Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 598

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 598 (NJ DDR 1960, S. 598); I heißt es im Aufruf der Spartakuskonferenz vom 1. Oktober 1918: „Geschwächt an Kapital und Kanonenfutter, wie die imperialistischen Staaten aus diesem Krieg hervorgehen, sind sie auf eine Reihe von Jahren nicht imstande, Kriege zu führen, und haben nur eines zu fürchten: daß der Proletarier selbst den Willen zeige, mit eigener Tat die Quelle künftiger Kriege zu verstopfen.“*7 Um diesen Willen und diese Energie einzuschläfern, wurde auch jener Art. 8 in die Völkerbundsatzung aufgenommen, in dem es heißt, „daß die Aufrechterhaltung des Friedens eine Herabsetzung der nationalen Rüstungen auf das Mindestmaß erfordert “ Zugleich wurde im Versailler Diktatfrieden (Abschn. V), der mit dem Völkerbundpakt eine vertragliche Einheit bildet, Deutschland verpflichtet, einseitig die ersten entscheidenden Schritte zu tun, um eine „allgemeine Rüstungsbeschränkung zu ermöglichen“. Diese generelle Abrüstung zu fördern, sollte nach den Worten C 1 e -menceau-s vom 16. Juni 1919 „eine der ersten Pflichten des Völkerbundes“ sein17 18. Wie sah aber die Praxis des Völkerbundes in der Abrüstungsfrage aus? Die ehemaligen Entente-Staaten erklärten: Ja, wir werden afcrüsten; aber nur, wenn Deutschland seine Abrüstungsverpflichtungen erfüllt. Zugleich begünstigten, ja, förderten diese Staaten aber die Verletzung der Versailler Abrüstungsklauseln durch den deutschen Militarismus. Andererseits erklärten die deutschen Imperialisten z. B. durch ihre Delegation auf der Genfer Abrüstungskonferenz 1932 bis 193419 , sie würden sich an die ihnen auferlegten Abrüstungsbestimmungen nur halten, wenn die Westmächte auch zur Abrüstung übergingen. So spielten sich die imperialistischen Staaten in dem Bestreben, jede Abrüstung zu verhindern, gegenseitig die Bälle zu. Sie suchten die sowjetischen Abrüstungsinitiativen zu negieren, die öffentliche Meinung zu desorientieren und entwerteten die von ihnen selbst mit erheblichem Propagandaaufwand geschaffene Ab-xüstungsklausel des Völkerbundpaktes zu einem Stück-Papier. Im Gegensatz hierzu gelang es der UdSSR und später den sozialistischen Staaten, klare Abrüstungsverpflichtungen durchzusetzen, die den imperialistischen Staaten Winkelzüge immer mehr erschweren. So kamen die Vertreter der USA, Großbritanniens und des damals noch bürgerlich-feudalen Chinas in der Moskauer Deklaration über allgemeine Sicherheit vom 30. Oktober 1943 mit der UdSSR überein, „miteinander und mit anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um ein durchführbares allgemeines Abkommen über die Regelung der Rüstungen in der Nachkriegszeit zu erreichen“20. In der Satzung der UN wurde die Verpflichtung zur Abrüstung in engsten Zusammenhang mit dem Prinzip der Sicherung des Friedens gestellt. So wurde in Art. 11 der Satzung der Vollversammlung die Befugnis übertragen, Grundsätze für die Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit einschließlich der Abrüstung zu erörtern und Empfehlungen zu beschließen. In dieser Kompetenz wird die Vollversammlung im September vor wichtigen Entscheidungen stehen. 17 Zur Geschichte der KPD, Berlin 1954, S. 41. 18 International Federation of League of Nations Societies, Disarmament, S. 15 (engl.). 19 vgl. Loosli-Usteri, Geschichte der Konferenz für die Herabsetzung und die Begrenzung der Rüstungen 1932 1934, Zürich 1940; s. auch: Abrüstung und Recht, in: Der Deutschen-Spiegel, Berlin 1926, Heft 29, S. 1371. 20 Goodrich/Hambro, Charter of the United Nations, London 1949. S. 571 f. (engl.). Darüber hinaus wurde in Art. 26 der Sicherheitsrat beauftragt,' Pläne für ein System der Regulierung der Rüstungen auszuarbeiten, um die Herstellung und Aufrechterhaltung des internationalen Friedens zu fördern. Diese Aufgabenstellung ist nicht zufällig, tragen doch die im Sicherheitsrat ständig vertretenen fünf Großmächte21 mit ihren bedeutenden politischen und wirtschaftlichen Potenzen eine besonders hohe Verantwortung für die Erhaltung des Weltfriedens. „Eine charakteristische Besonderheit des jetzt bestehenden Systems der internationalen Sicherheit ist mithin“ wie O. W. Bogdanow zutreffend betont „die nicht nur politische, sondern auch völkerrechtliche Anerkennung der Notwendigkeit, Abrüstungsmaßnahmen durchzuführen Im Nachkriegssystem der internationalen Sicherheit ist die Abrüstung als eine der Hauptmaßnahmen anerkannt worden, die notwendig sind, um einen neuen Krieg zu verhindern.“22 Bogdanow erwähnt in diesem Zusammenhang außer der Satzung der UN eine Reihe Resolutionen der Vollversammlung und des Sicherheitsrates. Mit Recht verweist er z. B. auf die einstimmig angenommene Resolution 41 (I) der Vollversammlung vom 14. Dezember 1946, in der die Notwendigkeit „einer baldigen Regelung und Reduktion der Rüstungen und Streitkräfte“ besonders nachdrücklich herausgearbeitet wird23. Zutreffend hebt Bogdanow als besonders bedeutungsvoll die Resolution 1378 (XIV) hervor, die im Ergebnis einer fast vierwöchigen, von der sowjetischen Abrüstungsinitiative bestimmten Debatte am 20. November 1959 von der Vollversammlung ohne Abstimmung einmütig gebilligt wurde. Unter dem Eindruck der weltweiten Unterstützung des sowjetischen Plans der allgemeinen und vollständigen Abrüstung bestätigten auch die imperialistischen Staaten erneut ihre Verpflichtung zur Abrüstung. In der Resolution 1378 (XIV) wurden durch die Vollversammlung die Regierungen aufgefordert, „alle Anstrengungen zur konstruktiven Lösung dieses Problems (der Abrüstung M. K.) zu unternehmen“. Zugleich gab die Vollversammlung der Erwartung Ausdrude, „daß mit dem Ziel der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter effektiver internationaler Kontrolle in möglichst kurzer Zeit geeignete Maßnahmen in ihren Einzelheiten ausgearbeitet und vereinbart werden“24. Die Annahme dieser Resolution war wie die Verurteilung der französischen Atomwaffenversuche in der Sahara durch die von 51 Staaten angenommene Resolution 1379 (XIV) beispielhaft dafür, wie sich das Kräfteverhältnis in den Vereinten Nationen wandelt, wie stetig von Jahr zu Jahr der Einfluß der Friedenskräfte auf die Durchführung einer satzungsgemäßen Politik der Vereinten Nationen wächst. Die Obstruktionspolitik der Westmächte Halten wir also fest: Als erste entscheidende Etappe im Kampf um die Verwirklichung der Abrüstung haben die Völker die Bestätigung umfassender und sehr präziser Verpflichtungen zur Abrüstung durch die imperialistischen Regierungen erreichen können. Keine Macht kann es heute ohne weltweite Verurteilung ihres Handelns wagen, offen die Verhinderung der Abrüstung als Ziel ihrer Politik zu erklären. So reift die Zeit heran, da auch der Widerstand der imperialistischen Staaten 21 Den Sitz der Volksrepublik China im Sicherheitsrat nimmt rechtswidrig das nur durch amerikanische militärische Intervention noch auf Taiwan ausgehaltene Tschiang Kai-schek-Regime ein. 22 Der sowjetische Plan einer allgemeinen Abrüstung und das Völkerrecht, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1960, Nn 2, S. 46 und 47 (russ.). 22 Siegler, Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Bad Godesberg 1960, S. 16 f. 24 General Assembly, Official Records, 14th Session, Supplement Nr. 16 (A/4354), S. 3. 598;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 598 (NJ DDR 1960, S. 598) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 598 (NJ DDR 1960, S. 598)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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