Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 380 (NJ DDR 1962, S. 380); punkt gerückt. Aber es wurde auch bis in die jüngste Vergangenheit hinein keine gründliche Analyse des gesellschaftlichen Charakters der Widersprüche des Rechtsbrechers zur Gesellschaft vorgenommen. Deren unterschiedliche Qualität wurde nicht deutlich, so daß auch die Einstellung der Täterpersönlichkeit dem Wesen nach ebenso wie bei der Gesellschaftsgefährlichkeit ein Problem der Quantität, des „mehr oder weniger feindlich“, blieb, so wie es im Lehrbuch formuliert war. Daß dieser Grundmangel der Strafrechtswissenschaft noch nicht überwunden ist, zeigt sich in dem genannten Beitrag von Lekschas und Renneberg, wo es heißt: „Der Widerspruch zwischen der objektiven Tendenz der Kriminalität und den subjektiven Absichten oder ■Ansichten mancher Täter wird mitunter falsch gedeutet, indem er von dieser (konterrevolutionären H. W.) Tendenz der Kriminalität zugunsten der begrenzten individuellen Absichten des Täters völlig abstrahiert und damit die Gesellschaftsgefährlichkeit e der Tat von ihrem konkreten historischen und sozialen Boden, von den gegenwärtigen Bedingungen und Erfordernissen des Klassenkampfes losgelöst wird.“21 Ebenso wie das Lehrbuch verwischen auch diese Ausführungen die von der Partei mehrfach getroffene Unterscheidung zwischen Feinden und solchen Personen, die, obwohl sie unsere Strafgesetze verletzt haben, doch nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft stehen. Damit wird aber die Lehre von der Täterpersönlichkeit ihres eigentlichen gesellschaftlichen Inhalts beraubt. Es ist daher nicht einfach eine Frage der mangelnden Aufmerksamkeit oder Schwerpunktbildung in der Forschungsarbeit, sondern es hat tiefere ideologische und theoretische Ursachen, wenn die Lehre von der Täterpersönlichkeit zu den am meisten vernachlässigten Gebieten der ganzen Strafrechtswissenschaft gehört. Hier wurde keine systematische Forschungsarbeit betrieben, und es sind keine größeren Arbeiten zu dieser Frage erschienen. Die restlose Überwindung der im Lehrbuch vorgenommenen Ablehnung der Unterscheidung zwischen verschworenen Feinden und anderen Rechtsverletzern ist der erste und entscheidende Schritt zur schöpferischen Ausarbeitung einer marxistisch-leninistischen Lehre von der Täterpersönlichkeit, die den Parteibeschlüssen entspricht und daher der Praxis wirklich hilft. Die Lehre von der Täterpersönlichkeit ist von entscheidender Bedeutung für die Verbrechenslehre überhaupt. Sie nimmt sogar an Bedeutung zu, denn mit dem Verschwinden der objektiven Klassengrundlagen der Kriminalität im Innern der DDR sind deren bestimmende Ursachen ideologischer Art, d. h., die Untersuchung der Ursachen der Kriminalität ist zu einem entscheidenden Teil eine Untersuchung der Person des Rechtsbrechers22. Das wird z. B. deutlich bei den Rückfallverbrechen, die einen erheblichen Teil der Kriminalität ausmachen. Die richtige Einschätzung des gesellschaftlichen Wesens eines Verbrechens und der ihm zugrunde liegenden Widersprüche ist zu einem entscheidenden Teil eine Frage der Einschätzung der Gesamthaltung des Rechtsbrechers gegenüber der 21 NJ 1962 S. 78. 22 Diese Auffassung wird auch von sowjetischen Strafrechtswissenschaftlern vertreten. So weisen Nikiforow und Schljapotschnikow darauf hin, daß in der Phase des voll-entfaiteten kommunistischen Aufbaus der subjektive Faktor bei der Kriminalitätsbekämpfung ständig wächst. Sie üben in diesem Zusammenhang Kritik daran, daß die sowjetische Strafrechtswissenschaft bei der Untersuchung der Fragen der Verhütung von Verbrechen die Täterpersönlichkeit und die subjektiven Faktoren ungenügend untersucht hat. Zur besseren Koordinierung der Forschungsarbeit auf diesem Gebiet schlagen sie die Bildung eines Unionsforschungsinstitutes zum Studium der Verbrechensursachen und der Person des Verbrechers vor. (Nikiforow/Schljapotschnikow, „Einige Probleme der weiteren Entwicklung des sowjetischen Strafrechts im Lichte des Programms der KPdSU“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1962, Heft 2, S. 57 ff.) Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Gesetzlichkeit. Diese Tatsache macht es fraglich, ob die Untersuchung und Behandlung der Täterpersönlichkeit künftig noch unter dem engen Blickpunkt des „Subjekts des Verbrechens“ erfolgen kann. Das ist bei weitem nicht nur eine Frage der Bezeichnung, sondern des Inhalts und des Umfanges der Lehre von der Täterpersönlichkeit. Das berührt zutiefst das Problem des Wechsel Verhältnisses zwischen Täterpersönlichkeit und der Straftat. Die Straftat ist die Grundlage der Bestrafung. Ihre objektive Schwere und ihre Begehungsweise sind entscheidende Kriterien für die Einschätzung ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit und auch für die Einstellung des Rechtsbrechers zur sozialistischen Gesellschaft. Auf dem 33. Plenum sagte Walter Ulbricht: „Niemand wurde und wird aus allgemeinen ideologischen Gründen bestraft.“23 - Eine bestimmte ideologische Position des Rechtsbrechers ist also nur insoweit strafrechtlich relevant, als sie in einer Straftat wirksam wird. Das bedeutet jedoch nicht, daß alle subjektiven Momente, die für die richtige Einschätzung der in der konkreten Straftat zum Ausdruck kommenden Einstellung des Rechtsbrechers zur sozialistischen Gesellschaft maßgebend sind, allein aus dem objektiven Tatgeschehen zu erkennen und zu erschließen wären24 25. Für eine richtige Einschätzung der Straftat, ihrer Ursachen und gesellschaftlichen Zusammenhänge ist es vielmehr unbedingt notwendig, auch darüber hinaus wesentliche Seiten der Täterpersönlichkeit festzustellen und der Einschätzung der Straftat zugrunde zu legen. So können aus den objektiven Umständen eines Diebstahls oder eines fahrlässigen Verkehrsdeliktes oft nur in sehr beschränktem Umfange Schlußfolgerungen darauf gezogen werden, was der Rechtsbrecher für ein Mensch ist, wie er grundsätzlich zur sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung steht, aus welchen Gründen er zur Straftat gekommen ist u. dgl. Daher fordert der Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege: „Bei den Personen, die eine Straftat begehen, die zu ihrem sonstigen Verhalten im Widerspruch steht, muß man die Ursachen dafür genau auf klären und die Kompliziertheit der Bewußtseinsentwicklung der einzelnen Menschen beachten.“23 Das bedeutet praktisch, daß bei der Einschätzung der Straftat sowohl die in der Straftat unmittelbar zum Ausdruck kommende ideologische Einstellung als aber auch das übrige gesellschaftliche Verhalten des Rechtsbrechers zu untersuchen ist. Erst beides zusammen ergibt überhaupt die Möglichkeit, den Platz richtig zu bestimmen, den die Straftat im gesamten gesellschaftlichen Verhalten des Rechtsbrechers einnimmt, und dementsprechend die richtigen Straf- oder gesellschaftlichen Erziehungsmaßnahmen festzulegen. Die bisherige Lehre von der Täterpersönlichkeit ist vor allem deshalb einseitig, weil sie nur auf die Untersuchung solcher Seiten der Täterpersönlichkeit orientierte, die unmittelbar in dem objektiven Tatge schehen zum Ausdruck kommen, nicht aber eine Anleitung zur Untersuchung anderer Seiten der Täterpersönlichkeit gab, die erst die ganze Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit der Bewußtseinsentwicklung des einzelnen Rechtsbrechers deutlich werden lassen. Diese enge Auffassung zeigt sich ganz besonders deutlich im Lehrbuch, das von einer ganz engen Auffassung von der Täterpersönlichkeit ausgeht und daher insgesamt gesehen auch das Verhältnis der Täterpersönlichkeit zur Tat nicht löst. Eine richtige und umfassende Dar- 23 w. Ulbricht, a. a. O., S. 530. 24 Zu dem gleichen Ergebnis gelangt, auch M. Benjamin in seiner in Fußnote 20 zitierten Arbeit (S. 126 f.). 25 NJ 1961 S. 74. 380;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 380 (NJ DDR 1962, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 380 (NJ DDR 1962, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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