzahl der Beziehungen zu differenzieren, um dem Eklektizismus vorzubeugen. Hier treffen sich marxistische Philosophie und juristische Theorie in ihrem Bestreben, durch die Ausarbeitung des dialektischen Determinismus eine wesentliche Hilfe für die Rechtspraxis zu sein. Daß es sich hierbei auch um wesentliche Aufgaben der Rechtswissenschaft handelt, wird von Juristen ebenfalls betont. So schreibt Stiller: „Die Unklarheiten in methodologischen Fragen spiegeln sich besonders in den Ursachenauffassungen wider, die in den bisher veröffentlichten theoretischen Arbeiten, in den von der Praxis erarbeiteten Analysen und auch in der Strafrechtspraxis selbst vertreten werden. Sie finden auch in der Tätigkeit der Untersuchungsorgane ihren Ausdruck. Das ist eine Bedingung dafür, daß die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten in der Regel noch ungenügend erforscht werden und damit sowohl die Strafrechtsprechung als auch die darüber hinausgehende Verbrechensvorbeugung kein genügendes Fundament erhält.“1 2 Hier wird deutlich, daß die marxistischen Philosophen eine wichtige Aufgabe zu erfüllen haben, indem sie den Juristen bei der Beantwortung der in der Rechtspflege auftretenden methodologischen Fragen helfen. Dabei soll jedoch von Anfang an darauf verwiesen werden, daß es sich hier nicht um die Anwendung einer fertigen Theorie auf noch ungelöste Probleme handelt. Auch der dialektische Determinismus als wichtige Teiltheorie des dialektischen und historischen Materialismus be- 1 Lenin, Werke. Bd. 32, Berlin 1961, S. 85. 2 Kriminalitätsursachen und ihre Überwindung, Berlin 1964, S. 29. darf der weiteren Ausarbeitung. Hier kann aber die Rechtsprechung und können die Rechtswissenschaftler durch die Formulierung ihrer Probleme wesentliche Anregungen zur Entwicklung der marxistischen Philosophie geben. Die marxistische Philosophie löst keineswegs automatisch durch ihre Existenz die juristischen Probleme wie die von ihr ausgearbeitete Methodologie auch noch nicht die fertige Methodologie der Rechtswissenschaft ist. Das unterstreicht aber nur noch mehr den notwendigen Meinungsstreit zwischen Juristen und Philosophen, in dessen Verlauf die Philosophen die Aussagen des dialektischen Materialismus präzisieren können und die Juristen aus der Philosophie Anregungen zum Durchdenken von Auffassungen erhalten, die in der Rechtsprechung wirksam sind. Zur Anwendung philosophischer Erkenntnisse in der Rechtspraxis Wir wollen die allgemein charakterisierten Schwierigkeiten, die bei der Anwendung philosophischer Thesen auf juristische Sachverhalte entstehen, etwas verdeutlichen. In die Beurteilung eines in der Rechtsprechung relevanten Ereignisses gehen verschiedene Beziehungen ein, die berücksichtigt werden müssen, um eine schematische Anwendung der marxistischen Philosophie zu vermeiden: Erstens handelt es sich natürlich bei jedem zu untersuchenden Rechtsfall um Kausalbeziehungen. Hier ist also die Anwendung des dialektischen Determinismus direkt erforderlich, weil die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen, die zu dem zu beurteilenden Ereignis führten, notwendige Voraussetzung für die Rechtsprechung ist. Insofern spielt eine richtige Kausalauffassung, die Klärung des Verhältnisses von Ursachen, Anlaß, Bedingungen usw. eine große Rolle. Hier muß die marxistische Philosophie die Beziehungen zwischen diesen wesentlichen Kategorien des dialektischen Determinismus weiter ausarbeiten und sie anwendungsbereit für die Rechtswissenschaft machen, was die Weiterführung der schon begonnenen Diskussion zwischen Philosophen und Juristen um Kausalität und Bedingungen erfordert. Zweitens handelt es sich jedoch bei einem Rechtsfall um ein Ereignis, das nicht genauso analysiert werden kann wie das Ergebnis eines naturwissens'chaft-lichen Experiments. Ein experimentelles Ergebnis ist von bestimmten Schmutzeffekten, die das Ergebnis zufällig beinflussen könnten, gereinigt worden. Das Experiment verlief unter bestimmten definierten Bedingungen. Sein Ergebnis wird danach ausgewertet, ob es eine bestimmte Theorie oder Teile einer Theorie bestätigt oder widerlegt. Im Experiment interessiert gerade nicht die Einmaligkeit des Ablaufs, sondern die Reproduzierbarkeit, die uns hilft, allgemein notwendige und wesentliche Zusammenhänge, also Gesetze, zu finden3. Dabei kann der Charakter der Gesetze verschieden sein. Es kann sich um dynamische oder statistische, um Struktur- oder Bewegungsgesetze handeln. Insofern geht der Zufall in naturwissenschaftliche Betrachtungen nur in der Hinsicht ein, als im zufälligen Ereignis die reproduzierbaren Zusammenhänge festgestellt werden oder beispielsweise das den zufälligen Zerfall eines Atoms bestimmende statistische Gesetz gefunden wird. Hier ist also das Verhältnis von Zufall und Gesetz wesentlich, wobei das Ergebnis der Analyse das Gesetz sein muß. Die Beurteilung von Sachverhalten in der Rechtsprechung verlangt eine differenziertere Betrachtung des Verhältnisses von Notwendigkeit und Zufall. Das zu beurteilende Ereignis, beispielsweise ein Verkehrs- 3 Zur Beziehung zwischen Gesetz und Kausalität und zu der hier vertretenen Determinismusauffassung vgl. Hörz, Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin 1962; Hörz, „Zum Verhältnis von Kausalität und Determinismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1963, Heft 2, S. 157 ft. 138;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X