Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 49

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 49 (NJ DDR 1963, S. 49); ihm jedoch in einem Punkt zuzustimmen: Infolge des Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Festigung der politisch-moralischen Einheit des Volkes sind gegenwärtig bessere Voraussetzungen geschaffen worden, die Rechtsprechung noch wirksamer und unmittelbarer zu einem Werkzeug der Einschränkung, der systematischen Zurückdrängung der Kriminalität zu machen. Denn wie in allen Fragen der Entwicklung der Gesellschaft, nimmt auch in der Kriminalitätsbekämpfung die Rolle des bewußten Elements ständig zu. Die Kriminalität systematisch zurückzudrängen, bedeutet aber vor allem, einen entschiedenen Kampf gegen die Ursachen und Bedingungen zu führen, die gegenwärtig noch Kriminalität hervorbringen. Die Untersuchung der Ursachen der Kriminalität wird demzufolge vor allem unter zwei Gesichtspunkten geführt, die unterschiedliche Aspekte aufweisen und verschiedene Arbeitsmethoden verlangen: einerseits geht es um die Klärung der Ursachen der Kriminalität und ihrer begünstigenden Bedingungen im „großen Maßstab“ für unsere gegenwärtige Entwicklungsetappe in der DDR, für einzelne große Verbrechensgruppen. Diese Problematik umfaßt die theoretische Klärung der Wurzeln der Kriminalität und der Bedingungen ihres Wirkens in der DDR. Um hier zu richtigen Resultaten kommen zu können, ist vor allem die Auswertung der Statistik und eines umfangreichen Materials über die Kriminalität in der DDR erforderlich. Der zweite Gesichtspunkt der Ursachenforschung ist begrenzter, aber nicht weniger wichtig. Geht es im ersten Fall gewissermaßen um die „Strategie“ der Verbrechensbekämpfung, die Festlegung bestimmter umfassender Maßnahmen im gesamtstaatlichen Rahmen, so geht eg hier um die „Taktik“, um die Untersuchung der Fragen, die Gegenstand des einzelnen Strafverfahrens sein müssen. Die Bedeutung dieser Richtung in der Ursächenfor-schung ergibt sich aus den Gründen, die im Artikel von Harrland genannt wurden. Die gegenwärtige Periode verlangt die bewußte Teilnahme der Gerichte am Kampf um die Senkung der Kriminalität. Sie verlangt, daß jedes einzelne Verfahren so durchgeführt wird, daß die Ursachen der Straftat sichtbar und Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen werden. Dazu ist aber erforderlich, sorgfältig zu untersuchen, worauf die Gerichte bei der konkreten Strafsache ihre Aufmerksamkeit zu lenken haben und wie die Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Handlung vor sich gehen muß. Das bedeutet vor allem, sorgfältig den Umständen jedes einzelnen Falles nachzugehen, Wesentliches und Unwesentliches zu scheiden, um zu verallgemeinernden Schlußfolgerungen zu kommen. Wie notwendig solche Untersuchungen sind, sei hier nur an Hand der von Harrland angeführten Probleme der Rückfallkriminalität erläutert. Das Problem hat sicherlich viele sehr wichtige Aspekte. Ein sehr wes ent lieber und bisher, wie es scheint, ungenügend beachteter Umstand ist aber der, daß beim Rückfall, vor allem bei dem nicht einschlägigen und dem erstmaligen Rückfall (den Fällen, die zahlenmäßig, trotz abnehmender Tendenz, gegenwärtig noch die Mehrzahl der Rückfalltaten bilden), in erster Linie die Frage zu stellen ist wie denn das erste Urteil erzieherisch gewirkt hat. Jeder Rückfall bedeutet doch zu allererst, daß die vorhergehende Verurteilung bzw. der sich an sie anschließende Strafvollzug nicht den erzieherischen Erfolg erreicht hat, der erzielt werden sollte; die Ursachen gesetzwidrigen Verhaltens beim Täter wurden nicht ausgeräumt. Wie ersichtlich, wirft auch das Problem des Rückfalls gleichzeitig die Frage nach der Wirksamkeit des einzelnen Gerichtsurteils hinsichtlich der Aufklärung und Beseitigung der Ursachen strafbarer Handlungen auf. Ursachen und Bedingungen der Kriminalität Im Zusammenhang mit der Aufgabe, die Ursachen der Kriminalität zu klären, wird jetzt in Theorie und Praxis häufig die Frage aufgeworfen, was eigentlich unter den Ursachen der Kriminalität zu verstehen sei, wie sich die Ursachen von den begünstigenden Bedingungen der Kriminalität unterscheiden. Der gegenwärtige Stand unserer theoretischen Auffassungen wurde bereits in der Besprechung der Arbeit von Sacha-r o w * sowie in anderen Arbeiten3 4 dargelegt. Damit ist diese schwierige Frage noch keineswegs zufriedenstellend gelöst. Der theoretische Ausgangspunkt für die Behandlung aller Fragen, die hiermit Zusammenhängen, müssen die Feststellungen im Entwurf des Parteiprogramms zur Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung sein: „In der Deutschen Demokratischen Republik wurden mit der Überwindung der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse die sozialökonomischen Wurzeln der Verbrechen im wesentlichen beseitigt. Der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus vollzieht sich jedoch unter den Bedingungen des Kampfes gegen sehr zählebige, kapitalistische Lebens- und Denkgewohnheiten, die durch feindliche Einflüsse von außen immer neue Nahrung erhalten. Dies wirkt auch auf die Kriminalität ein. Die richtige Anwendung des sozialistischen Rechts erfordert die allseitige Berücksichtigung dieses komplizierten Prozesses der Umwälzung der Gesellschaft, in dem die Menschen alte Gewohnheiten und Auffassungen abstreifen.“5 6 Aus den Feststellungen der Partei und des Staatsrates sowie aus den auf ihnen beruhenden bisherigen Forschungsergebnissen lassen sich jedoch bereits jetzt einige praktische Schlußfolgerungen für die Aufgaben bei der Untersuchung der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität ziehen. Vor den Strafverfolgungsorganen und insbesondere den Gerichten stehen auf der Grundlage einer genauen Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts, d. h. der sorgfältigen Ermittlung der objektiven Wahrheit vor allem zwei Fragen, die in jedem Strafverfahren konkret beantwortet werden müssen. Die erste Frage lautet, wie der Täter zu einer solchen Einstellung gekommen ist, die schließlich sein strafbares Handeln bestimmt hat, d. h., warum und wie sich bei dem Menschen, mit dem das Gericht im konkreten Fall zu tun hat, noch solche Überreste des Alten, wie Arbeitsscheu, Habgier, Eigennutz, Nachlässigkeit oder Pflichtvergessenheit, entwickeln oder erhalten konnten, und zwar mit solcher Intensität, daß er eine Straftat begehen konnte. Die Beantwortung dieser Frage erfordert ein tiefes Eindringen in die persönliche und geistige Entwicklung des Täters, ein genaues Verfolgen seiner Lebensweise in unserer Gesellschaft. Es muß aber betont werden, daß es sich hier nicht um die bisher übliche „Erforschung der Täterpersönlichkeit“ handelt, wie sie in vielen Verfahren üblich ist. Es geht um die Beantwortung der konkreten Frage, wie sich im Bewußtsein, im Denken und Fühlen des Täters eine Haltung entwickelt hat, die schließlich zu der vorliegenden Straftat führen konnte. Es geht weiter darum, 3 M. Benjamin, „Die Persönlichkeit des Verbrechers und die Ursachen der Kriminalität in der UdSSR“, NJ 1962 S. 562 fl. 4 Melzer/Klotsch, „Zu einigen Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft“, NJ 1962 S. 210; Benjamin/Lekschas/Renneberg/Weber, „Die weitere Entwicklung der sozialistischen Strafrechtspflege erfordert die Ausmerzung des Dogmatismus in der Strafrechtswissenschaft!“, Staat und Recht 1962, Heft 7/8, S. 1216; Buchholz, „Sorgfältige Untersuchung der Täterpersönlichkeit“, Staat und Recht 1962, Heft 10, S. 1726 f.; Luther, Die Ursachen der Jugendkriminalität konkret erforschen“, NJ 1962 S. 594 fl.; Streit, „Die sozialistische Rechtsordnung und der Kampf gegen die Kriminalität“, NJ 1963 S. 3. 6 ND vom 23. November 1962, S. 6. 49;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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