Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 656

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 656 (NJ DDR 1962, S. 656); suchungsführer, Staatsanwälte, Richter und Studenten der juristischen Fakultäten anzusprechen. Im Kapitel I (Einführung in die sowjetische Kriminalistik) wird für die Untersuchung von Verbrechen der enge Zusammenhang und die Bedingtheit von Taktik, Technik und Methodik der Kriminalistik hervorgehoben. Die Kriminalistik wird als „eine einheitliche, organisch zusammenhängende Disziplin“ und nicht als eine „einfache, mechanische Vereinigung technischer, taktischer und methodischer Verfahren und Mittel der Untersuchung“ (S. 24) aufgefaßt. Leider wird in diesem Abschnitt nicht sichtbar, wodurch die Vervollkommnung der kriminalistischen Taktik bestimmt wird. Die immer stärkere Einbeziehung der Werktätigen in die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität verlangt die Herausbildung und Weiterentwicklung bestimmter operativ-taktischer Methoden. Hierfür trägt auch der Staatsanwalt Verantwortung, denn bei der Kontrolle und Anleitung der Untersuchungsorgane muß er die gesellschaftliche Wirksamkeit der angewandten kriminalistischen Methoden kritisch einschätzen. In dem Abschnitt über die Methode der sowjetischen Kriminalistik wird an die sowjetischen Kriminalisten die Forderung gestellt, „sich auf die konkreten Aufgaben der Praxis zu orientieren, die aktuellen Fragen, die vom Leben diktiert werden, zu lösen und die Richtigkeit ihrer eigenen Schlußfolgerungen in der praktischen Arbeit der Untersuchungsorgane zu überprüfen. Die lebendige, schöpferische Verbindung mit den Unter-suchungs- und Gerichtsorganen bereichert die sowjetische Kriminalistik und erhöht ihr wissenschaftliches Niveau“ (S. 25). Diese Aufgabe gilt auch für die Kriminalistik in der DDR, und die Initiative der sowjetischen Kriminalisten in der Forschungsarbeit auf den Gebieten der kriminalistischen Technik, der Untersuchungstaktik und der Methodik der Untersuchung einzelner Verbrechensarten, die für die schnelle Überwindung der Kriminalität in der Sowjetunion außerordentlich bedeutsam ist, sollte uns Vorbild und Ansporn sein. Autor des Kapitels „Spurenkunde“ (S, 78 ff.) ist der bekannte Gerichtsmediziner und Kriminalist Prof. Dr. J. M. Kubizki. Hervorzuheben ist die Plastizität seiner Ausführungen und vor allem auch der große praktische Sinn, der sich z. B. in solchen Feinheiten widerspiegelt wie dem Hinweis, die Erdreste am Gipsabguß der Spur auf ein Blatt Papier abzubürsten, weil diese Substanz beispielsweise gebraucht werden kann, „um festzustellen, ob sie von dem Schuh, der die Spur hinterlassen hat, ,mitgebracht1 oder ,fortgeschleppt‘ wurde“ (S. 82). Von besonderem Interesse sind die Ausführungen über die Papillarlinienexpertise bei Handspuren (S. 86 ff.)4. Auffälligerweise wird nichts über die in bürgerlichen I.ehrbüchern geforderte Anzahl der Minutien (überwiegend mindestens elf) zum Nachweis der Identität gesagt. Offensichtlich sind auf Grund der wissenschaftlichen Identifizierungstheorie soldie Gedanken in der Sowjetunion längst überwunden. Mitunter findet man aber in der DDR noch Staatsanwälte und Richter, die eine kategorische Aussage in einer Papillarlinienexpertise nicht anerkennen wollen, wenn eben nicht mindestens elf Einzeleigentümlichkeiten als übereinstimmend in der Vergleichs- und Tatortspur festgestellt wurden. Eine solche Beweiswürdigung ist formal, denn es wird von der Qualität der Minutien abstrahiert. Auch das Kapitel über die kriminalistische Dokumentenuntersuchung (S. 193 ff.) zeichnet sich durch eine ' In einer Neuauflage des Buches sollte auf die erläuternden Ausführungen, wie sie im russischen Original enthalten sind, zu den Begriffen palmoskopische und phalangometrische Expertise (vgl. S. 94 russ.) nicht verzichtet werden. präzise und methodisch geschickte Darlegung aus. Hier muß man vor allem auf den Abschnitt „Die Einschätzung der Schriftexpertisenakte durch den Untersuchungsführer und das Gericht“ (S. 247 ff.) hinweisen. Es werden wesentliche Gesichtspunkte zur Einschätzung der Expertisenakte für Schriftuntersuchungen herausgearbeitet, die analog auch für andere Gutachten zutreffen. Praktische Hinweise für den Umgang mit Dokumenten und ihre Besichtigung im Rahmen der Ermittlungen sollten auch bei uns die schlechte Gewohnheit einiger Staatsanwälte und Richter überwinden helfen, Aufzeichnungen und Vermerke auf Schriftstücken, die als Sachbeweise dienen, zu machen, sie zu lochen, einzuheften, zu falten usw. Von großer Bedeutung für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsorgane ist auch der Abschnitt über die Taktik der Durchführung gerichtlicher Expertisen (S. 408 ff.). Schon diese Problemstellung ist originell. Ausgehend von den Arten der gerichtlichen Expertise (kriminaltechnische, gerichtsmedizinische, gerichtspsychiatrische und buchhalterische), werden die Fragen behandelt, ob und wann die Anordnung einer Expertise notwendig ist, wie die Vorbereitung des Expertisenmaterials sein muß, wie der Sachverständige auszuwählen ist usw. Die Hinweise für die richtige Formulierung der Fragen, die der Expertise zur Entscheidung aufgegeben werden, und die taktischen Besonderheiten bei der Anordnung einer Wiederholungsexpertise (Zweit-bzw. Obergutachten) sind auch für unsere Praxis sehr instruktiv. Wichtig ist die durch die Expertiseninstitutionen in der UdSSR auf gestellte Regel, daß Wiederholungsexpertisen einer Kommission besonders qualifizierter und erfahrener Sachverständiger anvertraut werden (S. 416). Zweckmäßigerweise werden dazu diejenigen Sachverständigen mit herangezogen, die die erste Untersuchung durchführten. Im Prozeß der kollektiven Wiederholungsuntersuchung kann sich der erste Sachverständige entweder von' seinem Irrtum überzeugen lassen und ihn berichtigen, oder die anderen Sachverständigen kommen zu demselben ursprünglichen Ergebnis wie er. Diese Kollegialexpertise ist der richtige Weg zur verantwortungsvollen Einschätzung umstrittener Erstbegutachtungen. Das ist auch für die Praxis der DDR empfehlenswert. Die Einschätzung des Gutachtens ist für die Beweiswürdigung und Beweisführung wichtig. Im Lehrbudi wird präzise dargelegt, wie die Überzeugungskraft und das Material der Expertise zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht dabei der Wahrheitsgehalt der Merkmale. Mitunter wird durch den Sachverständigen im Gutachten über die Widerspiegelung der objektiven Realität und der auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertung der Merkmale kein Wort verloren, weil eben eine gewisse Anzahl von Merkmalen übereinstimmt. -Lediglich von diesen Übereinstimmungen ausgehend, werden Schlußfolgerungen auf die Identität gezogen. Man muß aber die übereinstimmenden und die unterschiedlichen Merkmale beachten. Gerade davon, wie es der Sachverständige versteht, Widersprüche zwischen den Merkmalen zu klären, hängt die Überzeugungskraft des Gutachtens gab. Das muß sich im Gutachten widerspiegeln, sonst wird der Beweiswert gemindert, was ein Grund dafür sein kann, eine Wiederholungsexpertise anzufordern (S. 421). Das Kapitel über die Untersuchungsbesichtigung (S. 280 ff.), in dem die Tatortuntersuchung und andere Arten der Besichtigung durch Gericht und Untersuchungsorgane behandelt werden, enthält allgemeine Grundsätze für die Untersuchungsbesichtigung durch Richter und Staatsanwälte im Gegensatz zur Untersuchungsbesichtigung bei der Expertisendurchführung des Sachverständigen. Bei der Anleitung der Unter- 656;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 656 (NJ DDR 1962, S. 656) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 656 (NJ DDR 1962, S. 656)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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