Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 138

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138); für sein Verhalten zu tragen, soweit er als normaler Mensch voll zurechnungsfähig ist. Beide Seiten sind allgemein bekannt und in einer dialektischen Theorie des Zusammenhangs, die sich mit dem Menschen befaßt, berücksichtigt. Wir wollten hier nur noch einmal auf sie hinweisen, weil sie wesentliche Bestandteile des dialektischen Determinismus sind, die in der Kritik am mechanischen Determinismus herausgearbeitet wurden. Zugleich machen sie aber auch die Kompliziertheit des objektiven Zusammenhangs deutlich. Jeder Mensch ist nur ein Knotenpunkt in einem vielfach verschlungenen Netz von Beziehungen, und es ist in jedem Einzelfall schwierig, diesen Knoten zu lösen. Würde man jedem der einwirkenden Faktoren gleiche Bedeutung zusprechen, ihren inneren Zusammenhang nicht herausarbeiten und damit Wesentliches von Unwesentlichem nicht trennen, dann ware die Lösung des Knotens überhaupt unmöglich. Der Wissenschaftler wie der Richter muß in der Lage sein, das von ihm untersuchte Ereignis, den von ihm betrachteten Prozeß in seiner wesentlichen Veränderung zu begreifen. Lenin hat darauf immer wieder hingewiesen: „Um einen Gegenstand wirklich zu kennen, muß man alle seine Seiten, alle Zusammenhänge und .Vermittlungen“ erfassen und erforschen. Wir werden das niemals vollständig erreichen, die Forderung der Allseitigkeit wird uns aber vor Fehlern und vor Erstarrung bewahren.“1 Was Lenin für jeden Gegenstand betonte, trifft um so mehr zu, w'enn man das Verhalten eines Menschen zu beurteilen hat. Zugleich war die Auseinandersetzung Lenins jedoch gegen den Eklektizismus gerichtet, der verschiedenartige Komponenten einfach miteinander verband, ohne ihr Wesen zu bestimmen und ohne in der Gewichtigkeit der verschiedenen Faktoren zu differenzieren. Die Forderung nach Allseitigkeit muß deshalb mit einer Methodologie gekoppelt sein, die uns hilft, die Vielzahl der Beziehungen zu differenzieren, um dem Eklektizismus vorzubeugen. Hier treffen sich marxistische Philosophie und juristische Theorie in ihrem Bestreben, durch die Ausarbeitung des dialektischen Determinismus eine wesentliche Hilfe für die Rechtspraxis zu sein. Daß es sich hierbei auch um wesentliche Aufgaben der Rechtswissenschaft handelt, wird von Juristen ebenfalls betont. So schreibt Stiller: „Die Unklarheiten in methodologischen Fragen spiegeln sich besonders in den Ursachenauffassungen wider, die in den bisher veröffentlichten theoretischen Arbeiten, in den von der Praxis erarbeiteten Analysen und auch in der Strafrechtspraxis selbst vertreten werden. Sie finden auch in der Tätigkeit der Untersuchungsorgane ihren Ausdruck. Das ist eine Bedingung dafür, daß die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten in der Regel noch ungenügend erforscht werden und damit sowohl die Strafrechtsprechung als auch die darüber hinausgehende Verbrechensvorbeugung kein genügendes Fundament erhält.“1 2 Hier wird deutlich, daß die marxistischen Philosophen eine wichtige Aufgabe zu erfüllen haben, indem sie den Juristen bei der Beantwortung der in der Rechtspflege auftretenden methodologischen Fragen helfen. Dabei soll jedoch von Anfang an darauf verwiesen werden, daß es sich hier nicht um die Anwendung einer fertigen Theorie auf noch ungelöste Probleme handelt. Auch der dialektische Determinismus als wichtige Teiltheorie des dialektischen und historischen Materialismus be- 1 Lenin, Werke. Bd. 32, Berlin 1961, S. 85. 2 Kriminalitätsursachen und ihre Überwindung, Berlin 1964, S. 29. darf der weiteren Ausarbeitung. Hier kann aber die Rechtsprechung und können die Rechtswissenschaftler durch die Formulierung ihrer Probleme wesentliche Anregungen zur Entwicklung der marxistischen Philosophie geben. Die marxistische Philosophie löst keineswegs automatisch durch ihre Existenz die juristischen Probleme wie die von ihr ausgearbeitete Methodologie auch noch nicht die fertige Methodologie der Rechtswissenschaft ist. Das unterstreicht aber nur noch mehr den notwendigen Meinungsstreit zwischen Juristen und Philosophen, in dessen Verlauf die Philosophen die Aussagen des dialektischen Materialismus präzisieren können und die Juristen aus der Philosophie Anregungen zum Durchdenken von Auffassungen erhalten, die in der Rechtsprechung wirksam sind. Zur Anwendung philosophischer Erkenntnisse in der Rechtspraxis Wir wollen die allgemein charakterisierten Schwierigkeiten, die bei der Anwendung philosophischer Thesen auf juristische Sachverhalte entstehen, etwas verdeutlichen. In die Beurteilung eines in der Rechtsprechung relevanten Ereignisses gehen verschiedene Beziehungen ein, die berücksichtigt werden müssen, um eine schematische Anwendung der marxistischen Philosophie zu vermeiden: Erstens handelt es sich natürlich bei jedem zu untersuchenden Rechtsfall um Kausalbeziehungen. Hier ist also die Anwendung des dialektischen Determinismus direkt erforderlich, weil die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen, die zu dem zu beurteilenden Ereignis führten, notwendige Voraussetzung für die Rechtsprechung ist. Insofern spielt eine richtige Kausalauffassung, die Klärung des Verhältnisses von Ursachen, Anlaß, Bedingungen usw. eine große Rolle. Hier muß die marxistische Philosophie die Beziehungen zwischen diesen wesentlichen Kategorien des dialektischen Determinismus weiter ausarbeiten und sie anwendungsbereit für die Rechtswissenschaft machen, was die Weiterführung der schon begonnenen Diskussion zwischen Philosophen und Juristen um Kausalität und Bedingungen erfordert. Zweitens handelt es sich jedoch bei einem Rechtsfall um ein Ereignis, das nicht genauso analysiert werden kann wie das Ergebnis eines naturwissens'chaft-lichen Experiments. Ein experimentelles Ergebnis ist von bestimmten Schmutzeffekten, die das Ergebnis zufällig beinflussen könnten, gereinigt worden. Das Experiment verlief unter bestimmten definierten Bedingungen. Sein Ergebnis wird danach ausgewertet, ob es eine bestimmte Theorie oder Teile einer Theorie bestätigt oder widerlegt. Im Experiment interessiert gerade nicht die Einmaligkeit des Ablaufs, sondern die Reproduzierbarkeit, die uns hilft, allgemein notwendige und wesentliche Zusammenhänge, also Gesetze, zu finden3. Dabei kann der Charakter der Gesetze verschieden sein. Es kann sich um dynamische oder statistische, um Struktur- oder Bewegungsgesetze handeln. Insofern geht der Zufall in naturwissenschaftliche Betrachtungen nur in der Hinsicht ein, als im zufälligen Ereignis die reproduzierbaren Zusammenhänge festgestellt werden oder beispielsweise das den zufälligen Zerfall eines Atoms bestimmende statistische Gesetz gefunden wird. Hier ist also das Verhältnis von Zufall und Gesetz wesentlich, wobei das Ergebnis der Analyse das Gesetz sein muß. Die Beurteilung von Sachverhalten in der Rechtsprechung verlangt eine differenziertere Betrachtung des Verhältnisses von Notwendigkeit und Zufall. Das zu beurteilende Ereignis, beispielsweise ein Verkehrs- 3 Zur Beziehung zwischen Gesetz und Kausalität und zu der hier vertretenen Determinismusauffassung vgl. Hörz, Der dialektische Determinismus in Natur und Gesellschaft. Berlin 1962; Hörz, „Zum Verhältnis von Kausalität und Determinismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1963, Heft 2, S. 157 ft. 138;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 138 (NJ DDR 1966, S. 138)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Gewährleistung ihrer Konspiration und Arbeitsfähigkeit eine Reihe spezifischer Bedingungen zu beachten. Bekanntlich kennt dort jeder jeden. Alles was von der Norm abweicht, wird aufmerksam registriert.

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