Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 301 (NJ DDR 1964, S. 301); kommen nach alledem entsprechend dem Wesen der Kriminalität nur solche Erscheinungen aus dem gesellschaftlichen und individuellen Bereich in Frage, die dieses Wesen selbst enthalten. Schließlich wird die Kriminalität nicht durch eine einzelne Erscheinung, sondern durch einen Komplex von Erscheinungen hervorgebracht, d. h., eine Mehrzahl von Faktoren bewirkt den Umschlag von der Möglichkeit in die Wirklichkeit. Darhit entsteht auch das Problem ihrer Klassifizierung, worauf in diesem Beitrag nicht näher eingegangen werden kann. Wie die Kriminalität keine einheitliche, homogene Erscheinung ist, sind auch die Ursachen der Kriminalität keine homogene Erscheinung. Sie umfassen die unterschiedlichen Nachwirkungen der in der DDR überwundenen Ausbeutungsverhältnisse und bestimmte, nicht den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus entsprechende Alltagsverhältnisse (Lebens- und Arbeitsverhältnisse) der Menschen und auch noch das imperialistische System, besonders in Westdeutschland, sein Wirken und seine'Auswirkungen. Ursachen der Kriminalität sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des ihnen eigenen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen Dabei bestehen zwischen den objektiven und subjektiven Umständen keine mechanischen Beziehungen. Die Menschen haben trotz des Wirkens der objektiven Umstände objektiv die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ihrem Willen gemäß sich in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu verhalten oder ihnen wie bei der Straftat entgegenzuwirken (Willensfreiheit). Damit tritt unter der Gesamtheit der hier bezeichneten Ursachen der Kriminalität der subjektive Faktor, die individuell-bewußtseinsmäßigen Elemente, hervor. Ihnen kommt unter den Ursachen der Kriminalität wesentliche Bedeutung zu; ohne ihre Wirksamkeit ist Kriminalität undenkbar. Zu den Ursachen der einzelnen Straftat Bei der Erforschung der Ursachen der Einzelstraftat stehen wir vor der Aufgabe, die entsprechenden Kausalrelationen zu untersuchen. Das sind erstens die Beziehungen zwischen dem Entschluß zur Begehung einer Straftat und dem individuellen Bewußtsein des Täters, zweitens die Beziehungen zwischen diesem Bewußtsein und seinen Quellen und drittens die Beziehungen zwischen dem Tatentschluß und seiner Verwirklichung sowie den objektiven und subjektiven (inneren und äußeren) Bedingungen, die beim konkreten Täter den Umschlag der Möglichkeit strafbaren Verhaltens in die Wirklichkeit bewirkten. Bei jeder konkreten Kausalbeziehung, die untersucht wird, sind auch die Begriife „Ursache“ und „Bedingung“ anzuwenden. Als Ursache - werden im folgenden jene Bedingungen bezeichnet, die für die jeweilige Folge oder Wirkung wesentlich sind, in einem inneren Verhältnis zur Wirkung stehen und bestimmend wirken. Kausalbeziehungen zwischen dem individuellen Bewußtsein des Täters und dem Tatentschluß Der Kausalrelation zwischen dem individuellen Bewußtsein und dem Entschluß zur Begehung einer Straftat kommt zunächst eine besondere Bedeutung zu®. Sie ist wichtig, um das Wesen der Straftat zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Sie ist 1 So Hartmann/Leksdhas in einem bisher unveröffentlichten Manuskript, „Zur Theorie der Ursachen, Bedingungen und Anlässe der Kriminalität in der DDR“. 8 Die Bezeichnung „Entschluß zur Begehung einer Straftat“ soll auch die pflichtwidrige Entscheidung bei Fahrlässigkeitsdelikten mit umfassen. wesentlich, um die individuelle Erziehung des Täters erfolgreich zu gestalten und gleiche Denkweisen und Gewohnheiten bei anderen Bürgern zu überwinden. Schließlich sind die Feststellungen zum individuellen Bewußtsein der Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, warum der Täter unter unseren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen noch ein zurückgebliebenes Bewußtsein besitzt, wo dafür die Quellen liegen bzw. wodurch es genährt wurde und welche Erscheinungen dabei begünstigend mitgewirkt haben. Den differenzierten Straftaten in der DDR liegt ein qualitativ unterschiedliches und in sich verschieden strukturiertes Bewußtsein zugrunde. Ohne hier eine allseitige Darstellung der bisherigen Forschungsergebnisse geben zu wollen, sind bei aller Differenziertheit im einzelnen und möglichen Übergängen im wesentlichen drei Hauptgruppen individuell-bewußtseinsmäßiger Ursachen zu unterscheiden: Einer kleinen Gruppe von Verbrechen liegen Denkweisen zugrunde, die wesentlich durch die imperialistischen Einflüsse geprägt sind. Es handelt sich dabei um verschiedene Formen der imperialistischen, menschenfeindlichen Ideologie, einer feindlichen Einstellung zur Arbeiter-und-Bauern-Macht, die vor allem zu Staatsverbrechen führt, oder um eine menschenverachtende Haltung oder eine grundlegende und schwere Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Ihre Struktur im einzelnen wird durch individuelle Momente des betreffenden Täters bestimmt, die erst in ihrem Zusammenhang ein geschlossenes Bild von der konkreten bewußtseinsmäßigen Ursache des Verbrechens vermitteln. Einer anderen Gruppe von Straftaten liegen mehr oder weniger starke Züge des Wirkens bürgerlicher Ideologien oder der bürgerlichen Psychologie oder auch des Alltagsbewußtseins zugrunde. Hierzu gehören z. B solche, die Ausdruck von Egoismus, Rücksichtslosigkeit oder einer disziplinlosen Haltung des Täters oder auch von rückständigen, gesellschaftswidrigen Denk- und Lebensgewohnheiten sind. Die Straftaten der dritten Gruppe sind die Folge eines Nachlassens der Willensanspannung oder des Pflichtbewußtseins. Sie führen vor allem zu Fahrlässigkeitsdelikten* 8 8 9. Trotz der hier vorgenommenen Betonung der individuellbewußtseinsmäßigen Ursache für den Tatentschluß darf diese Beziehung nicht verabsolutiert werden. Die Aufdeckung der ersten Kausalrelation genügt nicht den heutigen Erfordernissen. Die marxistische Lehre des Determinismus10 zwingt uns, nicht bei der ideellen Triebkraft des Straf taten tschlusses stehenzubleiben, sondern die sie bewegenden Triebkräfte aufzudecken. Lediglich die ideelle Triebkraft zu sehen, heißt noch nicht den marxistischen Boden bezogen zu haben. Engels kritisiert den alten Materialismus, „ weil er die wirksamen ideellen Triebkräfte als letzte Ursache hinnimmt, statt zu untersuchen, was denn hinter ihnen steht, was die Triebkräfte dieser Triebkräfte sind. Nicht darin liegt die Inkonsequenz, daß ideelle Triebkräfte anerkannt werden, sondern darin, daß von diesen nicht weiter zurückgegangen wird auf ihre bewegenden Ursachen.“11 * * Es kommt folglich auf eine Mehrzahl von Kausalrelationen an, die erforscht werden müssen. Der marxistische Determinismus rechtfertigt aber nicht, diese unterschiedlichen Kausalbeziehungen zu verwischen oder in den allgemeinen objektiven Zusammenhang 8 Vgl. Lupke/Seidel, „Zur gesetzlichen Regelung der Zurech- nungsfähigkeit und des Vorsatzes“, NJ 1964 S. 145. 10 Vgl. Hörz, „Zum Verhältnis von Kausalität und Determinismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1963, Heft 2, S. 157 ff. 11 Engels, „Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassi- schen deutschen Philosophie“, Marx/Engels, Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Bd. n, Berlin 1952, S. 365. 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 301 (NJ DDR 1964, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 301 (NJ DDR 1964, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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