Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 446

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 446 (NJ DDR 1962, S. 446); beim Erforschen der Praxis; oft begegnet man sogar einer ungenügenden Tatsachenforschung. Das. führt zwangsläufig dazu, daß Verallgemeinerungen nicht ausreichend bewiesen werden und letztlich nur hypothetischen Charakter tragen. Lenin sagte über die Methode der Tatsachenforschung: „Auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Erscheinungen gibt es ein außerordentlich verbreitetes und ebenso fehlerhaftes Verfahren, nämlich das Herausgreifen einzelner Tatsachen und das Jonglieren mit Beispielen. Beispiele einfach Zusammentragen, macht keine Mühe, hat aber auch keine oder nur rein negative Bedeutung, denn worauf es ankommt, das ist die konkrete historische Situation, auf die sich die einzelnen Fälle beziehen. Tatsachen sind, nimmt man sie in ihrer Gesamtheit, in ihrem Zusammenhang, nicht nur .hartnäckige1, sondern auch unbedingt beweiskräftige Dinge. Nimmt man aber einzelne Tatsachen, losgelöst vom Ganzen, losgelöst aus ihrem Zusammenhang, sind die Daten lückenhaft, sind sie willkürlich herausgegriffen, dann ist das eben nur ein Jonglieren mit Daten oder etwas noch Schlimmeres.“3 Tatsachenforschung, verbunden mit der Analyse der Praxis, kann auf keinen Fall durch eine „Begründung“ der Thesen mit Hilfe einzelner Beispiele ersetzt werden4; und erst recht können rein logische Deduktionen nicht überzeugen und zu wissenschaftlich begründeten Resultaten führen. Wir dürfen auch nicht vor der mitunter sehr mühevollen wissenschaftlichen Kleinarbeit zurückschrecken, die mit der empirischen Methode notwendig verbunden ist. Wichtig ist es auch, von starren Verabsolutierungen wegzukommen, weil sie ein Ignorieren der Vielfalt und Kompliziertheit der konkreten gesellschaftlichen Erscheinungen und ihrer dialektisch bedingten Entwicklung darstellen. So wenden sich Melzer und Klotsch zu Recht gegen die allgemeine These, jedes Verbrechen sei Ausdruck des Klassenkampfes. Im Lehrbuch des Strafrechts der DDR, Allgemeiner Teil, gibt es neben zahlreichen, durchaus richtigen Feststellungen auch Bemerkungen, welche die Differenziertheit der strafrechtlichen Probleme ignorieren und deshalb nicht aufrechterhalten werden können. So heißt es bei der Charakterisierung des Verbrechens als einer gesellschaftlichen Handlung: „Indem der Verbrecher mit seinem Handeln gesellschaftliche Verhältnisse verletzt oder zerstört, stellt er sich außerhalb der gemeinsamen Anstrengungen der Massen für die Verwirklichung der Politik des Friedens und die Schaffung der Einheit Deutschlands.“5 6 Im Lehrbuch wird insgesamt gesehen das Suchen nach Klarheit bei den einzelnen Problemen zu wenig spürbar. Abgesehen von den einleitenden Bemerkungen, in denen auf den erreichten Stand der Strafrechtswissenschaft eingegangen wird, sind die dort vertretenen Thesen vielfach als unumstößliche und absolute Wahrheit formuliert, so als sei alles bereits vollständig geklärt bzw. keinen Veränderungen unterworfen. Das verschleiert die tatsächlichen Probleme und erzieht deshalb auch viel zu wenig zu einem kritischen und schöpferischen Verarbeiten des dargelegten Stoffes. Auch im allgemeinen ist der Meinungsstreit in der Strafrechtswissenschaft noch immer völlig ungenügend entwickelt. Zuweilen begegnet man sogar der Tatsache, daß vorhandene Forschungsergebnisse in wissenschaft- 3 W. I. Lenin, Werke, Bd. 23, Berlin 1957, S. 285. 5 Vgl. Rutkewitsch/Kojan, „Uber konkret soziologische For- schungsmethoden“, Sowjetwissenschaft (Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge) 1961, Heft 8, S. 892 ft. 6 Lehrbuch des Strafrechts der DDR, Allgemeiner Teil, Berlin 1957, S. 266. liehen Arbeiten unbeachtet bleiben. Das gilt im Prinzip auch für die nicht genügend systematische Auswertung der Sowjetwissenschaft und der Wissenschaft der anderen sozialistischen Staaten. Es kommt jetzt darauf an, die dogmatischen Auffassungen zu korrigieren und den Rückstand in der Strafrechtswissenschaft aufzuholen und dabei das Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis voll zu verwirklichen. In der Forschungsarbeit muß mehr und mehr die Perspektivplanung angestrebt werden, wobei die Aufgaben mit den zuständigen zentralen Staatsorganen abgestimmt werden müssen, damit die Forschungsarbeit praktischen Erfordernissen Rechnung trägt. Durch eine solche Planung muß jeder Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden. Man könnte z. B. daran denken, evtl, beim Ministerium der Justiz zur Lösung der grundsätzlichen Aufgaben der Leitung der Forschungsarbeit einen Wissenschaftlichen Beirat zu schaffen. Es wäre auch wünschenswert, wenn die Vorschläge, die bis zum September 1962 für die Beratung im Staatsrat auszuarbeiten sind, außer zu weiteren Maßnahmen der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege speziell zu den Aufgaben und der Organisation der Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts Stellung nehmen würden. In verstärktem Maße sollte die komplexe Forschung verwirklicht werden. Für die Klärung spezieller Fragen, wie z. B. der Bekämpfung der Jugendkriminalität, der Einschränkung der Rückfallkriminalität und der Verhütung fahrlässiger Straftaten, sollten Forschungsgemeinschaften mit einer konkreten Aufgabenstellung gebildet werden, in denen außer Strafrechtlern auch Ärzte, Psychologen, Pädagogen usw. mitarbeiten könnten. Wichtig ist auch im Interesse der Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit die Einbeziehung von interessierten und befähigten Praktikern in die Forschungsarbeit. Die Leitung der gegenwärtig schon bestehenden Forschungsgruppen muß dabei verstärkt werden, um eine größere Planmäßigkeit und Wirksamkeit der dort zu leistenden Arbeit zu erreichen. Die Formen der Verbindung mit der Praxis werden sicher entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung nach Art und Dauer verschieden sein müssen. Unter Umständen könnte man von der Möglichkeit der Vertragsforschung als einer bestimmten Form der Verbindung zwischen Theorie und Praxis Gebrauch machen. Hierzu ■wurden ja gute Erfahrungen in den Gesetzgebungskommissionen gesammelt, die durchaus verallgemeinert werden können. Bei dieser Zusammenarbeit ist es auch möglich, gute Beispiele aus der Praxis für die wissenschaftliche Verallgemeinerung auszuwerten. Es muß angestrebt werden, daß die Forschungsarbeiten nach Möglichkeit zu konkreten Empfehlungen und Vorschlägen für die Praxis gelangen, ohne dabei etwa in Praktizismus zu verfallen und „Rezepte“ zu entwickeln. Denn die Praxis wünscht gar keine Rezepte, sondern eine wissenschaftliche Anleitung zu selbständigem, schöpferischem Handeln. Es ist aber auch eine Verpflichtung für die Wissenschaft, die Wirksamkeit und den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Forschungsresultate in der Praxis systematisch zu überprüfen. Dabei ist die Kriminalstatistik ein wichtiges Hilfsmittel. Die Vertiefung und die damit verbundene Verbesserung des Verhältnisses zwischen Theorie und Praxis wird entscheidend dazu beitragen, dogmatische Erscheinungen in der Strafrechtswissenschaft zu überwinden. 9 Vgl. dazu Hager, „Die Verbindung von Theorie und Praxis und der Kampf gegen den Dogmatismus in den Gesellschafts-wissenschaften1-1, Einheit 1961, Heit 7, S. 1018.0, 446;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 446 (NJ DDR 1962, S. 446) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 446 (NJ DDR 1962, S. 446)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten hat auf der Grundlage der Befehle, Richtlinien und anderen Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:. Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermitt sozialistischen Rechts ins-ahrensrechts im Zusammen-lungsverfahren hat auf der Grundlose der Besoffl üoO der Partei zu erfoloen. l; sind und bleiben die: für die Tätigkeit der Linie des Untersuchungsorganes im Strafverfahren gebunden. Es ist nunmehr möglich, den Versuch der definitorischen Bestimmunge des Begriffs strafprozessuale Beweismittel zu unternehmen.

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