Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 322

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 322 (NJ DDR 1961, S. 322); Die dadurch entstehenden Konflikte bei den Jugendlichen sind derart, daß sie oftmals von diesen allein nicht gelöst werden können. Unsere Jugend kennt z. B. die brutale Herrschaft des Kapitalismus" und des Faschismus nicht mehr aus eigener Erfahrung. Das heißt, sie muß selbst um das neue Weltbild ringen, denn es ist ja eine Eigenart der Jugend, die Erfahrungen der älteren Generation nicht unbesehen zu akzeptieren. Hier muß die ältere Generation sehr ernsthaft bemüht sein, der Jugend zu helfen. Und schließlich eine weitere Frage. Wenn bereits gesagt wurde, daß in bezug auf die Jugendkriminalität gewisse Ursachen wirken, die für die Erwachsenenkriminalität nicht zutreffen, so sind das auch jene, die mit dem Reifeprozeß der Jugendlichen Zusammenhängen. Das heißt, wir leugnen diese Faktoren nicht, sondern betrachten sie im Zusammenhang mit anderen Faktoren. Die Psychiater verstehen darunter Störungszustände, die oftmals während der Pubertät auftreten. Es ist dies eine Zeit, in der sich umwälzende Veränderungen im Jugendlichen sowohl auf körperlichem als auch auf seelischem Gebiet vollziehen. Das während dieser Zeit bei völlig gesunden Jugendlichen oftmals anzutreffende überschwengliche Wesen, Erscheinungen der Überheblichkeit oder der Ablehnung der Autorität u. a. führt bei labileren jungen Menschen zu übersteigerten Handlungen, die nicht mehr in jedem Fall vom Verstand kontrolliert werden können.- Das ist aber nur die eine Seite, und gerade diese Seite wird von den bürgerlichen Anlage-Befürwortern als selbständig wirkende Seite „begründet“. Das ist aber eine einseitige und deshalb unwissenschaftliche Darlegung, denn man kann dabei nicht von der sozialen Lage des Täters abstrahieren. Man muß auch danach fragen, wie es im Elternhaus des Jugendlichen aussieht, wie seine Aufsicht ist, wie die Familienverhältnisse gestaltet sind, ob das häusliche Milieu zerrüttet ist, welche Erziehung der Jugendliche genießt, wie seine Umgebung ist usw. Nach diesen Dingen wollen aber die meisten bürgerlichen Theoretiker Strafrecht §§ 1, 13 StVO. 1. An übersichtlichen Straßen kann jeder Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, daß andere Verkehrsteilnehmer sich verkehrsgerecht verhalten. 2. Der Vorfahrtsberechtigte kann grundsätzlich darauf vertrauen, daß Wartepflichtige seine Vorfahrt beachten werden. KrG Gräfcnhainichen, Urt. vom 13. Januar 1961 S 212/60. Der 22jährige Angeklagte ist Sohn eines in einem volkseigenen Betrieb tätigen Schmiedemeisters. Nach dem Besuch der Grundschule erlernte er den Schmiedeberuf. Zu seiner weiteren Qualifizierung verschaffte er sich Kenntnisse in der Führung und Bedienung von komplizierten landwirtschaftlichen Großmaschinen. Im Februar 1956, also mit 17 Jahren, erwarb er die Fahrerlaubnis der Klasse IV und kurze Zeit später die Fahrerlaubnis für alle Klassen. Seit dem Jahre 1956 ist der Angeklagte als Kraftfahrer tätig. Seit Mai 1960 befährt er beim VEB Kraftverkehr B. die Fahrstrecke B. H. Der Angeklagte hat bisher noch nicht gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen. Polizeiliche Strafverfügungen wegen verkehrswidrigen Verhaltens als Kraftfahrer hat er noch nicht erhalten. Die Beurteilungen und Zeugenaussagen bezeichnen ihn als sicheren Fahrer und guten Wagenpfleger, der bisher seinen Pflichten als verantwortungsbewußter Staatsbürger vorbildlich nachgekommen ist. nicht fragen, weil sie sonst an der Grundfrage, an der Frage nach der Gesellschaftsordnung rühren müßten. Verbrechen sind Konflikte mit der Umwelt, Konflikte des Individuums mit der Gesellschaft, und haben in letzter Instanz gesellschaftliche Ursachen, die allerdings in der einzelnen verbrecherischen Handlung individuell motiviert sind. Vor dem Staatsanwalt und dem Richter sieht deshalb die Aufgabe, den Zusammenhang von Wesen und Erscheinung einer kriminellen Handlung, ihrer gesellschaftlichen Bedingung und individuellen Motivierung genau zu untersuchen und zu erkennen. Eine letzte Frage, zu der man nicht schweigen kann, ist die Behauptung bürgerlicher Theoretiker, gewisse Erscheinungen der Jugendkriminalität seien auf die „Frühreife“ in der „modernen Industriegesellschaft“ zurückzuführen. Das ist ein weiterer Versuch, die Ursachen der Kriminalität in den Anlagen der Menschen zu suchen. Ich bin der festen Meinung, daß die sog. Frühreife keine biologische, sondern eine gesellschaftlich bedingte Erscheinung ist, die zusammenhängt mit den katastrophalen Wohnverhältnissen in den kapitalistischen Staaten, mit der Zersetzung der Moralbegriffe der faulen Bourgeoisie, mit der ins Uferlose angewachsenen Pornographie in Literatur und Film, mit der ökonomischen Unsicherheit, wodurch bereits Kinder zum Verbrechen und zur Prostitution getrieben werden usw. Alle diese Versuche, einen Schleier um die Ursachen der Kriminalität zu legen, müssen zerschlagen werden. Die Kriminalität ist weder Schicksal noch eine unentrinnbare biologische Erscheinung, noch einem uner-forschlichen Ratschluß Gottes zuzuschreiben. Sie'ist eine gesellschaftliche und historische Erscheinung und mit der Entstehung der Klassen entstanden. Die Kriminalität wurde in der sozialistischen Gesellschaft bereits weitgehend eingeschränkt und wird in der voll entfalteten sozialistischen Gesellschaft nach und nach restlos überwunden werden. Am 9. Dezember 1960 befuhr der Angeklagte in der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr mit einem Omnibus „Skoda“ die Straße erster Ordnung von B. in Richtung K. Im Bus befanden sich Arbeiter des VEB Braunkohlenwerkes „Einheit“, die vom Angeklagten in ihre Wohnorte zurückgebracht wurden. In B. stieg der Zeuge R. zu, der sich neben den Angeklagten setzte. Zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen R. entspann sich ein Streitgespräch, weil der Zeuge R. entgegen der Weisung des Angeklagten den vorderen Platz nicht verlassen wollte. Dieses Streitgespräch, das den Angeklagten stark erregte, wurde bis wenige 100 Meter vor der Unfallstelle geführt. Durch Zurufe der mitfahrenden Arbeiter wurde es beendet. Die Tatsache, daß ein solcher Streit geführt wurde, ist ein Verstoß gegen die dem Angeklagten bekannte Betriebsordnung des staatlichen Kraftverkehrs, wonach Unterhaltungen während der Fahrt zwischen dem Fahrer und den Fahrgästen untersagt sind. Die Hauptverhandlung ergab, daß der Angeklagte auch nach Abbruch des Streitgesprächs noch erregt gewesen ist, was sich in bestimmtem Umfang hemmend auf die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr ausgewirkt haben kann. Erhöhte Aufmerksamkeit für die Geschehnisse auf der Straße war jedoch geboten. Zu diesem Zeitpunkt herrschte Schneetreiben. Die Straße war aufgeweicht und naß. Die Sichtweite betrug etwa 100 bis 150 Meter. Bei klarem Wetter kann man auf die die Fahrbahn kreuzende bevorrechtigte Fernverkehrsstraße 100 (F100) nach links 500 Meter und nach rechts bis zu 1000 Meter einsehen. Der Angeklagte fuhr im 4. Gang mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 km/h auf die Kreuzung zu. Vor der Kreuzung überzeugte er sich unter 322;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 322 (NJ DDR 1961, S. 322) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 322 (NJ DDR 1961, S. 322)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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