Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 279 (NJ DDR 1962, S. 279); Mit großer Aufmerksamkeit folgten die Arbeiter und Funktionäre des Betriebes der Verhandlung. Mit Empörung und bei der Erwähnung von Einzelheiten über die „Materialbeschaffung“ auch etwas nachdenklich gestimmt, hörten sie, daß die Angeklagten im Verlaufe der letzten Jahre für mehrere tausend DM betriebseigene Materialien entwendet und wälirend der Arbeitszeit für den persönlichen Bedarf verarbeitet hatten. So entwickelte der Mechaniker K. einen Spannungsregler, den er dann in Zusammenarbeit mit den anderen Angeklagten, die das Material (Voltmeter, Trafospulen usw.) stahlen, „privat auf Serie legte“. Ferner wurden Stehlampen, Blumenständer, eine Kombination zwischen Stehlampe und Blumenständer, Campinghocker und -tische, ein Gepäckaufbau für den Kraftwagen des Angeklagten K. und eine Anzahl Fernsehantennen (Ochsenkopfantennen zum Empfang des westdeutschen Fernsehens) hergestellt. Alle diese Gegenstände waren mit außerordentlicher Präzision gefertigt und wären eines besseren Verwendungszwecks würdig gewesen. Für seine Spannungsregler übernahm K. eine persönliche Garantie von fünf Jahren. Den im Staatsratsbeschluß über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege erhobenen Forderungen nach allseitiger Aufklärung aller Momente des Verbrechens und der Persönlichkeit der Täter sowie deren Entwicklung und Stellung zur Gesellschaft entsprechend, sprach das Kreisgericht wegen Diebstahls von gesellschaftlichem Eigentum bzw. wegen Beihilfe dazu gegen drei Angeklagte bedingte Gefängnisstrafen zwischen zehn und drei Monaten sowie Geldstrafen zwischen 1000 und 300 DM aus. Ein Angeklagter erhielt einen öffentlichen Tadel und 100 DM Geldstrafe. Bereits in der Hauptverhandlung spürte man eine große Aufgeschlossenheit der Arbeiter und Funktionäre des Kombinats für die Probleme dieses Strafverfahrens, weil Gericht und Staatsanwalt den Zusammenhang zwischen den Straftaten und dem Produktionsaufgebot, der Ehrlichkeit gegenüber unserem Staat und der sozialistischen Leitungstätigkeit herstellten. Das Verfahren hat auch wie bereits jetzt gesagt werden kann zu einer ganzen Reihe von Veränderungen sowohl in der betrieblichen Leitungstätigkeit und Arbeitsweise als auch im Bewußtsein der Kollegen geführt. In vielen Betriebsferien, zuerst in der Abteilung Meßwesen, in der die Angeklagten arbeiten, wurden Beratungen über die Ergebnisse des Prozesses mit dem Ziel der Beseitigung bestehender Mängel und Mißstände durchgeführt. Zugleich wurden bessere Kontrollmaßnahmen beschlossen. Die vom Schöffenkollektiv im Verhandlungssaal des Kombinats organisierte Ausstellung der von den Angeklagten gefertigten Gegenstände, die sehr gut besucht wurde, soll im Zusammenhang mit der weiteren Auswertung des Strafverfahrens auch in einigen anderen Betrieben des Kreises Borna gezeigt werden. Die Betriebszeitung des Kombinats, „Das Kollektiv“, nahm zu einigen Grundfragen, die der Prozeß aufgeworfen hat, Stellung. Die Einstellung des angeklagten Meisters M., der die Schädigung des sozialistischen Eigentums angeblich duldete, „um das Kollektiv nicht zu verärgern“, wurde als schädlich gekennzeichnet. Meister M. verstieß gegen die sozialistischen Leitungsprinzipien. Er konnte nicht erzieherisch auf das Kollektiv einwirken, weil er selbst mit im Sumpf steckte. In der Betriebszeitung wurde auch nachgewiesen, daß in der Abteilung Meßwesen die Reserven noch nicht auf den Tisch gelegt wurden, daß auch die guten Arbeiter noch nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen und ihre Erfahrungen teilweise für sich behalten, anstatt die gesamte Brigade bzw Abteilung voranzubringen. So heißt es z. B. in der Betriebszeitung: „Wie viele haben gesagt: Bei uns ist nichts mehr drin. Zeigt aber dieser Prozeß nicht das ganze Gegenteil? Wenn es möglich ist, während der Arbeitszeit ununterbrochen zu pfuschen und Materialien zur persönlichen Bereicherung zu entwenden, wenn der Spulenwickler S. während der Arbeitszeit aus eingesparten Materialien zusätzlich 25 Spulen wickeln kann dann noch zu behaupten, bei uns sei nichts mehr drin, ist das nicht gewagt? Ist das nicht unehrlich' gegenüber dem Staat und der gesamten Gesellschaft? Ist das nicht unehrlich gegenüber der Arbeiterklasse?“ Das Strafverfahren, die Beratung in der Konfliktkommission und die kritischen Auseinandersetzungen im Betrieb haben geholfen, das Produktionsaufgebot weiterzuentwickeln. Die vier Angeklagten bemühen sich, das Vertrauen zu rechtfertigen, das ihnen mit der bedingten Verurteilung entgegengebracht wurde. Sie sind bestrebt, die Arbeitszeit voll auszunutzen, mit dem Material sparsam umzugehen und ihre großen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen den anderen Kollegen weiterzuvermitteln kurz: sie zeigen, daß sie ehrlich arbeiten können und wollen. Dafür folgende Beispiele: Im Kombinat werden bereits seit längerer Zeit in zwei voneinander unabhängigen Abteilungen Lampen als Massenbedarfsgüter hergestellt, ln beiden Abteilungen hatte man Schwierigkeiten beim Isolieren der Lampenarme. Der Mechaniker K. hatte für die Isolierung der von ihm in Schwarzarbeit gefertigten Lampen ein Preßluftverfahren entwickelt, das rationell und zweckmäßig ist. Diese Fertigungsmethode hat er nun den Kollegen in den beiden Abteilungen vermittelt. Der Spulenwickler S., von dem wegen seiner unehrlichen Arbeit in der Betriebszeitung die Rede war, trat an den Meister seiner Brigade heran und bat darum, vor seinen Kollegen zu seinem Verhalten Stellung nehmen zu dürfen. Er verpflichtete sich vor dem Kollektiv, von der ihm gewährten Reparaturnorm für Planspulen von 180 Minuten 20 Minuten zurückzugeben. Die im Verfahren aufgedeckten Mängel und Unzulänglichkeiten, die es bisher im Produktionsablauf gab und die es den Angeklagten z. T. erleichterten, ihre strafbaren Handlungen zu begehen, waren für die leitenden Funktionäre des Betriebes Veranlassung, ihre Leitungstätigkeit zu überprüfen. Auch sie haben aus dem Strafverfahren Schlußfolgerungen gezogen. Durch Anordnung des Werkleiters wurden u. a. Maßnahmen getroffen, die eine ordnungsgemäße Ausgabe und Verwendung des Materials gewährleisten sowie die Ausnutzung der Arbeitszeit sichern und klare Verhältnisse in bezug auf sog. Privatarbeiten schaffen. Ferner wurden einige Kollegen disziplinarisch zur Verantwortung gezogen. Bei den Aussprachen über das Strafverfahren im Betrieb gab es fruchtbringende Diskussionen, die bis dahin bestehende Unklarheiten beseitigten und Nachlässigkeit und falsche Duldsamkeit überwinden halfen. Bei vielen Arbeitern und Angestellten hat sich die Einstellung zur Arbeit und zum sozialistischen Eigentum merklich gebessert. Ein weiteres positives Ergebnis sind die von einigen Kollektiven übernommenen Produktionsverpflichtungen, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit und die gegenseitige Hilfe und Unterstützung in der Arbeit durch Vermittlung von guten Erfahrungen. * Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus der Vorbereitung, dem Ablauf und den Ergebnissen dieses Strafverfahrens für die Arbeit der Justizorgane? 1. Nur bei richtiger Anwendung der Prinzipien des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege auf die jeweilige Sache, insbesondere bei richtiger Differenzierung zwischen den Tätern, wird es gelingen, die im-Einzelfall notwendigen 279;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 279 (NJ DDR 1962, S. 279) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 279 (NJ DDR 1962, S. 279)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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