Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 445

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 445 (NJ DDR 1962, S. 445); publik, in der der Sozialismus errichtet wird, die Zukunft ganz Deutschlands verkörpert und vorbereitet. Die nationale Frage in Deutschland und ihre Lösung existiert nicht außerhalb der historischen Prozesse, sie hat einen tiefen sozialen Inhalt. Westdeutschland ist eine ganze Epoche in der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben und muß notwendig den gesellschaftlichen Rückstand überwinden und zu uns aufschließen. Das ist zugleich der Weg der Lösung der nationalen Frage. Die nationalen und sozialen Fragen unseres Volkes können deshalb auch nur unter Führung der Arbeiterklasse gelöst werden. Damit ist zugleich der Boden für die Behandlung der westdeutschen Staats- und Rechtsfragen gegeben, die den Kampf der Arbeiterklasse und aller demokratischen und friedliebenden Kräfte in Richtung auf die Durchsetzung der historischen Gesetzmäßigkeit unterstützen muß. Im Nationalen Dokument wird bewiesen: „Der Sieg des Sozialismus in der DDR steht nidit nur im Einklang mit den nationalen Interessen des ganzen deutschen Volkes, sondern ist Voraussetzung für eine glückliche Lösung der nationalen Frage, für die Überwindung der Spaltung. Die weitere Voraussetzung für die Wiederherstellung der Einheit der Nation ist die Überwindung der Herrschaft des Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit allen friedliebenden und demokratischen Kräften.“ Mit der These von der Verteidigung der bürgerlichen Gesetzlichkeit wird das Massenbewußtsein von der Notwendigkeit des Sturzes der Macht der Imperialisten und Militaristen nicht geweckt. Sie dient nicht der Um- schichtung des Kräfteverhältnisses in Westdeutschland, sondern orientiert gewissermaßen zurück Es ist sicher richtig, daß wir alles unterstützen müssen, was die Macht der Monopole und der Ultras einschränkt, aber zugleich müssen wir deutlich machen, auf welchem Weg, mit welchen Kräften und unter wessen Führung dieser Kampf allein erfolgreich sein kann. Die Verwirklichung des Minimalpi'ogramms heißt nicht, bei bürgerlichen Forderungen stehenzubleiben. In diesem Zusammenhang wäre es vielmehr nützlich gewesen, die Entwicklung unserer Gesetzgebung und Rechtspflege sowie ihrer Voraussetzungen nach 1945 zu analysieren, um den Kampf der westdeutschen Werktätigen wirksam zu unterstützen. Mit diesen kritischen Bemerkungen zu den Thesen Buchholz’ wird zugleich an frühere Kritiken zur Behandlung der westdeutschen Staats- und Rechtsfragen angeknüpft, die offensichtlich in unserer Strafrechtswissenschaft noch nicht genügend verarbeitet sind'®. Hierauf hinzuweisen und den Thesen Buchholz’ zu widersprechen, die sein eigenes erklärtes Anliegen und die im übrigen positiv zu beurteilende Arbeit beeinträchtigen, war der Sinn dieses Beitrages. Es wäre wünschenswert, wenn sich eine weitere Diskussion dieser Fragen anschließen würde, um zu einer einheitlichen Linie bei der so dringend notwendigen wissenschaftlichen Bearbeitung der westdeutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu gelangen. 15 Vgl. z. B. Weber, Staat ohne Recht“, Des Bonner Staates strafrechtliche Sonderjustiz in Berichten und Dokumenten, Staat und Recht 1960, Heft 5, S. 859 f. Dr. HANS MINDERER, Dozent, und HORST SCHUR, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zur Methode der strafrechtlichen Forschungsarbeit Im Zusammenhang mit der Diskussion über Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft1 ist es notwendig, auch die bisherige Methodik und Organisation der Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts neu zu durchdenken, weil nach unserem Dafürhalten die in dieser Hinsicht aufgetretenen Mängel zu einem erheblichen Teil für das Zurückbleiben der Forschung gegenüber den Bedürfnissen der gesellschaftlichen Praxis ursächlich sind. Es muß eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie wir unsere Arbeit verändern müssen, um unserer Verantwortung bei der weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtspflege entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Strafrechtswissenschaft der DDR hat die Aufgabe, an der Einschränkung und allmählichen Überwindung der Kriminalität mitzuwirken. Dazu muß sie die Praxis ständig beobachten und wissenschaftlich analysieren. Dies erfordert in erster Linie die genaue Kenntnis und Berücksichtigung der wachsenden gesellschaftlichen Kräfte, die in den Kampf gegen die Kriminalität und die anderen Formen von Gesetzesverletzungen einbezogen werden können und müssen. Wir halten es für erforderlich, daß bei der wissenschaftlich-publizistischen Verallgemeinerung von Forschungsergebnissen auch die konkret angewandte Methode dargestellt wird. Dem Leser müssen die Voraussetzungen, von denen die wissenschaftliche Untersuchung ausgegangen ist, und der Weg, der zu be- 1 Vgl. hierzu vor allem Melzer/Klotsch, „Zu einigen Grundfragen des sozialistischen Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft“, NJ 1962 S. 208 ff.: Weber, „Für die Überwindung des Dogmatismus in der Strafrechtswissenschaft“, NJ 1962 S. 376 ff. stimmten Resultaten geführt hat, genau beschrieben werden. Es müßte gesagt werden, welche konkreten praktischen Überprüfungen der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit vorgenommen hat, um die ihm gestellte Aufgabe zu lösen. Das ist besonders dann notwendig, wenn es sich um von der Praxis aufgeworfene Probleme handelt. Eine solche Darlegung der konkreten Methode (z. B. Überprüfung und Auswertung der Arbeit eines Kreisgerichts, Analysen der Strafanzeigen, Auswertung der Eröffnungsbeschlüsse und deren Vergleich mit den das Strafverfahren abschließenden Entscheidungen, Analyse der Täter bei bestimmten Verbrechenskategorien usw.) wird die praktische Bedeutung der Forschungsresultate deutlicher machen. Außerdem würde sicher in zahlreichen Fällen die Mitteilung der Forschungsmethoden und -resultate den Leser auch verstärkt zu selbständigem, schöpferischem Denken anregen. Nicht zuletzt wäre das auch für den Autor von erzieherischem Wert, weil er dadurch gezwungen würde, nicht nur die logische Beweisführung für die von ihm vertretene Ansicht zu erbringen. Mit der Darlegung der Methode der Forschungen und Untersuchungen allein ist es jedoch nicht getan. Noch wichtiger erscheint uns die Ausarbeitung der präzisen Methoden zur Durchsetzung der Forschungsergebnisse in der Praxis. Das ist notwendig, um die Verwirklichung neuer Erkenntnisse zu erleichtern. Der Dogmatismus, den wir jetzt in der Strafrechtswissenschaft aufdecken und überwinden müssen, ist „die gefährlichste Form der Loslösung der Theorie von der Praxis“2. Es gibt bei uns noch viel Spontaneität 2 Suslow, „Piugramm Jes Kommunismus Waffe im ideologischen Kampf“, ND vom 7. Februar 1962 (Ausg. B). 445;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 445 (NJ DDR 1962, S. 445) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 445 (NJ DDR 1962, S. 445)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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